Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche - "Ich habe noch niemanden erlebt, der damit unverantwortlich umgeht"

Fr 24.06.22 | 11:17 Uhr | Von Anna Bordel
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Junge Frau betrachtet ihren positiven Schwangerschaftstest. (Quelle: imago/Loop Images)
Video: rbb|24 Brandenburg aktuell | 24.06.2022 | Björn Dake | Bild: imago/Loop Images

Frauenärzt:innen dürfen von Freitag an legal über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Nicht allen geht dieser Schritt weit genug. Ärzt:innen fordern das Ende der Pflichtberatungen und der Bedenkzeit für ungewollt schwangere Frauen. Von Anna Bordel

"Vereinbaren Sie einen Termin bei uns, wir lassen sie in dieser Situation nicht allein", so heißt es auf der Webseite der Frauenärztinnen Köpenick unter der Rubrik Schwangerschaftsabbruch. Der Satz richtet sich an Frauen, die ungewollt schwanger sind. Die auf der Suche nach Informationen dazu sind, wie sie ihre Schwangerschaft beenden können. Der Hinweis "nicht allein zu sein" ist alles, was sie auf den Homepages von Frauenärzt:innen finden können. Häufig fehlt selbst diese Anmerkung – bis jetzt.

Der Bundestag beschloss am Freitag mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken die Streichung des Paragrafen 219a, demzufolge die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche für Frauenärzt:Innen verboten war. Das Vorhaben hatte die Ampelkoalition so in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Für Frauenrechtler:Innen ist die Umsetzung ein großer Erfolg. Ärzt:innen können von nun an legal auf ihrer Webseite und auf Veranstaltungen Details und Hinweise zum Schwangerschaftsabbruch geben.

Die Gesetzestexte im Strafgesetzbuch

  • § 218 Schwangerschaftsabbruch

  • § 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

100.000 abgebrochene Schwangerschaften pro Jahr

"Dann kann man über den Ablauf informieren, darüber wie die Medikamente wirken und was die Patientinnen mitbringen sollen. Die Frauen sind dadurch besser vorbereitet", sagt Christiane Tennhardt, eine von den Frauenärztinnen Köpenick und aktiv bei der Bewegung "Pro Choice", die sich für die Abschaffung des Paragrafen 219a einsetzte.

"Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine seltene Erkrankung, wo ich eine Betroffene pro 100.000 habe, sondern ich habe 100.000 Betroffene pro Jahr. Das ist nichts Seltenes", so Tennhardt. Allein in Berlin wurden im Jahr 2020 dem Amt für Statistik Berlin und Brandenburg zufolge 9.790 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt, etwa 1,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. In Brandenburg waren es mit 3.366 Abbrüchen etwa 0,4 Prozent mehr als noch 2019.

Die meisten Frauen, die in beiden Bundesländern ihre Schwangerschaften abgebrochen haben, waren laut Statistik zwischen 30 und 40 Jahre alt - in Berlin knapp 45, in Brandenburg knapp 50 Prozent. In ganz Deutschland wurden 2020 laut Statistischem Bundesamt 99.948 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt.

Für Informationen und Interviews angezeigt

Für die Frauen bedeutet die Streichung des Paragrafen mehr Orientierung in einer Situation, die ohnehin überfordernd ist. "Wann macht man einen Schwangerschaftstest? Man kommt nach der Arbeit nach Hause und denkt, jetzt bin ich ja schon drei, vier Tage überfällig. Dann holt man sich einen Schwangerschaftstest und sieht vielleicht abends um zehn: 'Oh, ich bin schwanger'", sagt Tennhardt. Von nun an könnten diese Frauen sich in Ruhe informieren, ohne sich ziellos im Internet die Informationen zusammen suchen zu müssen.

