Eilantrag abgelehnt - Brandenburger AfD darf weiter Verdachtsfall genannt werden

Fr 26.03.21 | 17:56 Uhr
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Das Hoheitszeichen des Landes Brandenburg, der Rote Adler, aufgenommen in einem Saal des Verfassungsgerichtes Brandenburg (Quelle: dpa/Hirschberger)
Audio: Inforadio | 26.03.2021 | Lisa Steger | Bild: dpa/Hirschberger

Der Verfassungsschutz in Brandenburg darf die Landes-AfD vorerst weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall bezeichnen. Das Landesverfassungsgericht wies einen Eilantrag der AfD gegen das Potsdamer Innenministerium ab.

Die Partei wollte erreichen, dass sie im Brandenburger Verfassungsschutzbericht für das vorletzte Jahr nicht mehr erwähnt wird. Dieser wurde erst im September 2020 veröffentlicht. Zudem sollte das Ministerium auch alle Verlautbarungen über die AfD auf seiner Homepage streichen.

Mit dem Beschluss vom 19. März sei jedoch keine Entscheidung in der Sache getroffen worden, teilte das Verfassungsgericht am Freitag in Potsdam mit. Die AfD sei vielmehr darauf verwiesen worden, zunächst vorläufigen Rechtsschutz bei dem parallel angerufenen Verwaltungsgericht in Anspruch zu nehmen.

AfD spricht von öffentlicher Verunglimpfung

Der AfD-Landesverband kritisierte die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts. Es handele sich um ein zulässiges Organstreitverfahren, das per se - auch im Eilverfahren - vor dem Verfassungsgericht auszutragen ist, hieß es in einer Mitteilung.

Im Kern gehe es um die Frage, ob die öffentliche Verunglimpfung einer durch Artikel 21 des Grundgesetzes geschützten Oppositionspartei durch die Regierung unmittelbar verfassungsrechtliche oder etwa nur verwaltungsrechtliche Bedeutung hat. Die AfD gehe selbstverständlich im Einklang mit der sonstigen Rechtsprechung von ersterem aus, hieß es.

dürfe keine Beobachtung der größten Oppositionspartei im Land durch

die Landesregierung, beziehungsweise durch den von der Regierung

geführten Verfassungsschutz geben. Damit sei die Chancengleichheit

der Parteien als höchstes Gut der Demokratie nicht mehr gewahrt.

 

Der Prozessbevollmächtigte der AfD, Professor Michael Elicker, hatte

im Januar zur Begründung für die eingereichten Klagen erklärt, es

dürfe keine Beobachtung der größten Oppositionspartei im Land durch

die Landesregierung, beziehungsweise durch den von der Regierung

geführten Verfassungsschutz geben. Damit sei die Chancengleichheit

der Parteien als höchstes Gut der Demokratie nicht mehr gewahrt.

 

Seit Juni 2020 vom Verfassungsschutz beobachtet

Die AfD in Brandenburg wird seit Juni 2020 vom verfassungsschutz beobachtet, weil er die Partei in Teilen für eng vernetzt mit rechtsextremistischen Strukturen hält. Das gilt unabhängig davon, dass der AfD-Bundesvorstand die Mitgliedschaft des damaligen Landeschefs Andreas Kalbitz für nichtig erklärt hatte.

Sendung: Inforadio, 26.03.2021, 11:30 Uhr

12 Kommentare

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  1. 12.

    Wenn Sie meinen, dass Leute, die nicht mehr können als Nein sagen und hetzen irgendwas besser machen könnten, dann tun Sie mir leid.

  2. 11.

    Ihre Verdrehungen werden auch durch ständige Wiederholung nicht besser. Lohnt nicht mal, darauf einzugehen. Aber anderen pauschal zu unterstellen, sie ständen nicht auf dem Boden der FDGO, weil sie eine Ihnen nicht genehme Partei wählen könnten, die nicht verboten ist, entlarvt Sie selbst wieder mal.
    Antwort können Sie sich sparen, ist eh immer wieder der selbe Psalm ohne Fakten.

