100-Jähriger vor Gericht - Prozess gegen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen beginnt

Do 07.10.21 | 06:09 Uhr
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Symbolbild: ehemaliges KZ Konzentrationslager Sachsenhausen, Oranianburg. (Quelle: imago images/J. Ritter)
Audio: Inforadio | 07.10.2021 | Claudia Baradoy | Bild: imago images/J. Ritter

Fast 80 Jahre liegen die angeklagten Taten zurück, 100 Jahre alt ist der Beschuldigte heute. Dem früheren Wachmann im KZ Sachsenhausen wird vorgeworfen, bei der Ermordung von mehr als 3.500 Menschen geholfen zu haben. Nun startet der Prozess.

Ein 100 Jahre alter Ex-Wachmann des KZ Sachsenhausen muss sich ab Donnerstag in Brandenburg an der Havel vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm als Mitglied einer SS-Einheit Beihilfe zum Mord in 3.518 Fällen in der Zeit von Januar 1942 bis Februar 1945 vor.

Es geht unter anderem um die Erschießung sowjetischer Kriegsgefangener im Jahr 1942, die Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas und allgemein um die Tötung von Häftlingen "durch die Schaffung und Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Bedingungen", heißt es dazu vom zuständigen Landgericht Neuruppin. Der Beschuldigte habe laut Anklage durch seine Tätigkeit "Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord geleistet".

Tausende ermordet oder in Sterbelager transportiert

In die Zeit, in der der Angeklagte in Sachsenhausen im Dienst war, fällt unter anderem der Mord an 71 niederländischen Widerstandskämpfern, die Erschießung von 250 "jüdischen Geiseln" als Vergeltung für einen Anschlag auf eine NS-Ausstellung in Berlin, der Beginn der Deportation jüdischer Häftlinge nach Auschwitz. 1943 sei in Sachsenhausen dann auch eine Gaskammer installiert worden.

Anfang 1945 habe die Phase der "Kriegsendverbrechen" begonnen, erklärte der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Axel Drecoll. "Anfang Februar ermordete die SS mehr als 3.000 als 'marschunfähig' selektierte Häftlinge, weitere 13.000 Häftlinge, vorwiegend Kranke und Juden, wurden in die Sterbelager Bergen-Belsen und Mauthausen transportiert."

Anwälte: Justiz hätte früher agieren müssen

Nach Angaben des Nebenklägeranwalts Thomas Walther nehmen an dem Prozess 16 Nebenkläger teil, darunter sieben Überlebende des Konzentrationslagers und neun Angehörige von Opfern. Er vertritt nach eigenen Angaben elf von ihnen. Die deutsche Justiz habe die Aufarbeitung der NS-Verbrechen jahrzehntelang vernachlässigt, so Walther. Für die Nebenkläger sei das Verfahren ungemein bedeutsam. "Sie werden dort gehört werden und das ist bislang nicht genug geschehen."

Auch der Verteidiger des Angeklagten, Stefan Waterkamp, erklärte auf Anfrage, das Verfahren sei zwar rechtsstaatlich korrekt, komme aber viel zu spät. "Es hätte viel mehr Frieden und Gerechtigkeit geben können, wenn wir das in der 1970er, 80er und 90er Jahren gemacht hätten", meinte er. Denn dann hätten noch viel mehr Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden können. "Und das hätte zu einer viel umfassenderen Aufarbeitung geführt."

21 weitere Verhandlungstage bis Anfang Januar

Mit dem Urteil gegen John Demjanjuk, einen ehemaligen Wachmann in Sobibor im Jahr 2011, änderte sich die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen [tagesschau.de]. Das Landgericht München kam damals zu dem Schluss, dass auch Gehilfen schuldig sein können. Denn sie hätten einen Beitrag zum reibungslosen Ablauf des industriellen Tötens in den Vernichtungslagern geleistet.

In dem Prozess in Brandenburg soll am ersten Tag zunächst nur die Anklage verlesen werden. Bis in den Januar hinein sind weitere 21 Prozesstage vorgesehen. Der Angeklagte sei nur bis zu drei Stunden am Tag verhandlungsfähig. Der Prozess sei auch deshalb von Neuruppin in die Nähe seines Wohnortes in Brandenburg an der Havel verlegt worden, sagte eine Gerichtssprecherin: "Eine kürzere Anfahrt führt dazu, dass mehr Zeit für die Hauptverhandlung zur Verfügung steht."