Auch Ärzt:Innen profitieren von der Streichung. Sie können sich von nun an legal zu der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen äußern, das bedeutet einigen von ihnen viel. Alicia Baier, Ärztin in der Weiterbildung zur Gynäkologin am Auguste-Viktoria-Klinikum in Berlin-Schöneberg, wurde vor zwei Jahren angezeigt für ein Interview, das sie gab. "Ich habe über die unterschiedlichen Methoden zur Abtreibung informiert", so Baier, daraufhin wurde sie nach Paragraf 219a von dem Abtreibungsgegner Andreas Düren angezeigt. Die Anzeige wurde nach vier Monaten fallen gelassen. "Das war eine sehr anstrengende Zeit für mich", sagt Baier. Jetzt ist sie froh darüber, dass sie in Zukunft ohne Sorge vor einer Anzeige über Schwangerschaftsabbrüche informieren kann.

Der Schwangerschaftsabbruch muss ein normaler medizinischer Eingriff sein, der zum öffentlichen Gesundheitssystem dazu gehört.

Alicia Baier, Ärztin in der Weiterbildung zur Gynäkologin

Chirurgische vs. medikamentöse Methode

Teil ihrer Ausbildung sind Schwangerschaftsabbrüche zunächst nicht gewesen und da ist Baier kein Einzelfall. Im Studium wird der Schwangerschaftsabbruch häufig eher im ethischen oder rechtlichen Zusammenhang erwähnt. Mit der Initiative "Medical Students for Choice Berlin" erwirkte Baier schließlich, dass an der Charité Schwangerschaftsabbrüche Teil des Medizinstudiums wurden. Die Regel sei das aber noch nicht.

"Während der Weiterbildung zur Gynäkologie werden Schwangerschaftsabbrüche oft nicht gelehrt, da viele Krankenhäuser keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen", so Baier. Dort sei höchstens die chirurgische Methode Teil der Ausbildung. Aber auch nur dann, wenn ein Absauggerät in der jeweiligen Klinik vorhanden sei, mithilfe dessen man bei Fehlgeburten die Gebärmutter aussaugt, ein operativer Eingriff. Viele Abbrüche werden derweil ambulant durch die Einnahme von Tabletten durchgeführt. "Die medikamentöse Methode ist für viele Frauen eine sehr gute Option und es ist in den meisten Fällen kein operativer Eingriff nötig", so Baier.

Paragraf 218 führt Abbruch als Straftatbestand

In vielen unterversorgten Regionen wie Bayern oder Brandenburg stehe die medikamentöse Methode allerdings eher selten zur Verfügung. Da werde in OP-Zentren eher die chirurgische Methode des Absaugens, in einzelnen Fällen sogar noch die veraltete Ausschabungsmethode angewandt. Baier wünscht sich deshalb, dass Schwangerschaftsabbrüche Teil der medizinischen Ausbildung werden und die Politik Schritte unternimmt, die Unterversorgung in einigen Regionen zu beheben.

Außerdem wäre da noch der Paragraf 218. "Der hat im Strafgesetzbuch gar nichts zu suchen", sagt Frauenärztin Tennhardt. "Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es in dem Paragrafen. Solange der Schwangerschaftsabbruch noch als Straftatbestand im Gesetzbuch geführt werde, sei man nicht am Ziel. "Der Schwangerschaftsabbruch muss ein normaler medizinischer Eingriff sein, der zum öffentlichen Gesundheitssystem dazu gehört", sagt auch Baier. Die gesetzliche Verpflichtung sich beraten zu lassen und danach drei Tage nachzudenken, finden beide Ärztinnen ebenfalls nicht haltbar.

Generationenwechsel bei Ärzt:innen steht bevor

"Beratung ist ein schönes Angebot und für manche Frauen ist das super, aber eine Zwangsberatung sollte abgeschafft werden. Es gibt Frauen, die brauchen zehn Tage, um nachzudenken, andere wissen sofort, was sie möchten, nachdem sie den Schwangerschaftstest gesehen haben", so Tennhardt. Den Frauen müsse man die Entscheidung schon selbst überlassen, schließlich sei es ihr Körper und das Leben des Kindes könne nicht getrennt davon gesehen werden. "Ich habe auch noch niemanden erlebt, der damit unverantwortlich umgeht", so Tennhardt.

