100-Jähriger vor Gericht - Prozess gegen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen beginnt

Do 07.10.21 | 06:09 Uhr
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Symbolbild: ehemaliges KZ Konzentrationslager Sachsenhausen, Oranianburg. (Quelle: imago images/J. Ritter)
Audio: Inforadio | 07.10.2021 | Claudia Baradoy | Bild: imago images/J. Ritter

Fast 80 Jahre liegen die angeklagten Taten zurück, 100 Jahre alt ist der Beschuldigte heute. Dem früheren Wachmann im KZ Sachsenhausen wird vorgeworfen, bei der Ermordung von mehr als 3.500 Menschen geholfen zu haben. Nun startet der Prozess.

Ein 100 Jahre alter Ex-Wachmann des KZ Sachsenhausen muss sich ab Donnerstag in Brandenburg an der Havel vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm als Mitglied einer SS-Einheit Beihilfe zum Mord in 3.518 Fällen in der Zeit von Januar 1942 bis Februar 1945 vor.

Es geht unter anderem um die Erschießung sowjetischer Kriegsgefangener im Jahr 1942, die Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas und allgemein um die Tötung von Häftlingen "durch die Schaffung und Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Bedingungen", heißt es dazu vom zuständigen Landgericht Neuruppin. Der Beschuldigte habe laut Anklage durch seine Tätigkeit "Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord geleistet".

Tausende ermordet oder in Sterbelager transportiert

In die Zeit, in der der Angeklagte in Sachsenhausen im Dienst war, fällt unter anderem der Mord an 71 niederländischen Widerstandskämpfern, die Erschießung von 250 "jüdischen Geiseln" als Vergeltung für einen Anschlag auf eine NS-Ausstellung in Berlin, der Beginn der Deportation jüdischer Häftlinge nach Auschwitz. 1943 sei in Sachsenhausen dann auch eine Gaskammer installiert worden.

Anfang 1945 habe die Phase der "Kriegsendverbrechen" begonnen, erklärte der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Axel Drecoll. "Anfang Februar ermordete die SS mehr als 3.000 als 'marschunfähig' selektierte Häftlinge, weitere 13.000 Häftlinge, vorwiegend Kranke und Juden, wurden in die Sterbelager Bergen-Belsen und Mauthausen transportiert."

Anwälte: Justiz hätte früher agieren müssen

Nach Angaben des Nebenklägeranwalts Thomas Walther nehmen an dem Prozess 16 Nebenkläger teil, darunter sieben Überlebende des Konzentrationslagers und neun Angehörige von Opfern. Er vertritt nach eigenen Angaben elf von ihnen. Die deutsche Justiz habe die Aufarbeitung der NS-Verbrechen jahrzehntelang vernachlässigt, so Walther. Für die Nebenkläger sei das Verfahren ungemein bedeutsam. "Sie werden dort gehört werden und das ist bislang nicht genug geschehen."

Auch der Verteidiger des Angeklagten, Stefan Waterkamp, erklärte auf Anfrage, das Verfahren sei zwar rechtsstaatlich korrekt, komme aber viel zu spät. "Es hätte viel mehr Frieden und Gerechtigkeit geben können, wenn wir das in der 1970er, 80er und 90er Jahren gemacht hätten", meinte er. Denn dann hätten noch viel mehr Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden können. "Und das hätte zu einer viel umfassenderen Aufarbeitung geführt."

21 weitere Verhandlungstage bis Anfang Januar

Mit dem Urteil gegen John Demjanjuk, einen ehemaligen Wachmann in Sobibor im Jahr 2011, änderte sich die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen [tagesschau.de]. Das Landgericht München kam damals zu dem Schluss, dass auch Gehilfen schuldig sein können. Denn sie hätten einen Beitrag zum reibungslosen Ablauf des industriellen Tötens in den Vernichtungslagern geleistet.

In dem Prozess in Brandenburg soll am ersten Tag zunächst nur die Anklage verlesen werden. Bis in den Januar hinein sind weitere 21 Prozesstage vorgesehen. Der Angeklagte sei nur bis zu drei Stunden am Tag verhandlungsfähig. Der Prozess sei auch deshalb von Neuruppin in die Nähe seines Wohnortes in Brandenburg an der Havel verlegt worden, sagte eine Gerichtssprecherin: "Eine kürzere Anfahrt führt dazu, dass mehr Zeit für die Hauptverhandlung zur Verfügung steht."

Sendung: Brandenburg aktuell, 07.10.2021, 19:30 Uhr

47 Kommentare

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  1. 46.

    Da stimme ich dir voll und ganz zu, ich passe selbst nicht in deren Weltbild. Nazis dürfen sich nicht sicher fühlen und es steht in unserer Verantwortung dafür zu sorgen indem wir Straftäter verurteilen, aktiv antifaschistisch leben, und von unserem Wahlrecht gebraucht machen.

  2. 45.

    wenn man ein Gewissen hat, kann man entscheiden ob "geltendes Recht", recht ist.

  3. 42.

    "Der Mann hat damals seinen ihm befohlenen Dienst ausgeübt. Das war nach der damals geltenden Gesetzgebung rechtens. Hätte er das verweigert, wäre er abgeurteilt (eigesperrt oder erschossen)worden. "

    Das ist nachweislich gelogen. Hätte sich der Mann geweigert wäre er aber an die Front versetzt worden. Außerdem war der Eintritt in die SS freiwillig.

