Brandenburg - Landtag beschließt für Windräder Mindestabstand von 1.000 Metern

Brandenburg schreibt mit einem neuen Gesetz einen Mindestabstand fest, den Windräder von Wohnbebauung entfernt sein müssen. Die Ausbauziele für erneuerbare Energien sollen dennoch erreicht werden, heißt es aus der Regierungskoalition.
Nach jahrelanger Diskussion hat der Brandenburger Landtag mit der Mehrheit der rot-schwarz-grünen Regierungsfraktionen ein Gesetz beschlossen, das für Windkraftanlagen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu einer Wohnbebauung festlegt. [Gesetzentwurf: parlamentationsdokumentation.brandenburg.de]
"Der weitere Ausbau der Windenergie geht nur dann, wenn ein Mindestabstand eingehalten wird", sagte die CDU-Abgeordnete Nicole Walter-Mundt in der Debatte am Mittwoch. "Wir haben 1.000 Meter Mindestabstand im Koalitionsvertrag festgelegt, und das wird nun umgesetzt. Punkt."
Opposition lehnt das Gesetz ab
Die Oppositionsfraktionen lehnten das Gesetz geschlossen ab. Der AfD-Abgeordnete Daniel Münschke kritisierte, es sei wegen zahlreicher Ausnahmen "so löchrig wie ein Schweizer Käse". So gelte der Mindestabstand beispielsweise nicht für Grundstücke, die für Freizeitzwecke genutzt würden. Zudem wolle die Koalition vom Mindestabstand abweichen, wenn dies mit den Ausbauzielen des Bundes bei den erneuerbaren Energien kollidiere. So würden dann auch weiterhin Windkraftanlagen ohne Mindestabstand gebaut, zeigte sich Münschke überzeugt. Die Landesregierung versuche, die Bürger mit diesem Gesetz hinters Licht zu führen, um den Ausbau der Windkraft zu forcieren.
CDU-Fraktionschef Jan Redmann entgegnete, dass die Ausbauziele der Bundesregierung bis zu 2,4 Prozent der Landesfläche in Brandenburg auch mit dem Mindestabstand erreicht werden könnten. "Dafür gibt es genügend Potenzial-Flächen im Land", sagte Redmann. "Wir brauchen von dieser Öffnungsklausel keinen Gebrauch machen."
CDU: Ausbauziele auch mit Mindestabstand erreichbar
Mit dem Gesetz kam der Brandenburger Landtag dem Bund zuvor: Auf dieser Ebene ist ein Gesetz geplant, das den Ländern die Kompetenz entziehen soll, eigene Abstandsregeln zu erlassen. "Der Bund will verhindern, dass die Länder mit 1.000-Meter-Gesetzen die Windkraft-Ausbauziele des Bundes vereiteln können", sagte Redmann vergangenen Mittwoch. "Das mag für einige Länder auch zutreffen, aber nicht für das dünn besiedelte Brandenburg."
Die Abstandsregelungen für Windräder zu Wohngebieten entscheiden sich bisher je nach Bundesland. In Nordrhein-Westfalen muss beispielsweise auch ein Abstand von 1.000 Metern eingehalten werden. In Bayern gilt, dass der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung im Regelfall das Zehnfache der Bauhöhe des Windrads betragen muss.
Mit ihrer Mehrheit beschlossen die Regierungsfraktionen außerdem einen Entschließungsantrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Danach sollen bis 2030 mindestens 11,5 Gigawatt statt bisher 10,5 Gigawatt aus Windenergie produziert werden. "Das sind rund 250 Windmühlen mehr", rechnete der SPD-Abgeordnete Helmut Barthel vor. Zudem soll eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen für geeignete öffentliche und gewerbliche Gebäude sowie für Parkplätze gelten. Mit diesen Maßnahmen soll das Ziel des Bundes unterstützt werden, den Strombedarf bis 2035 klimaneutral zu decken.
Sendung: Brandenburg Aktuell, 18.05.2022, 19:30 Uhr