111 Senioren in Potsdam gekündigt -
Im Fall der Kündigung von mehr als 100 Mieterinnen und Mietern der Potsdamer Josephinen-Wohnanlage kommt für die Brandenburger Landesregierung eine Enteignung nicht in Frage.
Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sprach den Bewohnerinnen und Bewohnern am Donnerstag im Landtag ihre Solidarität aus. Allerdings handele es sich bei der Josephinen-Wohnanlage nicht um eine Heimbetreuung, sondern um einzeln geschlossene Mietverträge, daher gelte hier reguläres Mietrecht. Zudem würden bei einer Enteignung oder einem Rückkauf der Anlage immense Kosten für den Steuerzahler entstehen, so Nonnemacher.
Eigentümer will Anlage nicht verkaufen
Der Vermieter, die Soziale Grundbesitzgesellschaft (SGG) Potsdam mbH, hatte die unbefristeten Verträge der Seniorinnen und Senioren im November gekündigt. Bis Ende Januar sollen die meisten der 111 Bewohner ausgezogen sein. Auf rbb-Nachfrage erklärte der Vermieter, dass die Immobilie nicht verkauft werden soll. Sie solle auch künftig eine soziale Nutzung haben und "auf keinen Fall leer stehen", hieß es.
Die Koalitionsfraktionen wollen nun Vorschläge erarbeiten, wie künftig auch selbstständige Wohnformen unter das Heimrecht und damit unter behördliche Kontrolle fallen könnten. Den Vorschlag der Linken, zu prüfen, ob für bestimmte, soziale Zwecke auch Enteignungen möglich werden könnten, lehnte die Landtagsmehrheit ab.
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Sendung: Antenne Brandenburg, 20.01.2021, 15 Uhr