Brandenburger Landesregierung -

Brandenburg will am BER-Flughafen ein Behördenzentrum errichten, um geordnete Ein- und Ausreiseverfahren sicherzustellen. Das kündigte Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Potsdam an. Das Zentrum soll bis 2025 fertiggestellt werden und dann gemeinsam von Behörden des Bundes und des Landes genutzt werden.
Ziel ist nach den Worten Stübgens eine effiziente Umsetzung von asyl- und aufenthaltsrechtlichen Aufgaben. Dabei sollen fachliche und wirtschaftliche Synergien geschaffen werden.
Standort steht laut Stübgen fest
Stübgen betonte: "Der internationale Flughafen BER ist ein Tor zur Welt. Wir investieren deswegen in moderne Infrastruktur, um alle Aspekte der Migration, die an diesem Flughafen eine Rolle spielen, ordentlich, human und zügig umsetzen zu können." So seien auch Räume vorgesehen, die den Anforderungen an ein Flughafenasylverfahren oder einen notwendigen Ausreisegewahrsam gerecht werden sollen. Auch solle Platz für Ärzte, Dolmetscher, soziale und kirchliche Organisationen sowie Besucher geschaffen werden.
Die Pläne für das Behördenzentrum am neuen Flughafen gehen schon auf die vorherige Landesregierung zurück. Inzwischen sind laut Stübgen ein Standort gefunden und baurechtliche Fragen vorangetrieben sowie Gespräche mit dem Bund geführt worden.
BAMF prüft Asylersuchen
Nach der Landung in Deutschland müssen sich Asylbewerber zunächst im Transitbereich aufhalten. Bislang dient dafür ein Gebäude auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Schönefeld. Asylsuchende, die mit dem Flugzeug einreisen, haben nicht dieselben Rechte wie Asylbewerber, die mit dem Zug oder Auto nach Deutschland gekommen sind, bereits Fuß auf deutschen Boden gesetzt und einen regulären Asylantrag gestellt haben.
Im sogenannten Flughafenverfahren prüfen Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zunächst, ob der Antragsteller eine Chance auf Asyl hat. Falls ja, darf er einreisen und das reguläre Asylverfahren durchlaufen. Falls nein, darf er nicht einreisen und wird zurückgewiesen. Bis diese Frage geklärt ist, müssen die Antragsteller im Transitbereich bleiben und können sich nicht frei bewegen.
Sendung: Brandenburg aktuell, 31. August 2021, 19:30 Uhr
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