Sieg vor Gericht - Berlin erreicht Herausgabe von Vermieterdaten durch Airbnb

Airbnb muss Vermieterdaten an die Behören weitergeben, wenn es den Verdacht einer gefälschten Registriernummer gibt. Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht in Berlin dem Land recht gegeben - in einem Fall der grundsätzliche Bedeutung hat.
Wenn Ferienwohnungsinserate keine Registriernummer tragen, oder der Verdacht besteht, dass diese gefälscht ist, ist Airbnb dazu verpflichtet, Name, Anschrift und genaue Lage der angebotenen Ferienwohnung dem Bezirksamt auf Wunsch mitzuteilen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit eine Klage von Airbnb ab.
Das Land Berlin habe damit einen wichtigen Sieg im Prozess um die Herausgabe von Daten durch das Ferienwohnungsportal Airbnb errungen, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit.
Die Entscheidung sei für Berlin und über die Stadtgrenzen hinaus von größter Bedeutung, sagte Sebastian Scheel (Linke), Senator für Stadtentwicklung und Wohnen. "Nur mit Transparenz und der Möglichkeit der Datenabfrage lassen sich legale von illegalen Ferienwohnungsangeboten unterscheiden", so Scheel weiter.
Irisches Datenschutzrecht steht nicht im Weg
Im Dezember 2019 hatte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Airbnb verpflichtet, Vermieterdaten zu Ferienwohnungen mitzuteilen, wenn bei den Inseraten die Registriernummer fehlte oder falsch war. Dagegen klagte Airbnb vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Airbnb hielt die Forderung des Bezirksamts für verfassungswidrig.
Dem widerspricht das Berliner Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung, es sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch das irische Datenschutzrecht stehe der Auskunftspflicht nicht im Wege, entschieden die Richter. Denn das sogenannte Herkunftslandprinzip gilt hier nach Ansicht des Gerichts nicht. Airbnb hat seinen Hauptfirmensitz in Irland und hatte deshalb mit dem irischen Datenschutzrecht begründet, warum die Vermieterdaten nicht rausgegeben werden könnten.
Grundsätzliche Bedeutung des Falls
Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist voraussichtlich nicht die endgültige Entscheidung: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls, ist die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zugelassen. Das Musterverfahren des Wohnungsamtes Tempelhof-Schöneberg wurde in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt.
Senat will "Touristifizierung von beliebten Kiezen" eindämmen
Der Senat strebt eine Novellierung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes an. Darüber will das Abgeordnetenhaus noch in dieser Legislaturperiode entscheiden. Im Gesetzesentwurf sind weitere Verbesserungen vorgesehen, damit noch effektiver gegen illegale Umnutzungen dringend benötigter Wohnungen in Ferienwohnungen vorgegangen werden kann, heißt es in der Pressemitteilung. So soll die teils "schon feststellbare Touristifizierung von beliebten Kiezen" eingedämmt werden.
Sendung: Abendschau, 24.06.2021, 19:30 Uhr