Nach Ende des Mietendeckels - Senat rechnet mit 40.000 Mietern in finanziellen Schwierigkeiten

So 18.04.21 | 11:34 Uhr
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Balkone an einem Mehrparteienhaus (Archiv)
Bild: FrankHoermann/SVEN SIMON

Der Berliner Senat geht laut "Welt am Sonntag" davon aus, dass für insgesamt 340.000 Mieterhaushalte im November 2020 die Miete abgesenkt wurde. Pauschal sei davon auszugehen, dass jeder zehnte Betroffene potenziell in eine wirtschaftliche Notlage gerate, wenn die aufgelaufenen Absenkungsbeträge nach dem Aus des Mietendeckels auf einen Schlag zurückgezahlt werden müssen, zitierte die Zeitung aus einer Senatsschätzung.

"Insgesamt gehen wir von rund 40.000 Berlinern aus, die potenziell finanzielle Unterstützung benötigen könnten", heißt es in einer Schätzung aus dem Senat für Stadtentwicklung und Wohnen, die "WamS" vorlag. Zuvor hatte bereits der rbb über die Zahl berichtet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelung am Donnerstag für nichtig erklärt.

57.000 Schattenmietverträge

Zu den Mietern in finanziellen Nöten könnten auch viele zählen, die im Geltungszeitraum des Mietendeckels einen neuen Vertrag abgeschlossen oder eine Mieterhöhungsankündigung erhalten haben. Viele Vermieter verlangten dabei eine Zusage der Mieter, den Differenzbetrag zum Tabellenwert auszugleichen, wenn das Gesetz gekippt werden sollte. Der Senat schätzt die Zahl dieser so genannten "Schattenmieten"-Verträge laut "WamS" auf 57.000. "Wenn man ebenfalls davon ausgeht, dass zehn Prozent derer, die eine Schattenmietvereinbarung getroffen haben, finanzielle Unterstützung benötigen, beträfe das rund 5.700 Mietverhältnisse".

Der Mietendeckel sah unter anderem vor, dass Mieten, die den Wert in einer festgelegten Preistabelle um mehr als 20 Prozent überschreiten, abgesenkt werden müssten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung das Landesgesetz zum Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Die Gesetzgebungsbefugnis liege hier nicht beim Land.

CDU fordert Regierungserklärung

CDU-Fraktionschef Burkard Dregger forderte, die rot-rot-grüne Regierungskoalition müsse nun für ihren politischen Fehler einstehen: "Hundertausende Mieter unserer Stadt wollen jetzt wissen, wie es nach dem Ende des riskantesten wohnungspolitischen Vorhaben von Rot-Rot-Grün weitergeht." Dazu hätten SPD, Grüne und Linke bisher nichts gesagt. Der Regierende Bürgermeister solle sich daher am Donnerstag im Abgeordnetenhaus erklären.

Sendung: Abendschau, 17.04.2021, 19:30 Uhr

45 Kommentare

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  1. 45.

    Schwierigkeiten, die der Senat wider besseren Wissens über die Mieter geschüttet hat. Diese Schäden sollten aus deren Parteivermögen beglichen werden und nicht von der unschuldigen Allgemeinheit.
    Stattdessen drucken sie mit dem Geld lieber klimaunfreundliche Wahlplakate, die sie mit Kunststoff Kabelbinder überall dranknoten.

  2. 44.

    Ich kenne den Artikel und der dortige Fall von Susanne zeigt,wie es geht: Sie hat mtl. eingesparten 150,00€ eingespart und muss den entstandenen Mietrückstand nun nachträglich zahlen. Es fordern auch nicht alle Vermieter nach. Wahrscheinlich wird das dann bei allen Mietern über die 2 Proz. Mietausfallwagnis abgerechnet.
    Wie man ansonsten damit umgehen könnte,hatte ich unter @8. beschrieben. Das Mietendeckelgesetz war ein Versuchsballon des Senats der abgestürzt ist.
    Das Gesetz betraf Bestandswohnungen, die vor 2014 gebaut wurden. Das sind in Berlin um die 1,5 Millionen Wohnungen.Also Wohnungen,bei denen viele nicht im mittleren oder unteren Preissegment liegen und somit nicht Geringverdiener betreffen dürften. Das der Berliner Wohnungsmarkt eine Kastatrophe ist und trotzdem noch soviele Nenschen nach Berlin ziehen wollen, führt auch hier zu Londoner Verhältnisse.

