Erstmals nach zwei Jahren - Landeseigene Wohnungsunternehmen erhöhen Mieten

Do 06.01.22 | 13:16 Uhr
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Wohnhäuser in Berlin (Quelle: Bildagentur-online/Schöning)
Audio: Inforadio | 06.01.2022 | Thorsten Gabriel | Bild: Bildagentur-online/Schöning

Die landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaften erhöhen erstmals nach zwei Jahren wieder die Mieten. Sie nutzen damit die Möglichkeit, die ihnen der Senat nach dem Wegfall des Mietendeckels eingeräumt hatte.

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) teilte mit, dass die ersten Mieterhöhungsschreiben bereits verschickt worden seien. Die landeseigenen Unternehmen sind Mitglied bei dem Verband.

Im Schnitt 4,81 Euro pro Wohnung

Betroffen sind rund 200.000 Wohnungen. Für die meisten Mieterinnen und Mieter werden der Mitteilung zufolge die Mieten zum 1. April erhöht. Im Schnitt steigen sie laut Verband um monatlich acht Cent pro Quadratmeter. Pro Wohnung ergibt das durchschnittlich eine Miet-Erhöhung von 4,81 Euro im Monat.

Die Mieterhöhungen seien unverzichtbar, um die Liquidität der landeseigenen Wohnungsunternehmen zu sichern, heißt es vom Verband. Das gelte insbesondere mit Blick auf den geplanten Neubau von Wohnungen und energetischen Sanierungen.

Möglich wurden sie, nachdem das Bundesverfassungsgericht im April den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt hatte. Daraufhin beschloss der Senat, dass auch die landeseigenen Wohnungsunternehmen ab Januar 2022 die Mieten wieder moderat anheben dürfen. Der BBU verweist darauf, dass aber weiterhin die bestehenden Härtefallregeln gelten.

Sendung: Inforadio, 06.01.2022, 12.00 Uhr

22 Kommentare

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  1. 22.

    So ganz das System der Landesfirmen nicht verstanden.

    Diese dürfen maximal 5 % Gewinn erwirtschaften. Die übrigen Mietertröge werden für Instandhaltung, Modernisierung, Verwaltungskosten ausgegeben. Zudem wird der Neubau damit finanziert.

    Wenn man jetzt die Mieten auf Mietendeckelniveau runterdrückt, bleibt voraussichtlich noch genügend für die Instandhaltung und Verwaltungskosten übrig. Aber es müssen viele Abstriche bei Modernisierungen und dem Neubau gemacht werden.

    Der Zustabd der Häuser verschlechtert sich und klimapoltische Ziele werden nicht erreicht. Zudem sollen die Landesfirmen ca. 5.000 - 7.000 Wohnungen von den geplanten 20.000 Wohnungen bauen. Bei den teuren Baukosten ist das so nicht möglich sein.

    Daher ist ein Mietspiegelniveau zwingend notwendig.

  2. 21.

    Die sollen ALLE erst mal vorrechnen, wieviel Überschüsse sie mit den jetzigen Mieten erwirtschaften! Diese dreiste pauschale Andeutung (es wird ja nicht einmal direkt behauptet!), die jetzigen Mieten seien nicht wirtschaftlich, möchte ich unbefingt durch Zahlen belegt sehen!

  3. 20.

    "Der Rest der Gesellschaft existiert nicht dafür, eure persönlichen Lebensträume zu euren abgedrehten Bedingungen und zu ihrem Nachteil zu verwirklichen. Kümmert euch endlich selber."

    Da stimme ich hnen völlig zu was die Minderheit der Spekulanten, Abzocker und gierigen privaten Vermietern angeht.

  4. 19.

    Ich kann es nicht mehr hören.. dann zieht doch endlich alle weg, in günstige Städte. Lasst Berlin sich entwickeln. Der Rest der Gesellschaft existiert nicht dafür, eure persönlichen Lebensträume zu euren abgedrehten Bedingungen und zu ihrem Nachteil zu verwirklichen. Kümmert euch endlich selber.
    Die öffentlichen Wohnungsgesellschaften sind mit über 10.000.000.000 € Verschuldet. Das sind rechnerisch 35.000 € je öffentliche Wohnung. Diese politischen Angstmieten (nicht gewählt zu werden) als Dauerwahlgeschenk sind schlicht nicht kostendeckend und führen früher oder später wieder zum Verkauf der dann Schrottimmobilien.

