Rechtsextreme Anschlagsserie in Neukölln - AfD klagt gegen Untersuchungsausschuss ohne ihre Beteiligung

Mi 18.05.22 | 17:37 Uhr
  12
Audio: Inforadio | 18.05.2022 | Franziska Hoppen

Die Berliner AfD-Fraktion hat Klage gegen die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln ohne ihre Beteiligung beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Das bestätigte die Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker. Das Abgeordnetenhaus habe dazu bereits gegenüber dem Gericht Stellung genommen, teilte ein Sprecher am Mittwoch auf Anfrage mit. "Das Verfahren läuft."

Bei der Abstimmung über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses hatte es am vergangenen Donnerstag für den AfD-Kandidaten Antonin Brousek und seinen Stellvertreter Karsten Woldeit keine Mehrheit gegeben. Die FDP stimmte geschlossen gegen die AfD-Kandidaten. SPD, Grüne, Linke und CDU enthielten sich weitgehend, allerdings gab es von Linken und Grünen jeweils eine Nein-Stimme.

Neue Abstimmung angesetzt

Bei der Plenarsitzung am kommenden Donnerstag soll erneut über die Kandidaten der AfD abgestimmt werden. Im Berliner Untersuchungsausschussgesetz heißt es, die Fraktionen würden nach ihrer Mitgliederzahl beteiligt, wobei jede Fraktion mindestens durch ein Mitglied vertreten sein müsse. Darauf beruft sich die AfD.

Der Untersuchungsausschuss soll sich mit zahlreichen rechtsextremen Brandanschlägen, Sachbeschädigungen und Bedrohungen in Neukölln im Zeitraum zwischen 2016 und 2019 sowie mit Fehlern bei der Aufklärung beschäftigen. Opfer der Straftaten waren vor allem Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagiert hatten. Ein Tatverdächtiger war AfD-Mitglied.

Sendung: Abendschau, 17.05.22, 19:30 Uhr

12 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 12.

    Stimmt im konkreten Fall. Punkt 1. ist falsch reingerutscht, wel BB ein ähnliches Problem hat - sorry.
    Der Rest stimmt aber definitiv, da es überall der gleiche Fehler ist. Statt sie mit Aufgaben, wo sie Farbe bekennen müssen, zu fordern und bei Versagen entlarvt werden können, gibt man ihnen die Möglichkeit sich zu verstecken und mit dem Argument "wir würden ja gerne und könnten auch, aber man läßt uns nicht" zu punkten was sie dann in die Märtyrerrolle lanciert, die ihnen viele abkaufen. Mal drüber nachdenken.

  2. 11.

    Wie kommen Sie darauf? Seit wann befasst sich der BB-LANDTÄG mit Vorgängen in Berlin-Neukölln? Noch regeln wir unsere Politik selber.

  3. 10.

    Ersteres ist eine ist gerichtlich festgestellte Tatsache aufgrund beigebrachter Aussagen und Niederschriften; Zweiteres wäre eine Frage des Geschmacks, über den sich bekanntlich nicht streiten lässt. Ihr versuchter Vergleich ist also, gelinde gesagt, absolut hanebüchen, Peter.

  4. 9.

    Es wurde gerichtlich festgestellt, dass man Höcke einen Faschisten nennen darf. Es wurde aber nicht festgestellt, dass er auch einer ist. Ebenso gut kann man behaupten, Angela Merkel hätte eine tolle Figur. Das heißt aber lange noch nicht, dass sie auch wirklich eine hat.

  5. 8.

    Völlig am Thema vorbei. Die rechtsextreme AfD ist KEINE demokratische Partei und darf deshalb keine Interna über Ermittlungen in ihren eigenen Reihen erfahren.

    Das wäre ein erneuter Vertrauensbruch gegenüber den Opfern der Terrorserie in Neukölln.

  6. 7.