Zurzeit gibt es noch genug Ärzt:innen in Berlin, die den Eingriff durchführen, so Tennhardt. Die Liste mit den Praxen, in denen Abbrüche angeboten werden, ist schnell auf berlin.de auffindbar, auf den Praxis-Seiten selbst fehlt dann wiederum häufig ein Hinweis auf die angebotene Leistung.

Für Brandenburg ist eine solche Auflistung der Ärzt:innen hingegen im Netz nicht zu finden. Eine Mitarbeiterin von Pro Familia, einem bundesweiten Verbund von Beratungsstellen, gibt an, dass es eine solche Liste nur intern gebe. Zudem sei man mitten in einem Generationswechsel, so Tennhardt.

Viele Kolleg:Innen, die im Moment noch Schwangerschaftsabbrüche anbieten, würden in den nächsten Jahren in Rente gehen. Es ist fraglich, ob genügend Kolleg:innen nachkommen, die Abbrüche durchführen. In der Ausbildung gelernt haben sie darüber vermutlich nicht allzu viel.

Sendung: rbb24 Abendschau, 24.06.2022, 19:30 Uhr

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Beitrag von Anna Bordel

73 Kommentare

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  1. 73.

    Man kann Texte verdrehen wie man will. Ich habe sowas nie gesagt. Ihr könnt weiter denke. Was ihr wollt. Der Paragraf ist abgeschafft und das ist gut. Die Bedenkzeit ist die gleiche geblieben und alles. Man darf nur offener über die Möglichkeiten reden.

    Und ich finde es krass wie sehr man auf das Leben von anderen Einfluss nehmen möchte. Lasst die Leute so Leben wie sie wollen um mehr geht es doch nicht.

  2. 72.

    @Martin
    Wenn Mann nicht Vater werden will, kann er sicher verhüten.
    Frage beantwortet?

  3. 71.

    Endlich wurde der § 219 abgeschafft und den Frauen das Recht eingeräumt selbst über eine Schwangerschaft zu entscheiden. Das die Flöten von der Union und der AFD dagegen waren wundert mich nicht. Ein bisschen rückwärtsgewandt waren diese Leute schon immer.

  4. 70.

    Endlich. Bzw. es ist ein Fortschritt, weitere müssen folgen. Ich kann Frau Baier und Frau Tennhardt aus dem Artikel nur vollstens zustimmen. Schwangerschaftsbrüche müssen entkriminalisiert werden, indem lediglich die illegalen, unseriösen Praktiken im StGB aufzufinden sind, welche ohnehin nur seltenste Ausnahmen sind. Die Bedenkzeit und die Beratung im Zwangskontext sind auf jeden Fall zu reformieren, aber ein Beratungangebot mit Hinblick auf rechtliche Optionen, medizinische Aufklärung und psychosoziale Betreuung, unabhängig von der Entscheidung, erscheinen mir sinnvoll. Hauptsache raus aus dem Filz der übergriffigen, schikanösen Haltungen aus den 50'er Jahren. Es darf aber kein Papiertiger werden, die medizinischen Vorgänge müssen an Hochschulen etc. seriös gelehrt werden.

    Dass sich Ewiggestrige über sozialliberale, menschenrechtliche Fortschritte aufregen, sollte die Mehrheit nicht irritieren oder von Vernunft abbringen.

  5. 69.

    Ich meine nur, dass wenn die Entscheidung getroffen hat es einen Grund hat und wenn man das Kind den Leuten aufzwingt das Leben dieses Kindes nicht gut sein muss weder für die Familie noch für das Kind. Sry ich bin dafür das es wichtig ist, dass die Entscheidung für ein Kind aktiv getroffen werden sollte. Für mich zählt ein ganzes Leben was lebenswert sein sollte und nicht nur das man geboren wird. Wir kämpfen mit Drogenproblem, psychischen Problem und selbstmorden und das einzige was ich höre das wir leben schützen sollen. Die Abtreibungen sind nur ein kleiner Teil von den Kindern die nicht auf dieser Welt sind. Solange man sich nur auf eine Sache beschränkt und nicht das ganze Bild sieht, wird man nie auf eine vernünftige Lösung kommen. Ich denke wir vermeiden sehr viel leid mit Abtreibungen.

