Beschluss des Berliner Senats - Inserat von Ferienwohnungen nur noch mit Registriernummer

Mi 17.02.21 | 18:16 Uhr
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Ein Tablett mit einem Frühstück steht in einer Ferienwohnung auf dem Bett im Schlafzimmer. (Quelle: dpa/Jens Kalaene)
Bild: dpa/Jens Kalaene

Der Berliner Senat will das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum weiter verschärfen:
Alle Anbieter von Ferienunterkünften sollen sich nicht nur registrieren, sondern auch verpflichtet sein, die Registrierungsnummer in Inseraten anzugeben. Portale wie Airbnb dürften dann keine Inserate ohne diese Nummer mehr annehmen.

Der Senat hat die Änderungen am Dienstag beschlossen, das Abgeordnetenhaus muss der Gesetzesänderung noch zustimmen.

"Die zuständigen Behörden werden mit der dritten Gesetzesänderung in die Lage versetzt, noch gezielter auftretenden Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum, insbesondere durch Nutzung als Ferienwohnungen, zu begegnen", sagte Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke).

Mit dem Zweckentfremdungsverbot will das Land seit 2014 verhindern, dass Wohnungen dem regulären Mietmarkt entzogen werden.

6 Kommentare

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  1. 6.

    Richtige Entscheidung, wenn auch mal wieder viel zu spät. Diese Regelung hätte bereits mit Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotes verbildlich vorgeschrieben werden müssen. Leider fehlt es den Politikern zu oft an der vorausschauenden Sichtweise und man tut dann ganz überrascht, wenn die erlassenen Bestimmungen nicht erfüllt oder sogar umgangen werden.

  2. 4.

    Es geht ja nicht um die Wohnungen, die für mehrere Monate an Menschen vermietet werden, die befristet in Berlin leben wollen...
    Sondern um die Wohnungen, die wochenweise als Ferienwohnungen an Touristen vermietet werden.
    Und genau diese Wohnungen werden dem "normalen" Mietwohnungsmarkt entzogen, da sie nicht als "Dauer"-Wohnraum genutzt werden, sondern gewerblich zur Kurzzeit-Vermietung.

  3. 3.

    Viel schlimmer ist wenn alt eingesessene Mieter unter fadenscheinigen Begründungen Mieterhöhungen bekommen,
    oder was ja jetzt noch geht, angebliche Wohnungsverbessernde, gut für die Umwelt, Sanierungen die Miete so in die Höhe treiben, das sie aus
    ziehen müssen.Die Nebenkosten für die Heizung werden aber nicht geringer, trotz neuer Fenster und Dämmung, dafür jetzt aber im schlimmsten Falle auch nochSchimmel. (Fake Sanierung)
    Kann man dann gut an besser zahlendes Klientel verscherbeln und treibt gleichzeitig die Vergleichsmieten hoch.

  4. 2.

    Wo ist denn da Zweckentfremdung? Da wohnen Menschen in den Wohnungen, die Miete zahlen. Die einen länger, die anderen kürzer. Der Senat muss endlich selbst Wohnungen bauen und nicht Eigentum stehlen um sein Versagen zu vertuschen. Von den Millionen, die er z.B. für Vorkaufsrechte ausgibt (Bezirke) könnte man mindestens für doppelt so viele Menschen Wohnungen bauen, aber das ist nicht so medienwirksam im Wahljahr. Und deren Wähler raffen das eh nicht, darum sind sie ja Mieter und nicht selbst Eigentümer.
    Wer nach Berlin zieht und dann jammert, dass er keine billige 100 m² Wohnung im Lieblingsbezirk, am Wasser, für 3,50 wie bei sich auf dem Dorf bekommt ist selber Schuld und der soll wieder weg ziehen... zum Wohl der Urberliner und der Allgemeinheit und auch zum Wohl seines Dorfes oder seiner Kleinstadt wo er her kommt.

  5. 1.

    Na bitte! Unter RRG geht es endlich voran, was Senate davor erst zugelassen haben und weggeschaut haben. bei der nächsten Wahl gibt es einen Nichtwähler weniger.

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