Eilantrag abgelehnt -

Der Verfassungsschutz in Brandenburg darf die Landes-AfD vorerst weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall bezeichnen. Das Landesverfassungsgericht wies einen Eilantrag der AfD gegen das Potsdamer Innenministerium ab.
Die Partei wollte erreichen, dass sie im Brandenburger Verfassungsschutzbericht für das vorletzte Jahr nicht mehr erwähnt wird. Dieser wurde erst im September 2020 veröffentlicht. Zudem sollte das Ministerium auch alle Verlautbarungen über die AfD auf seiner Homepage streichen.
Mit dem Beschluss vom 19. März sei jedoch keine Entscheidung in der Sache getroffen worden, teilte das Verfassungsgericht am Freitag in Potsdam mit. Die AfD sei vielmehr darauf verwiesen worden, zunächst vorläufigen Rechtsschutz bei dem parallel angerufenen Verwaltungsgericht in Anspruch zu nehmen.
AfD spricht von öffentlicher Verunglimpfung
Der AfD-Landesverband kritisierte die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts. Es handele sich um ein zulässiges Organstreitverfahren, das per se - auch im Eilverfahren - vor dem Verfassungsgericht auszutragen ist, hieß es in einer Mitteilung.
Im Kern gehe es um die Frage, ob die öffentliche Verunglimpfung einer durch Artikel 21 des Grundgesetzes geschützten Oppositionspartei durch die Regierung unmittelbar verfassungsrechtliche oder etwa nur verwaltungsrechtliche Bedeutung hat. Die AfD gehe selbstverständlich im Einklang mit der sonstigen Rechtsprechung von ersterem aus, hieß es.
dürfe keine Beobachtung der größten Oppositionspartei im Land durch
die Landesregierung, beziehungsweise durch den von der Regierung
geführten Verfassungsschutz geben. Damit sei die Chancengleichheit
der Parteien als höchstes Gut der Demokratie nicht mehr gewahrt.
Der Prozessbevollmächtigte der AfD, Professor Michael Elicker, hatte
im Januar zur Begründung für die eingereichten Klagen erklärt, es
dürfe keine Beobachtung der größten Oppositionspartei im Land durch
die Landesregierung, beziehungsweise durch den von der Regierung
geführten Verfassungsschutz geben. Damit sei die Chancengleichheit
der Parteien als höchstes Gut der Demokratie nicht mehr gewahrt.
Seit Juni 2020 vom Verfassungsschutz beobachtet
Die AfD in Brandenburg wird seit Juni 2020 vom verfassungsschutz beobachtet, weil er die Partei in Teilen für eng vernetzt mit rechtsextremistischen Strukturen hält. Das gilt unabhängig davon, dass der AfD-Bundesvorstand die Mitgliedschaft des damaligen Landeschefs Andreas Kalbitz für nichtig erklärt hatte.
Sendung: Inforadio, 26.03.2021, 11:30 Uhr