Plan der Finanzverwaltung - Innensenatorin lehnt Anhebung der Pensionsgrenze für Polizei und Feuerwehr ab

Do 12.05.22 | 18:30 Uhr
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Polizei- und Feuerwehrkräfte während eines Einsatzes (Bild: imago images/Andreas Friedrichs)
Audio: rbb24 Inforadio | 12.05.2022 | Boris Hermel | Bild: imago images/Andreas Friedrichs

In der rot-grün-roten Koalition in Berlin bahnt sich ein Streit um die Anhebung der Pensionsgrenzen für Polizei- und Feuerwehrvollzugsbeamte an. Während die grün-geführte Finanzverwaltung auch diese besonders belasteten Landesbeamten länger arbeiten lassen will, kommt Widerspruch von der Spitze der SPD-geführten Innenverwaltung.

Spranger: Plan der Finanzverwaltung nicht abgestimmt

Innensenatorin Iris Spranger erklärte, der Plan der Finanzverwaltung sei nicht mit ihr abgestimmt. "Wir liegen bereits jetzt mit unseren Berliner Regeln zur Altersgrenze für die Pension von Polizei- und Feuerwehrbeamten auf einem vergleichbaren Niveau mit anderen Bundesländern", sagte Spranger dem rbb. Die Kolleginnen und Kollegen von Polizei und Feuerwehr könnten sich darauf verlassen, dass die Innenverwaltung ihre Interessen klar vertreten werde, erklärte die Innensenatorin.

In Berlin gilt bislang, dass Polizeivollzugskräfte des mittleren Dienstes mit der Vollendung des 61. Lebensjahres die Pensionsgrenze erreichen. Beamte des gehobenen Dienstes müssen bis zum Ende des 62. Lebensjahres und Vollzugskräfte des höheren Dienstes bis zum Ende des 63. Lebensjahres arbeiten.

Für Feuerwehrleute im aktiven Einsatzdienst liegt die Pensionsgrenze im mittleren Dienst bei 60, im gehobenen Dienst bei 61 und im höheren Dienst bei 63 Lebensjahren.

GdP gegen Anhebung der Pensionsgrenzen

Nach einer vergleichenden Aufstellung der Innenverwaltung müssen Berliner Polizisten und Feuerwehrleute schon heute länger arbeiten als beispielsweise ihre Kolleginnen und Kollegen in Hamburg.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte sich nach dem Bekanntwerden der Pläne aus der Finanzverwaltung klar gegen ein höheres Pensionsalter für Polizei- und Feuerwehrvollzugskräfte ausgesprochen.

Finanzsenator will sich noch nicht festlegen

Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) will sich derweil noch nicht festlegen, bis zu welchem Lebensjahr er die Pensionsgrenze anheben möchte. Die konkrete Ausgestaltung der Anhebung werde in einem Beteiligungsverfahren im Senat unter Mitwirkung der Gewerkschaften abgestimmt, sagte ein Sprecher.

Einigkeit besteht in der Koalition aber darüber, dass die Pensionsgrenze für Verwaltungsbeamte und Richter ab 2024 in mehreren Stufen von 65 auf 67 Jahre angehoben werden soll. Dieser Plan ist auch im Koalitionsvertrag fixiert.

Sendung: rbb24 Inforadio, 12.05.2022, 18:00 Uhr

11 Kommentare

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  1. 11.

    "In anderen Ländern dürfen diese Männer und Frauen deutlich früher in Pension."
    Genauso ist es. Ich frag mich was die Bürger in Deutschland verbrochen haben um immer länger arbeiten zu müssen?
    Das wär doch mal eine Aufgabe für die EU dies für alle Länder zu vereinheitlichen!
    Das Verwaltungsbea./Richter und Finanzsenatoren eventuell bis 67 arbeiten mag ja vielleicht noch möglich sein, das Feuerwehrleute und Polizisten im fortgeschrittenen Alter ihren Dienst noch zu 100% erfüllen können dürfte nur in den wenigsten (wenn überhaupt) Ausnahmen möglich sein.

  2. 10.

    Erzieherinnen, egal ob innerhalb oder außerhalb des Kita-Gebäudes, wollen Sie jetzt nicht wirklich mit Feuerwehrleuten vergleichen, die teilweise unter Lebensgefahr Menschen retten müssen?! Diese Männer und Frauen müssen jederzeit körperlich fit sein, um nicht sich oder Andere in Gefahr zu bringen, schleppen unter Atemschutz unglaubliche Lasten durch die Gegend und ruinieren sich damit die eigene Gesundheit - für Andere. Schon das Pensionsalter von 65 finde ich für diese Beamten als Zumutung. In anderen Ländern dürfen diese Männer und Frauen deutlich früher in Pension.

  3. 9.

    Weil grammatikalisches und biologisches Geschlecht zwei vollkommen verschiedene Dinge* sind. Man ist ja heute schon froh, wenn dieses spaltende Gendern mal nicht verwendet wird und schon schreit wieder jemand, der den vorgenannten Grundsatz nicht verstanden hat. Es sind folglich Beamte jeglichen biologischen Geschlechts betroffen.

    *) Beispiel: "Der König (1) schickte die Wache (2) los, um das Personal (3) herbei zu holen."
    (1) grammatikalisch männliches Geschlecht
    (2) grammatikalisch weiblich, biologisch wahrscheinlich männlich, möglicherweise auch nicht
    (3) grammatikalisch sächlich, biologisch definitiv nicht sächlich

  4. 8.

    Noch nie etwas vom generischen Maskulinum gehört?

    Kopfschüttel.

  5. 7.

    Was soll das denn jetzt??
    Will da jemand ganz billig und medial wirksam sich Sympathie holen? Denke da gibt es schwerwiegende Maßnahmen wie das Pensionsalter als diese Parkkarte.
    Zu diesem Senat fehlen einem die Worte, wenn Berlin etwas kann, dann das jeder Senat noch Unfähiger wird als der vorherige!

  6. 6.

    Warum soll das erst stufenweise ab 2024 angefangen werden bei VERWALTUNGSBEAMTEN und RICHTERN ?
    In anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes wurde damit schon längst begonnen.

  7. 5.

    Hallo Hossa,
    auch wenn es nicht explizit erwähnt wurde ist es doch klar, dass dies auch für die weiblichen Beschäftigten gilt.

  8. 4.

    "Einigkeit besteht in der Koalition aber darüber, dass die Pensionsgrenze für Verwaltungsbeamte und Richter ab 2024 in mehreren Stufen von 65 auf 67 Jahre angehoben werden soll."
    Warum soll das nur Männer gelten?

  9. 2.

    Hoffentlich kann sich Frau Spranger gegen den Finanzsenator der Grünen durchsetzen.
    Er bei seinem Job kann doch bis 70 arbeiten, denn sein Job ist nicht so körperlich schwer zu ertragen wie der von Einsatzkräften der Feuerwehr oder anderen schwer arbeitenden Menschen.

  10. 1.

    Sorry, aber die Idee, die Feuerwehrleute noch länger arbeiten zu lassen, ist einfach perfide! Fällt diesem Herrn Finanzsenator nichts Besseres ein, als die am schwersten belasteten Menschen noch mehr auszupowern?

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