    Mit der Beobachtung befindet sich die AfD ja nun in "guter" Gesellschaft mit Teilen Der Linken. Interessant ist am Ende nur, sS dabei heraus kommt. Entweder die Partei wird verboten oder es bleibt halt beim bloßen Verdacht.

  3. 9.

    Eine Milliarde Steuergelder im "Kampf gegen Rechts" und die Polizeiliche Kriminalstatistik 2020 sagt: Linksmotivierte Gewaltdelikte steigen um 66,9 Prozent.

    https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1069460.php

  4. 8.

    Sie finden also Rechtsextremisten, Faschisten und Verfassungsfeinde, die sich immer weiter radikalisieren, "immer lukrativer"? Seit wann stehen sie nicht mehr auf dem Boden der FDGO?

    Zur Erinnerung, Kalbitz und Berndt sind amtlich festgestellt Rechtsextremisten, Höcke darf man gerichtsfest als Faschisten bezeichnen und der Rest der braunen Truppe sei „geprägt vom Gedankengut des völkisch-nationalen Flügels“ und beim Brandenburger Landesverband sei „der Flügel längst der ganze Vogel“. Die AfD versuche, die „Brandmauern der Demokratie zu schleifen“.

  5. 7.

    Ach Gottchen, wer schon von "Altparteien" schreibt...was soll einem da noch einfallen.
    Ist doch ziemlich egal wie der Verfassungsschutz den parlamentarischen Arm des Rechtssterrorismus AfD nennt.
    Weiss doch jeder was er da ganz rechts unten wählt und mit Steuergeldern finanziert haben will.
    Kann sich doch niemand rausreden er habe nichts gewusst. Oder müsse die Klassifizierung einer Verfassungsschutzbehörde abwarten.

  6. 6.

    Völlig gleich der Einstufung des so bezeichneten Verfassungsschutzes, von dem ich persönlich nichts halte, liegt der Charakter der AfD geradezu auf der Hand. Die Spatzen pfeifen es geradezu von den Dächern: Keine simple Protestpartei, kein bloßes Sammelbecken von Unzufriedenen, spätestens nach dem Austritt Luckes und etlicher Anderer, die ich als einschlägige Wirtschaftsliberalisten einordne, ist die Partei überw. eine völkische Partei geworden.

    Völkisch ist die Vorstellung, dass es einen quasi biologischen Gesamtvolkskörper gäbe und nach AfD-Auffassung gelte es, dessen Reinheit zu schützen. Darin ist die AfD in der Tat gleichauf mit der NS-Vorstellung. Das war auch der Kern der NS-Auffassung, mithin fallen da andere, seinerzeit Juden, Sinti und Roma, heute: Zugewanderte aus anderen Erdteilen, heraus.

    Die physische Vernichtung steht nicht auf der Agenda, aber hier und da der Versuch, einen geistigen Bürgerkrieg zu schüren.

  7. 5.

    Ach Gottchen ja, ein anderes Gericht hatte jüngst befunden, die Praxis der Innenminister-Behörde VS, ihre Mutmaßungen zur AfD der Aussenwelt zuzustecken, sei zu beanstanden, weil die AfD damit in ihrem politischen Wettbewerb mit den Altparteien benachteiligt werde.

  8. 4.

    Legitim....nach den desolaten Eskapaden der Regierung ist dennoch die AfD immer lukrativer...ob ihr/euch/es wollt oder nicht.

  9. 3.

    Man muss die Dinge eben beim Namen nennen, wie es sich gehört!

  10. 2.

    In Brandenburg wird erst in drei Jahren gewählt, Frank. Aber hübsch, wie Sie hier versuchen die (Brandenburger) AfD Wähler - von Ihnen allgemein "Bürger" genannt - irgendwie als volkssouveräne Widerständler gegenüber gerichtlichen Entscheidungen darzustellen.

  11. 1.

    Die Bürger können das lesen und im Herbst ihre Wahl treffen. Das höchste Gericht ist der Souverän.

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