Entschädigungsfonds für Beamte - Senat hält an Entschädigungen für Schießstand-Geschädigte fest

Mo 21.03.22 | 14:25 Uhr
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Symbolbild: Polizeischüler trainieren auf einem Schießstand der Landespolizeischule in Berlin. (Quelle: dpa/R. Jensen)
audio: rbb 88,8 | 21.03.22 | Christoph Reinhardt | Bild: dpa/R. Jensen

Der Berliner Senat will auch weiterhin Polizisten entschädigen, die beim Schießtraining Gesundheitsschäden erlitten hatten. Im aktuellen Haushaltsentwurf hatte der Senat dafür zunächst kein Geld angesetzt.

Innensenatorin Spranger begründete dies während der Haushaltsberatungen im Innenausschuss damit, dass die tatsächlich erforderlichen Aufwendungen noch nicht abgeschätzt werden könnten. Es sei aber im Haushalt an anderer Stelle genügend Geld eingeplant, um alle anstehenden Entschädigungen leisten zu können.

Verfahren schon länger in der Kritik

Der Senat hatte 2018 einen Entschädigungsfonds für Schießstand-Opfer eingerichtet. Daraus sollen Beamte Geld bekommen, die durch die mangelhafte Entlüftung beim Schießtraining geschädigt wurden. Eine Kommission hatte den Betroffenen bereits 3,3 Millionen Euro zugesprochen.

Nach Kritik an dem Verfahren würden inzwischen eine Reihe der Entscheidungen überprüft, sagte Spranger im Innenausschuss. Die Überlegungen der vierköpfigen Sichtungskommission und der Verwaltungsgerichte müssten einbezogen werden. Solange dies nicht geschehen sei, könnten aber die bereits beschlossenen Zahlungen auch aus dem übergeordneten Haushaltstitel geleistet werden.

Im März 2021 hatten dutzende Polizisten und andere Betroffene verkleidet als schwarze Sensenmänner für höhere Entschädigungen demonstriert. "Berliner Polizisten vergiftet und vergessen", stand auf einem Transparent. Schießtrainer und Polizisten, die viel Zeit in den Schießständen verbracht hatten, kritisierten, dass die Luft dort schädlich oder giftig sei.

Sendung: Inforadio, 21.03.22, 14:00 Uhr

1 Kommentar

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  1. 1.

    Nicht zutreffend ist, dass es den Betroffenen mit ihrer Kritik um höhere Entschädigungen geht. Vielmehr hat die vom damaligen Innensenator eingesetzte Bewertungskommission ihre Entscheidungen über Zuwendungen am geltenden Erlass vorbei und in vielen Fällen fehlerhaft, nicht begründet und damit auch nicht nachvollziehbar getroffen. Trotz bereits im Januar 2019 festgestellter Fehlerhaftigkeit wurden daraus folgend zwingend notwendige Korrekturen nicht durchgeführt.

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