  6. 68.

    Haben Sie denn noch nicht vom Jugendschutz, Kindeswohl und Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums (BVerfGE 40, 121, 133) gehört?
    Oder meinen Sie, dass Kinder ohne leibliche Eltern von Prinzip aus nicht "glücklich" werden können?
    Oder meinen Sie, dass die Mutter sich in der "Bedenkzeit" vllt. nicht auch umentscheiden könnte?

    Was für eine grobschlächtige Haltung zu diesem Thema gezeigt wird finde ich befremdlich.

  7. 67.

    Früher war es selbstverständlich, wenn eine Frau selbstbestimmt und geschützt agieren konnte und das war vor 50 Jahren.
    Wenn Frauenrechte als selbstverständlich erlebt wurden, merkt man erstmal, wie dekadent diese Gesellschaft wirklich ist.
    Es ist wie ein Rückschritt, wenn man erst heute diesen Paragraphen löscht, Frauen und Ärzte kriminalisieren will und mit Kreuzen argumentiert.
    Nope, lasst es, Moral jener, die unmoralisch diskutieren, vorbei an Wissen, Achtung und Respekt gegenüber den Frauen. Das entscheidet eine Frau und nicht Luckebuck, der gerade aus dem AfD Programm zitierte.
    Was tun wir eigentlich gegen diese alten weißen Männer, die jungen Frauen das Recht auf Selbstbestimmung nehmen wollen? Beratungen anbieten, bevor sie Fake News verbreiten?

  8. 66.

    Es ist ermüdend, dass sich - kaum dass man den Mund geöffnet bzw. die Finger bewegt hat - immer wieder Leute melden, die einen auf Ausnahmen aufmerksam machen und einem Pauschalisierungen vorwerfen. Dabei müsste doch eigentlich jedem denkenden Menschen klar sein, dass ich damit FREIWILLIGEN Sex gemeint habe.
    Sie denken an die Frauen.
    Und Sie werden es nicht glauben: Das tue ich auch.
    Nur ignoriere ich dabei nicht deren Verantwortung gegenüber einem gerade entstehenden menschlichen Wesen.
    Es macht sicher einen Unterschied, ob man die Entstehung eines Kindes von vornherein verhindert oder ob man beschließt, dass ein Leben vorzeitig beendet wird.
    Finden Sie nicht?

  9. 65.

    Auch in einem erste-Welt Land gibt es leider immer noch Vergewaltigungen. Und jemand wie Sie, der überhaupt nicht in diese schlimme Lage kommen kann, sollte sich nicht anmaßen, anderen vorzuschreiben was sie in einem solchen Falle zu tun und zu lassen haben.

  10. 63.

    Schade Sheela und Immanuel, dass Sie beide scheinbar nicht die gängige Rechtsprechung kennen:
    "Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu." BVerfG 39, 41
    "Schutzobjekt" der Menschenwürde des Art. 1 GG ist jeder Mensch beginnend mit der Befruchtung der Eizelle.
    EuGH, EuGRZ 2011, 589
    Hier ist akkurate Grundrechtsabwägung gefragt.
    Das Recht zum Abbruch der Schwangerschaft besteht allein auf Abwägung der Recht zw. Mutter und Kind.
    Deshalb ist der Schwangerschaftsbbruch auch bis zu einerm bestimmten Zeitpunkt möglich.

  11. 62.

    .... und wie weiter?
    Schwerstbehinderte haben auch kein selbstständiges Leben???
    Wie ist deiner Meinung mit denen zu verfahren???
    Viel Erfolg mit Analyse und Logik!
    Hatten wir ja alles schon mal!!
    Pfui Teufel!!

  12. 61.

    Noch nie erlebt, dass jemand die Entscheidung leichtfertig trifft?
    Zu erleben ist aber, dass später starke Reue und Depressionen bis hin zum Suizid aus dieser Entscheidung erwachsen! Seltsame Ärztin...
    Wer zu blöd zum Verhüten ist, sollte ganz einfach nicht vö.... ! Denn sumasumarum ist Derjenige faktisch auch dazu zu blöde (selbstredend, dass ich Vergewaltigungsopfer hier ausklammere! ! Aber auch deren Kinder sollten leben dürfen!! Notfalls dann in einer anderen Familie!!) .

