Beobachtung durch Verfassungsschutz - Brandenburgs Verfassungsgericht verhandelt über AfD-Klage

Di 08.03.22 | 12:46 Uhr
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Archiv: Markus Möller, Präsident des Brandenburger Verfassungsgerichtes. (Quelle: Soeren Stache/dpa)
Bild: Soeren Stache/dpa

Das brandenburgische Verfassungsgericht verhandelt am 18. März über eine Klage der AfD gegen die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Das Verfahren betreffe die Zulässigkeit der sogenannten Verdachtberichterstattung gegenüber politischen Parteien gemäß Paragraf 5 des brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes, teilte das Gericht am Dienstag in Potsdam mit. (AZ: VfGBbg 94/20)

In dem Paragrafen ist festgelegt, dass der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen aufklären soll, "soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen". Die AfD wird in Brandenburg seit Juni 2020 als rechtsextremer sogenannter Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet. Darüber wurde seinerzeit auch die Öffentlichkeit informiert.

Die Antragsteller in dem Normenkontrollverfahren gehörten der AfD-Landtagsfraktion an, hieß es weiter beim Landesverfassungsgericht. Es sei nicht beabsichtigt, am Tag der mündlichen Verhandlung auch eine Entscheidung zu verkünden.

2 Kommentare

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  1. 2.

    Andernorts ist die Gerichtsbarkeit etwas schneller, auch wenn das manchem peinlich sein dürfte:
    https://www.tagesschau.de/inland/afd-gerichtsentscheid-101.html

  2. 1.

    Wie es scheint, wird der Einschätzung der Behörden stattgegeben.

    Schließlich pfeifen es die Spatzen von den Dächern: Wer Begriffe wie Umvolkung in seinem Repertoire hat und völkischem Gedankengut das Wort redet, hat mit dem Volksbegriff des Grundgesetzes nichts zu tun. Der benutzt zwar den Begriff "Volk", dies aber im Sinne einer vielschichtigen, heterogenen Bevölkerung, nicht i. S. eines einheitlichen, homogen zu haltenden "Volksganzen".

    Von einem quasi homogenen Volkskörper auszugehen, der vor fremden Einflüssen und vor Überfremdung zu schützen sei, darin trifft sich in der Tat weitgehendes AfD-Gedankengut mit demjenigen der NSDAP.

    Eine persönliche Tragödie geradezu, dass ein Zahnmediziner an der Berliner Charité sich schrittweise zu so einem völkischen Gedankengut hat hinreißen lassen - nur, weil er im ausgesuchten brandenburgischen Dorf seine Ruhe haben wollte.

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