Sendung: Brandenburg aktuell, 07.10.2021, 19:30 Uhr

47 Kommentare

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  1. 46.

    Da stimme ich dir voll und ganz zu, ich passe selbst nicht in deren Weltbild. Nazis dürfen sich nicht sicher fühlen und es steht in unserer Verantwortung dafür zu sorgen indem wir Straftäter verurteilen, aktiv antifaschistisch leben, und von unserem Wahlrecht gebraucht machen.

  2. 45.

    wenn man ein Gewissen hat, kann man entscheiden ob "geltendes Recht", recht ist.

  3. 42.

    "Der Mann hat damals seinen ihm befohlenen Dienst ausgeübt. Das war nach der damals geltenden Gesetzgebung rechtens. Hätte er das verweigert, wäre er abgeurteilt (eigesperrt oder erschossen)worden. "

    Das ist nachweislich gelogen. Hätte sich der Mann geweigert wäre er aber an die Front versetzt worden. Außerdem war der Eintritt in die SS freiwillig.

    Es gibt keinen dokumentierten Fall wo Soldaten in diesem Fall "abgeurteilt (eigesperrt oder erschossen)worden" sind. Sie übernehmen die Lügen der SS Schergen nach dem Krieg.

    "Die BRD-Justiz maßt sich heute an, den Mann nach BRD-Gesetzen zu verurteilen?!"

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren auch damals Verbrechen gegen die Menschlichkeit!

  4. 41.

    "Man sollte sich lieber mal mit den jetzt und heute beschäftigen. " Sie meinen mit den Nazifreunden hier?

  5. 40.

    Ihr verharmlosendes Gequatsche ist widerlich. Wer sowas getan hat tat es freiwillig, musste schlimmsten Falls an die Ostfront. Das waren Mörder aus Überzeugung genau wie hunderttausende in der Wehrmacht.

  6. 39.

    Wie kann das sein. Warum nach 80 Jahren? Aber das ist ja in vielem so. Das Geld kann auch besser ausgeben werden!!

  7. 38.

    Der Mann hat damals seinen ihm befohlenen Dienst ausgeübt. Das war nach der damals geltenden Gesetzgebung rechtens. Hätte er das verweigert, wäre er abgeurteilt (eigesperrt oder erschossen)worden. Die BRD-Justiz maßt sich heute an, den Mann nach BRD-Gesetzen zu verurteilen?!

  8. 37.

    Doch, klar: Flughäfen, Stuttgart 21, diverse Bauwerke, die kein Bürger braucht oder die gar keinen Nutzen erfüllen (vgl. "extra 3 - Irrsinn im Süden").
    Ich schließe mich u.a. Kommentar Nr. 31 an. Mord verjährt nicht, Beihilfe zum Mord auch nicht. Wenn wir ein Verbrechen haben und eine Verdächtige, dann kann der Rechtsstaat nicht darüber hinwegsehen, sagte beispielsweise die Staatsanwaltschaft auch im Fall Irmgard F. und das ist auch richtig so. Das und nicht weniger erwarte ich als Steuerzahler!

  9. 36.

    Bei den braunen Umtrieben heutzutage, die sich z.B. als "Alternative", "bürgerlich Konservative", "Patrioten" usw bezeichnen, ist es richtig, dass die Täter von gestern vor Gericht gestellt werden.
    Nie wieder Faschismus!

  10. 35.

    Der Gerichtsprozess ist Bestandteil von Prävention und Aufklärung. Und wenn aus Ihrer Sicht nur Menschen aus der NS-Zeit darüber urteilen dürfen, ist es doch begrüßenswert, dass es noch so viele direkt betroffene Nebenkläger gibt. Mord verjährt nicht.

  11. 34.

