Bericht der Datenschutzbeauftragten - Beschwerden über mangelnde Akteneinsicht in Brandenburg nehmen zu

Jeder Bürger in Brandenburg hat das Recht, Einsicht in Akten - beispielsweise bei Bauprojekten - zu beantragen. Wenn es keine triftigen Gründe dagegen gibt, müssen Behörden diese Einsicht auch gewähren. Doch die mauern oft.
Die Zahl der Beschwerden über unvollständige oder verweigerte Akteneinsichten hat in Brandenburg deutlich zugenommen: In den Jahren 2020 und 2021 beschwerten sich Antragsteller in insgesamt 203 Fällen. Das geht aus dem am Montag vorgestellten Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Dagmar Hartge, hervor.
Das entspricht einem Zuwachs um 56 Prozent gegenüber den beiden Vorjahren, in denen 130 Fälle gezählt wurden. Die meisten Beschwerden gab es demnach bei Verkehrsprojekten, oft aber auch bei Fragen zu den Themen Umwelt oder Corona.
Hartge: Behörden müssen Antragsteller unterstützen
Einige Beispiele wurden bei der Vorstellung des Berichts erläutert. So wollte eine Amtsverwaltung beispielsweise Protokolle von öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung nur mit geschwärzten Namen herausgeben. Dafür wurden fast 200 Euro verlangt. In öffentlichen Sitzungen geäußerte Meinungen seien keine Privatangelegenheit, kritisierte Hartge. "Es ist nicht Zweck des Datenschutzes, sie geheim zu halten."
Bemängelt wurde auch, dass es anderthalb Jahre dauerte, bis nach einem Infektionsausbruch in der Corona-Pandemie im Potsdamer Ernst-von-Bergmann-Klinikum ein vom Robert-Koch-Institut vorgelegter Untersuchungsbericht offengelegt wurde. Die Stadtverwaltung habe zahlreiche Gründe angeführt, um das zu verhindern.
Hartge sagte, eine Ablehnung müsse nachvollziehbar begründet werden. Wer einen Antrag auf Akteneinsicht stelle, wisse aber oft nicht, welche Unterlagen genau bei der Behörde vorhanden seien und wie die exakte Bezeichnung laute. Die Behörden müssten die Antragsteller unterstützen und darlegen, welche Informationen vorhanden seien, so Hartge.
Datenschutzbeauftragte fordert Transparenzgesetz
Hartge kritisierte, dass es im Land noch immer zu wenig Zugang zu öffentlichen Daten gebe und forderte ein Transparenzgesetz. Ein solches Gesetz würde den Bürgerinnen und Bürgern proaktiv von der Verwaltung produzierte Daten in einem Register zur Verfügung stellen, sagte Hartge dem rbb.
Diese Daten würden vorher so aufbereitet, dass keiner Angst haben müsste, dass auch personenbezogene Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würden. Aber Bürgerinnen und Bürger würden sehr viel mehr mitbekommen, was die Verwaltung macht.
Außerdem forderte Hartge für ihre Behörde ein Klagerecht gegen andere Behörden, um strittige Fälle abschließend klären zu können. Die Datenschutzbeauftragte kann Verstöße gegen das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) feststellen und beanstanden - bindende Weisungen kann sie jedoch nicht erteilen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 23.05.2022, 18 Uhr