Berliner Initiative - Bundesrat fordert vom Bund Stärkung des Vorkaufsrechts

Fr 08.04.22 | 13:39 Uhr
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Wohnhäuser mit mehreren Stockwerken und zahlreichen Wohnungen stehen an der Leipziger Straße im Bezirk Mitte. (Quelle: dpa/Wolfgang Kumm)
Audio: rbb24 Inforadio | 08.04.2022 | Thorsten Gabriel | Bild: dpa/Wolfgang Kumm

Die gelebte Praxis des Vorkaufsrechts in Berlin und anderen Kommunen war im November vom Bundesverwaltungsgericht kassiert worden. Um Mieter und Mieterinnen vor überhöhten Wohnungspreisen zu schützen, soll nun ein klares Gesetz her.

Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, damit Kommunen weiter ihr Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten ausüben können. Das geht aus einem Entschließungsantrag der Länder Berlin und Hamburg hervor, den der Bundesrat am Freitag beschlossen hat.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November die Vorkaufspraxis kassiert, die die Berliner Bezirke und viele Kommunen in Deutschland seit Jahren genutzt hatten, um Wohnhäuser zu erwerben. Dieses Recht steht ihnen laut Baugesetzbuch zwar weiterhin zu, allerdings setzte das Urteil enge Grenzen, wann das Vorkaufsrecht genutzt werden darf.

Bundesrat folgt Berliner und Hamburger Vorstoß

Der Bundesrat verlangt nun vom Bund, dass er die jahrelang geübte Praxis gesetzlich klar regeln soll. Die Berliner Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) zeigte sich erfreut, dass die Länder dem Vorstoß Berlins und Hamburgs gefolgt sind. Das Vorkaufsrecht sei ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mietpreisen wirksam zu schützen.

Bausenator Andreas Geisel (SPD) sieht in der Entscheidung des Bundesrats "ein wichtiges Signal an die Mieterinnen und Mieter". Die wolle Berlin mit dem Vorkaufsrecht vor Spekulation schützen. "Nicht jeder private Käufer einer Immobilie führt Böses im Schilde", so Geisel, "aber die Kommunen müssen bei berechtigten Zweifeln die Möglichkeit bekommen, als Käufer einzutreten. Das ist gelebter Mieterschutz, mit dem wir den sozialen Zusammenhalt in unseren Städten sichern."

Allerdings ist die Vorkaufspraxis auch umstritten. Vor allem Union und FDP kritisieren immer wieder, dass auf diese Weise mit viel Geld nur wenigen Mietern geholfen werde.

Sendung: rbb24 Inforadio, 08.04.2022, 13:00 Uhr

17 Kommentare

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  1. 17.

    Wo Steffen Recht hat hat er Recht. Ohne Wenn und Aber.

  2. 16.

    Eine tolle Idee, ich höre die Banken und die Immobilienmafia jetzt schon jubeln. Warum sollte der Staat, also wir alle, diesen Abzockern noch Geld hinterherwerfen?

  3. 15.

    "Das Problem bei kommunalen Wohnungen ist aber, dass diese gern den eigenen, gut verdienenden Beschäftigten zugeschanzt werden und damit den wirklich Bedürftigen nicht mehr zur Verfügung stehen. "

    Die immer gleichen Lügen der immer gleichen Lügner. Beweise bleiben sie uns nämlich schuldig. Laut Nettiquette sind "unwahre Tatsachenbehauptungen" untersagt. Ich frage mich warum man ihre wiederholten Lügen immer wieder durchgehen lässt.

  4. 14.

    Das Vorkaufsrecht muss reformiert werden, indem es die Mieter stärker berücksichtigt. Denen sollte due Wohnung zum Lauf angeboten werden. Auch wenn die Linke Eigentum hasst, ist die Förderung der Bildung von Wohneigentum Staatsziel mit Verfassungsrang, das gefördert werden muss.

  5. 13.

    Wenn das Bauen von Wohnungen billiger wäre, würde auch mehr gebaut werden. Wenn man bei Sozialwohnungen große Abstriche bei Wärmedämmung und Ausstattung macht, könnte man preiswerter bauen und dann auch billiger vermieten. Zu den aktuellen Preisen kann man einfach keine Sozialwohnungen bauen.

    Also das Baurecht und Umweltrecht massiv entmüllen und modernisieren. Ebenso keine Aufträge an deutsche Firmen vergeben. Die bauen einfach zu teuer. Nur wer billig baut, kann günstig vermieten

  6. 12.

    Private Wohnungsgesellschaften kaufen doch gar nicht mehr im großen Stil, der Markt ist längst aufgeteilt. Es wechseln maximal ganze Portfolien von einer AG zur anderen. Den Mietern ist das ziemlich egal, weil der Vertrag sich nicht ändert. Die Vertragsmieten sind auch nicht das wirkliche Problem, sondern die Neuvertragsmieten und die bestimmen sich über (viel zu kleinem) Angebot und (stetig steigender) Nachfrage. Dann bekommt natürlich immer der Zahlungskräftigste die begehrte Wohnung. Dem kann nicht mit Vorkaufsrecht entgegen gewirkt werden sondern nur mit kommunalem Neubau für die, die diese staatliche Unterstützung wirklich nötig haben. Das Problem bei kommunalen Wohnungen ist aber, dass diese gern den eigenen, gut verdienenden Beschäftigten zugeschanzt werden und damit den wirklich Bedürftigen nicht mehr zur Verfügung stehen.

