Gericht bestätigt Entlassung - Polizeianwärter muss nach Verharmlosung des Holocausts gehen

Ein Polizeianwärter wurde entlassen, nachdem er in einem Gruppenchat den Holocaust verharmloste. Dagegen setzte er sich zur Wehr - vergeblich. Ein Gericht bestätigte nun die Einschätzung der Polizei, der Kandidat sei "charakterlich ungeeignet".
Das Posten eines den Holocaust verharmlosenden Bildes in einem Gruppenchat rechtfertigt die sofortige Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag in einem Eilverfahren entschieden.
Im Mai 2020 beteiligte sich der Antragsteller an einem Chat mit 25 Nachwuchskräften der Polizei Berlin. Er stellte ein bearbeitetes Foto von Anne Frank ein. Das Foto war auf einer Pizzaverpackung platziert, welche mit "Die Ofenfrische" überschrieben war. Zudem stellte er ein weiteres Foto von Anne Frank ein, dem eine Liste von Optionen hinzugefügt war - unter anderem die Aktion "Mit Stern bewerten". Daraufhin wurde er aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen.
Zu Recht als "charakterlich ungeeignet" angesehen
Die fünfte Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts wies den gegen die sofort vollziehbare Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gerichteten Eilantrag zurück. Zu Recht habe die Polizei Berlin den Antragsteller als charakterlich ungeeignet angesehen, hieß es zur Begründung. Das Verhalten des Antragstellers sei den an Polizeivollzugsbeamte zu stellenden Anforderungen nicht gerecht geworden. Der 1993 geborene Antragsteller war seit April 2020 Polizeikommissaranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Er absolvierte den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei bei der Berliner Polizei.
Gericht: antisemitische, allgemein menschenverachtende und diskriminierende Gesinnung an den Tag gelegt
Die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gehörten zu den Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes, so das Gericht weiter. Eigene Verstöße in diesem Bereich seien daher schon grundsätzlich geeignet, Zweifel an der persönlichen Eignung des Beamten zu begründen.
Im konkreten Fall habe der Antragsteller mit seinem Verhalten eine antisemitische, allgemein menschenverachtende und diskriminierende Gesinnung an den Tag gelegt. Damit gehe - wie die Einleitung entsprechender staatsanwaltlicher Ermittlungen zeige - der begründete Verdacht der Verwirklichung der Straftatbestände des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener einher, so das Gericht.
Eine derart verharmlosende und ignorante Bezugnahme auf die Geschichte des Nationalsozialismus und der damit einhergehenden Massenvernichtung von Juden sei mit den Werten des Grundgesetzes nicht vereinbar und sei daher nicht hinzunehmen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Sendung: Abendschau, 18.05.2021, 19:30 Uhr