Verwaltungsgericht Berlin -
Wer auf einer Versammlung entgegen entsprechender Infektionsschutzregeln keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, kann von der Polizei ausgeschlossen und mit einem Platzverweis belegt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt.
Das Gericht wies damit die Klage eines Mannes ab, der bei einer Demonstration Anfang April am Brandenburger Tor in Berlin ohne Maske angetroffen worden war. Die hätte er nach den damaligen infektionsschutzrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin bei einer Demonstration tragen müssen. Die Polizei schloss ihn daraufhin von der Versammlung aus und erteilte einen Platzverweis.
Dagegen klagte der Mann. Zur Begründung gab er an, er habe keine Maske tragen müssen, weil er ein entsprechendes ärztliches Attest habe. Dieses Attest hätten die Beamten aber nicht akzeptiert.
Gericht: Kläger gefährdete die öffentliche Sicherheit
Das Gericht entschied jetzt, der Verweis sei zu Recht ausgesprochen worden, da die Polizei eine Person vorübergehend von einem Ort entfernen dürfe, um eine Gefahr abzuwehren. Grundlage seien die Bestimmungen des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin. Indem der Kläger keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen habe, habe er die öffentliche Sicherheit gefährdet.
Das rechtfertige den Platzverweis, obwohl die Versammlung noch nicht aufgelöst gewesen sei, so die Begründung des Gerichts.
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