Gesetzesentwurf rechtlich unzulässig - Senat erteilt Volksbegehren "Berlin autofrei" Absage

Die Initiative "Berlin autofrei" möchte mit einem Volksbegehren nahezu den gesamten privaten Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings lahmlegen. Der Senat hält das rechtlich für nicht zulässig und hat einen Gesetzesentwurf dazu abgelehnt.
Der Senat hat dem Volksbegehren "Berlin autofrei" eine Absage erteilt.
Wie erwartet werden für die Ablehnung rechtliche Bedenken geltend gemacht. Außerdem sei eine gesamtstädtische Verkehrspolitik erforderlich, die sich nicht einseitig auf die City konzentriere.
Die grundsätzlichen Ziele des Volksbegehrens wie mehr Flächengerechtigkeit, Verkehrssicherheit und Klimaschutz würde man zwar teilen, heißt es zur Begründung. Die Senatspolitik sei auch darauf ausgerichtet, den individuellen Autoverkehr zu reduzieren, das Bus- und Bahnangebot ausbauen und das Radwegenetz zu erweitern. Das Volksbegehren werde die Mobilitätswende in der ganzen Stadt aber nicht beschleunigen.
Senat befürchtet Verlagerung des Autoverkehrs
Die federführende Verkehrsverwaltung der grünen Umweltsenatorin Bettina Jarasch argumentiert damit, dass der Gesetzentwurf des Volksbegehrens in "vier Jahren nahezu alle Straßen der Berliner Umweltzone zu autoreduzierten Straßen" machen wolle. Busse, Taxis sowie Einsatz- und Servicefahrzeuge dürften weiter ungehindert fahren. Für Fahrten mit dem eigenen Auto wäre eine Sondererlaubnis erforderlich. Die Probleme des Autoverkehrs würden mit diesen weitgehenden Sperrungen "in die äußeren Stadtteile verlagert", befürchtet die Verkehrsverwaltung.
Die ebenfalls beteiligte Innenverwaltung stuft den Gesetzentwurf zudem als rechtlich nicht zulässig ein. Die Einschränkungen für Autofahrer seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weil sie unverhältnismäßig stark in die allgemeine Handlungsfreiheit eingriffen. So sollen laut Gesetzentwurf die zulässigen Privatfahrten auf zunächst 12 und später 6 Fahrten pro Jahr beschränkt werden. Das sei "zu starr und zu gering", befindet das Haus von SPD-Innensenatorin Iris Spranger.
Initiative weiterhin optimistisch
Formal hat der Senat am Dienstag dem Abgeordnetenhaus empfohlen den Gesetzentwurf nicht anzunehmen. Die Innenverwaltung wird das Volksbegehren nun dem Verfassungsgerichtshof des Landes zur juristischen Prüfung vorlegen.
Trotz der Ablehnung durch den Senat zeigt sich die Initiative "Berlin autofrei" optimistisch. Die Prüfung durch das oberste Gericht sei eine Chance für die Verkehrswende. Der Senat agiere mutlos, so die Kritik der Initiative. Unverhältnismäßig sei nicht das Volksbegehren, sondern wie viel Platz Autos derzeit in der Stadt beanspruchen würden. "Es gibt kein Grundrecht auf grenzenloses Autofahren", betonte die Sprecherin von "Berlin autofrei", Marie Wagner.
Sendung: Inforadio, 17.05.2022, 14:25 Uhr