Neuer Bußgeldkatalog passiert Bundesrat - Rasen und Falschparken wird teurer

Fr 08.10.21 | 17:01 Uhr
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Ein Polizeibeamter winkt an einer Kontrollstelle am Ostbahnhof ein Fahrzeug aus dem Verkehr (Bild: dpa/Paul Zinken)
Bild: dpa/Paul Zinken

Schon längst sollten neue Regeln für Verkehrsverstöße gelten, die mussten aber wegen eines Formfehlers zurückgezogen werden. Nun hat ein zweiter Anlauf den Bundesrat passiert - bald wird unter anderem Rasen und Falschparken deutlich teurer.

Der Bundesrat hat am Freitag nach langem Ringen höheren Bußgeldern für Verkehrssünder zugestimmt. Mehr Geld kosten nun unter anderem Geschwindigkeits- und Parkverstöße. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen: Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden.

Vor allem Rasen und Falschparken wird teurer

Künftig kostet eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften mit einem Pkw um mehr als zehn Stundenkilometer mindestens 50 Euro statt wie bisher 25 Euro. Bei einer Überschreitung um mehr als 30 Stundenkilometer sind mindestens 260 Euro fällig, 100 Euro mehr als bisher.

Außerhalb von Ortschaften sollen für eine Überschreitung von mehr als zehn Stundenkilometern 40 statt 20 Euro fällig werden, bei mehr als 20 Stundenkilometern Überschreitung sind es 100 Euro statt bisher 70 Euro.

Auch in anderen Bereichen wird es teuer. Einfache Parkverstöße kosten bis zu 55 Euro statt bisher 15 Euro. Wird dabei ein Geh- oder Radweg blockiert, sind es sogar bis zu 110 Euro. Dieser Betrag kann auch beim unerlaubten Halten auf Schutzstreifen oder beim Parken in zweiter Reihe fällig werden.

Lkw müssen künftig beim Rechtsabbiegen grundsätzlich mit Schrittgeschwindigkeit fahren, um den Rad- und Fußverkehr nicht zu gefährden. Verstöße kosten 70 Euro. Das unerlaubte Nutzen oder Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld bis zu 320 Euro plus einem Monat Fahrverbot geahndet.

Verordnung tritt vermutlich im Herbst in Kraft

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss die Verordnung nun noch unterschreiben. Die Änderungen treten dann laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft - erwartet wird dies noch im Herbst.

Ursprünglich war eine Reform bereits vor einem Jahr zwischenzeitlich in Kraft getreten, dann aber wegen eines Formfehlers wieder außer Kraft gesetzt worden [tagesschau.de]. Bei der folgenden Überarbeitung wurden die Regelungen zu den Fahrverboten bei zu schnellem Fahren wieder entschärft.

Auf die jetzt kommende Verordnung hatte sich die Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern bereits im April geeinigt. Die Umsetzung durch das Bundesverkehrsministerium zog sich dann aber hin.

Polizeigewerkschaft hätte lieber Fahrverbote statt höhere Bußgelder

Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), sprach von einem starken Signal für die Verkehrssicherheit.

Die Polizeigewerkschaft DPolG begrüßte die Einigung grundsätzlich und erklärte, mit dem Beschluss herrsche nun "endlich Rechtsklarheit". Zugleich beklagte die Gewerkschaft aber, dass statt der ursprünglich vorgesehenen Fahrverbote für bestimmte Geschwindigkeitsverstöße nun "lediglich höhere Geldbußen" vorgesehen seien.

Sendung: Inforadio, 08.10.2021, 14:00 Uhr

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49 Kommentare

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  1. 49.

    Es ist Ihnen aber schon bewusst, dass Sie mit Fahrten deutlich unter der erlaubten Geschwindigkeit zu den Verkehrsgefährdern gehören. Sie animieren ja damit andere Ausfahrer zu überholen , vllt. an Stellen, wo man es lieber lassen sollte

  2. 48.

    Wieso ein Parkverstoss (Blockierung Geh-oder Radweg 110€) teurer ist als eine Geschwindigkeitsüberschreitung (außerhalb von Ortschaften mehr als 20 km/h Überschreitung 100€) erschließt sich mir nicht. Was gefährdet denn mehr? Ein Parkverstoss sicher nicht.

  3. 47.

    Fünf darunter fahren geht völlig in Ordnung. Wer soll da zu riskanten Manövern animiert werden?

  4. 45.

    Guten Morgen Alice, Sie haben vollkommen recht. Lächeln hilft. Uns ist es morgens meistens auch vollkommen egal. Mein Mann fährt seit über dreißig Jahren Auto, er muss sich nichts mehr beweisen.

  5. 44.

    Warum verleite ich andere zum Rasen? Muss ich Höchstgeschwindigkeit fahren? Können Sie nicht vorbeifahren? Ich habe die letzten 15 Jahre gute Erfahrungen gemacht. Kein Punkt, kein Bußgeld. Ich bin doch nicht für andere und deren Fahrstil verantwortlich. Warum soll ich immer an der Blitzgrenze fahren nur weil andere mit ihrem Automatik-Fahrzeug nicht klar kommen,

  6. 43.

    Schon mal überlegt dass die Doppelmoral vielleicht hauptsächlich beim Feindbild in Ihrem Kopf existiert und in der Wirklichkeit überhaupt nicht so ausgeprägt ist? Probieren Sie doch mal mit den Menschen zu reden, vielleicht lernen Sie ja was über deren Motivationen.

