Elternregelung für homosexuelle Paare - Bundesverfassungsgericht soll über "Mit-Mutterschaft" entscheiden

Mi 24.03.21 | 17:41 Uhr
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Ein lesbisches Paar sitzt mit seinem Kind auf dem Sofa und liest in einem Buch. (Quelle: dpa/Carmen Jaspersen)
Bild: dpa/Carmen Jaspersen

Bekommt bei lesbischen Paaren eine Frau ein Kind, wird die Partnerin nicht als "Mit-Mutter" eingetragen. Dagegen gibt es Klagen, auch in Berlin. Ein Gericht in Celle äußerte jetzt Zweifel an der Rechtmäßigkeit - und übergab an eine höhere Instanz.

Das Oberlandesgericht Celle hält es für verfassungswidrig, dass die Ehepartnerin einer Frau nicht als "Mit-Mutter" deren Kindes anerkannt werden kann. Es leitete den Antrag eines lesbischen Ehepaares auf gleichberechtigte Anerkennung als Eltern an das Bundesverfassungsgericht weiter, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts am Mittwoch in Celle mitteilte. Aus Sicht des 21. Zivilsenats fehlt im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Regelung für gleichgeschlechtliche Paare bezüglich Mutter- und Vaterschaft.

Klagende Anwältin vertritt auch Berliner Paare

Vertreten wird das klagende Paar in Celle von der Rechtsanwältin Lucy Chebout, die neben dem Paar in Celle insgesamt mehr als ein Dutzend Paare in Berlin und München auf ihrem Klageweg für die Anerkennung der Elternschaft nach der Geburt vertritt. Parallel dazu gehen weitere Paare in Berlin, Hamburg, Köln und Frankfurt juristisch gegen die bisherige Praxis vor, dass die gleichgeschlechtlichen Partnerinnen lediglich über einen Adoptionsantrag und damit auf der Wege der behördlichen Genehmigung zur Mit-Mutter werden können.

Entscheidung bereits in zweiter Instanz

Die Frauen in Celle waren zuvor mit ihrem Antrag auf Anerkennung der Mit-Mutterschaft in erster Instanz gescheitert. Eine der beiden war mittels einer anonymen Spende schwanger geworden. Ihre Partnerin hatte vor der Geburt des Kindes vor einem Notar erklärt, "Mit-Mutter" zu sein und Verantwortung für das Kind übernehmen zu wollen. Nach der Geburt lehnten es das zuständige Standesamt und das Amtsgericht Hildesheim jedoch ab, diese "Mit-Mutterschaft" einzutragen.

Im Gerichtsbeschluss aus Celle heißt es nun: "Wie für leibliche Eltern gilt auch für Wunscheltern, dass gerade ihnen das Wohl des Kindes mehr am Herzen liegt als irgendeiner anderen Person, auch den Spendereltern." Der gemeinsame Entschluss beider Partnerinnen sei in Fällen einer künstlichen Befruchtung die Voraussetzung dafür, dass neues Leben entstehe. Auch ihre Partnerin wolle im Einverständnis mit der Mutter für das Kind dauerhaft Verantwortung übernehmen.

Gericht sieht inder Praxis der Standesämter das Recht der Kinder verletzt

Die Richter in Celle erklärten nun: Aus der Entscheidung der Partnerinnen für das Kind folge zugleich das in der Verfassung verbriefte Recht, die Pflege und Erziehung des Kindes wahrnehmen zu können. Die Spender der Keimzelle brächten durch die anonyme Spende demgegenüber zum Ausdruck, diese Elternstellung gerade nicht einnehmen zu wollen. Aus denselben Gründen ist nach Auffassung des Senats auch das Grundrecht des betroffenen Kindes auf Gewährleistung von Pflege und Erziehung durch seine Eltern verletzt.

Das Gericht sieht eine verfassungsrechtliche Handlungspflicht des Gesetzgebers, die Stellung für solche "Mit-Eltern" gesetzlich zu begründen. Es wies zudem darauf hin, dass sich vergleichbare Fragen auch im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe von zwei Männern stellten.

Sendung: Inforadio, 24.3.2021, 15 Uhr

17 Kommentare

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  1. 17.

    Ich von hier:
    "Wo ist das Problem, das Kind der Frau von der Partnerin zu adoptieren?"

    Das Problem ist die verfassungswidrige Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund. Und ein weiterer Grund ist das Problem, das entsteht, wenn die biologische Mutter vor der Adoption stirbt. Dann ist das Kind ohne Eltern, anders als in der Hetero-Ehe.

    Ich von hier:
    "Es geht hier um nichts anderes als ein Ego zu befriedigen, einen Eintrag in der Geburtsurkunde zu bekommen."

