Datenschutz verletzt - Erneut unerlaubte Datenbankabfragen durch Polizisten geahndet
Berliner Polizeibeamte wurden in den vergangenen Jahren wiederholt für unerlaubte Abfragen in der Polizeidatenbank belangt. In diesem Jahr sind bei der Datenschutzbeauftragten fünf weitere Fälle aktenkundig geworden. Von Sebastian Schöbel
Seit Jahresbeginn hat die Berliner Datenschutzbeauftragte bereits fünf unbefugte Abfragen in der Polizeidatenbank POLIKS mit Bußgeldern geahndet. In allen Fällen wurden Polizeibeamte belangt. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hervor, die dem rbb vorliegt. Die Bußgelder beliefen sich auf 800 bis 3.500 Euro, insgesamt waren es in den fünf Fällen 8.600 Euro.
Datenbank für private Zwecke genutzt
Ein Sprecher der Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk bestätigte die Zahl der Fälle auf Nachfrage des rbb. Die fünf POLIKS-Abfragen hätten "aus privaten und damit nicht-dienstlichen Gründen" stattgefunden. "In vier Fällen handelt es sich um Datenabfragen mit Bezug zu Familienangehörigen oder Ex-Partner*innen der Polizeibeamt*innen. In einem Fall handelte die Person aus privatem Interesse an einem öffentlichkeitswirksamen Fall", so der Sprecher.
Die Polizeibeamten würden regelmäßig belehrt, dass sie keine privaten Abfragen tätigen dürfen. "Demnach ist jedem Polizisten und jeder Polizistin klar, dass sie lediglich aus dienstlichen Gründen Daten in den Polizeidatenbanken abfragen dürfen", heißt es von der Datenschutzbehörde.
AfD kritisiert Verfolgung von Polizisten
Im vergangenen Jahr wurden von der Datenschutzbeauftragten in neun Fällen Polizeibeamte wegen unzulässigen POLIKS-Abfragen mit Bußgeldern belangt. In ihrem Jahresbericht, der Anfang April vorgestellt wurde, listet Smoltczyk mehrere Beispiele auf: In einem Fall haben eine Polizistin die Datenbank genutzt, um die Ex-Freundinnen ihres neuen Lebensgefährten ausfindig zu machen. In einem anderen Fall habe ein Polizist Daten zu seinen Nachbarn recherchiert, um sie bei Streitigkeiten gegen sie verwenden zu können. Die Taten können allerdings auch relativ banale Gründe haben: So habe ein Polizist die POLIKS-Datenbank genutzt, um die Kontaktdaten eines Kartenspielverkäufers herauszufinden.
Die AfD-Landesvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin Kristin Brinker kritisierte die verhängten Bußgelder gegen die Polizeibeamten. Das sei "der offensichtliche Versuch, unsere Polizisten einzuschüchtern und zu kriminalisieren", sagte Brinker dem rbb. Der Datenschutz dürfe "nicht als ideologisches Werkzeug zur Aufbesserung der maroden Staatsfinanzen und Diskreditierung unserer Polizei missbraucht werden".
Die Datenschutzbeauftragte Smoltczyk wies das zurück. "Bei privaten Datenabfragen handelt es sich um einen eindeutigen Rechtsverstoß", sagte sie auf Nachfrage des rbb. Mit den Bußgeldern sorge sie "wie die Polizei für die Einhaltung der Rechtsordnung".