Berliner Initiative - Bundesrat fordert vom Bund Stärkung des Vorkaufsrechts
Die gelebte Praxis des Vorkaufsrechts in Berlin und anderen Kommunen war im November vom Bundesverwaltungsgericht kassiert worden. Um Mieter und Mieterinnen vor überhöhten Wohnungspreisen zu schützen, soll nun ein klares Gesetz her.
Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, damit Kommunen weiter ihr Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten ausüben können. Das geht aus einem Entschließungsantrag der Länder Berlin und Hamburg hervor, den der Bundesrat am Freitag beschlossen hat.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November die Vorkaufspraxis kassiert, die die Berliner Bezirke und viele Kommunen in Deutschland seit Jahren genutzt hatten, um Wohnhäuser zu erwerben. Dieses Recht steht ihnen laut Baugesetzbuch zwar weiterhin zu, allerdings setzte das Urteil enge Grenzen, wann das Vorkaufsrecht genutzt werden darf.
Bundesrat folgt Berliner und Hamburger Vorstoß
Der Bundesrat verlangt nun vom Bund, dass er die jahrelang geübte Praxis gesetzlich klar regeln soll. Die Berliner Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) zeigte sich erfreut, dass die Länder dem Vorstoß Berlins und Hamburgs gefolgt sind. Das Vorkaufsrecht sei ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mietpreisen wirksam zu schützen.
Bausenator Andreas Geisel (SPD) sieht in der Entscheidung des Bundesrats "ein wichtiges Signal an die Mieterinnen und Mieter". Die wolle Berlin mit dem Vorkaufsrecht vor Spekulation schützen. "Nicht jeder private Käufer einer Immobilie führt Böses im Schilde", so Geisel, "aber die Kommunen müssen bei berechtigten Zweifeln die Möglichkeit bekommen, als Käufer einzutreten. Das ist gelebter Mieterschutz, mit dem wir den sozialen Zusammenhalt in unseren Städten sichern."
Allerdings ist die Vorkaufspraxis auch umstritten. Vor allem Union und FDP kritisieren immer wieder, dass auf diese Weise mit viel Geld nur wenigen Mietern geholfen werde.
Sendung: rbb24 Inforadio, 08.04.2022, 13:00 Uhr