Brandenburg - Landtag beschließt für Windräder Mindestabstand von 1.000 Metern

Mi 18.05.22 | 18:29 Uhr
  40
Eine Windkraftanlage zeichnet sich ab hinter einer Wohnsiedlung
Audio: Inforadio | 18.05.2022 | Torsten Sydow | Bild: www.imago-images.de

Brandenburg schreibt mit einem neuen Gesetz einen Mindestabstand fest, den Windräder von Wohnbebauung entfernt sein müssen. Die Ausbauziele für erneuerbare Energien sollen dennoch erreicht werden, heißt es aus der Regierungskoalition.

Nach jahrelanger Diskussion hat der Brandenburger Landtag mit der Mehrheit der rot-schwarz-grünen Regierungsfraktionen ein Gesetz beschlossen, das für Windkraftanlagen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu einer Wohnbebauung festlegt. [Gesetzentwurf: parlamentationsdokumentation.brandenburg.de]

"Der weitere Ausbau der Windenergie geht nur dann, wenn ein Mindestabstand eingehalten wird", sagte die CDU-Abgeordnete Nicole Walter-Mundt in der Debatte am Mittwoch. "Wir haben 1.000 Meter Mindestabstand im Koalitionsvertrag festgelegt, und das wird nun umgesetzt. Punkt."

Opposition lehnt das Gesetz ab

Die Oppositionsfraktionen lehnten das Gesetz geschlossen ab. Der AfD-Abgeordnete Daniel Münschke kritisierte, es sei wegen zahlreicher Ausnahmen "so löchrig wie ein Schweizer Käse". So gelte der Mindestabstand beispielsweise nicht für Grundstücke, die für Freizeitzwecke genutzt würden. Zudem wolle die Koalition vom Mindestabstand abweichen, wenn dies mit den Ausbauzielen des Bundes bei den erneuerbaren Energien kollidiere. So würden dann auch weiterhin Windkraftanlagen ohne Mindestabstand gebaut, zeigte sich Münschke überzeugt. Die Landesregierung versuche, die Bürger mit diesem Gesetz hinters Licht zu führen, um den Ausbau der Windkraft zu forcieren.

CDU-Fraktionschef Jan Redmann entgegnete, dass die Ausbauziele der Bundesregierung bis zu 2,4 Prozent der Landesfläche in Brandenburg auch mit dem Mindestabstand erreicht werden könnten. "Dafür gibt es genügend Potenzial-Flächen im Land", sagte Redmann. "Wir brauchen von dieser Öffnungsklausel keinen Gebrauch machen."

CDU: Ausbauziele auch mit Mindestabstand erreichbar

Mit dem Gesetz kam der Brandenburger Landtag dem Bund zuvor: Auf dieser Ebene ist ein Gesetz geplant, das den Ländern die Kompetenz entziehen soll, eigene Abstandsregeln zu erlassen. "Der Bund will verhindern, dass die Länder mit 1.000-Meter-Gesetzen die Windkraft-Ausbauziele des Bundes vereiteln können", sagte Redmann vergangenen Mittwoch. "Das mag für einige Länder auch zutreffen, aber nicht für das dünn besiedelte Brandenburg."

Die Abstandsregelungen für Windräder zu Wohngebieten entscheiden sich bisher je nach Bundesland. In Nordrhein-Westfalen muss beispielsweise auch ein Abstand von 1.000 Metern eingehalten werden. In Bayern gilt, dass der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung im Regelfall das Zehnfache der Bauhöhe des Windrads betragen muss.

Mit ihrer Mehrheit beschlossen die Regierungsfraktionen außerdem einen Entschließungsantrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Danach sollen bis 2030 mindestens 11,5 Gigawatt statt bisher 10,5 Gigawatt aus Windenergie produziert werden. "Das sind rund 250 Windmühlen mehr", rechnete der SPD-Abgeordnete Helmut Barthel vor. Zudem soll eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen für geeignete öffentliche und gewerbliche Gebäude sowie für Parkplätze gelten. Mit diesen Maßnahmen soll das Ziel des Bundes unterstützt werden, den Strombedarf bis 2035 klimaneutral zu decken.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 18.05.2022, 19:30 Uhr

40 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 40.

    Man kann für die Energiewende nur hoffen, das die Konfrontierer „ szs. machtvoll ausgetreten werden“, damit respektvoller über das Eigentum und dessen Wert (was nicht kleinkrämerisch ist, wenn es selbst erarbeitet wurde) gesprochen wird. Nur im Konsens ist dies schneller möglich. Wenn Sie meinen es ist genug Zeit, dann formulieren Sie so nur weiter...