    = bösartige Unterstellung!

    Ich von hier:
    "Das ist reinste Egoismus, denn ein Kind kann nur zwischen männlich Undd weiblich entstehen,, daher ist das Bemühen, die Natur bürokratischen aushebeln zu wollen, sinnlos."

    Aber es geht hier überhaupt nicht um Biologie, sondern um Rechtsstatus von Kind und Eltern.

    P.S.
    Die Ehe ist nichts biologisches, sondern ein gesellschaftliches Konstrukt der Menschheit. Hier mit Biologie zu argumentieren, ist absurd!

  2. 16.

    Der von drüben:
    "Ehen werden nicht nur aus Liebe und Zuneigung geschlossen. Sie bieten der Familie einschließlich der daraus resultierenden Nachkommen Schutz und steuerliche Vergünstigungen."

    Das gilt genauso für Hetero- wie für Homo-Ehen!

    Der von drüben:
    "Da gleichgeschlechtliche Ehen diese Voraussetzungen nicht haben, sind sie m.E. nicht rechtmäßig."

    FALSCH!

    1. Homo-Ehen haben dieselben Voraussetzungen wie Hetero-Ehen.

    2. Homo-Ehen sind rechtmäßig. Davon kann sich jeder durch einen Blick in die Gesetze überzeugen.

    Der von drüben:
    "Das kann auch eine Gesetzesänderung nicht aus dem Weg räumen."

    Aber die Gesetzgebung schafft doch die Rechtmäßigkeit und nicht "Der von drüben"!

    Der von drüben:
    "Es kann jeder mit dem oder der zusammenleben, wie eroder soie will. Eine Förderung durch steuerliche Vergünstigungen oder andere Maßnahmen sind m. E. ungerecht."

    Achso, Sie sind also nur gegen die Förderung aller Ehen. Darüber kann man tatsächlich streiten.

  3. 15.

    Neo:
    "Antwort auf [Peter] vom 25.03.2021 um 13:19
    Ein Kind aus einer Spende der Partnerin ist nicht das eigene Kind, oder wollen Sie die Biologie und natürlichen Dinge aushebeln?"

    Es geht hier überhaupt nicht um Biologie und biologische Elern, sondern einzig und allein um rechtliche Eltern! Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

    Neo:
    "Wenn ein Paar ohne Trauschein Eltern wird, muss der Vater das Kind als seines erklären, die Mutter zustimmen, sonst wird ein Vater auch nicht per sé in die Geburtsurkunde eingetragen. Da steht noch eine Amtsvormundschaft vor."

    Es geht hier aber gar nicht um Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren werden, sondern um in der Ehe geborene Kinder! Sie vergleichen als hier Äpfel mit Birnen.

  4. 14.

    Neo:
    "Homosexuelle männliche Paare können sich für ein Kind die Vaterschaft eines Teils der Lebensgemeinschaft eintragen lassen und der andere Partner / Mann muss das Kind adoptieren und an Kindes Statt annehmen. Warum sollten Frauen da dann besser gestellt werden oder sein? Also wenn schon, denn schon."

    Es geht nicht um Besserstellung lesbischer Paare, sondern um bloße Gleichstellung von Hetero-, schwulen und lesbischen Ehen: Wenn ein Ehepartner in der Ehe ein Kind gebiert, dann soll der andere Ehepartner automatisch der rechtliche Vater sein, unabhängig, ob Hetero-Mann, Hetero-Frau, Homo-Mann oder Homo-Frau.

    (Wenn Sie ein Problem damit haben, dass nur biologische Frauen Kinder gebähren können, dann müssen Sie sich bei der Natur beschweren. Unser Rechtsstaaat ist für diese ungleichbehandlung jedenfalls nicht verantwortlich, kann sie auch nicht ändern und muss sie akzeptieren. Aber darum geht es in diesem Rechtstreit auch gar nicht.)

  5. 13.

    Neo:
    "Ne Frage: eine Mutter trägt das Kind aus - wie geht dann die zweite Mutterschaft? Rein biologisch (da ist das Wort Logik drin) kann nur eine Frau eine Mutter sein und die Partnerin/Frau das Kind dann an Kindes Statt adoptieren."

    Es geht hier NICHT um die biologische Elternschaft, sonder um die rechtliche Elternschaft. Bei in der Ehe geborenen Kindern ist auch nicht jeder rechtliche Vater auch der biologische Vater.

    P.S. "Boiologisch" hat nichts mit "Logik" zu tun, genausowenig wie das Wort "Haus" nichts mit dem Wort "aus" zu tun hat, obwohl im Wort "Haus" die Buchstaben "aus" drin vorkommen.

  6. 12.