  7. 11.

    Diese juristische Frage war tatsächlich lange Zeit strittig, ist inzwischen aber ausgefochten. Der Bundesgerichtshof hat den Preis mit einem Urteil kürzlich tatsächlich auf den jeweils aktuellen Marktpreise unter aktuellen Bedingungen begrenzt. Das Vorkaufsrecht kann daher tatsächlich zu dem Preis erfolgen, zu dem ein Käufer mit aktuellem Mieter gekauft hätte. Ein Aufschlag für den aktuellen Mieter bei Ausübung seines Vorkaufsrechts wegen einer fiktiven Wertsteigerung durch Entfall des Mietvertrages ist unzulässig. Für Mieter mit Vorkaufsrecht ist das eine gute Nachricht.
    Hier geht es aber um das Vorkaufsrecht durch die Kommune, da ist der Mietvertrag unerheblich, weil am Ende ja nur der Vermieter wechselt und da sind die aktuellen Marktpreise für den Staat wirtschaftlicher Unfug, weil mit viel Geld nur ausgesuchte Mieter profitieren, ohne dass dies Auswirkungen auf den Mietspiegel hat. Dafür sind es zu wenige Wohnungen und geförderte fallen ganz raus.

  8. 10.

    Die Linke sich schon damals in der DDR kaum für Verfassung und Gesetze interessiert. In Berlin ist deren Regierungsbeteiligung immer eine Katastrophe für Mieter. Die Bürger werden von den denen immer wieder verraten und verkauft. Das war schon der DDR so und hier ständig.

  9. 9.

    Der Bundesratsbeschluss betrifft nicht das Vorkaufsrecht der Mieter/innen sondern der Kommunen.

  10. 8.

    So wie die Linke mit Ansage den Mietern übel mitgespielt hat: „Der Berliner Mietspiegel 2021 ist kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne von Paragraf 558d BGB“, urteilte Amtsrichter Schneider.
    findet man frisch in der investigativen Kreuzberger Presse.

  11. 7.

    Es gibt auch nicht mehr Wohnungen wenn private, gewinnorientierte Unternehmen Wohnungen kaufen dann findet aber ggfs eine Verdrängung durch steigende Mieten statt. Und by the way, Neubau ist ohne WBS auch nicht mehr bezahlbar. Daher pro Vorkaufsrecht und pro Mieterschutz

  12. 6.

    Die Ampel-FDP ist doch eine Wundertüte, da kann alles möglich sein.

  13. 5.

    Die Unlogik steckt ja schon in der Überschrift. "Um Mieter und Mieterinnen vor überhöhten Wohnungspreisen zu schützen" Vorkaufsrecht bedeutet nicht das man es billiger bekommt (erst mal). Man zahlt den selben Preis, den auch ein anderer Käufer zahlt. Richtig ist jedoch, ob es einen passt oder nicht, dass die Wohnung weniger Wert ist, wenn jemand drin wohnt. Weil die meisten Käufer eben doch selber darin wohnen möchten und durch den Mieter daran gehindert werden. Der Mieter hat aber diesen Vorteil, dass er darin sofort (weiter)wohnen kann, ohne Ärger mit einem Mieter zu haben. Deswegen sollten Mieter vielleicht 10% oder 15% mehr zahlen, wenn sie selber kaufen. Da sie ja quasi eine leere Wohnung kaufen (die nur wegen ihnen selber billiger ist), anders als ein dritter Käufer sie mit dem Mieter drin kaufen muss. Könnt ihr euch aufregen aber ein Mieter ist ein wirtschaftlicher Schaden so zu sagen. Der Nutzwert ist schlicht geringer, da man sie nicht nutzen kann.

  14. 4.

    Nun soll also Herr Buschmann das regeln. Viel Spaß, eher beichtet Putin beim Papst.
    Jetzt zeigt sich mal wieder, wie sich SPD und Grüne von der FDP haben aufs Kreuz legen lassen.
    In dieser Legislaturperiode wird keine Zeit dafür sein.

  15. 3.

    Wer BI, Grüne und Linke regelmäßig als "extremistischen "Rand der Gesellschaft" bezeichnet gehört selbigen mit Sicherheit an.

    Sie sind es der eine "komische, leistungsferne Moral" besitzt, indem sie die eigentlichen Leistungserbringern der Immobilenmafia weiter ausliefern will.

  16. 2.

    "...Das ist gelebter Mieterschutz, mit dem wir den sozialen Zusammenhalt in unseren Städten sichern."

    Also, das glaubt der doch selbst nicht - oder.

    Das Gegenteil würde eintreten. Die Spaltung derer die Kommunal mieten dürfen ggü. denen, die schönere Wohnungen haben dürfen. Naja, Sozialdemokratisch - wie immer
    Und das ganz bringt nicht eine Wohnung mehr - im Angebot für dringend benötigten Wohnraum.

  17. 1.

    Ist auf jeden Fall der bessere Weg. Wer sich anstrengt kann sich nun besser belohnen. Damit ist auch so mancher "Sachbearbeiterzuteilungstraumjob" nach komischer, leistungsferner Moral, vom extremistischen "Rand der Gesellschaft", ausgeträumt?

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