Verwaltungsgericht Berlin - Polizei darf Platzverweise gegen Maskenverweigerer aussprechen

Mi 01.12.21 | 11:52 Uhr
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Archivbild: Polizisten stehen bei einer Demonstration, die sich gegen die Corona Massnahmen und den zweiten Lockdown wendet, am 18.11.2020 im Regierungsviertel. (Quelle: dpa/Andreas Gora)
Bild: dpa/Andreas Gora

Wer auf einer Versammlung entgegen entsprechender Infektionsschutzregeln keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, kann von der Polizei ausgeschlossen und mit einem Platzverweis belegt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt.

Das Gericht wies damit die Klage eines Mannes ab, der bei einer Demonstration Anfang April am Brandenburger Tor in Berlin ohne Maske angetroffen worden war. Die hätte er nach den damaligen infektionsschutzrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin bei einer Demonstration tragen müssen. Die Polizei schloss ihn daraufhin von der Versammlung aus und erteilte einen Platzverweis.

Dagegen klagte der Mann. Zur Begründung gab er an, er habe keine Maske tragen müssen, weil er ein entsprechendes ärztliches Attest habe. Dieses Attest hätten die Beamten aber nicht akzeptiert.

Gericht: Kläger gefährdete die öffentliche Sicherheit

Das Gericht entschied jetzt, der Verweis sei zu Recht ausgesprochen worden, da die Polizei eine Person vorübergehend von einem Ort entfernen dürfe, um eine Gefahr abzuwehren. Grundlage seien die Bestimmungen des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin. Indem der Kläger keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen habe, habe er die öffentliche Sicherheit gefährdet.

Das rechtfertige den Platzverweis, obwohl die Versammlung noch nicht aufgelöst gewesen sei, so die Begründung des Gerichts.

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27 Kommentare

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  1. 26.

    Auch für Demos gelten Coronaregeln, die durch kein anngeblich höherwertiges aufweichbar sind.

  2. 25.

    Nun ja, die behandelnden Ärzte stellen ja gerne Gefälligkeitsatteste aus.
    Daher muss niemand Atteste anerkennen. Wenn man die Atteste durch Gutachter oder Amtsärzte überprüfen lassen würde, hätte wohl kaum eines dieser Gefälligkeitsatteste bestand

  3. 24.

    Es gibt keine Krankheiten, bei denen das Tragen einer Maske Todesangst hervorruft.
    Sie sollten auf dem Boden der Realität bleiben

  4. 23.

    An einer Demo teilzunehmen ist ein Grundrecht das niemanden genommen werden darf. Auch wenn mir die Inhalte nicht passen. Ich kenne den Fall nicht ich weiß nicht was der Kläger für Positionen bezüglich Corona hat , darum geht es auch nicht. Ich habe auf die im Kommentar durchscheinende Ausgrenzung von Behinderten reagiert. Wir leben im Zeitalter des Bundesteilhabegesetz ind nicht im Zeitalter der Ausgrenzung ( sollte mann meinen ). Und zu den Impfgegnern / Coronaleugnern ... die spinnen die ....

  5. 22.

    von Jörg zu Jörg: Die Frage ob behindert (sind fast 99% nach meiner Peilung) oder nicht stellt sich nicht. Demo mit Maske und ohne Abstand geht genausowenig wie Demo mit Abstand und ohne Maske oder wie Demo ohne Abstand und ohne Maske garnicht. Regeln einhalten = okay, dazu geimpft und getestet. Fehltr ein Mosaikstein = RAUS, keine Demoteilnahme.

  6. 21.

    Das ist alles richtig. Aber dann kann ich halt nicht zur Demo gehen. Ich kann auch nicht als Gelähmter einfordern, auf einen 2000er Gipfel zu klettern. Immer schön auf dem Boden der Tatsachen bleiben.

  7. 20.

    Ich empfehle Ihnen, sich an die Aktion Mensch, den Weißen Ring oder andere Schutzvereinigungen zu wenden. Diese waren einige der wenigen Stimmen, die sich damals gegen gewaltsame Übergriffe ggü. Maskenbefreit ausgesprochen und berichtet haben. Vielleicht können Sie dort Hilfe erfahren oder helfende Kontakte! Andernfalls empfehle ich, nur in Begleitung auf Besorgungen zu gehen, möglichst in Geschäfte wo man sie bereits kennt und von Ihrer Befreiung weiß. Ihnen alles Gute!
    @Benno: Es gibt Krankheitsbilder die Todesangst bei Menschen auslösen können, wenn diese eine Maske tragen müssen. Auch Handycaps o. Ä. können Ursache sein. Informieren Sie sich bitte bei Hilfsorganisationen und den Gleichstellungsbeauftragten der Länder,ehe Sie Menschen verurteilen.
    @Sceadu Wolfsson Selbst eine Krankheit zu haben macht Sie nicht zum Experten über alle Leiden. Seien Sie froh, dass Sie sich schützen können, statt Menschen anzugehen, die das nicht können.

  8. 19.