  13. 60.

    Kurz und knapp gesagt - na endlich

  14. 59.

    D.h. Sie unterscheiden nach lebenswerten und lebensunwertem Leben? Das hatten wir schon mal. Auf welche Altersbereiche soll das dann angewendet werden?

  15. 58.

    Irrtum ! Frau und auch Mann sollten früher anfangen, bewusst und selbständig und verantwortungsvoll zu denken. Bei der Verhütung ungewollter Schwangerschaften.
    Abbrüche sollten die Ausnahme sein.

  16. 57.

    Da ist es doch wieder. Nur der Gedanke was bis zur Geburt mit dem Kind passiert. Denkt mal bitte weiter. Das Kind soll das Recht zu leben haben, aber euch ist es einfach egal was für ein Leben das sein könnte

  17. 56.

    Über die selbsternannten "Lebenschutzer" kann ich nur noch staunen. Solche selbstgerechten Leute kann ich nur schwer ertragen. Ich tut's aber trotzdem, wir sind ein freies Land.

  18. 55.

    Ich stimme Ihnen zu:
    Ob eine Frau ein Kind haben will, oder nicht, sollte sie sich VORHER überlegen.
    Aber ungeschützt Sex haben und dann ein eventuelles Ergebnis dieses Leichtsinns mal eben entfernen lassen, menschliches Leben also eventuell nur als Verkehrsunfall anzusehen, das ist leichtfertig und dumm.
    Niemand kann mir erzählen, dass es in einem Erste-Welt-Land heutzutage noch viele ungewollte Schwangerschaften gibt, die nicht zu vermeiden gewesen wären.
    Nicht ALLE Plastiktüten wurden verboten.

  19. 54.

    In Deutschland entscheiden sich pro Jahr etwa 30.000 bis 50.000 Männer für eine Vasektomie.
    Quelle : info.medizin

  20. 53.

    Eine absolut überfällige Gesetzesänderung!
    Mehr muss ich, denke ich, als Frau und Mutter nicht dazu sagen.
    Ich stimme der Aussage eines der Kommentierenden vollkommen zu: Ein Mensch hat nach der Geburt einklagbare Rechte. Die 3 ist der Beginn des eigenen Lebens. Das liegt schon im Begriff.

  21. 52.

    Das "bewusste, selbständige Leben" = der erwachsene Mensch , beendet das werdende Leben. Das tut der erwachsene Mensch, ganz bewusst und selbständig. ! Wenn der erwachsene M. so bewusst und selbständig, die ungewollte Schwangerschaft durch gute Verhütung verhindern würde, wären wir auf einem menschlicheren Weg. Werdendes Leben ist schützenswert ! Schwangerschaftsabbruch sollte die Ausnahme sein und nicht beworben werden. Wer trauert eigentlich um die nicht geborenen Kinder ?

  22. 51.

    Ein sehr guter Schritt. Als nächstes bitte die "Abtreibung" für den Mann. Wenn der Vater das Kind nicht will hat er keine Entscheidungsmöglichkeiten, Unterhaltspflicht besteht selbst bei "anonymer" Samenspende. Warum gibt es für Männer nicht das Recht bis zum x-ten Monat zu sagen, dass sie das Kind nicht wollen und sich dadurch von den Vaterpflichten zu lösen?

  23. 50.

    Ungläubgier:
    "Auch die Würde des sich entwickelnden Menschen ist unantastbar."

    Das ist Ihre ganz persönliche Meinung, aber nicht Verfassungsrecht! Andere sehen das ganz anders!

    Ungläubgier:
    "FDP, SPD, Linke, Grüne - NEIN DANKE!"

    FDP, SPD, Linke, Grüne - JA BITTE! Ärzte müssen über Ihre Leistungen informieren können.

  24. 49.