    Welch weltbewegendes Ereignis dieser Prozessstart wohl sein muss, dass der RBB dem Thema gleich 4 Artikel, die Tagesschau 3 Artikel auf den jeweiligen Startseiten widmen. Und die Menschen kommentieren wie wild, ob des für und wieders dieser Anklage nach 75 Jahren - ein wahres Hin und Her. Oder das ein gewisser Gil Rocksänger in einem Hotel auf seinen Davidstern angesprochen wird - gestern ein Top-Thema auf der Tagesschau Startseite.
    Für mich zeigt das eher den grotesken Umgang mit dieser Thematik innerhalb der deutschen Bevölkerung, alla seht her, wir sind aktiv und gehören zu den Guten niemals zu den Bösen. Nichts will ich klein reden oder verharmlosen, jedoch gibt es soviel aktuelles Leid auf der Welt, dass man dieses durchaus auch hätte benennen könnte, anstatt ein Thema zig Mal. Aber diese Themen eignen sich offensichtlich sehr gut, die Menschen in Bewegung zu halten und sie an das gefälligst Richtige zu erinnern. Ich weiß sehr wohl um die Schuld vieler Menschen während der Schreckensherrschaft der Nazis, muss ich deshalb ständig zig mal daran erinnert und aufmerksam gemacht werden? Einmal als Nachricht, dass nun Gerechtigkeit verfolgt wird, reicht doch!

  12. 33.

    Das Urteil wird lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung, abzubuessen im zuständigen Pflegeheim lauten. Wenn er nicht schon vorher stirbt.
    Satire aus, bin schon weg.

  13. 32.

    Wie wurden denn diese Zeiten bei seiner Rentenermittlung berücksichtigt? Gab es bei der Stasi nicht Abschläge bei den Rentenpunkten oder haben die auch voll bekommen?
    Das wäre jetzt natürlich der Lacher, wenn er verurteilt wird aber die Zeiten gehen voll in die Rente rein.

  14. 30.

    Erschreckend ist untertrieben, sie waren und sind eine Gefahr für alle, die nicht in ihr menschenverachtendes Weltbild passen.

  15. 29.

    Noch sinnloser können die Steuergelder nicht verschwenden werden.

  16. 28.

    Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil: wenn jemand im Jahr 2021 100 Jahre alt ist, wie alt war er dann im Jahr 1942? Und, jetzt wird es spannend: wie alt war er dann im Jahr 1945?

    Ich kaufe ein "E" und möchte lösen: 21-24

    Dass junge Menschen in der damaligen Zeit zu ihrem Hass erzogen wurden: ja, von Kind auf.

    Dass jemand mit 24 Jahren als minderjährig durchgeht: nein

  17. 27.

    Ja, es ist viel zu spät, aber es geht es hauptsächlich darum den Opfern zuzuhören. Möglicher Weise ist ein Lebensabend des Angeklagten ohne die Begleitung durch Verwandte und ohne Selbstbestimmung für die Angehörigen der Opfer etwas Genugtuung. Und wo könnten meine Steuern besser angelegt sein, als in einem Prozess, der die Grausamkeit des NS-Regimes in den Fokus stellt, welchen einige von uns wieder zu relativieren versuchen.

  18. 26.

    Dies rechnen Sie bitte uns einmal vor: "Der Mörder war damals noch Minderjähriger...... gemordet,"

  19. 25.

    Noch sinnloser können die Steuergelder nicht verschwenden werden.

  20. 24.

    Die Bundesrepublik erwacht spät und ich finde den Prozess gerechtfertigt. Er wird bei einem 100 jährigen aber nicht mehr viel bewirken. Leider hat unsere Staat hochrangige Nazis jahrelang geduldet. Ich denke an Kiesinger, Globke und Lübke um nur einige zu nennen. Sie wurden kaum juristisch behelligt, obwohl ihre Verantwortung und Vergangenheit unter der Naziherrschaft bekannt war.

  21. 23.

    Besser spät als nie. Es ist erschreckend wie viele in dieser Gesellschaft Nazis in Schutz nehmen.

  22. 22.

    Was für ein unsäglicher Kommentar!
    Weil Krieg herrschte durften daher selbsternannte sich über alle anderen stellenden Herrenmenschen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in nie gekanntem Ausmaß begehen und die Schoah aus ihrer Menschenverachtung heraus betreiben und das soll sanktionslos bleiben? Ist nicht wirklich Ihr Ernst, oder?!
    Sofern möglich empfehle ich Ihnen, mal mit Zeitzeugen der NS-Zeit das Gespräch zu suchen.

  23. 21.

