Urteil gegen Anselm Lenz - Nach Verunglimpfung von Jens Spahn: Gegner von Corona-Politik verurteilt

Mi 06.04.22 | 15:50 Uhr
Der Journalist Anselm Lenz spricht bei einer Demonstration für die Pressefreiheit vor dem Brandenburger Tor. (Quelle: dpa/Jörg Carstensen)
Bild: dpa/Jörg Carstensen

Gegen einen Mitorganisator von Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen in Berlin ist wegen übler Nachrede ein Strafbefehl in Höhe von 4.800 Euro erlassen worden. Das hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Mittwoch entschieden.

Der 41-jährige Dramaturg und Journalist Anselm Lenz soll im September 2020 mit zwei Mittätern eine Vereinszeitschrift herausgegeben haben, auf deren Titelblatt der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verunglimpft worden sei.

Weitere Verfahren noch anhängig

Das Urteil des Gerichts erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Form eines Strafbefehls, weil Lenz nicht zur angesetzten Hauptverhandlung erschienen war. 120 Tagessätze zu je 40 Euro wurden verhängt. Gegen die Entscheidung können nun noch Rechtsmittel einlegt werden.

Der gebürtige Hamburger muss sich zudem in einem anderen Verfahren in Berlin wegen Straftaten bei Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen verantworten. Bei diesen Verfahren geht es um mutmaßliche Taten in der Zeit von April bis August 2020. Die Staatsanwaltschaft wirft Lenz in dem Zusammenhang unter anderem öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung vor. Ein erster Prozessbeginn war Ende vergangen Jahres gescheitert. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es nach Gerichtsangaben noch nicht.

Sendung: rbb24 Inforadio, 06.04.2022, 14:00 Uhr

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