Nach Evakuierung im August - Bisher nur 25 Afghanen in Brandenburg als Ortskräfte anerkannt

Fr 15.10.21 | 11:20 Uhr
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Ortskräfte aus Afghanistan gehen am frühen Morgen auf dem Gelände der DRK-Flüchtlingshilfe in der Erstaufnahmeeinrichtung zu ihrer Unterkunft (Bild: dpa/Patrick Pleul)
Bild: dpa/Patrick Pleul

Von den 266 Afghanen, die Brandenburg nach der Machtübernahme der Taliban im August aufgenommen hat, hat der überwiegende Teil noch keine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten. Dies teilte das Innenministerium mit, wie DPA am Freitag berichtete.

Nur 25 Ortskräfte mit ihren Angehörigen und 3 besonders gefährdete Personen hätten zum Stand 6. Oktober eine Aufenthaltserlaubnis erhalten - dies seien 116 Personen, darunter 67 Kinder und Jugendliche, hieß es.

Bei 136 von 266 Aufgenommenen noch keine Entscheidung

136 Afghanen hätten hingegen einen Asylantrag gestellt oder könnten dies noch tun, berichtete das Ministerium. Deren Schutz werde im Rahmen eines Asylverfahrens vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geprüft. Sie seien noch in der Erstaufnahme in Doberlug-Kirchhain (Elbe-Elster) untergebracht. 14 weitere Flüchtlinge, darunter 3 Minderjährige, hätten die Erstaufnahme eigenständig verlassen.

Sendung: Brandenburg aktuell, 15.10.21, 19:30 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.

    " Werden diese Ausländer, falls nicht asylberechtigt, zeitnah abgeschoben? "

    die Antwort kennen Sie doch selber

  2. 3.

    Seit August sind auf der neuen Route über Belarus und Polen laut Bundespolizei mehr als 4300 Menschen unerlaubt nach Deutschland eingereist. Nach den Schengen-Vereinbarungen hätte diese sofort wieder nach Polen zurückgeschickt werden müssen. Sie stammten vorrangig aus dem Irak sowie aus Syrien, Jemen und dem Iran. Werden diese Ausländer, falls nicht asylberechtigt, zeitnah abgeschoben?

  3. 2.

    Und immer wieder die Frage, warum dürfen Geflüchtete, "Temporär Ihre Heimat verlassende", die Lager dauerhaft verlassen ? Und was sagt der Gesetzgeber zur Kindeswohl-Gefährdung ? Schließlich hat der Bund die Sorgepflicht, bis die Elternschaft zweifelsfrei geklärt ist. - Warum kommen Menschen mit Humanitären Flügen in das Schutz bietenden Deutschland, wenn Sie dann im Untergrund Leben, betteln oder sich ausbeuten lassen müssen ? Und Links, Links und nochweiter Links in politischer Verantwortung sehen tatenlos zu. Verdienen die auch schon mit ?

  4. 1.

    Wenn kein Asyl-Antrag gestellt wird, wie soll der dann bitteschön bearbeitet werden ?
    Wer verhindert, daß Anträge gestellt werden ?

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