    Eine Schande was hier abläuft. Als ausdrücklicher Gegner des NS muss ich dennoch sagen, dass es beschämend ist, Menschen anzuklagen, die in einer Zeit aufgewachsen sind, in der das NS-Regime die Bildung schon ab dem Kindergarten kontrolliert und bestimmt hat. Die damals jugendlichen - heute als Täter bezeichneten - Kinder konnten gar nicht anders, als von der Richtigkeit ihres handelns auszugehen.
    Ich bin sicher, dass die heutigen Ankläger in der damaligen Zeit ebenfalls als Ankläger aufgetreten wären - nur auf der anderen Seite. Viel Schlimmer ist, dass heute noch Gebäude und Straßen nach alten Nazi-Gefolgsleuten benannt sind: z.B. die Hanns-Martin-Schleyer-Halle in Stuttgart oder auch gleichlautende Straßennamen.

  24. 20.

    Es geht hier nicht darum, irgendjemanden irgendwo verrotten zu lassen. Es geht um Gerechtigkeit! Und darum, dass Verbrechen nicht ungesühnt bleiben- völlig egal, wie alt die Menschen sind! Im Übrigen gibt es auch Mörder, die auch noch mit über 80 Jahren morden! Sollen die etwa frei herum laufen?

  25. 19.

    Ich bin über 50 und kann mir kein Urteil in diesem Fall anmaßen. Über die Schrecken und Greuel und Leidverbreitung Nazideutschlands bestehen gar keine Zweifel und Aufarbeitung und Wachsamkeit sind höchste Pflicht, nichts aus dieser Zeit ist irgendwie entschuldbar.
    Dennoch möchte ich zu bedenken geben, welche für die Handelnden (Wachmann,Sekretärin) Optionen bestanden hätten. In beiden Fällen wäre dies vermutlich auf direkte eigene Ermordung hinausgelaufen- welcher Wachsoldat hätte sich seinem Kommando widersetzen können oder welche Sekretärin hätte ein NS-/SS-Tötungsregime aufhalten können, ohne selbst zu sterben?
    Man muss sich der Zeit und des Kontextes bewusst sein. Wer hätte damals gegen die Nazis gestanden- bis zum Tod? Das sollte man sich auch fragen, um Handlungen nachzuvollziehen und Ansatzpunkte für die Zukunft zu finden.

  26. 18.

    Das sehe ich genauso! Es ist eine posthume Verharmlosung der Opfer der wahren Taeter, die durch die seinerzeit geschaffene Legislative rehabilitiert wurden. Sollte nun diesem 100 Jaehrigen Beihilfe zum Mord nachgewiesen werden, so soll es sein. Diese Massnahme ist WIRKLICH ZU SPAET, und bei einer KZ Schreibkraft uebertrieben.

  27. 17.

    Recht so, auch als Warnung und Mahnung an potentielle Mörder und Kriegsverbrecher.
    Egal wie alt sie werden, Justitia holt sie früher oder später ein.

  28. 16.

    als 100-järiger würde ich unsere "fleissige" Justiz einfach nur auslachen ,ob ich im Altersheim verrotte oder im Gefängnis wird sehr wahrscheinlich keinen Unterschied machen.

  29. 15.

    Genauso ist es. Meine 95 jährige Mutter hat mir was anderes erzählt sie hat ja die Zeit miterlebt.

  30. 14.

    In den Nachkriegsjahren wurden SS-Grössen in bedeutsame Ämter gehoben bzw. es wurde zugelassen, dass diese in allen Bereichen ihre zweifelhafte Karriere fortsetzen konnten.
    Nun-über 75 Jahre nach Kriegsende-macht man Hochbetagten den Prozess, während tausende Entscheidungsträger der NS Zeit unbehelligt blieben.
    Eklatante Versäumnisse der Aufarbeitung dunkelster deutscher Geschichte!

  31. 13.

    Ich bin zwiegespalten. Zum einen dürfen die Verbrechen von einst nicht unter den Teppich gekehrt werden. Dennoch darf die Frage erlaubt sein, was hat die Justiz 75 Jahre ermittelt, um erst jetzt auf den Fall zu kommen?

  32. 12.

    Der Mörder war damals noch Minderjähriger und hat anscheinend nicht aktiv gemordet, ebenso wie die Sekretärin die Schreibarbeiten erledigt hat.

