Steigende Zahl von Covid-Patienten - Berliner Charité sagt erneut alle planbaren Operationen ab

Die Berliner Charité verschiebt erneut alle planbare Eingriffe, die steigende Zahl von Covid-19-Patientinnen und Patienten mache den Schritt nötig. Aus Brandenburg kommt der Ruf nach Bundeshilfen für die Kliniken.
Die Berliner Charité-Universitätsmedizin sagt seit Dienstag alle planbaren Eingriffe ab. Die steigende Zahl von Covid-19-Patientinnen und Patienten mache diesen Schritt nötig,
teilte ein Sprecher mit. Ziel sei es, Mitarbeiter wieder vermehrt auf Covid-19-Stationen einzusetzen. Notfälle werden demnach aber weiter behandelt und auch dringliche Eingriffe würden vorgenommen.
120 an Corona erkrankte Patienten in der Charité
Dem Sprecher zufolge werden derzeit mehr als 120 an Corona erkrankten Patienten in der Charité behandelt. Wie viele von ihnen auf Intensivstationen liegen, gab die Einrichtung nicht bekannt. Die Charité behandelt häufig die besonders schweren Fälle.
Im Laufe der Pandemie hat die Charité bereits mehrfach ein Notprogramm gefahren, um die Zahl der Covid-19-Patienten bewältigen zu können.
Forderungen von finanziellen Hilfen für die Krankenhäuser
In Reaktion auf solche Ankündigungen auch in Brandenburger Kliniken wegen steigender Covid-Patienten-Zahlen auf den Intensivstationen andere OPs und Behandlungen reduzieren zu müssen, hat dort die Landesregierung Unterstützung vom Bund gefordert. "Die Krankenhäuser sind die Anker unserer Gesundheitsversorgung. Sie tragen eine entscheidende Last in dieser Pandemie", sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse. Wenn wieder Betten für die Versorgung von Covid-19-Patienten freigehalten werden müssten, sei dringend finanzielle Unterstützung vom Bund geboten.
Ruf nach Hilfen vom Bund auch aus anderen Bundesländern
Zuvor hatten sich bereits die Gesundheitsminister von Bund und Ländern bei ihrer Konferenz in Lindau in der vergangenen Woche für finanzielle Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser ausgesprochen, die wegen der Behandlung von Corona-Patienten planbare Eingriffe verschieben müssen. Diese Regelung solle rückwirkend zum 1. November gelten.
Auch Brandenburg hatte solche Ausgleichszahlungen beantragt. Wie auch andere Bundesländer bat das Land den Bund, umgehend eine gesetzliche Grundlage für Ausgleichs- oder Aufschlagszahlungen für alle stationär aufgenommenen Covid-19-Patienten rückwirkend zum 1. November 2021 zu schaffen.
Sendung: Inforadio, 09.11.2021, 14:20 Uhr
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