Plan der Finanzverwaltung -

In der rot-grün-roten Koalition in Berlin bahnt sich ein Streit um die Anhebung der Pensionsgrenzen für Polizei- und Feuerwehrvollzugsbeamte an. Während die grün-geführte Finanzverwaltung auch diese besonders belasteten Landesbeamten länger arbeiten lassen will, kommt Widerspruch von der Spitze der SPD-geführten Innenverwaltung.
Spranger: Plan der Finanzverwaltung nicht abgestimmt
Innensenatorin Iris Spranger erklärte, der Plan der Finanzverwaltung sei nicht mit ihr abgestimmt. "Wir liegen bereits jetzt mit unseren Berliner Regeln zur Altersgrenze für die Pension von Polizei- und Feuerwehrbeamten auf einem vergleichbaren Niveau mit anderen Bundesländern", sagte Spranger dem rbb. Die Kolleginnen und Kollegen von Polizei und Feuerwehr könnten sich darauf verlassen, dass die Innenverwaltung ihre Interessen klar vertreten werde, erklärte die Innensenatorin.
In Berlin gilt bislang, dass Polizeivollzugskräfte des mittleren Dienstes mit der Vollendung des 61. Lebensjahres die Pensionsgrenze erreichen. Beamte des gehobenen Dienstes müssen bis zum Ende des 62. Lebensjahres und Vollzugskräfte des höheren Dienstes bis zum Ende des 63. Lebensjahres arbeiten.
Für Feuerwehrleute im aktiven Einsatzdienst liegt die Pensionsgrenze im mittleren Dienst bei 60, im gehobenen Dienst bei 61 und im höheren Dienst bei 63 Lebensjahren.
GdP gegen Anhebung der Pensionsgrenzen
Nach einer vergleichenden Aufstellung der Innenverwaltung müssen Berliner Polizisten und Feuerwehrleute schon heute länger arbeiten als beispielsweise ihre Kolleginnen und Kollegen in Hamburg.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte sich nach dem Bekanntwerden der Pläne aus der Finanzverwaltung klar gegen ein höheres Pensionsalter für Polizei- und Feuerwehrvollzugskräfte ausgesprochen.
Finanzsenator will sich noch nicht festlegen
Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) will sich derweil noch nicht festlegen, bis zu welchem Lebensjahr er die Pensionsgrenze anheben möchte. Die konkrete Ausgestaltung der Anhebung werde in einem Beteiligungsverfahren im Senat unter Mitwirkung der Gewerkschaften abgestimmt, sagte ein Sprecher.
Einigkeit besteht in der Koalition aber darüber, dass die Pensionsgrenze für Verwaltungsbeamte und Richter ab 2024 in mehreren Stufen von 65 auf 67 Jahre angehoben werden soll. Dieser Plan ist auch im Koalitionsvertrag fixiert.
Sendung: rbb24 Inforadio, 12.05.2022, 18:00 Uhr