Landesverfassungsgericht weist AfD-Klage ab - Verfassungsschutz darf weiter über Verdachtsfälle berichten

Der Verfassungsschutz darf weiter berichten, sobald er Personen oder Gruppen als Verdachtsfälle einschätzt. Die Brandenburger AfD, selbst ein Verdachtsfall, wollte dies verhindern - ist damit aber vor dem Brandenburger Verfassungsgericht gescheitert.
Das Brandenburger Verfassungsgericht hat am Freitag eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die Veröffentlichung von Verdachtsfällen durch den Verfassungsschutz des Landes abgewiesen.
Die Klage richtete sich gegen einen Passus im Verfassungsschutzgesetz. Dieser erlaubt es, dass die Öffentlichkeit über Verdachtsfälle informiert werden kann. Nach Einschätzung der AfD-Fraktion verstößt dieser Gesetzestext sowohl gegen das Grundgesetz als auch die Landesverfassung. Dies sah das Gericht anders und wertete den Passus im Gesetz als verfassungsgemäß.
Die Fraktion befürchtete nach eigenen Angaben, dass im Fall der Unterrichtung der Öffentlichkeit über solche Verdachtsfälle die politische Meinungsbildung zum Nachteil beeinflusst wird, also etwa zum Nachteil der AfD. Hintergrund dieser Klage war, dass die AfD Brandenburg vom Verfassungsschutz des Landes als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird.
Gesetzesänderung nach einer früheren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahr 2013 entschieden, dass die Berichterstattung über einen Verdachtsfall ohne konkrete Ermächtigungsgrundlage nicht möglich sei. Seit einer gesetzlichen Neufassung von 2015 kann das Bundesamt für Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über bestimmte Bestrebungen und Tätigkeiten informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Der Passus zu eben diesen Anhaltspunkten wurde auch im Brandenburger Verfassungsschutzgesetz ergänzt.
Sendung: rbb24 Inforadio, 20.05.2022, 06:40 Uhr