    Es gibt keinen dokumentierten Fall wo Soldaten in diesem Fall "abgeurteilt (eigesperrt oder erschossen)worden" sind. Sie übernehmen die Lügen der SS Schergen nach dem Krieg.

    "Die BRD-Justiz maßt sich heute an, den Mann nach BRD-Gesetzen zu verurteilen?!"

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren auch damals Verbrechen gegen die Menschlichkeit!

  4. 41.

    "Man sollte sich lieber mal mit den jetzt und heute beschäftigen. " Sie meinen mit den Nazifreunden hier?

  5. 40.

    Ihr verharmlosendes Gequatsche ist widerlich. Wer sowas getan hat tat es freiwillig, musste schlimmsten Falls an die Ostfront. Das waren Mörder aus Überzeugung genau wie hunderttausende in der Wehrmacht.

  6. 39.

    Wie kann das sein. Warum nach 80 Jahren? Aber das ist ja in vielem so. Das Geld kann auch besser ausgeben werden!!

  7. 38.

    Der Mann hat damals seinen ihm befohlenen Dienst ausgeübt. Das war nach der damals geltenden Gesetzgebung rechtens. Hätte er das verweigert, wäre er abgeurteilt (eigesperrt oder erschossen)worden. Die BRD-Justiz maßt sich heute an, den Mann nach BRD-Gesetzen zu verurteilen?!

  8. 37.

    Doch, klar: Flughäfen, Stuttgart 21, diverse Bauwerke, die kein Bürger braucht oder die gar keinen Nutzen erfüllen (vgl. "extra 3 - Irrsinn im Süden").
    Ich schließe mich u.a. Kommentar Nr. 31 an. Mord verjährt nicht, Beihilfe zum Mord auch nicht. Wenn wir ein Verbrechen haben und eine Verdächtige, dann kann der Rechtsstaat nicht darüber hinwegsehen, sagte beispielsweise die Staatsanwaltschaft auch im Fall Irmgard F. und das ist auch richtig so. Das und nicht weniger erwarte ich als Steuerzahler!

  9. 36.

    Bei den braunen Umtrieben heutzutage, die sich z.B. als "Alternative", "bürgerlich Konservative", "Patrioten" usw bezeichnen, ist es richtig, dass die Täter von gestern vor Gericht gestellt werden.
    Nie wieder Faschismus!

  10. 35.

    Der Gerichtsprozess ist Bestandteil von Prävention und Aufklärung. Und wenn aus Ihrer Sicht nur Menschen aus der NS-Zeit darüber urteilen dürfen, ist es doch begrüßenswert, dass es noch so viele direkt betroffene Nebenkläger gibt. Mord verjährt nicht.

  11. 34.

    Welch weltbewegendes Ereignis dieser Prozessstart wohl sein muss, dass der RBB dem Thema gleich 4 Artikel, die Tagesschau 3 Artikel auf den jeweiligen Startseiten widmen. Und die Menschen kommentieren wie wild, ob des für und wieders dieser Anklage nach 75 Jahren - ein wahres Hin und Her. Oder das ein gewisser Gil Rocksänger in einem Hotel auf seinen Davidstern angesprochen wird - gestern ein Top-Thema auf der Tagesschau Startseite.
    Für mich zeigt das eher den grotesken Umgang mit dieser Thematik innerhalb der deutschen Bevölkerung, alla seht her, wir sind aktiv und gehören zu den Guten niemals zu den Bösen. Nichts will ich klein reden oder verharmlosen, jedoch gibt es soviel aktuelles Leid auf der Welt, dass man dieses durchaus auch hätte benennen könnte, anstatt ein Thema zig Mal. Aber diese Themen eignen sich offensichtlich sehr gut, die Menschen in Bewegung zu halten und sie an das gefälligst Richtige zu erinnern. Ich weiß sehr wohl um die Schuld vieler Menschen während der Schreckensherrschaft der Nazis, muss ich deshalb ständig zig mal daran erinnert und aufmerksam gemacht werden? Einmal als Nachricht, dass nun Gerechtigkeit verfolgt wird, reicht doch!

  12. 33.

    Das Urteil wird lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung, abzubuessen im zuständigen Pflegeheim lauten. Wenn er nicht schon vorher stirbt.
    Satire aus, bin schon weg.

  13. 32.

    Wie wurden denn diese Zeiten bei seiner Rentenermittlung berücksichtigt? Gab es bei der Stasi nicht Abschläge bei den Rentenpunkten oder haben die auch voll bekommen?
    Das wäre jetzt natürlich der Lacher, wenn er verurteilt wird aber die Zeiten gehen voll in die Rente rein.

  14. 30.

    Erschreckend ist untertrieben, sie waren und sind eine Gefahr für alle, die nicht in ihr menschenverachtendes Weltbild passen.

  15. 29.

    Noch sinnloser können die Steuergelder nicht verschwenden werden.

  16. 28.

    Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil: wenn jemand im Jahr 2021 100 Jahre alt ist, wie alt war er dann im Jahr 1942? Und, jetzt wird es spannend: wie alt war er dann im Jahr 1945?

    Ich kaufe ein "E" und möchte lösen: 21-24

    Dass junge Menschen in der damaligen Zeit zu ihrem Hass erzogen wurden: ja, von Kind auf.

    Dass jemand mit 24 Jahren als minderjährig durchgeht: nein

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