    Detlef Müller:
    "Wer vertritt die Rechte der Kinder ?"

    Hat diese Frage irgendetwas mit dem Thema hier zu tun ? NEIN!

  7. 10.

    So ähnlich sehe ich es auch. Wo ist das Problem, das Kind der Frau von der Partnerin zu adoptieren? Dem steht nichts entgegen und das würde auch niemand ablehnen. Es geht hier um nichts anderes als ein Ego zu befriedigen, einen Eintrag in der Geburtsurkunde zu bekommen. Das ist reinste Egoismus, denn ein Kind kann nur zwischen männlich Undd weiblich entstehen,, daher ist das Bemühen, die Natur bürokratischen aushebeln zu wollen, sinnlos. Soll sie das Kind adoptieren, fertig.

  8. 9.

    Ehen werden nicht nur aus Liebe und Zuneigung geschlossen. Sie bieten der Familie einschließlich der daraus resultierenden Nachkommen Schutz und steuerliche Vergünstigungen. Da gleichgeschlechtliche Ehen diese Voraussetzungen nicht haben, sind sie m.E. nicht rechtmäßig. Das kann auch eine Gesetzesänderung nicht aus dem Weg räumen. Es kann jeder mit dem oder der zusammenleben, wie eroder soie will. Eine Förderung durch steuerliche Vergünstigungen oder andere Maßnahmen sind m. E. ungerecht.

  9. 8.

    Ein Kind aus einer Spende der Partnerin ist nicht das eigene Kind, oder wollen Sie die Biologie und natürlichen Dinge aushebeln? Wenn ein Paar ohne Trauschein Eltern wird, muss der Vater das Kind als seines erklären, die Mutter zustimmen, sonst wird ein Vater auch nicht per sé in die Geburtsurkunde eingetragen. Da steht noch eine Amtsvormundschaft vor.

  10. 7.

    Wenn ein Kind in ein Hetero-Ehepaar hineingeboren sind, sind rechtlich beide Ehepartner Elternteile, bei Homo-Ehepaaren muss der Partner bzw. die Partnerin das Kind erst adoptieren. Das ist eine verfassungswidrige Benachteiligung von Homo-Ehepaaren. Ich hoffe das BVerfG urteilt entsprechend. Es ist absurd sein eigenes Kind adoptieren zu müssen.

  11. 6.

    Ne Frage: eine Mutter trägt das Kind aus - wie geht dann die zweite Mutterschaft? Rein biologisch (da ist das Wort Logik drin) kann nur eine Frau eine Mutter sein und die Partnerin/Frau das Kind dann an Kindes Statt adoptieren. Homosexuelle männliche Paare können sich für ein Kind die Vaterschaft eines Teils der Lebensgemeinschaft eintragen lassen und der andere Partner / Mann muss das Kind adoptieren und an Kindes Statt annehmen. Warum sollten Frauen da dann besser gestellt werden oder sein? Also wenn schon, denn schon.

  12. 5.

    Das Bundesverfassungsgericht hoffentlich. Das Kind hat ja ein Recht drauf von beiden Elternteilen erzogen zu werden. Zur Zeit ist es ja so, dass wenn nur die "falsche" Mutter verfügbar ist, seine andre Mutter zum Beispiel kein Einverständnis zu wichtigen medizinischen Eingriffen geben kann, oder auch nur eine Entschuldigung für die Schule zu schreiben, oder eine Erlaubnis auf Klassenfahrt zu fahren.

  13. 4.

    Welches Recht meinen Sie konkret, Detlef Müller? Das "Recht" des Kindes darauf, dass die biologische Mutter mit einem Mann zusammenleben soll, auch wenn dieser es gar nicht möchte und nur der "Spender" ist? Ihre "besorgte Anfrage" ist etwas, nun ja, kurzgefasst.

  14. 3.

    Die Vertretung des Kindes ist Bestandteil der elterlichen Sorge (§ 1629 BGB). Beantwortet dies Ihre Frage? Oder zielte Ihre Frage auf etwas Anderes ab?

  15. 2.

    Wer vertritt die Rechte der Kinder ?

  16. 1.

    Manchmal kann man gar nicht fassen, warum in unserer demokratischen Gesellschaft homosexuellen Paaren immer noch derart viele Steine in den Weg gelegt werden. Das fängt mit der Blutspende an und hört mit den Worten des Papstes auf, der sie nicht segnen will, aber Autos und Häuser schon. Jeder Mensch hat gleiche Rechte, muss gleich behandelt werden und es muss auch humane Lösungen geben, die diesen Familien entgegen kommen. Da haben wir als Gesellschaft noch viel zu tun. Wenn ich da nach Polen schaue, habe ich so meine Bedenken.

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