Datenschutz verletzt - Erneut unerlaubte Datenbankabfragen durch Polizisten geahndet

Mi 14.04.21 | 07:46 Uhr | Von Sebastian Schöbel
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Symbolbild: Eine Polizistin sitzt in ihrem Büro an ihrem PC und Laptop. (Quelle: dpa/F. Sommer)
Bild: dpa/F. Sommer

Berliner Polizeibeamte wurden in den vergangenen Jahren wiederholt für unerlaubte Abfragen in der Polizeidatenbank belangt. In diesem Jahr sind bei der Datenschutzbeauftragten fünf weitere Fälle aktenkundig geworden. Von Sebastian Schöbel

Seit Jahresbeginn hat die Berliner Datenschutzbeauftragte bereits fünf unbefugte Abfragen in der Polizeidatenbank POLIKS mit Bußgeldern geahndet. In allen Fällen wurden Polizeibeamte belangt. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hervor, die dem rbb vorliegt. Die Bußgelder beliefen sich auf 800 bis 3.500 Euro, insgesamt waren es in den fünf Fällen 8.600 Euro.

Datenbank für private Zwecke genutzt

Ein Sprecher der Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk bestätigte die Zahl der Fälle auf Nachfrage des rbb. Die fünf POLIKS-Abfragen hätten "aus privaten und damit nicht-dienstlichen Gründen" stattgefunden. "In vier Fällen handelt es sich um Datenabfragen mit Bezug zu Familienangehörigen oder Ex-Partner*innen der Polizeibeamt*innen. In einem Fall handelte die Person aus privatem Interesse an einem öffentlichkeitswirksamen Fall", so der Sprecher.

Die Polizeibeamten würden regelmäßig belehrt, dass sie keine privaten Abfragen tätigen dürfen. "Demnach ist jedem Polizisten und jeder Polizistin klar, dass sie lediglich aus dienstlichen Gründen Daten in den Polizeidatenbanken abfragen dürfen", heißt es von der Datenschutzbehörde.

AfD kritisiert Verfolgung von Polizisten

Im vergangenen Jahr wurden von der Datenschutzbeauftragten in neun Fällen Polizeibeamte wegen unzulässigen POLIKS-Abfragen mit Bußgeldern belangt. In ihrem Jahresbericht, der Anfang April vorgestellt wurde, listet Smoltczyk mehrere Beispiele auf: In einem Fall haben eine Polizistin die Datenbank genutzt, um die Ex-Freundinnen ihres neuen Lebensgefährten ausfindig zu machen. In einem anderen Fall habe ein Polizist Daten zu seinen Nachbarn recherchiert, um sie bei Streitigkeiten gegen sie verwenden zu können. Die Taten können allerdings auch relativ banale Gründe haben: So habe ein Polizist die POLIKS-Datenbank genutzt, um die Kontaktdaten eines Kartenspielverkäufers herauszufinden.

Die AfD-Landesvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin Kristin Brinker kritisierte die verhängten Bußgelder gegen die Polizeibeamten. Das sei "der offensichtliche Versuch, unsere Polizisten einzuschüchtern und zu kriminalisieren", sagte Brinker dem rbb. Der Datenschutz dürfe "nicht als ideologisches Werkzeug zur Aufbesserung der maroden Staatsfinanzen und Diskreditierung unserer Polizei missbraucht werden".

Die Datenschutzbeauftragte Smoltczyk wies das zurück. "Bei privaten Datenabfragen handelt es sich um einen eindeutigen Rechtsverstoß", sagte sie auf Nachfrage des rbb. Mit den Bußgeldern sorge sie "wie die Polizei für die Einhaltung der Rechtsordnung".

Beitrag von Sebastian Schöbel

22 Kommentare

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  1. 22.

    "Die AfD-Landesvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin Kristin Brinker kritisierte die verhängten Bußgelder gegen die Polizeibeamten. Das sei "der offensichtliche Versuch, unsere Polizisten einzuschüchtern und zu kriminalisieren", sagte Brinker dem rbb."

    So so, die Brinker von der AfD sieht also in der Ahndung von Dientsvergehen bei der Polizei einen Einschüchterungsversuch gegenüber "unsereren Polizisten", ja sogar einen Versuch diese zu kriminalisieren. Wenn es nicht so traurig wäre, wie diese Partei zu demokratischen Werten steht, könnte man über diese Aussage einer "Spitzenpolitikerin" fast wieder lachen.

  2. 21.

