Berlin-Zehlendorf - Opposition fordert von Müller Aufklärung wegen rechtswidrigem LKA-Einsatz

Wegen eines Facebook-Postings ging der Berliner Regierende Bürgermeister juristisch gegen eine Frau aus Zehlendorf vor. Das LKA durchsuchte daraufhin ihre Wohnung - zu Unrecht. CDU und FDP wollen nun wissen: Hat Michael Müller sein Amt missbraucht?
Ein von ihm persönlich gestellter Strafantrag droht für den Berliner Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) ein Nachspiel zu haben. Grund ist ein durchgesetzter Durchsuchungsbeschluss in der Wohnung einer Berlinerin - ausgelöst durch Müllers Antrag bei der Staatsanwaltschaft. Doch das Landgericht Berlin erklärte die Durchsuchung für rechtswidrig, wie die Zeitung "Welt" [welt.de/Bezahlinhalt] am Donnerstag berichtete.
Im Abgeordnetenhaus fragt sich die Opposition nun, ob Müller sein Amt missbraucht haben könnte. "Es verstärkt sich der Anschein, dass Michael Müller seine Stellung als Regierender Bürgermeister genutzt hat, um direkt mit dem Leiter der Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen am normalen Verfahrensweg vorbei in Gang zu setzen", erklärte Holger Krestel, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, am Freitag.
CDU-Politiker will "parlamentarische Überprüfung"
Seine Partei habe deshalb für die Sitzung des Rechtsausschusses nächsten Mittwoch einen eigenen Besprechungspunkt zu dem Fall beantragt, sagte Krestel rbb|24. Außerdem habe die FDP um die "persönliche Anwesenheit" des Regierenden Bürgermeisters gebeten. Auch Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, nahm den Medienbericht zum Anlass und erklärte am Freitag, der Fall müsse "parlamentarisch überprüft" werden.
Persönlicher Strafantrag beim Oberstaatsanwalt
Dem "Welt"-Bericht zufolge stellte Müller am 16. April 2019 persönlich Strafantrag beim Leitenden Oberstaatsanwalt Berlins, Jörg Raupach. Der Antrag richtete sich gegen eine Frau, die Müller damals nur unter einem Aliasnamen kannte, den sie im Internet nutzte.
Wenige Tage nach Müllers Forderung nach einer strafrechtlichen Prüfung sei die Behörde zu dem Ergebnis gekommen, dass weitere Ermittlungen wegen "übler Nachrede und Verleumdung" gerechtfertigt seien. Die "Welt" berichtete von einem "rekordverdächtigen Tempo bei der Einleitung des Verfahrens".
Im Zuge der Ermittlungen kam dem Bericht zufolge schließlich die wahre Identität der Frau heraus - die Beamten durchsuchten ihre Wohnung, nachdem ein Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss ausgestellt hatte.
Auslöser war ein Facebook-Posting
Hintergrund von Müllers Beschwerde war demnach ein Posting auf Facebook. Auf einem Fake-Foto sei Müller mit einem weißen Schild zu sehen gewesen. Auf dem Schild habe "Alle nach #Berlin" gestanden, wodurch suggeriert worden sei, der SPD-Politiker hole Bootsflüchtlinge nach Berlin.
Wie es in dem Bericht weiter heißt, wurde die Frau in ihrer Wohnung in Zehlendorf um kurz nach sechs Uhr morgens von der Kriminalpolizei geweckt und ihre Wohungs durchsucht. Bis heute leide sie wegen der Aktion an Schläfstörungen.
Rund acht Monate später erklärte das Landgericht Berlin die Aktion für rechtswidrig, das Posting auf Facebook sei Ausdruck einfacher Meinungsäußerung gewesen.
Eine Überprüfung des Falls sei geboten, sagt CDU-Politiker Rissmann. "Dies gilt umso mehr, da nach den öffentlich gewordenen Darstellungen zum Ablauf offenbar in einem Rekordtempo gehandelt wurde, das man sich sonst bei schweren Straftaten wünschen würde. Gab es hier politischen Druck oder eine Einflussnahme des Justizsenators?"
Ob Müller sich den Fragen der Opposition bei der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses stellen wird, ist noch unklar. Für eine Stellungnahme war die Senatskanzlei am Freitag nicht zu erreichen.
Die Kommentarfunktion wurde am 15.05.2021 um 16:54 Uhr geschlossen
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