Landesprogramm beschlossen - Berlin will in fünf Jahren 500 afghanische Flüchtlinge aufnehmen

Di 14.12.21 | 14:50 Uhr
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Archivbild: Schutzbedürftige Menschen gehen kurz nach dem Flug aus Kabul zu einem Bus. (Quelle: dpa/M. Tessensohn)
Bild: dpa/M. Tessensohn

Berlin will in den kommenden fünf Jahren insgesamt 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus Afghanistan aufnehmen. Das beschloss der rot-rot-grüne Senat der Hauptstadt am Dienstag auf seiner voraussichtlich letzten Sitzung in alter Zusammensetzung.

Pro Jahr sollen demnach über ein Berliner Landesaufnahmeprogramm hundert Menschen aufgenommen werden, die vom UN-Flüchtlingswerk UNHCR als besonders verletzlich eingestuft werden. Dazu zählen unter anderem auch Oppositionelle oder Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler.

Ausweitung für Verwandte von afghanischen Flüchtlingen aus Berlin

Das Landesprogramm richtet sich dabei nach Angaben der Senats an Menschen, die nicht ohnehin eine Aufnahmezusage für Deutschland durch die Bundesregierung erhalten haben. Parallel beschloss der Senat aus "humanitären Gründen" auch, erweiterte Aufnahmeregeln für Verwandte von afghanischen Flüchtlingen einzuführen, die schon in Berlin leben. Vergleichbare Ausnahmeregelungen galten demnach schon für Verwandte von Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak.

In der Bundeshauptstadt steht der Regierungswechsel nach der Abgeordnetenhauswahl vom September unmittelbar bevor. Auch künftig soll Berlin von einer Dreierkoalition aus SPD, Grünen und Linken regiert werden. Die endgültige Zustimmung der Linken-Mitglieder steht aber noch aus. Mit dem Regierungswechsel endet die Amtszeit des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD), auf den SPD-Landeschefin Franziska Giffey als Regierungschefin folgen soll.

9 Kommentare

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  1. 9.

    Ich habe noch niemanden gesehe, dem deswegen seine Wohnung weggenommen oder das ALG II gekürzt wurde! Also, wozu die ganze Aufregung? Seid neugierig auf einander, helft einander im Behördendschungel und beim Spracherwerb und werdet Nachbarn oder Freunde - nicht nur an Weihnachten :-)

  2. 8.

    Nur Aufnehmen? Sicherlich auch entsprechenden Wohnraum zur Verfügung stellen?

  3. 7.

    Doch, das Asylrecht ist sehr wohl ein Recht auf Zeit und entfällt dem Grunde nach mit Entfall der Bedrohung im Heimatland. Das Asylrecht ist kein Einwanderungsrecht. Es ist allerdings möglich, das Asyl- in ein Einwanderungsrecht umzuwandeln, wenn sich aufgrund der Aufenthaltsdauer der Lebensmittelpunkt vollständig nach Deutschland verlagert hat. Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der Asylberechtigte sich seit längerer Zeit legal hier aufhält und sein eigenes Auskommen durch Ausüben einer Tätigkeit zur Einkommensgenerierung hat. Einen Automatismus gibt es nicht.

  4. 6.

    Suchmaschinen-Grundkenntnisse (die ich bei einem kritischen Begleiter voraussetze) reichen aus, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihre Aussagen zu widerlegen.
    Tipp: Bitte beachten Sie, dass in Deutschland nicht nur deutsches, sondern auch (und nicht selten zuvorderst) EU-Recht gilt.

  5. 5.

    Nur 500? Ich dachte, Berlin hat Platz..

  6. 4.

    1. Ja
    2. Asyl ist auf Zeit, richtig. Man Jann bereits nach 3 Jahren einen permanenten Aufenthalt beantragen und ist damit kein Flüchtling mehr. Aber das, was du eigentlich gerne hättest: Nein, Asyl war nich nie und ist nicht auf Zeit. Es wird einmal geprüft, ob die Voraussetzungen für Asyl noch vorliegen und das war's. 99.5% (gneuae Zahl vergessen, könnten auch 99.2 sein) werden bestätigt.
    Das hier im Artikel hat nur nichts mit Asyl zu tun.

  7. 3.

    Ist der Begriff "Verwandte" irgendwo genauer definiert worden??
    Das Asylrecht ist übrigens ein individuelles Grundrecht auf Zeit!, das die Framingbegriffe "besonders schutzbedürftig" oder "Schutzsuchender" nicht kennt.

  8. 2.

    Richtig. Und das Bundesinnenministerium ist NICHT mehr von der CDU und Seehofer geführt, sondern von der SPD, die genau sowas will.
    Also gibt es da keine Hürde.

  9. 1.

    Dies sieht die geltende Rechtslage nicht vor. Es geht um § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dieser erlaubt obersten Landesbehörden grundsätzlich, aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen "Ausländern aus bestimmten Staaten" eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Problem nur: Die Vorschrift erfordert, dass der Bundesinnenminister hierfür grünes Licht geben muss. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hatte in einem Gutachten die letzlich bewilligende Rolle des Bundesinnenministers wegen der mit der Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich verbundenen Freizügigkeit der Ausländer im Bundesgebiet als erforderlich erachtet

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