    Das viele Strafverteidiger die Arbeit der Polizei bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten so schwer wie möglich machen möchten, liegt in der Natur der Sache. Das einige Anwälte als Komplizen von Straftätern, insbesondere im Bereich der Clankriminalität, agieren, ist auch kein Geheimnis. Da ist dann jedes erschweren der Polizeiarbeit ein Gewinn für die kriminelle Kundschaft.
    Diese Poliks System ist eine Erleichterung, wenn auch durch übertriebenen Datenschutz stark behindert. So sind bei Verdächtigen Datenabgleiche mit z.B. den Daten der Sozialbehörden fast unmöglich was dann den Sozialhilfebetrug Tür und Tor öffnet.
    Es geht aber nicht nur um das Poliks System sondern auch um Nachfragen bei den Einwohnerdaten oder den Daten des KBA.
    Zu den Bußgeldern wegen einer Ordnungswidrigkeit die teilweise über einem Monatsgehalt liegen, scheint ein Racheakt der Dame zu sein die auf der negativen Einstellung zur Polizei der Grünen Partei im allgemein liegt.

  3. 20.

    Kann verstehen, das du 'ne Tüte brauchst. Ich habe mal nur "Poliks" bei einer bekannten Suchmaschine eingegeben und ein paar Artikel durchgelesen. Mitunter nicht schön, was da so zu lesen ist. Lachen musste ich allerdings bei einem Artikel zum Vorgängersystem "ISVB" bei Wikipedia ...
    "Eingeführt wurde das ISVB 1976 im Zuge der Berliner Polizeireform. Ursprünglich war es nur über Lochkarten und eine Tastatur zu bedienen und verfügte über keinen Bildschirm, d. h., Eingaben und Abfragen mussten „blind“ erfolgen."
    Echt jetzt?

  4. 19.

    Ist ja wohl nur ein typisch berlinerisches Problem!

  5. 18.

    Auf Coronademos werden von namhaften AFDlern Polizisten bedroht bzw. beschimpft... Und hier spielen sie sich als Anwalt der Polizei auf. Wie billig ist das denn. ...

  6. 17.

    "Sind auch unbescholtene Bürger in der POLIKS-Datenbank oder wussten die Polizisten, dass ihre Partner schon mal polizeilich verfolgt wurden und deshalb dort zu finden waren?"

    So gestellt geht ihre Frage davon aus, dass alle Polizisten unbescholtene Bürger sind. Die beiden Fragen haben aber so nichts miteinander zu tun.
    Im Normalfall hat heutzutage jeder im IT System eine persönliche Kennung. Diese wird dann auch in den Metadaten der Abfragen (an die Datenbank zum Beispiel) mit aufgezeichnet. Somit weiß man wer welchen Datensatz abgerufen hat ohne den Inhalt zu kennen. Die unberechtigten Abrufe kann man wiederum durch bürokratische Prozesse filtern. Jede Abfrage sollte einen zu Grunde liegenden Fall haben. Wenn also Abfragen für Personen geschehen, die nirgends in einem polizeilichen Prozess erfasst wurden, dann stellt sich Frage warum die Abfrage gemacht wurde. So wie es aussieht baut die Polizei eine Qualitätssicherung auf was längst überfällig ist.

  7. 16.

    Ja, Bauml - auch unbescholtene Bürger sind in POLIKS gespeichert. Neulich habe ich eine Zeugenaussage gemacht => POLIKS. Mein Auto ist einer Brandstiftung zum Opfer gefallen => POLIKS. Ich habe bei einem Verkehrsunfall erste Hilfe geleistet => POLIKS. Ich habe einen Dieb an der Flucht gehindert => POLIKS.

    POLIKS ist ein Nachfolger der Systeme zur elektronischen Speicherung von Polizeiakten. Da bist Du dann drin, egal ob Täter, Anzeigender oder Geschädigter. Wenn Du ein wenig googelst, wird Dir schlecht werden - z.B. angesichts der Meldungen aus 2019, dass seit 2013 keine Datensätze mehr gelöscht wurden.

    Bitte siehe mir nach, dass ich nicht mehr schreibe, denn bei POLIKS (und den Vorgängersystemen) kommt mir wegen der Speicherung Unschuldiger das kalte K....n, und das schon seit 35 Jahren. Die Bemühungen uns kritischer Juristen hatten leider keinen Erfolg.

  8. 15.

    In den Finanzämtern werden die Abfragen jedenfalls protokolliert.

  9. 14.

    Also bei meinem Arbeitgeber wird jeder Zugriff auf Kundendaten im System mit Datum und Uhrzeit sowie Mitarbeiter abgespeichert. Ebenso, was gemacht wurde. So kann der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens jederzeit kontrollieren, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat.

  10. 13.