    1. Es handelt sich um den Brandenburger Landtag. Bezeichnend ist, dass noch nicht ein Brandenburger schreiben durfte.
    2. Abgesehen davon, dass die AfD vermutlich wirklich einen Rechtsanspruch hat, ist dieses fortwährende Bashing auch ein erbärmlicher Kindergarten. Will man, wenn ein Gericht dem Abgeordnetenhaus die Fehlentscheidung um die Ohren haut, die AfD noch mehr zum Märtyrer machen oder hat man Angst, dass plötzlich Linksextremisten auch noch im Focus stehen?
    Kindergarten hoch drei.
    18:06/21:47/07:12 wieso wird schon wieder zensiert,



  7. 6.

    Der Abgeordnete ist nur seinem Gewissen unterworfen, daran wird sich zwar selten gehalten, s. Fraktionszwang. Ab und zu geschieht dann aber doch ein Wunder . Da müssen die AfDler eben sehen, wo sie Stimmen herkriiegen. Da wird kein Gericht helfen können. Ein wenig erstaunt es schon, dass sich die anderen einig sind. Aus den Kommunen hört man oft andere Dinge.

  8. 5.

    Der Streit muss ausgetragen werden. Extreme Ränder mit der Nähe zu Extremisten, dass alleine wird nicht ausreichen... da muss mehr kommen. Leider sind die Ränder der Gesellschaft arbeitsintensiv. Das hält eine Demokratie aus. Auch hier in den Foren muss man dies erkennen und immer wieder neu dagegen anschreiben.
    Doch real geht es im Wesentlichen um eine zum Teil sogar bandenmäßige, teils millieu-mäßig, polit-ideologische Aufzwingung und Machterschleichung inkl. der Zerstörung alles dessen, was nicht sie selbst oder ihr Eigenes ist oder wenigstens davor kuscht.
    Gleichzeitig wird a l l e n, die das Eigene, herkömmlich Gute und inzw. sogar die demokratische Ordnung individueller Freiheiten erhalten und verteidigen wollen, g e d r o h t oder die Aktiven direkt auf die eine und andere Weise mit den Extremisten und möglichst ähnlich gemachte, in "eine Tonne gekloppt".

  9. 4.

    "Die AfD einfach ihrer demokratischen Rechte zu beschneiden, sie ist eine ganz normale Partei mit allen Rechten und Pflichten, scheint mir nicht rechtlich fundiert zu sein."

    Die rechtsextreme AfD ist eben keine "ganz normale" Partei, wie sie oft genug bewiesen hat. Einer der Beschuldigten war zur Tatzeit AfD Mitglied. Die Schnittstellen zur Rechtsextremisten sind unübersehbar und die verfassungs- und demokratiefeindlichen Aussagen ranghoher Mitglieder sind massenhaft vorhanden.

    Nicht von ungefähr kann man Höcke gerichtsfest einen Faschisten nennen und Berndt einen Rechtsextremisten.

  10. 3.

    Die Altparteien lagen ja schon öfter daneben bei grundsätzlichen die Verfassung berührenden Entscheidungen. Die AfD einfach ihrer demokratischen Rechte zu beschneiden, sie ist eine ganz normale Partei mit allen Rechten und Pflichten, scheint mir nicht rechtlich fundiert zu sein. Daher mal abwarten, wie hier das Landesverfassungsgericht entscheiden wird.

  11. 2.

    Es sind letzte Zuckungen einer Partei, die als Berg gekreist und dann eine Maus geboren hat. Bei diesen aufgestellten Volksvertretern ist das Ende ohnehin bereits in Sicht. Wozu also noch die Aufregung? Sie haben nie etwas bewegt und werden es auch nicht mehr. Lasst sie doch noch ihre letzten Träume ausleben…..

  12. 1.

    „Ein Tatverdächtiger war AfD-Mitglied.“

    Was? Im Ernst?? Dann würde es allein schon der Anstand gebieten, den Ball anstelle der AfD jetzt mal GANZ flach zu halten … Zumal der braune Haufen „ganz flach“ ansonsten ja eigentlich ziemlich gut beherrscht … Aber ja, irgendwie auch kein Wunder …

Nächster Artikel