Verfassungsänderung - Regierungskoalition und FDP wollen Wahlalter in Berlin auf 16 Jahre senken

Bislang können junge Menschen ab 16 Jahren nur bei Wahlen auf Bezirksebene abstimmen, nicht aber bei der Abgeordnetenhauswahl oder bei Volksentscheiden. Rot-Grün-Rot will das ändern - und hat mit der FDP dafür nun eine Mehrheit.
Die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und Linken und die oppositionelle FDP wollen die Berliner Verfassung ändern, um Jugendlichen ab 16 Jahren das Wahlrecht auf Landesebene zu geben.
"Die Absenkung des Wahlalters auf 16 bei Landtagswahlen ist eine feste Verabredung im Koalitionsvertrag", sagte SPD-Fraktionschef Raed Saleh am Donnerstag dem rbb. Allerdings verfügt die Koalition im Parlament nicht über die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Dafür wird die FDP gebraucht.
FDP will Regierungskoalition unterstützen
Deren Fraktionschef, Sebastian Czaja, betonte nun gegenüber dem rbb, dass das Wahlalter 16 eine alte Forderung der FDP sei. Das Wahlrecht sei der "Schlüssel zur politischen Partizipation", so Czaja. "Deshalb wollen wir einen gesellschaftlichen Fortschritt vollziehen und der gelebten Generationengerechtigkeit eine Stimme im Parlament geben."
Saleh und Czaja drücken bei der Wahlrechtsreform aufs Tempo. Beide erklärten, die Änderung der Verfassung werde noch in diesem Jahr "angestrebt". Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und FDP appellierten an die CDU als größte Oppositionspartei, sich der Initiative anzuschließen. "Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass die CDU danebensitzt und schaut, wie Geschichte geschrieben wird in Berlin, und nicht dabei sein möchte", sagte SPD-Fraktionschef Saleh.
Wahlrecht ab 16 bislang nur auf Bezirksebene
Bislang können Jugendliche ab 16 Jahren in Berlin die Bezirksverordnetenversammlungen mitwählen. Bei der Abgeordnetenhauswahl und bei Volksentscheiden dürfen sie ihre Stimmen nicht abgeben. Mit der angestrebten Änderung könnten sich die 16 bis 18-Jährigen sowohl an der Abgeordnetenhauswahl als auch an Volksbegehren und Volksentscheiden beteiligen.
Bundesweit würde Berlin beim Wahlalter zu den Vorreitern gehören. Bei Kommunalwahlen gilt "ab 16" inzwischen in 11 von 16 Bundesländern. Bei Landtagswahlen können Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren bislang nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein sowie seit Kurzem in Baden-Württemberg ihre Stimme abgeben. Besonders restriktiv sind Bayern, Sachsen, Hessen, das Saarland und Rheinland-Pfalz. Hier gilt für sämtliche Wahlen die Altersgrenze 18.
Sendung: rbb24 Inforadio, 21.04.2022, 16:00 Uhr