"Völkisch-nationalistisch und minderheitenfeindlich" - Verfassungsschutz stuft "Compact"-Magazin als gesichert extremistisch ein
Die Verfassungsschutzbehörden im Bund und in Brandenburg haben das Magazin "Compact" mit Sitz in Werder (Havel) als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Damit kann das Magazin umfangreicher überwacht werden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Landesverfassungsschutz in Brandenburg haben das "Compact"-Magazin des rechtsextremen Aktivisten Jürgen Elsässer als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft.
Das Innenministerium in Brandenburg bewertet "Compact" einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios [tagesschau.de] zufolge als erwiesen rechtsextremistisch. Innenminister Michael Stübgen (CDU) sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, das "Compact"-Magazin sei "Hass und Hetze in Hochglanz". Diese "Plattform der Demokratiefeinde" habe die "Zerstörung unserer freiheitlichen Gesellschaft" zum Ziel.
Das Magazin mit Sitz im brandenburgischen Werder (Havel) verbreite Verschwörungsfantasien und tendenziöse Schlagzeilen, wie der Brandenburger Verfassungsschutz am Samstag erklärte. Als Beispiele nannte das Amt Magazintitel wie "Hassmedien – der Mob des Regimes" oder "Great Reset – Die teuflischen Pläne der globalen Eliten".
Gesichert extremistische Bestrebung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte mit, "die Compact-Magazin GmbH trägt Positionen und Aussagen in die Öffentlichkeit, die eindeutig als völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich zu bewerten sind." Die Medien des Unternehmens enthielten "wiederholt antisemitische Verschwörungsmythen und islamfeindliche Motive".
Nach der Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung stehen den Behörden nun alle nachrichtendienstlichen Mittel zur Überwachung des Magazins zur Verfügung.
Die Compact-Magazin GmbH gibt das gleichnamige Magazin inklusive Sonderausgaben heraus und betreibt den Sender Compact TV. Der Verfassungsschutz hatte "Compact" zunächst als Verdachtsfall eingestuft. Die Beobachtung habe ergeben, dass das Verdachtsstadium überschritten sei, teilte das Bundesamt dem ARD-Hauptstadtstudio mit.
Regelmäßige Beschimpfungen
Demnach sind die Äußerungen von "Compact" auch "durch eine Verächtlichmachung und Verunglimpfung der politischen Parteien, Politiker und Repräsentanten der Bundesrepublik gekennzeichnet". Die Compact-Magazin GmbH agiere mit "regelmäßigen Beschimpfungen und maßlosen Verunglimpfungen gegen Regierung und Parteien, welche geeignet sind, das Vertrauen in die gesamte verfassungsmäßige Ordnung zu erschüttern."
Die von "Compact" ausgehende "Agitation gegen die Regierung" bringe eine "grundsätzliche Ablehnung demokratischer beziehungsweise demokratisch legitimierter Entscheidungsprozesse zum Ausdruck", hieß es weiter. Derzeit macht "Compact" vor allem Stimmung gegen Corona-Impfungen.
Sendung: Inforadio, 11.12.2021, 10:00 Uhr
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