  3. 43.

    @Elias. Es ist einfach unglaublich, in welcher Art und Weise Sie hier Kommentare verfälschen und sachkundige Beiträge in die rechte Ecke schieben. Ergo: Wenn jeder, der die Entscheidung unseres Bundesverfassungsgerichts bejaht in Ihren Augen rechtsradikal ist, dann unterstellen Sie dem obersten Gericht das gleiche. Hören Sie eigentlich noch den Schuss? Wenn hier irgendjemand schäumt und wild um sich schlägt, dann einzig und alleine Sie. Bleiben Sie mal auf dem Teppich und vor allen Dingen fair und sachlich.

  4. 42.

    Ihr "Rechtsextremisten"-Geplapper ist langweilig. Sie sind eh der Letzte, der da zu einer korrekten Einordnung fähig ist. So viele Rechtsextremisten, wie Sie alleine hier verorten, gibt es in ganz Berlin/Brandenburg nicht. Sie sollten sich mal was Intelligenteres einfallen lassen, als nur plumpe Unterstellungen. Schönen Abend.

    Da Sie das Urteil ja jetzt achten, können Sie sich gern einer anderen Lösung des Mietenproblems in Berlin zuwenden. Vielleicht wollen Sie Ihren Blick auch mal nach Hamburg wenden. Die SPD dort hat ein sehr intelligentes Konzept erfolgreich umgesetzt. Informieren Sie sich gern.

    (eod)

  5. 41.

    Im Gegensatz zu ihnen habe ich mit Verfassungsorganen kein Problem. Dennoch darf ich Skandalurteile kritiseren, wir leben in einer Demokratie, auch wenn das ihnen und ihre rechtsextremen Kumpanen nicht recht ist.

    Rechtsextreme wie sie spalten unser Land, das ist ihre erklärte Absicht. Da können sie hier noch so schäumen und wild um sich schlagen.

    "Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD". Das bestätigt ihr Gekeife hier erneut.

    "dass Bundesrecht Landesrecht und dieses wiederum kommunales Recht schlägt. " Darum geht es hier überhaupt nicht, wie Tim Wihl sehr ausführlich erklärt hat.

  6. 40.

    Sie lesen nicht gerne oder! Wieso bedarf es ein Mietendeckel, wenn der Mieter nicht verpflichtet einer Mieterhöhung § 558 BGB zuzustimmen verpflichtet ist und auch ein Richter kann mich nicht dahingehend anweisen! Wer Ahnung vom Vertragsrecht,Sozialrecht , Strafrecht hätte und alles genau analysiert hätte dem wäre, so wie mir schon 2005 der Fehler aufgefallen zwischen § 558 BGB und dem §19-24 KdU aufgefallen. Ich empfehle ihnen die BGH Entscheidung VIII ZR 102/06 genau zu lesen und sich mal mit der Rechtsbegründung genau zu befassen und sich die Frage stellen. Wer der Erfüllungsgehilfe ist?Sowie die Rechtsentscheidungen des LSG in Anbetracht der Mietschulden zu recherchieren?

  7. 39.

    Finden Sie sich einfach damit ab, dass das BVerfG ein klares und deutliches Urteil im Sinne der Verfassung getroffen hat. Ihre Verdrehungen nützen Ihnen rein gar nichts und der Ausgang des Verfahrens war jedem halbwegs seriösen Rechtsgelehrten von vornherein klar. Das BVerfG konnte überhaupt nicht anders handeln, da es in der deutschen Verfassung den klaren Grundsatz gibt, dass Bundesrecht Landesrecht und dieses wiederum kommunales Recht schlägt. Wir sind ein Rechtsstaat und kein Flickenteppich von Fürstentümern, wo jeder machen kann, was er will.Ein Urteil unseres höchsten Gerichts hat daher schlicht so lange jeder zu respektieren und anzuerkennen, bis eben dieses Gericht eine Neuauslegung der Verfassung beschließt. In sofern irrt Ihr Gelehrter mit seinem Gefälligkeitsgutachten genau so wie Sie, nicht das Gericht.

