Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahlliste - Berliner Delegierte dürfen nicht zum AfD-Bundesparteitag

Fr 12.11.21 | 20:58 Uhr
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Symbolbild: Abstimmung bei einem AfD-Parteitag. (Quelle: dpa/D. Young)
Bild: dpa/D. Young

Der Berliner AfD-Landesverband kämpft um die Teilnahme seiner neu gewählten Delegierten am Bundesparteitag in Wiesbaden. Das Landesschiedsgericht Berlin hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl im vergangenen Juni geäußert und eine Einstweilige Anordnung erlassen. Danach darf keiner der im Sommer gewählten 25 Delegierten an dem Parteitag am 11. und 12. Dezember in Hessen teilnehmen.

Die Berliner AfD kündigte am Freitag an, die Entscheidung nicht zu akzeptieren. "Der Landesvorstand wird einen Eilantrag vor dem AfD-Bundesschiedsgericht einreichen", sagte Parteichefin Kristin Brinker der Deutschen Presse-Agentur. "Wir werden aber so oder so bei dem Bundesparteitag vertreten sein", betonte Brinker. Sollte die Entscheidung nicht revidiert werden, würden die früheren Delegierten nach Wiesbaden reisen. Diese hätten bereits eine Einladung erhalten, erklärte sie.

Streit über Rechtmäßigkeit der Wahlliste

Hintergrund der Entscheidung des Landesschiedsgerichts Berlin ist ein Streit darüber, ob drei Bewerber rechtmäßig auf der Wahlliste aufgenommen worden sind. Nach einer eidesstattlichen Versicherung eines der Versammlungsleitung zugehörigen Parteimitglieds sollen diese erst auf die Liste gekommen sein, als die Aufnahme der Bewerbung eigentlich schon beendet war. Veranlasst haben soll dies die Spitzenkandidatin der Berliner AfD, Beatrix von Storch.

Die AfD-Politikerin erklärte dazu am Freitag: "Der Versammlungsleiter hat eidesstattlich versichert, dass alle Kandidaten rechtzeitig vorgeschlagen waren. Sie waren nur fehlerhafterweise nicht in die elektronische Bewerberliste aufgenommen worden. Das hat der Versammlungsleiter korrigiert."

Wie die Abläufe waren, will das Landesschiedsgericht im Hauptsacheverfahren klären. Da dies vermutlich aber nicht vor dem Bundesparteitag geschieht, untersagte die 1. Kammer den neu gewählten Delegierten die Teilnahme in Wiesbaden. Andernfalls drohe die Gefahr, dass die Ergebnisse des kommenden Bundesparteitags anfechtbar wären, erklärten die Richter.

7 Kommentare

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  1. 7.

    @ Richtig: liegt auch nicht immer ganz richtig. Im vorliegenden Fall liegen sie mit dem Blödsinn sogar komplett daneben.

  2. 6.

    Man darf doch wohl noch annehmen bzw. sofort folgern, dass wenn hier vom Landesschiedsgericht Berlin im Zusammenhang mit der AfD vom Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl die Rede ist, das irgendwas mit "links-grüner Gängelung" zu tun haben muss. Wenn das nicht mehr möglich ist, ist das nicht mehr mein Land!!1?!2!! :-(

  3. 5.

    Hier ist es übrigens das Landesschiedsgericht der AfD, das die Rechtmäßigkeit der Wahl der Delegierten anzweifeln. Sie müssen sich also an die eigene Nase fassen, wenn Sie sich gegängelt fühlen.

  4. 4.

    Ihnen ist schon klar, dass die Einstweilige Anordnung vom Landesschiedsgericht der Berliner AFD erlassen wurde? Dh. die AFD wird nicht "gegängelt" sondern "gängelt" sich selbst.

  5. 3.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist das Landesschiedsgericht ein partei-INTERNES Gericht. Also wenn, dann behindert sich diese "Partei" sich gerade selbst. Somit hat also die AfD selbst entschieden, dass die Wahlliste nicht rechtmäßig ist.
    Dies ist also nichts, was von außen kommt, sondern einer der zahllosen parteiinternen Streits.

  6. 2.

    Wahlen korrekt abzuhalten scheint die Berliner zu überfordern....

  7. 1.

    Man kann dieser Partei nun wirklich viel vorwerfen, aber wie man sie mit so leicht durchschaubaren Gängelungen am Arbeiten hindert, ist nun doch sehr offensichtlich.

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