  2. 39.

    Zitat. "Einiges wurde am Ende dennoch eine Erfolgsgeschichte...einiges nicht"

    That's life, John. Wobei es im allgemeinen wenig bring, sich über 'zerborstene Krüge' allzu sehr den Kopf zu zerbrechen . . .

  3. 38.

    Gibt's eigentlich schon wissenschaftliche Untersuchungen, inwieweit Millionen Windmühlen Schäden anrichten ?
    Was ist denn eigentlich aus den Projekten geworden, nach denen Europa in Nordafrika riesige Paneelfelder errichten und den Strom über Unterwasser-Übersee-Kabel nach Europa bringen wollte.
    Alles zerschlagen?
    Es gibt dort viel mehr Sonnentage und die Intensität ist auch höher. Und die Staaten hätten bestimmt auch mitverdient.
    Wenn die einzige Idee ist unsere Wälder abzuholzen für Paneele, Windmühlen und provitgierige Automobilinvestoren, haben die Verantwortlichen bis heute nichts kapiert.

  4. 37.

    Hmm, als astreiner Demokrat nenne ich Ihnen Beispiele wo die Meinung der Mehrzahl der Bürger (belegt durch repräsentative Umfragen) keine Rolle gespielt hat.

    z.B. Euro-Einführung, EU Erweiterung, Genderei, Flüchtlingskrise, etc....

    Einiges wurde am Ende dennoch eine Erfolgsgeschichte...einiges nicht

  5. 36.

    Sie bevorzugen doch das Stadtleben also jammern Sie nicht rum, und meine Frage nach dem Ausbau von WKA in Berlin haben sie nicht beantwortet. Ich warte auf ihre Vorschläge für Berlin, fordern von anderen kann jeder, aber beim selber machen da hört es dann auf.

  6. 35.

    Aber das ist es ja gerade, ohne Regeln dauert es noch länger. Sieht man auch an dieser Diskussion hier. Mit Regeln fällt es Klagewilligen schwerer, ohne ist es leichter Zeit zu gewinnen. Aber genug davon, wir werden sehen..

  7. 34.

    Zitat: "Wir werden sehen..."

    Da bin ich mit Ihnen mal d'accord. Wobei ich hoffe, dass der Ausbau regenerativer Energiequellen zügig Fahrt aufnimmt und Störfeuer, aus welcher Richtung auch immer, szs. machtvoll ausgetreten werden.

  8. 33.

    Es ist Ihre Baustelle, die unzureichend abgesichert ist. Gerade erst haben zwei Kläger vor einem OLG Hamm verloren, denen je über zwei Kilometer nicht genug Abstand gewesen sind und die deshalb auf verschiedenen Wegen(erst Verwaltungsrecht, dann Zivilrecht) gemeinsam [sic!] diverse Gerichte beschäftigt hatten. Je nach Standpunkt zu WKA ist die Klage ein Bärendienst oder richtungweisend hin zur schnellerem Ausbau der EE, auf jeden Fall aber ein deutlicher Hinweis, dass es mit den 1000m-Kompromiss eben doch nicht getan ist.

  9. 32.

    Sie behindern so, mit Ihrer Einstellung, die Energiewende, weil es so länger dauert. Wollen Sie nicht doch nochmal das lesen was ich auf Ihre Einwände geantwortet habe? Kleinkrämerisch ist ein Wort, dass auf Ihren Rucksack passt, aber nicht auf Grundstücke.... Wenn Sie das richtig verstehen wollen?

    P.S. Bilden Sie Eigentum, damit Sie die Anstrengungen selbst erleben...

  10. 31.

    Sie führen zunächst Taschendiebstahl und nun das Verkehrsrecht an, um die 'Unrechtmäßigkeit' dieses Landtagsbeschlusses zu begründen? Sorry, aber dafür fehlt mir jegliches Verständnis.

    Vielleicht sollten Sie mal in Betracht ziehen, dass regenerative Energiequellen und der Ausbau von Trassen zu gutem Teil die zukünftige Energiegewinnung in Deutschland bedeuten und als solches beschlossen wurde, und das durch 'kleinkrämerische Befindlichkeiten' nicht aufzuhalten ist. Dafür ist die Lage zu ernst.

  11. 30.