    In der Verordnung des Landes Berlin sind Ausnahmen genannt, die bei vorliegenden medizinischen Gründen und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes darüber, das Tragen eines Mund-Nasenschutzes für diese Person nicht verpflichtend ist (vgl. §2 Abs. 2 Nr. 3 der 3. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). Die Teilnahme an Demonstrationen ist nirgends ausgeschlossen.
    Mit einem validen Attest und der bloßen Teilnahme an der Demonstration hätte der Mann keine Gefährdung verursacht, wäre von dieser Verpflichtung ausgenommen und somit rechtmäßiger Teilnehmer, dem gegenüber kein Platzverweis ausgesprochen werden könnte.
    Was also sind hier die tatsächlichen Hintergründe, dass der Platzverweis ausgesprochen wurde und lt. Verwaltungsgericht Berlin rechtmäßig war? War das Attest gefälscht oder hat das Verhalten des Mannes zu einer Gefährdung geführt, was den Platzverweis rechtfertigte? Hat jemand das Aktenzeichen des Verfahrens?Danke im Voraus!

  9. 18.

    "Anzeichen einer Bananenrepublik. Meine Meinung." Und die aller anderen Verschwörungsverschwurbler, Leerdenker, Reichsbürger und Rechtsextremen.

  10. 17.

    Nein, das hätte nicht in der Verordnung stehen müssen. Die Polizei darf und muss immer (!) eingreifen und z.B. Platzverweise erteilen, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Das ist z.B. bei einer Gesundheitsgefahr durch Infektionen der Fall! Im Gesetz muss gerade nicht jeder erdenkliche Fall geregelt sein. Es steht ja auch nicht im
    Polizei-Gesetz, dass man niemanden anspucken / schlagen darf - dennoch dürfte einem Schläger oder „spucker“ ein Platzverweis erteilt werden! Und mal ernsthaft: 90% der Masken Atteste sind einfach offenbar nur Gefälligkeitsatteste oder Fake! Es ist derart hanebüchen, dass eine derart schwerkranke Person zwar keine Maske tragen kann, aber dennoch in der Lage ist große Menschenansammlungen zu besuchen oder mit Reisebussen aus z.B. Stuttgart oder Dorf-Chemnitz anzureisen.

  11. 16.

    Der Kläger hat den Beamten bei einer Demo, die sich u. a. gegen die Maskenpflicht richtete, ein offenbar zweifelhaftes Attest vorgelegt und damit anderen Teilnehmern signalisiert, dass es auch ohne geht. Deshalb wurde er von der Veranstaltung ausgeschlossen und seine Klage dagegen abgewiesen. Das hat nichts mit "Bananenrepublik", sondern konsequent staatlichem Handeln zu tun, issooo.

  12. 15.

    Asthmatiker können schon Toderangst haben wenn Sie einen Asthmaanfall erleiden. Ich kenne nicht die Behinderung des Klägers.

  13. 14.

    Warum sollte ein Schwerbehinderter nicht auf eine Demo gehen dürfen? Nicht jeder Schwerbehinderte ist so offensichtlich Behindert das er dadurch in seinen Bürgerrechten eingeschränkt ist. Es gibt körperbehinderte Professoren, seelisch Behinderte Ärzte ( z.B. Suchtkranke , Menschen mit Persönlichkeitsstörungen) , ausserdem gibt es da auch noch Geistig Behinderte.

    Sind Behinderte in Ihren Augen minderwertiger als nicht Behinderre das Sie ihnen Grundrechte verweigern wollen? Siehe NS-Diktatur!


  14. 13.

    Wahrscheinlich hat das Verwaltungsgericht diese Option sogar mit berücksichtigt. Denn auch ohne Anwalt muss das Gericht von sich aus alles prüfen. Wenn der Kläger hier stichhaltig angibt, dass das Attest „richtig“ sei, dann wird dem auch nachgegangen. Wird er es dagegen nur ganz pauschal behaupten und ist es unplausibel, dass er wirklich kein Attest braucht (zB. weil es auf einem Internetvordruck von Querdenkern basiert), dann muss das Gericht das nicht zwingend prüfen.

  15. 12.

    Der Verweis auf die „öffentliche Sicherheit“ wurde vermutlich direkt aus einer Pressemitteilung des Gerichtes übernommen. „Öffentliche Sicherheit“ ist ein juristisches Fachwort, so wie für Handwerker eine Bohrmaschine sein Arbeitswerkzeug ist. Das heißt, das Wort mag zwar in der individuellen Deutung anders verstanden werden, hat aber für alle Juristen dieselbe Bedeutung. Zur „öffentlichen Sicherheit“ zählt zB. die Einhaltung von Gesetzen, wie der Maskenpflicht per Gesetz. Daher: nix Banane!

  16. 11.

    "Indem der Kläger keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen habe, habe er die öffentliche Sicherheit gefährdet."
    Draußen am Brandenburger Tor? Sowas haben tatsächlich Richter geurteilt? Kann man sich nicht ausdenken. Anzeichen einer Bananenrepublik. Meine Meinung.

  17. 10.

    Was hat ein schwerbehinderter Mann, der keine Maske( lt. Attest) tragen darf, auf einer Demo zu suchen ?? Die Todesangst ist dann wohl nicht ganz unberechtigt, aber selbst verschuldet.

  18. 9.

    Solche Menschen und Teilnehmer an anti Corona Regel Demos müssen mal 14 Tage Praktikum auf einer Intensivstation machen und Patienten beim qualvollen Sterben zuschauen

  19. 8.

    @ Hein

    Beim Tragen einer Maske bekommt niemand Todesangst. Ebenso gibt's fast keine Erkrankung, bei der keine Maske getragen werden darf.
    Und dann muss noch bedacht werden, dass die eigenen Ärzte oft Gefälligkeitsatteste ausstellen. Wer solche Ausnahme möchte, sollte zu einem Gutachter oder Amtsarzt gehen. Aber auch mit Befreiung kommt man nicht überall rein, denn jeder Händler hat das Hausrecht.

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