    Ungläubgier:
    "Was für ein Zivilisationsbruch in einem der reichsten Länder der Welt."

    Seit wann sind Freiheitsrechte ein Zivilisationsbruch?

    Ungläubgier:
    "Es müsste heißen: "Nicht Alle sind mit diesem Schritt einverstanden""

    Das ist so in einer freiheitlichen Demokratie: Es sind NIE alle einer Meinung!

    Ungläubgier:
    "Was sollen diese Verfassungswidrigen Forderung?"

    Wie kommen Sie darauf, dass dies verfassungswidrig sei? Sind Sie Verfassungsrechtler?

    Ungläubgier:
    "Zur Erinnerung:
    "Im Strafgesetzbuch ist das ungeborene Leben daher nach überwiegender Auffassung allein nach dem speziellen Tatbestand des § 218 StGB geschützt. In § 218 Abs. 1, Satz 2 StGB wird klargestellt, dass die Vorschrift ihren Schutz ab der Einnistung der befruchteten Eis in der Gebärmutterschleimhaut (Nidation) entfaltet.""

    Das Strafgesetzbuch kann man jederzeit ändern!

  25. 48.

    Da bin ich anderer Meinung. Nur Frauen die ungewollt schwanger sind haben das Recht zu entscheiden, was ungewollt, schwangere Frauen dürfen und was nicht. Wie kann sich irgendjemand anmaßen, nicht in dieser Situation zu stecken, aber genau denen die es tun etwas vorschreiben zu wollen?

  26. 47.

    Elisabeth:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 23.06.2022 um 18:24
    Prävention ist daher mehr erforderlich. Das Ungeborene ist und bleibt für mich schützenswert."

    Das können Sie sehr gern für sich so handhaben. Andere Menschen sehen das aber anders, und auch das ist zu respektieren!

  27. 46.

    Elisabeth:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 23.06.2022 um 18:24
    Das heranwachsende Leben gehört geschützt."

    Das ist Ihre ganz persönliche Einzelmeinung. Andere Menschen sehen das anders!

    Elisabeth:
    "Es nimmt sehr viel im Mutterleib wahr."

    Aber nichts bewusst! Bakterien und Krankheitserreger nehmen auch sehr viel in ihrem Wirt wahr. Insofern überzeugt dieses Argument überhaupt nicht.

    Elisabeth:
    "Ich möchte es nicht töten.!"

    Sie müssen auch nicht abtreiben! Aber Sie dürfen Ihre ganz persönliche Meinung nicht anderen aufzwingen!

  28. 45.

    Wenn ich das schon höre, es ist vermeidbar. Es war nicht geplant, meinen sie wohl?
    Was ist mit dem Recht der Mutter? Den Großteil an Erziehung, Pflege, Bildung und Haushalt erledigen doch die Frauen neben ihrem Job nach wie vor.
    Einige alleinstehende Väter zwar auch, aber die sind sehr in der Minderheit.
    Ich bin beim 1. Kind mit Pille schwanger geworden und beim 2. Mit Spirale. Bei welcher Schwangerschaft war ich nun gleichgültig und verantwortungslos?
    Wenn Frauen schwanger werden, haben sie das Recht selbst zu entscheiden.
    Schließlich reißen sich Männer, die mit der Familienplanung abgeschlossen haben, auch nicht um eine Vasektomie. Das wäre aber Gleichberechtigung.

    Ich begrüße die neue Regelung, Werbung ist das nicht, sondern Hilfe.

  29. 44.

    Was für ein Zivilisationsbruch in einem der reichsten Länder der Welt.

    Es müsste heißen: "Nicht Alle sind mit diesem Schritt einverstanden"
    Was sollen diese Verfassungswidrigen Forderung?
    Zur Erinnerung:
    "Im Strafgesetzbuch ist das ungeborene Leben daher nach überwiegender Auffassung allein nach dem speziellen Tatbestand des § 218 StGB geschützt. In § 218 Abs. 1, Satz 2 StGB wird klargestellt, dass die Vorschrift ihren Schutz ab der Einnistung der befruchteten Eis in der Gebärmutterschleimhaut (Nidation) entfaltet."
    Link: www.bundestag.de/resource/blob/592130/21e336d47580c1faa15dbe23d999b62c/WD-7-256-18-pdf-data.pdf

    Auch die Würde des sich entwickelnden Menschen ist unantastbar.

