Bund schließt Schlupfloch -

In Großstädten wie Berlin ist es eine gängige Praxis: Unternehmen kaufen Mietshäuser, vertreiben Mieter, sanieren und verkaufen dann gewinnbringend. Ein neues Gesetz soll dieses Geschäftsmodell künftig erschweren und für mehr bezahlbare Mieten sorgen.
Die schwarz-rote Bundesregierungskoalition hat sich am Dienstag auf ein Gesetz geeinigt, das die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen erschweren soll. Darüber berichtete unter anderem der "Spiegel".
Das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz soll unter anderem Mieterinnen und Mietern mehr Schutz vor Verdrängung bieten. Bislang nutzen vor allem Immobilienunternehmen in Großstädten die Möglichkeit, ein Mietshaus zu kaufen, die Mieter loszuwerden, die Wohnungen zu sanieren, um sie dann gewinnbringend zu verkaufen.
Ausnahmen stark eingeschränkt
Möglich machten dies Ausnahmen im Baugesetzbuch. Beispielsweise, wenn sich der Eigentümer verpflichtete, seine Wohnungen innerhalb von sieben Jahren nur an die Mieter zu veräußern. Dafür reichte seine Erklärung, die Wohnungen nur an die aktuellen Mieter verkaufen zu wollen. Dann konnte er die Umwandlung im Grundbuch eintragen und dann versuchen, die Wohnungsbewohner nach und nach loszuwerden. Um dann sein Eigentum an jeden anderen Interessenten verkaufen.
In dem neuen Gesetz ist zwar kein Umwandlungsverbot vorgesehen, dennoch dürfte es für dieses bislang gängige Geschäftsmodell schwierig werden. Denn nun dürfen Bundesländer Gebiete mit "angespanntem Wohnungsmarkt" ausweisen. In diesen Gebieten dürfen bis 2025 nur in wenigen Ausnahmenfällen Genehmigungen erteilt werden. Beispielsweise, wenn die Wohnungen eines Gebäudes zu mindestens zwei Dritteln an die Mieter verkauft werden.
Vorkaufsrecht wird gestärkt
Von dieser Regel sollen Gebäude ausgenommen werden, in denen sich nicht mehr als fünf Wohnungen befinden. Damit sollen Kleineigentümer geschützt werden, die ihre Wohnung für die Altersvorsorge umwandeln. Die Bundesländer können diese Zahl noch nach unten und oben anpassen. Die Anzahl der Wohnungen kann so zwischen 3 und 15 variieren.
Außerdem können Kommunen künftig festlegen, dass in Innenstädten nicht nur Luxuswohnungen, sondern bezahlbarer Wohnraum gebaut werden muss. Bislang hatten Kommunen in unbeplanten Innenstadtbereichen kaum Einfluss darauf, was gebaut wird. Künftig können sie im Bebauungsplan festlegen, dass zum Beispiel ein bestimmter Anteil geförderter Wohnungen entstehen muss.
Auch das Vorkaufsrecht von Gemeinden wird durch das neue Gesetz gestärkt und vereinfacht: Die öffentliche Hand hat künftig mehr Zeit und Möglichkeiten, Grundstücke zu kaufen, um darauf selbst bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
SPD-Fraktionschef lobt neues Gesetz
Berlins SPD-Fraktionschef und Landesvorsitzender Raed Saleh lobte das neue Gesetz. "Gerade großen Städten wie Berlin hilft dieses neue Gesetz", teilte Saleh am Mittwoch mit. "Einer der Hauptgründe für Verdrängung in Berlin ist die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen und die fragwürdige Spekulation mit Bauland." Der Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup sagte, das neue Baulandmobilisierungsgesetz, sei wegweisend für eine gerechte Mieten- und Wohnungspolitik.
2020 sind laut Senatsverwaltung in Berlin rund 18.800 Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Das waren mehr als 6.000 Wohnungen mehr als noch im Jahr davor.
Mitte April war das vom Berliner rot-rot-grünen Senat beschlossene und im Februar 2020 in Kraft getretene Mietendeckel-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Richter erklärten das Gesetz, das den Anstieg der Mieten in Berlin bremsen sollte, für nichtig, weil für das Mietrecht der Bund zuständig sei, nicht die Länder.