  5. 18.

    Naja wenn ein Mieter so weit gehen möchte und es sich komplett mit seinem Vermieter verscherzen will. Natürlich kann er weiterhin nur die alte Miete bezahlen, trotz der nun wirksamen Zustimmung zur Anpassung der Miete.

    Sollten die Rückstände zwei Monatsmieten erreichen, kann der Vermieter außerordentlich kündigen. Der Mieter kann dann gegen die Kündigung klagen, bin gespannt wem der Richter dann recht gibt.

    Zum Glück erkennen in der Regel Mieter an wenn die Miete mindestens drei Jahre nicht erhöht wurde und die Anpassung maximal der Mietspiegelpreis bzw. Kappungsgrenze ist.

  6. 17.

    Bei so einem Betrag nach 2 Jahren wirklich von "Erhöhung" zu sprechen ist leider nicht überhaupt nicht nachvollziehbar und hier das Ganze auch noch mit "sozial" oder dem Gegenteil zu verknüpfen einfach nur peinlich! Sie sollten sich schämen.

  7. 16.

    Warum sollte ich dankbar sein, dann klagt es der Vermieter halt ein. Wird doch nur teurer für den Mieter. Verstehe diesen Gedankengang nicht wirklich.

  8. 15.

    kein Zustimmungsverfahren keine Mieterhöhung, wenn sie keine Leistungen durch Wohngeld und KdU ( ALG ) erhalten werden sie dankbar sein das sie der Mieterhöhung nicht zu gestimmt haben.

  9. 14.

    das ist korrekt auch mein Vermieter hat das getan und auch wurde dies durch den Richter angewiesen. Allerdings konnten die Gerichtsgebühren nicht vollstreckt werden und somit ist die Entscheidung nicht Rechtskräftig geworden. Beachten sie ein Richter ist weder berechtigt anzuweisen noch bin ich verpflichtet der Mieterhöhung zu zu stimmen. Ich hatte ihnen mitgeteilt sein sie weitsichtig prüfen sie erst was geschehen wäre wen. Prüfen sie die Rechtsentscheidungen des SGG/ BGB. Wenn sie kaufmännische Kenntnisse besitzen frage sie sich wieso eigentlich dieses Zustimmungsverfahren nur bei Mieterhöhungen stattfindet wieso können Versicherungen Autohändler und andere nicht auch dieses Verfahren umsetzen? Wen sie einkaufen berechtigt es sie die Ware mit dem Preis zu kaufen Änderungen des Preises müssen ihnen vor Kauf bekannt sein an der Kasse kann man nicht einfach den Preis ändern. Seien sie weitsichtig

  10. 13.

    Wie die "Berliner Morgenpost" zuerst berichtete, sollen die Mieten um acht Cent je Quadratmeter und Monat steigen. Das entspreche im Durchschnitt 4,81 Euro je Wohnung. Das ist doch in Ordnung nach 2 Jahren "Nullrunde". Da kann sich niemand wirklich beschweren. Der Gesetzgeber sollte hier nur die Zustimmungspflicht durch den Mieter abschaffen, sondern eher sagen, wenn der Mieter nicht widerspricht, gilt es als genehmigt. Würde sehr viel Kosten sparen.

  11. 12.

    Der Vermieter führt eine Zustimmungsklage wegen Mieterhöhung auf ortsübliche Miete durch.

    Der Vermieter kann eine Zustimmungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen, wenn Mieter der geforderten Mieterhöhung (Anhebung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete) nicht zugestimmt haben.

    Ein für den Vermieter positives Zustimmungsurteil ersetzt die fehlende Zustimmung des Mieters, die Mieterhöhung wird ganz (oder nach Prüfung des Gerichts auch nur zum Teil) wirksam.

    Warum ihr Vermieter dies nicht gemacht bleibt ihm überlassen.