  8. 38.

    Es ist eher ein Gier-, statt einer Neiddebatte. Nämlich der Gier der Abzocker und Schmarotzer, die dann auch noch absurde Scheinargumente ins Feld führen.

    Oft die gleichen Schmarotzer, die von der Millardenpleite Berlins schon einmal profitiert haben. Während der Normalverdiener mit Ach und Krach mit den Einsparungen leben mußte, sind die Schmarotzer auf Einkaufstour gegangen.

    Wir sollten diese Abzocker vor die Tür setzen. Mit Enteignungen im großen Stil. Die meisten privaten Vermieter sind weder geistig, noch sittlich in der Lage zu vermieten. Entweder sie können nicht rechnen oder sind über alle Maße gierig und asozial.

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/04/mietendeckel-nachzahlungen-mieter-schattenmiete-berlin.html

  9. 37.

    Ich danke ihnen für den schlagenden Beweis wie Schmarotzer und Abzocker denken. Maximaler Profit statt ein einkömmliches Auskommen. Die Mieten in Berlin haben schon lange nichts mehr mit "marktüblich" zu tun.

    Klar ist es ihnen und den anderen Abzockern und Schmarotzern egal, wenn die Verkäuferin 3h zur Arbeit fährt, Hauptsache sie bekommen ihr Brötchen für 6 Cent und ihren Coffee to go für 90 Cent.

  10. 36.

    Den Mietern wurde ausdrücklich empfohlen den Differenzbetrag zurück zu legen, falls das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel kippt. Jetzt stehen sie da und jammern, daß sie kein Geld für Mietnachforderungen haben. Es ist ihr und nicht das Versäumnis der Steuerzahler und die sog. Mietschulden sollten keinesfalls aus der Steuerkasse beglichen werden. Wenn dann nur als Darlehen. Dummheit sollte nicht belohnt werden.

  11. 35.

    Das finde ich einen guten Vorschlag und so herrlich verursachungsgerecht. Kann man die Liste bei namentlichen Abstimmungen eigentlich irgendwo im Netz einsehen oder ist das wieder mal intrasparent? Das ist so naheliegend, dass man sich schon wundert, warum kam dieser Vorschlag nicht von den ach so edlen Berliner Lokalpolitikern der Rot-Rot-Grünen Landesregierung kommt, denen das Wohl der Mieter doch so am Herzen liegt, wenn man dem ein oder anderen Statement, das da in die Kameras gegeben wurde glauben schenken darf...

  12. 34.

    @Elias. Sie sind ein schlechter Verlierer. Freuen Sie sich doch einfach darüber, dass die gutverdienenden Mieter aus sanierten Altbauten in Toplage in Zukunft etwas weniger Schampus trinken können. Das waren die größten Nutznießer des Mietendeckels und nicht die schlecht verdienenden Mieter aus Plattenbauten!

  13. 33.

    Wie immer von ihnen nichts außer subtanzlose Angriffe. Ein Urteil zu kritisieren, nur weil es ihnen und Abzockern in den Kram passt ist verfassungsfeindlich? Man kennt ja ihre Einstellung zur unserer Verfassung und zu unserem Rechtsstaat im besonderen ja zu Genüge, Sie geben ja regelmäßig Kostproben darüber ab.

    Und Tim Wihl als Gastprofessor für politische Theorie, Verfassungstheorie und rechtliche Bezüge der Politik am Institut für Sozialwissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin ist ein ausgesprochener Fachmann, ganz im Gegensatz zu ihnen.

  14. 32.

    Dumm alle die sich haben verarschen lassen. Und der Mieterhöhung freiwillig zu gestimmt habe und so jeglichen Anspruch auf Sozialleistungen verwehrt wurde/ wird. siehe Rechtsentscheidungen LSG BB Mietschulden.Frage was macht ein sozialleistungsempfänger( ALG II), wenn der Landeseigene Kommunale Wohnverwalter die Miete nach § 558 BGB erhöhen will?

