Entscheidungen im Eilverfahren - Gerichte bestätigen Verbot von Palästina-Demonstrationen

Fr 13.05.22 | 20:59 Uhr
Am 19.05.2021 demonstrieren Menschen mit Palästina-Flaggen am Alexanderplatz (Bild: imago iamges/Stefan Zeitz)
Audio: rbb 88,8 | 13.05.22 | Silke Mehring | Bild: imago images/Stefan Zeitz

Am Samstag jährt sich die Staatengründung Israels - fünf palästinensische Demos waren in Berlin deswegen angemeldet worden. Die Verbote der Polizei haben das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht am Freitag bestätigt.

Die für das Wochenende in Berlin angemeldeten palästinensischen Demonstrationen gegen die Politik Israels bleiben verboten. Zunächst bestätigte das Verwaltungsgericht am Freitagnachmittag das Verbot der Berliner Polizei. Der Widerspruch eines Anmelders von drei Demonstrationen wurde zurückgewiesen, wie das Gericht mitteilte.

Eine Beschwerde des Antragstellers hat am Abend auch der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Dieser Beschluss ist laut OVG unanfechtbar.

Bei zwei weiteren verbotenen Demonstrationen gab es bislang noch keine Widersprüche der Veranstalter vor Gericht.

Erfahrungen von früheren Demonstrationen ausschlaggebend

Die Polizei hatte die insgesamt fünf Demonstrationen gegen die Politik Israels, die für Freitag, Samstag und Sonntag in Kreuzberg, Neukölln und Mitte angemeldet waren, untersagt. Sie argumentierte mit der Gefahr, dass es zu volksverhetzenden, antisemitischen Rufen, Gewaltverherrlichung und Gewalttätigkeiten kommen könne.

Dies haben die Gerichte nun gebilligt. Die Erfahrungen mit gleichartigen Versammlungen aus dem Vorjahr sowie aus April und Mai 2022 ließen demnach befürchten, dass von den Teilnehmenden Gewalttaten ausgehen werden. So sei es in der Vergangenheit zu Flaschen- und Steinwürfen auf Polizisten und zum Einsatz von Pyrotechnik gekommen.

Zu erwarten seien laut Verwaltungsgericht außerdem aller Voraussicht nach Äußerungen von Teilnehmenden, die als öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder als Volksverhetzung strafbar seien.

Demo-Anmeldungen stehen im Zusammenhang mit Gründung Israels am 14. Mai 1948

Bei der Prognose falle auch der für den sogenannten Nakba-Tag (arabisch für "Katastrophe") zu erwartende besonders hohe Mobilisierungsgrad ins Gewicht, teilte das Gericht mit.

Palästinenser erinnern jedes Jahr am 15. Mai an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im ersten Nahostkrieg 1948. Aus einem Teil des britischen Mandatsgebiets Palästina wurde am 14. Mai 1948 Israel. Die arabischen Nachbarn griffen den neuen Staat an. Im Zuge der Kämpfe flohen rund 700.000 Palästinenser oder wurden vertrieben.

Im vergangenen Jahr und Ende April dieses Jahres hatte es bei ähnlichen Demonstrationen von Palästinensern antisemitische Rufe und Flaschen- und Böllerwürfe auf Polizisten gegeben.

Die Gruppe "Palästina spricht" kritisierte am Freitag, das Verbot sei ein "Angriff auf unsere Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung". Das Verbot sei ein "alarmierender Türöffner für unbegrenzte staatliche Repression gegen jegliche Opposition in Deutschland".

Sendung: Abendschau, 13.05.22, 19:30 Uhr

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