  7. 42.

    Es wäre mal gut, wenn auch Fahrradfahrer (und auch E-Roller-Fahrer usw.) nur noch mit einem entsprechenden Führerschein fahren dürften. Muss ja nicht so umfangreich und teuer wie ein Autoführerschein sein, aber viele kennen wirklich die Regeln nicht (nicht bös gemeint, woher auch). Sie verzichten ganz bewusst auf das Auto, was auch super ist, aber haben eben dadurch ja nie das Wissen über die StVO erlangt. Da steht ja nicht nur, dass rechts vor links gilt oder so, sondern noch sehr viel mehr. (zum Beispiel auch, dass ALLE Verkehrsteilnehmer bei rot anhalten müssen, oder wer auf dem Gehweg sein darf und wer nicht usw.).Eigentlich müsste jeder, der die Fahrbahn benutzt, dafür so eine Art "Berechtigung/Führerschein" haben. Eine strikte Kontrolle wäre natürlich wichtig, sonst macht das ja keinen Sinn.

  8. 41.

    Was nutzt das, wenn man die Raser eh nur selten bekommt. Viel zu oft erlebt und immer ohne Konseqzenzen. Ich wäre ja für ne Kamera an jeder Laterna, eine KI läuft drüber und Bescheide werden automatisch bzw. der Haftbefehl persönlich zugestellt.

  9. 40.

    Noch nie von Gehwegrasen gehört? Das sind die Idioten die immer noch nicht kapiert habeb, das sie aelter als10 Jahre sind umd somit nichts mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu suchen haben.

  10. 39.

    Deutlich erhöht bei den nicht motorisierten wurde schon, aber leider nur sporadisch bis nie kontrolliert oder gar durchgesetzt, so das die Buergersteignutzende, die eigentlch von den motorisierten nicht so bedraengt werden, auch was schoenes zum Aergern haben. Sprich man wird angefahren auf dem Gehweg oder zumindest beschimpft, weil man nicht zur Seite springt.

  11. 38.

    Ja ... ich verstehe sie ja. Also klare Kante bei den Regeln.

    Krad mit Beiwagen für Alle.
    Man steht im Stau und wird nass.

    Sie auch :-)

  12. 37.

    "Die neuen Bußgelder richten sich nur gegen die Vergehen der motorisierten Fahrer?"

    Nein. Auch Bußgelder gegen nichtmotorisierte Fahrer würden (teils deutlich) erhöht.

  13. 36.

    Ihr Motto: Wo ich nicht durchkomme, darf auch kein anderer durch.
    Also über den Gehweg bin ich noch nie gefahren, kann ihnen aber gern was über "Lückenschließer" und "Türöffner" erzählen - eine ganz "tolle" Spezies. Also früher waren es die "Daimler-mit-Hut-Fahrer", "Wackel-Dackel-Schaukler" oder die, die Muttis Kissen mit dem handgesticktem Kennzeichen auf der Hutablage ausführten .... "Mopped"fahrers Lieblinge.
    Oder es wird kurzfristig rechts so weit rübergezogen, das man als Radfahrer in den Außenspiegel beissen möchte - den eigenen natürlich.

  14. 35.

    Einfach weglächeln. Die Raseratifahrer sieht man sehr oft an der folgenden Ampel, gerade auf der Heerstr., wieder. Normalerweise hat man dort mit rd. 55 grüne Welle. Vom "Pichelsdorfer Fenster" bis zum Theo
    - auch auf der rechten Spur ;-).

  15. 34.

    "Leider werden allerdings die Bußgelder für Gehwegrasen zum Schutz der Fußgänger kaum erhöht."

    Was ist "Gehwegrasen"?! Und um wieviel Euro / Prozent wird die STrafe erhöht?

  16. 33.

    Hallo Motorradfahrer, was heißt hier Neid, nehmen Sie doch die Öffentliche Verkehrmittel dann ist auch ein Motorrad weniger auf den Straßen....schade das manche Menschen nur egoistischen denken . Jeder soll sogar muss sich an die Vorschriften halten und nicht für sich auslegen!

  17. 31.

    Es wäre endlich Zeit für eine technische Abrüstung: In 5 - 10 Jahres-Zyklen jeweils minus 50 PS. Das wäre analog der erwartbaren Minimierung der Schadstoffeinträge, die bei Beibehaltung alles weiteren jedoch kontraproduktiven Effekten ausgesetzt ist.

    Solange der Finger immer nur auf andere geht, wird sich am eigenen Fahrverhalten nichts ändern.

  18. 30.

    Ich bin zu Fuß, mit dem Rad und auch mit dem Auto unterwegs.
    Die neuen Bußgelder richten sich nur gegen die Vergehen der motorisierten Fahrer? Das reicht nicht aus. Auch Radfahrer sollten zur Kasse gebeten werden, wenn sie sich nicht an die StVO halten.

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Wenn sich hieran alle halten, kommen auch alle gut an. Ich schütze andere, ich werde von anderen geschützt.

    Ich tippe mal, als nächstes wird die Berliner Polizei sagen, dass sie kein Personal für die Kontrollen hat. Da die Polizei Überstunden vor sich her schiebt, u. a. angesammelt auf Demos.

    Ich wünsche mir, dass die Polizei hier in meiner Talstraße mal all diejenigen blitzt, die mit sehr überhöhter Geschwindigkeit und unter Missachtung von Rechts vor Links durchbrettern.

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