    Also, wenn für Sie schon ein Abstand vom 1.000 m "neben" bedeutet, lade ich Sie gerne nach Berlin ein, um hier eine Wohnung an einer verkehrsführenden Straße in der Innenstadt zu mieten, bei der bsw. auch das Nachbarhaus hinter dem zweiten Hof aufgrund der zunehmenden Verdichtung kaum mehr als eine Kirschkernspuckweite entfernt liegt, Michael.

    Und nun könnte ich noch dumm fragen, woher in Zukunft der Strom kommen soll - aus der Steckdose?

  12. 29.

    Genau so ist es. Verfolgen Sie hier den Diskussionsverlauf zum Eigentum. Das sind die Basics. Der Sinn von (Abstands)Regeln ist es? Was passiert wenn man Regeln aufhebt? Kann man durchaus mit dem Straßenverkehr anschaulich machen. Und beim Taschendiebstahl geht es um was für Summen im Gegensatz zur Grundstücksentwertung?

  13. 28.

    Genau so ist es. Verfolgen Sie hier den Diskussionsverlauf zum Eigentum. Das sind die Basics. Der Sinn von (Abstands)Regeln ist es? Was passiert wenn man Regeln aufhebt? Kann man durchaus mit dem Straßenverkehr anschaulich machen.

  14. 27.

    Sie können doch in ihrer schönen Stadt leben hat keiner was dagegen, aber bitte nicht noch uns auf dem Land Vorschriften machen. Sie könnten sich ja mal für 4 Wochen ein Häuschen neben einer WKA mieten wenn es ihre Zeit erlaubt und dann berichten Sie uns mal wie es Ihnen gefallen hat. Und dann bitte noch ihre Vorschläge für WKA in Berlin wenn wir schon mal dabei sind. Berlin hat glaube ich insgesamt 8 ,Brandenburg weit über 3500. Da hat Berlin aber noch viel aufzuholen oder?

  15. 26.

    Sie vergleichen das Anlegen von Windparks im ländlichen Raum mit Taschendiebstahl? Nun ja, das muss man nicht verstehen . . .

  16. 25.

    Mitbestimmen nur, wenn man nicht in das Eigentum der anderen eingreift. Den Begriff kennen Sie doch vom "eigenen Rucksack"?

  17. 24.

    Zitat: "Es ist eben auch nicht demokratisch, wenn die Stadtbevölkerung einfach über das Leben der Landbevölkerung bestimmt . . ."

    Ähem, in DE leben mehr als Dreiviertel aller Einwohner in Städten. Also könnte man durchaus von demokratischen Prozessen sprechen, wenn diese über das Landleben mitbestimmen. Meinen Sie nicht auch, Steffen?

  18. 23.

    Viele dieser sogenannten Landbevölkerung sind Städter die vor Jahren raus gezogen sind aus der Stadt. Sie haben sich im Umkreis der Stadt ein Häuschen gebaut weil ihnen der Lärm, der Schmutz usw zu viel war und sie für sich und ihre Kinder lieber ein ruhiges Plätzchen auf dem Land haben wollten. Aber zur Arbeit und zum Einkaufen fahren sie natürlich zurück in ihre Stadt. Dieses haben sie in ihrem Kommentar vergessen. MfG

  19. 22.

    Jetzt machen Sie eine neue "Baustelle" auf: Denn eine reine dB-Grenze wird einem "wschwschwschwsch" ,Tag und Nacht, nicht gerecht. Wenn man einen gefundenen Kompromiss "Abstand", um schneller genehmigen zu können, so "aufweicht": "irgendwo am Horizont", "NIMBY-Gequatsche", "Infraschall-Phantasien", "steht ja nicht im Vorgarten", ja dann kippt der Kompromiss. Die Folge: Es dauert noch länger, weil nun jeder nach Bundesimmissionsgesetz dagegen vorgehen kann. Die Abschaffung behindert also die Energiewende. Wir werden sehen...

    P.S. Dauerschallpegel sind nicht zu unrecht ein Begriff, der sehr viel umfasst. Ist aber hierfür kein Platz.

  20. 21.

    Bzgl. der „Geräuschbelästigung“ gibt die TA Lärm den geltenden Grenzwert vor, der schon in geringerer Entfernung eingehalten werden würde. 1000 m Abstand und selbst 10H halten im Gegenzug aber auch nicht von Klagen wg. SchallImmissionen ab.

    Um dabei auch mal eine Lanze für Söder zu brechen: Jenseits der Staatskanzlei weht weniger Wind als hier im Norden. Förderung für Windparks muss aber bundesweit ausgeschrieben werden, sodass die Nordländer wirtschaftlich interessanter sind.

Nächster Artikel