  15. 31.

    Der Rot-Rot-Grüne Senat scheint seine Robin Hood Politik fortsetzen zu wollen und hat aus seinen Fehlern nicht gelernt. Aus Steuergeldern den hausgemachten Mist begleichen zu wollen ist eine Unverschämtheit und verfassungsrechtlich erneut höchst bedenklich. So langsam aber sicher sollte dieser Senat mal daran denken zur Absicherung ihrer künftigen Fehler eine Art Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit den Berlinern in Zukunft weiteres Leid erspart bleibt. Der komplette Rücktritt dieser Truppe wäre aber das einzig richtige, das sie tun könnten und längst überfällig. RRG hat fertig.

  16. 30.

    Das ist die übliche Neiddiskussion,die aber das Grundproblem nicht löst. In Berlin wurden in den letzten Jahrzehnten viele Wohnungen aus dem eigenen Bestand - gehörten auch zum Tafelsilber- und die Umwandlung solcher Wohnungen wurde nicht konsequent verhindert. Wenn man schon nicht in der Lage war und ist,entsprechenden neuen Wohbraum zu schaffen,muss man sichern was man hat. Ich kenne Leute,die Wohnungen als Alterssicherung gekauft haben und fair mit ihren Mietern umgehen. Vermieterbashing bringt nix und wir alle wissen,es gibt natürlich auch schwarze Schafe. Aber wer trotz Warnung die zurückgehaltenen Mietanteile nicht zurückgelegt hat,kann das jetzt nicht seinem Vermieter anlasten,wenn er nun in eine finanzielle Schieflage gerät.

  17. 29.

    Dem kann ich mich nur anschließen. Wie wäre es hier mal mit einem Pilotprojekt namens "Politikerhaftung". Die ca. 40.000 Betroffenen sollten die Parteien und deren Parteikassen für dieses Chaos verursacht durch Rot-Rot-Grüne Berliner Abgeordnete haftbar machen. Die Parteien können sich das Geld dann ja gern im Innenverhältnis von den Abgeordneten zurück holen. Wie in der Wirtschaft auch üblich. Sollte doch angesichts der Zahlen möglich sein. Hier die offiziellen Zahlen von der BPW:

    https://m.bpb.de/politik/grundfragen/parteien-in-deutschland/zahlen-und-fakten/42237/einnahmen-und-ausgaben

  18. 28.

    Es wurde von RRG Senat von Anfang gesagt, das man die eingesparten Miete zur Seite legen sollte. Dumm, wer es nicht getan hat und sich auf die roten,und grünen Genossen verlassen hat, hat nun leider Pech. Da darf nun nicht der Steuerzahler einspringen, sondern die Abgeordneten, die für dieses Gesetz gestimmt hat. Wir haben in Berlin genug Probleme ( Wohnungen, Schulen, Gesundheit usw.), dafür zahle ich gerne Steuern, aber nicht für die Fehler unser Politiker.

  19. 27.

    Hallo Elias!

    Inwiefern ist jemand ein "Schmarotzer", wenn er sein Wohneigentum zum marktueblichen Preis vermietet?

    Gehen Sie fuer weniger arbeiten, als es Ihnen mit Ihrer Ausbildung und den ueblichen Loehnen zusteht?

    Falls Ihnen die Mieten in Berlin zu hoch sind: Niemand ist dazu gezwungen, in Berlin-Mitte zu wohnen. Es gibt genuegend Gegenden in und um Berlin, wo man deutlich preiswerter wohnen kann.

    Maik

  20. 26.

    Ja Pech.

    Wer seine Knete nicht zurückgelegt hat, hat jetzt Pech. Wofür soll der Steuerzahler denn noch aufkommen? Sozialromantik für eine Miete, die irgendwie nicht zum Einkommen im Verhältnis steht, kann unmöglich durch die Allgemeinheit getragen werden. Basta.

    2 Monatsmieten im Rückstand bedeutet - raus aus der Bude und das wird schon schwer genug - für Vermieter.

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