Verbot auf Bundesebene - Razzien gegen salafistischen Verein Ansaar in Berlin und Brandenburg

Vordergründig geht es dem Verein Ansaar um wohltätige Projekte - im Hintergrund laufen den Sicherheitsbehörden zufolge aber salafistische Missionierung und Terror-Unterstützung. Am Mittwoch gingen sie auch in Berlin und Brandenburg gegen den Verein vor.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat den salafistischen Verein Ansaar International und alle Ableger der islamistischen Vereinigung verboten. Aus seinem Ministerium hieß es, das Verbot sei am frühen Mittwochmorgen mit Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in Berlin, Brandenburg, sowie acht weiteren Bundesländern vollstreckt worden. Nach ersten Informationen waren Objekte und Personen auch in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hessen betroffen.
Nach Angaben der Polizei in Berlin wurden sechs Objekte in Charlottenburg, Wedding, Gesundbrunnen und Altglienicke durchsucht. Dazu zählten sowohl Vereinsräume als auch Wohnungen. Es habe keinen Widerstand gegeben, sagte eine Sprecherin der Polizei. An dem Einsatz beteiligt waren der Polizei zufolge rund 180 Einsatzkräfte unter anderem von der Bundespolizei und von der Fachabteilung des Landeskriminalamts, die im Bereich Islamismus tätig sind.
Innensenator Geisel: "Wir dulden nicht, dass Terror exportiert wird"
Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) begrüßte das Verbot am Mittwoch in einer Mitteilung. Das Vereinsgeflecht sei "ein Sammelbecken für Salafisten und Feinde des Staates Israel" gewesen, teilte Geisel mit. "Wir dulden keine terroristischen Bestrebungen im Inland. Wir dulden auch nicht, dass durch Spenden, die hier gesammelt werden, der Terror exportiert und im Ausland unterstützt wird."
Zur Begründung des Verbots hieß es aus dem Bundesinnenministerium, die Spendensammlungen von Ansaar seien in der Absicht erfolgt, diese an terroristische Vereinigungen im Ausland weiterzugeben, insbesondere an die Al-Nusra-Front in Syrien, an die palästinensische Hamas sowie an Al-Shabaab in Somalia.
Die Unterstützung komme diesen Vereinigung teilweise direkt zugute. Teilweise würden Hilfsprojekte unterstützt, "die jedoch unmittelbar zum Wirkungskreis der jeweiligen terroristischen Vereinigung zu zählen sind".
Das Ministerium ist außerdem der Auffassung, dass die Missionierungsaktivitäten der Gruppe gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Hier würden "fortlaufend Feinde einer Weltordnung geschaffen, welche die Menschenwürde Andersgläubiger schützt". Kinder aus Deutschland würden in die von Ansaar im Ausland aufgebauten Einrichtungen geschickt, "um dort salafistisch-extremistische Inhalte zu verinnerlichen und zurück nach Deutschland zu tragen".
"Änis Ben-Hatira Foundation" ebenfalls verboten
"Wer den Terror bekämpfen will, muss seine Geldquellen austrocknen", sagte Seehofer, wie der Sprecher des Innenministeriums, Steve Alter, im Kurznachrichtendienst Twitter schrieb. Dem Ministerium zufolge wurden bei den Razzien rund 150.000 Euro an Bargeld beschlagnahmt.
Ausgangspunkt für das Verbot war eine Großrazzia bei dem Netzwerk im April 2019, bei der umfangreiches Material beschlagnahmt worden war. Ansaar International hat seinen Hauptsitz in Düsseldorf, die Teilorganisation WWR-Help im nordrhein-westfälischen Neuss. Etwa die Hälfte der 90 Menschen und Objekte, die damals betroffen waren, befanden sich in NRW.
Zu dem Geflecht von Vereinigungen, die nun verboten wurden, gehört den Angaben zufolge auch die nach dem deutsch-tunesischen Fußballspieler benannte Änis-Ben-Hatira Foundation, zudem das Somalische Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e.V., der Verein Frauenrechte ANS.Justice, "Ummashop" und Helpstore Secondhand UG sowie Better World Appeal. Durch die unwahre Angabe, die Gelder würden ausschließlich humanitären Zwecken zugute kommen, seien Spender betrogen worden, stellte das Innenministerium fest.
Sendung: Inforadio, 05.05.2021, 7 Uhr
Die Kommentarfunktion wurde am 05.05.2021 um 22:43 Uhr geschlossen
Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.