    Von Ihnen Rundfunkgebühren zu verlangen, wie von allen anderen auch, ist keine Straftat, sondern eine Selbstverständlichkeit und Ihre gesetzliche Pflicht gegenüber der Gemeinschaft. Dagegen ist der Missbrauch von polizeilichen Mitteln zum Schaden der Bürger ein Vergehen, das zum Schutz derselben auch verfolgt werden muss. Für Leute wie Sie, die eins vom anderen nicht unterscheiden können, und auch noch glauben dass dieses Unverständnis dafür, was eine funktionierende, demokratische Gesellschaft ausmacht, ihnen das Recht gibt sich moralisch in die Brust zu werfen, gibt es ja jetzt einen Wahlvorschlag.

  11. 12.

    @Kurt Wilhelm

    Im Gegensatz zur illegalen privaten Nutzung der Daten durch Polizisten ist die Weitergabe der Daten an die GEZ gesetzlich geregelt und somit legal. Könnte man aber auch wissen.

  12. 11.

    Aus den Finanzämtern und Meldeämtern hat man noch nichts Vergleichbares gehört. Aber vielleicht gibt es dort gar keine Zugriffskontrolle. Und wenn doch, dann sollte die Polizei davon lernen.
    Fraglich ist, wie die Fälle bei der Polizei aufgefallen sind. Stichprobenkontrolle?
    Die bekannt gewordenen Fälle sind vielleicht nur die Spitze eines Eisberges.
    Sind auch unbescholtene Bürger in der POLIKS-Datenbank oder wussten die Polizisten, dass ihre Partner schon mal polizeilich verfolgt wurden und deshalb dort zu finden waren?

  13. 10.

    An den Kommentator dieses Beitrages S. Schöbel! Dann sollte man sich vielleicht auch einmal auf den Gemeinden und Städten umschauen, wie es da mit dem Datenschutz aussieht, wo die Ämter sogar verpflichtet sind, persönliche Datensätze an die GEZ zu senden! Da ist das mit der Polizei, ein harmloses Übel. Aber nach dem Umzug bekommen gleich alle gemeldeten Familienmitglieder Post von der GEZ, dass nennt man Datenschutz, oder nicht?

  14. 9.

    Zum Glück wird das geahndet. Und es darf ruhig richtig teuer werden.
    Letztens hat mich ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle dermaßen angemacht..und am Ende nach meiner Nummer gefragt..will mir nicht ausmalen, wenn der meine Daten nutzt und plötzlich vor meiner Tür steht. Da fühlt man sich wie Freiwild.

  15. 8.

    Wer rechtswidrig handelt muss bestraft werden. Da darf man auch nicht vor einer Kündigung zurückschrecken.

  16. 7.

    Wenn ich mir vorstelle,der unsympathische Nachbar der mich nie grüsst und ich ihn auch nicht mehr,arbeitet bei der Polizei und checkt mich aus im Polizeicomputer,dann bin ich froh ,dass dies geahndet wird. :)

  17. 6.

    Da sieht man mal wieder wie weltfremd die AfD ist. Auch "normalen" Arbeitnehmern ist im Normalfall die private Nutzung ihres dienstlichen Computers nicht gestattet. Wie würde es Frau Brinker wohl finden, wenn ein Polizist Daten von vorbestraften AfD Mandatsträgern ausspioniert und an die Presse durchsteckt?

  18. 5.

    Von Frau Dr. Brinker hätte ich gerne Informationen, wie sie zu ihrer Einschätzung kommt. Sowohl in der innerparteilichen Auseinandersetzung als auch zum Fall der ehemaligen Bausenatorin Lompscher von der Linkspartei hat Frau Brinker sich als konsequente Verfechterin des Rechtsstaats ausgewiesen.
    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das unberechtigte Abfragen der dienstlichen Datenbanken von Frau Brinker gut geheißen wird.

    "Die Datenschutzbeauftragte Smoltczyk wies das zurück. "Bei privaten Datenabfragen handelt es sich um einen eindeutigen Rechtsverstoß", sagte sie auf Nachfrage des rbb. "

    Der unberechtigte Datenabruf durch Polizeibeamte sicherlich einen Rechtsverstoss, jedoch allein keine Straftat dar, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Für eine strafrechtliche Relevanz muss eine Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht vorliegen. Oder die Daten müssten weitergegeben worden sein. Zu lesen ist, der Staatsanwalt hat alle fraglichen Verfahren eingestellt.

  19. 4.

    Hat Frau Brinker eigentlich auch einen Vorschlag, wie derartige Rechtsverstöße ihrer Meinung nach geahndet werden sollen?
    Der Beitrag der AfD ist hier wie so oft völlig Sachfremd und daneben.

  20. 3.

    Warum möchte die AfD nicht, dass Polizisten zur Verantwortung gezogen werden, die das Gesetz brechen und die Rechte von Bürgern verletzen? Polizisten, die es mit dem Gesetz nicht so genau nehmen und der AfD speziell dankbar sind, passen wohl gut in die Zukunftspläne dieser Partei.

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