Rechtliche Bedenken -

Noch kurz vor der Wahl hatten die Parlamentarier von Rot-Rot-Grün im Berliner Abgeordnetenhaus ein Hundegesetz durchzubringen wollen. Es sollte wirtschaftlich Schwache bei der Hundesteuer entlasten. Nun aber stoppte Berlins Finanzsenator das Gesetz.
Das vom Abgeordnetenhaus geänderte und auf Initiative von Rot-Rot-Grün entstandene neue Berliner Hundegesetz tritt vorerst nicht in Kraft. Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) teilte am Freitag zur Begründung mit, seine Behörde hege verfassungsrechtliche Bedenken, die nun zunächst geprüft würden.
Das Gesetz sollte Rentnerinnen, Rentner sowie Transferleistungsempfänger von der Hundesteuer befreien.
Die Idee: Finanzielle Entlastung für Hundefreunde mit geringem Einkommen
Das Gesetz sollte viele Hundebesitzer mit geringen Einkünften entlasten. Mehr als 100.000 Hundehalter leben in Berlin, viele von ihnen sind Rentner oder beziehen Sozialhilfe. Besonders für diese Menschen ist das Haustier oft ein unverzichtbarer Begleiter.
Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hatte die rot-rot-grüne Koalition mit diesem Gesetz noch viele Rentner und Sozialhilfeempfänger von Steuerlasten befreien wollen. Grundlage dafür sollte das neue Gesetz sein, das es nun allerdings vorläufig nicht geben wird.
Begründet hatten die Regierungsparteien ihren Vorstoß für das neue Gesetz damit, dass in Großstädten immer mehr Menschen vereinsamen. Nach dem Willen der Koalition soll die Frage, ob sich jemand einen Hund anschafft, nicht an den Kosten für die Hundesteuer scheitern.
Bislang zwei Lesungen des Gesetzes - dritte Parlamentsanhörung möglich
Die Bedenken des Senats beschränken sich vor allem darauf, dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt sein könnte mit der neuen Regelung, wie er argumentiert. In dem Gesetz werden aus seiner Sicht Menschen einer bestimmten Einkunftsart gegenüber anderen besser gestellt.
Nun soll sich der Senat in seiner nächsten Sitzung mit dem Hundegesetz befassen. Er hätte beispielsweise die Möglichkeit, eine dritte Lesung im Abgeordnetenhaus zu beantragen.
Der Linke Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg verwahrt sich gegen den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit: Hamburg habe bereits ein ähnliches Gesetz, argumentiert er. Dem Berliner Finanzsenator wirft Schlüsselburg vor, die Gesetzesänderung zu blockieren.
Sendung: Inforadio, 24.09.2021, 18 Uhr