Interessenvertreter werden dokumentiert -

Das Lobbyregister des Berliner Abgeordnetenhauses ist am Mittwoch online gegangen [parlament-berlin.de]. Auf dem Portal sollen alle schriftlichen und elektronischen Äußerungen von Interessenvertretungen veröffentlicht werden, mit denen Einfluss auf ein Gesetzgebungsverfahren genommen werden soll. Grundlage ist das Berliner Lobbyregistergesetz, das am 4. November 2021 in Kraft getreten ist.
Registriert werden sollen Äußerungen gegenüber Abgeordneten, den Fraktionen des Abgeordnetenhauses, den Ausschüssen, dem Präsidenten, dem Senat, einer Senatsverwaltung oder ihr nachgeordneter Behörden. Interessenvertreter sind verpflichtet, ihre Kontaktaufnahme beim Lobbyregister zu melden. Das gilt unter anderem für Stellungnahmen und Gutachten zu bestimmten Gesetzesvorhaben.
Lobbyisten drohen keine Strafen
Nicht eingetragen werden müssen reine Meinungsäußerungen, beispielsweise in den sozialen Medien oder durch Massen-Mails. Und auch wenn Berlinerinnen und Berliner sich mit einem Anliegen direkt an ihren Abgeordneten wenden, macht das noch keinen Eintrag erforderlich.
Der Bundestag hat im vergangenen Jahr ein ähnliches Lobbyregister eingeführt. Anders als beim Lobbyregister des Bundestages drohen Interessenvertretern beim Berliner Register keine Strafen, wenn sie falsche Angaben machen oder gar keine Meldung machen.
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