Beobachtung durch Verfassungsschutz -

Das brandenburgische Verfassungsgericht verhandelt am 18. März über eine Klage der AfD gegen die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Das Verfahren betreffe die Zulässigkeit der sogenannten Verdachtberichterstattung gegenüber politischen Parteien gemäß Paragraf 5 des brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes, teilte das Gericht am Dienstag in Potsdam mit. (AZ: VfGBbg 94/20)
In dem Paragrafen ist festgelegt, dass der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen aufklären soll, "soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen". Die AfD wird in Brandenburg seit Juni 2020 als rechtsextremer sogenannter Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet. Darüber wurde seinerzeit auch die Öffentlichkeit informiert.
Die Antragsteller in dem Normenkontrollverfahren gehörten der AfD-Landtagsfraktion an, hieß es weiter beim Landesverfassungsgericht. Es sei nicht beabsichtigt, am Tag der mündlichen Verhandlung auch eine Entscheidung zu verkünden.