    Waren die Beiden Teil des Systems? Ja. War das was damals passiert ist unmenschlich, grausam und abartig? Ja. Können wir uns aber anmaßen darüber zu urteilen? Nein. Das Recht und die Fähigkeit haben, meiner Meinung nach, nur die Menschen die die NS-ZEIT selber erleben mussten. Und das Geld sollte viel dringender in Prävention und Aufklärung investiert werden.

  33. 11.

    Nun mein erster Beitrag wurde gestrichen. Ich muss bejahen es ist eine Schande gegenüber den Opfern von unschuldigen Menschen, daß solche Verbrechen an unschuldigen, erst nach 76 Jahren zur Verantwortung gezogen werden.
    Es müßten eigentlich auch die Leute bestraft werden die eine Strafverfolgung behindert haben. Die Politik in der Nachkriegszeit speziell 60. Jahre wurden fragwürdige Gesetze beschlossen die eine Verantwortung so gut wie unmöglich machten. Darüber wird offiziell kein Wort verlöre. Andere Länder waren D. weit gerechter gegenüber den Opfern. Die heutige Bestrafung wird eine Farce es wirkt wie eine verspätete Entschuldigung der heutigen Regierung. Beschämene elende Traurigkeit befällt mich gegenüber den Opfern.

  34. 10.

    @JWD: "Lasst den alten Mann in Ruhe.
    Das Geld für die Gerichtskosten könnte sinnvoller eingesetzt werden." wieso sollte mord bei ihm verjähren? es ist doch kein mildernder umstand seine opfer jahrzehntelang überlebt zu haben.

  35. 9.

    @ toska: "Damals war Krieg da kann man nach 80 Jahre kein Prozess mehr führen." es handelt sich aber nicht um kriegshandlungen an der front, sondern um morde weitab von der front und mord verjährt nicht. im gegensatz zu seinen opfern hatte er jahrzehnte eines ruhigen lebens geniessen können.

  36. 8.

    Es geht um Aufarbeitung und Gerechtigkeit! Mord verjährt nicht! Über eine Schreibkraft mag man sich ja streiten können. Aber nicht über einen Wachmann der SS. Hier das Alter als Grund anzuführen, einen Mordprozess nicht zu führen, sollte man einmal den Opfern erklären, wenn dieses denn möglich wäre. Da waren auch Kinder bei, die heute noch voll im Leben stehen könnten!

  37. 7.

    Bevor jemand meint die Standardphrase - "Er hatte keine Wahl...die hätten ihm sonst was getan...etc" - hier zu posten:
    Dienst im KZ ist nicht gleichzusetzen mit Dienst an der Front. Wer nicht im KZ sein wollte, brauchte das auch nicht und konnte sich versetzen lassen. Das der Angeklagte es knapp 3 Jahre durchgezogen hat ist bezeichnend.

  38. 6.

    Viel zi spät! Schlimm genug, dass so ein Schwerverbrecher ein normales Leben führen durfte, während die Angehörigen der Ermordeten ein ganzes Leben traumatisiert sind.

  39. 5.

    80 Jahre danach auf starken Rechtsstaat zu machen, ist eher eine Schwäche. Wäre so ein Gerichtsprozess gegen einen Hundertjährigen z.B. in Belarus oder Russland aktiv, die Protestnote aus Berlin wäre gewiss.

  40. 4.

    Es ist eigentlich eine Schande für Deutschland, dass mehr als 50 Jahre danach die Täter erst angeklagt werden. Wenn ich 100 Jahre alt bin, kann mich anklagen wer will. Mein Leben habe ich dann schon geniesen können.

  41. 3.

    Lasst den alten Mann in Ruhe.
    Das Geld für die Gerichtskosten könnte sinnvoller eingesetzt werden.

  42. 2.

    Für Gerechtigkeit ist es nie zu spät. Wieso sollte uns das Schicksal der Opfer und die Trauer und Wut ihrer Nachkommen vor 20, 30, 40 Jahren mehr gejuckt haben als heute? Wieso ist das heute weniger Mord als damals? Na klar kann die Strafe nur noch symbolisch sein, das Urteil ist trotzdem wichtig.

  43. 1.

    Was für ein Unsinn, wie soll denn das Urteil lauten? Lebenslänglich!!
    Damals war Krieg da kann man nach 80 Jahre kein Prozess mehr führen.
    Man sollte sich lieber mal mit den jetzt und heute beschäftigen.

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