Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte -

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Inhaftierung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel verurteilt. Das Vorgehen der Türkei habe die Menschenrechte Yücels auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäußerung verletzt, heißt es in dem Urteil, das am Dienstag schriftlich verkündet wurde.
Ankara muss nun 13.300 Euro Entschädigung an den Journalisten zahlen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig - die Prozessparteien können es innerhalb von drei Monaten anfechten.
Yücel kehrte nach Berlin zurück
Der "Welt"-Korrespondent war von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul inhaftiert. Erst nach langem politischen Tauziehen zwischen der türkischen und deutschen Regierung kam Yücel frei und konnte nach Berlin ausreisen, gleichzeitig wurde Anklage erhoben.
Im Juli 2020 wurde der Journalist dann in Abwesenheit wegen Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zu rund zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Verfahren befindet sich in Revision.
Nach seiner Freilassung kehrte Yücel nach Berlin zurück und schreibt seitdem weiterhin für die "Welt". Davor arbeitete er als Journalist für die in Berlin sitzende überregionale Tageszeitung "taz". Im Oktober vergangenen Jahres wurde Yücel zum Präsidenten der Schriftstellervereinigung PEN Deutschland ernannt.
Yücel schrieb auch Bücher, unter "Agentterrorist: Eine Geschichte über Freiheit und Freundschaft, Demokratie und Nichtsodemokratie".
Sendung: Inforadio, 25.01.2022, 12:00 Uhr