Brandenburg verschärft Testpflicht - Ungeimpfte Pflegekräfte müssen sich häufiger testen lassen

In Brandenburg müssen sich ungeimpfte Pflegekräfte bald ab einer Inzidenz von über 100 jeden Tag testen lassen. Gesundheitsministerin Nonnemacher bringt erneut eine Impfpflicht ins Spiel - warnt aber auch vor den Folgen.
Das Brandenburger Kabinett hat festgelegt, dass sich nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Pflegeheimen täglich testen lassen müssen. Dies gilt für Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Die erweiterte Testpflicht hat die Brandenburger Landesregierung nach einem Corona-Ausbruch in einem Seniorenheim in Schorfheide am Werbellinsee (Barnim) mit zwölf Toten beschlossen. Die Regel soll unabhängig von der Inzidenz auch bei akuten Corona-Ausbrüchen gelten.
"Jetzt müssen wir besonders vulnerable Personengruppen wie Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen und Hochaltrige schützen", sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). "Sie haben ein besonders hohes Risiko für schwere und auch tödliche Krankheitsverläufe." Deswegen werde die Testpflicht im Pflegebereich ausgeweitet.
Nonnemacher sieht bei Impfpflicht Fachkräftemangel als Problem
Sie halt es für begrüßenswert, so Nonnemacher, wenn auch geimpftes Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen regelmäßig getestet würde. Allerdings sind sie laut Bundesverordnung aktuell wie negativ getestete Personen zu behandeln. Eine Impfpflicht für Menschen im Gesundheitssektor sei ebenfalls nur auf Bundesebene einzuführen, sagte Nonnemacher dem rbb. Allerdings solle man das "noch einmal ernsthaft diskutieren", so die Brandenburger Gesundheitsministerin.
Ein großes Problem sei dabei allerdings der Fachkräftemangel, vor allem in der Pflege. "Wenn Sie in einem Land wie Brandenburg, mit einer hohen Impfskepsis in einigen Teilen der Bevölkerung, den Druck auf das Pflegepersonal noch weiter steigern, dann kann es sein, dass bestimmte Einrichtungen gänzlich ohne Pflege dastehen.", so Nonnemacher.
Ausnahme bei Testpflicht nur in Krankenhäusern
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit weniger als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen müssen sich Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken künftig an drei statt wie bisher zwei Tagen pro Woche testen lassen. Davon abweichend sind bei einem speziellen Hygienekonzept in Krankenhäusern auch nur zwei Tests pro Woche möglich, wie es in der neuen Umgangsverordnung heißt.
Die oppositionelle Linksfraktion im Landtag hatte sich am Dienstag ebenfalls für tägliche Tests der Arbeitskräfte in Pflegeheimen ausgesprochen. Zudem müssten die weiteren an Covid-19 erkrankten Menschen in dem Heim besser versorgt werden, forderte Fraktionschef Sebastian Walter. "Die Heimaufsicht muss gemeinsam mit den Gesundheitsämtern dafür sorgen, dass die Erkrankten in Krankenhäuser kommen", forderte er. Bachmann erwiderte auf dpa-Nachfrage, dass es jedem Bewohner frei stehe, ins Krankenhaus zu kommen. Die Entscheidung träfen die Hausärzte der Bewohner.
Testpflicht bei 3G leicht gelockert
Aktuell steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Brandenburg stetig an. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums vom Montag steckten sich 128,3 Menschen innerhalb von sieben Tagen je 100.000 Einwohner mit dem Coronavirus an. Am Sonntag hatte dieser Wert bei 121,8 gelegen.
Aktuell werden 194 Personen wegen einer Covid19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 40 in intensivmedizinischer Behandlung, von denen 33 beatmet werden. Landesweit sind damit 3,9 Prozent der verfügbaren Intensivbetten in Krankenhäusern mit Coronapatienten belegt.
Etwas gelockert wird die 3G-Regel. Bislang muss in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage ununterbrochen über dem Schwellenwert von 35 liegt, ein negativer Coronatest vorgelegt werden. Diese Testpflicht gilt nicht, wenn der Schwellenwert von 35 ausschließlich aufgrund eines klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen unterschritten wird. "Wenn zum Beispiel die Sieben-Tage-Inzidenz eines Landkreises nur über den Wert von 35 steigt, weil es in einem Pflegeheim oder in einer Gemeinschaftseinrichtung einen Corona-Ausbruch gibt, der klar eingrenzbar ist, gilt die Testpflicht noch nicht, stellt die Landesregierung klar.
Alle Regionen über 35er-Inzidenz
Nach der gültigen Umgangsverordnung besteht eine Testpflicht bei Open-Air Veranstaltungen erst ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen. In vielen öffentlichen Bereichen - darunter Innenräume von Gaststätten, Hotels oder Theatern - gilt eine Testpflicht oder Vorlage von Impf- oder Genesenen-Nachweis ab.
Inzwischen haben alle Brandenburger Regionen eine 7-Tage-Inzidenz von über 35. Außer der Prignitz (67,0), der Stadt Brandenburg an der Havel (79,1), der Uckermark (83,7) und Frankfurt (Oder) (94,7) lagen alle Landkreise und kreisfreien Städte über einem Inzidenzwert von 100. Der Kreis Elbe-Elster meldete mit einem Wert von 210,7 die höchste Sieben-Tage-Inzidenz.
Sendung: Antenne Brandenburg, 02.11.21, 09:00 Uhr
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