Senatsbeschluss - Behörden müssen Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigen

2020 wurden in Berlin besonders viele Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt - möglicherweise auch wegen des Streits um den Mietendeckel. Nun hat der Senat beschlossen, dass das erschwert werden soll.
Wer künftig eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umwandeln will, muss dies von den Behörden genehmigen lassen. Das hat der Berliner Senat am Dienstag beschlossen.
Berlin nutzt damit ein neu geschaffenes Bundesgesetz, das es den Ländern ermöglicht, solche Umwandlungen im gesamten Stadtgebiet zu regulieren. Bislang war das nur in Milieuschutzgebieten möglich. In der beschlossenen Rechtsverordnung wird die ganze Stadt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen - Umwandlungen in bestehenden Gebäuden ab fünf Wohnungen bedürfen dann der behördlichen Genehmigung.
Gesamtes Stadtgebiet als angespannter Wohnungsmarkt
Ein komplettes Umwandlungsverbot bedeutet das zwar nicht, weil Ausnahmen vorgesehen sind, etwa im Falle eines Verkaufs an Mieter. Gleichwohl erhofft sich der Senat, den anhaltenden Trend zur Umwandlung zumindest zu bremsen, wie Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) bei der ersten Senatsbefassung vor zwei Wochen deutlich gemacht hatte. Denn die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum habe den Verlust bedarfsgerechten Mietwohnraums in der gesamten Stadt zur Folge, so Scheel.
Möglich gemacht hat die neue Regelung das erst kürzlich beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz auf Bundesebene. Es erlaubt den Ländern, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen. Allerdings ist das Ganze bis spätestens Ende 2025 befristet. Wie Scheel Ende Juli erklärte, wolle der Senat noch vor dem Volksentscheid zur Enteignung von Immobilienkonzernen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen per Rechtsverordnung erschweren. Weil zu erwarten sei, dass etliche Eigentümer von dem alten Umwandlungsrecht noch schnell Gebrauch machen wollten, gelte es, die Lücke zwischen Ankündigung und Umsetzung möglichst kurz zu halten. Bisher müssen Umwandlungen nur in Milieuschutzgebieten genehmigt werden.
Ausnahmen sieht die neue Verordnung für Umwandlungen vor, bei denen mindestens zwei Drittel der Mieter ihre Wohnungen verbindlich kaufen wollen. Auch kleine Häuser bis zu fünf Wohneinheiten werden ausgenommen.
Deutlich mehr Umwandlungen 2020
Im Vorjahr waren in Berlin nach vorläufigen Hochrechnungen rund 18.800 Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Das waren mehr als 6.000 Wohnungen mehr als noch im Jahr davor, wie im April durch eine Anfrage der Linke-Abgeordneten Gabriele Gottwald hervorging.
Ob der deutliche Anstieg mit dem gescheiterten Mietendeckel-Gesetz zusammenhängt, lasse sich nicht abschließend klären, heißt es in der Antwort des Senats. Zwischen 2018 und 2019 war die Zahl der Umwandlungen sogar leicht um rund 200 Wohneinheiten rückläufig.
Sendung: Inforadio, 03.08.2021, 07:00 Uhr