  12. 11.

    wenn dies so wäre dann frage ich sie. Wieso die Mieterhöhung nicht durchgesetzt worden ist bzw. wieso der Grundsicherungsträger die Vollständige Miete zahlt, obwohl die Miete nicht Bedarfsgercht ist und Fragen sie doch mal Obdachlose / Wohnungslose bzw. Mietschuldner.Kreditnehmer von Sozialeinrichtungen. Und ich empfehle mal die falsch Beratung des DMB und Beratungsempfehlung des V.M.N.E. durch zu arbeiten. Noch eins ich hatte vor Ankündigung durch den Staatlichen Wohnverwalter eine Rechtsgültigen Mietvertrag wieso soll ich diesen durch Zusatz verändern wollen? Und wie gesagt eine Gericht kann nicht die Umsetzung erzwingen ( Aktive / Passive Nötigung.StGB §242 ). Und Fragen sie doch mal einen Anwalt für Vertragsrecht ganz Privat.

  13. 10.

    Das ist aber gaaaaaanz dünnes Eis und juristisches Laienwissen! Natürlich müssen Sie dem Erhöhungsgesuch nicht zustimmen, dann wird der Vermieter die Korrektheit jedoch in aller Regel gerichtlich feststellen lassen. Damit ist die Miete rechtswirksam erhöht und die nicht von Ihnen gezahlte Differenz führt zu einem Mietrückstand, der bei ausreichender Höhe zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Das dauert zwar eine Weile, weil die Differenz erst mal zwei Monatsmieten erreichen muss, dann ist aber Schluss mit Lustig. Fühlen Sie sich deswegen nicht all zu schlau, Sie irren sich nämlich.

  14. 8.

    was wollt ir alle mit einen Mietdeckel? Ja der Vermieter hat das Recht die Miete zu erhöhen.""" Nein"" ich bin nicht verpflichtet der Mieterhöhung zu zu stimmen auch wenn ein Richter dazu mich auffordert, das wusste ich schon 2007 und lehnte deshalb damals die Mieterhöhung ab, zu mal, wenn man bei der Zustimmung den Verlust auf Sozialleistungen nicht nur Riskiert, sondern per Gesetz keinen Anspruch auf Wohngeld bzw. Übernahme durch ALG II hat ( Selbstverschuldete Hilfsbedürftigkeit. Wenn ich dies schon 2007 erkannte wieso wissen die jeweiligen verbände dies nicht und setzen dies um?

  15. 7.

    Kaum ist die SPD wieder fürdie Wohnungspolitik verantwortlich, werden die Mieten erhöht! Wieso nennen die sich "sozial"?

  16. 6.

    wo bleiben den die Enteignung vorderer? Ich lach mich schon jetzt schief. Als würden nur Pseudo Private die Miete erhöhen.

  17. 5.

    Sehr moderate Mieterhöhungen. Da kann man doch nicht meckern. Die Gesellschaften müssen auch kaufmännisch in etwa kalkulieren, z. B.für Rückstellungen, Rückzahlungen von Krediten, Personalkosten, Reparaturen usw.

  18. 4.

    "Der Senat hat durch das eigene gesetztwidrige Verhalten die Landesfirmen stark geschwächt."

    Die immer gleichen Lügen der immer gleichen Profiteure der Immobilienmafia.

  19. 3.

    Der mietendeckel war eh nur reiner Wahlkampf. Und man sieht es ja, es hat gewirkt. Wieder 5 Jahre den Mist.

  20. 2.

    Die Mieterhöhungen sind eine Folge des verfassungswidrigen Mietendeckels. Die Mieten wurden aufgrund des Mietendeckels teilweise deutlich unter den Mietspiegel gedrückt.

    Die Landesfirmen dürfen jetzt jedoch maximal um 2,5 % pro Jahr erhöhen . Bis man wieder Mietspiegelniveau erreicht wird es Jahre dauern.

    Aufgrund der hohen Inflationen die zu teuren Instandhaltungskosten führen werden weitere Millionenverluste dazukommen.

    Der Senat hat durch das eigene gesetztwidrige Verhalten die Landesfirmen stark geschwächt.

  21. 1.

    "Daraufhin beschloss der Senat" ... Hätte die Linke sich nicht lautstark dafür einsetzen müssen, dass die Mieten der bereits vergesellschafteten Wohnungen auf das gemäß der Enteignungsphantasten leistbaren Niveau gesenkt werden? Oder hatten Leder, und Co. damals erkannt, dass man mit dem Thema zwar gut Wahlkampf machen kann, mehr aber auch nicht?

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