    FDP, SPD, Linke, Grüne - NEIN DANKE!

  30. 43.

    Prävention ist daher mehr erforderlich. Das Ungeborene ist und bleibt für mich schützenswert.

  31. 42.

    Das heranwachsende Leben gehört geschützt. Es nimmt sehr viel im Mutterleib wahr. Ich möchte es nicht töten.!

  32. 41.

    Elisabeth:
    "Heute stellen sich Naturschützer um einen Baum, essen kein Fleisch, retten Tiere etc. aber ein heranwachsendes Leben soll leicht abgetrieben werden. ?!"

    Bis zur Geburt ist es noch kein "heranwachsendes Leben", weil es noch kein selbständiges Leben ist, sonder ein unselbständiger Teil der Schwangeren.

  33. 40.

    Nein, es ist nicht immer vorher vermeidbar! Leider gibt es Vergewaltigungen...

  34. 39.

    Linda:
    "Antwort auf [Köpenickerin] vom 23.06.2022 um 13:19
    Aber ein Recht kommt dort an seine Grenzen, wo mutwillig Leben genommen wird. Es ist ja vorher vermeidbar!"

    Aber das ist eben noch kein selbständiges und bewußtes Leben! Es ist noch ein unselbständiger Teil der Schwangeren.

  35. 38.

    Leonie:
    "Werdendes Leben hat Rechte!"

    Hat dann nicht vielleicht auch schon potentielles Leben Rechte? Dürfen Samen und Eizellen einfach so verschwendet werden, ohne ihrer Bestimmung der Befruchtung zugeführt zu werden? Muss potentielles Leben gerettet werden, indem regelmäßig Geschlechtsverkehr ausgeübt werden muss? Haben das die selbsternannten "Lebensschützer" bis in die letzte Konsequenz zuende gedacht?

  36. 37.

    Falsch, die Geburten wären mit Stolz auf die Fähigkeit!

  37. 36.

    Würden Männer gebären können gäbe es keine gesetzlichen Einschränkungen

  38. 35.

    Nicht vergessen, erst nach der Geburt, gibt es eine Geburtsurkunde und damit einen Menschen mit einklagbaren Rechten.
    Es gibt also erst mit Lebensfähigkeit ein Bewusstsein und Rechte.

  39. 34.

    Das ist doch Unsinn! Wenn ich ungewollt schwanger bei meiner Frauenärztin sitze und sie mich fragt ob ich das Kind haben möchte und NEIN sage, wird mir die Beratungsstelle mitgeteilt sowie der Arzt/Ärztin welche/r den Eingriff vornehmen könnte! Somit ist bei Feststellung der Schwangerschaft (zumindest wenn man zum Gynäkologen geht) die Möglichkeit da sich zu informieren und weitere Schritte einleiten zu lassen.
    Das einzige was sich jetzt ändert ist das es nicht mehr strafbar ist auf der Website o.ä. die Infos anzubieten. Warum ändert der Wegfall etwas an der Abtreibungsquote???

  40. 33.

    Ganz wichtig, man sollte einzelne Extreme nicht verallgemeinern.
    Auch in der DDR ist man mit Abtreibungen vorsichtig umgegangen und Ärzte haben haben die Frauen freiwillig beraten.
    Abtreibungen waren eine Befreiung der Frauen im Rahmen der Emanzipation.

  41. 31.

    "Ich habe noch niemanden erlebt, der damit unverantwortlich umgeht." Also ich schon. Im engsten Familienkreise. Da wurde 4x abgetrieben, bis der Arzt meinte nach einem fünften Mal hätte es sich dann mit Kindern erledigt. Und das in einer "Akademikerfamilie". Und im Osten wurde ziemlich viel abgetrieben. Ich finde jede Frau sollte darüber frei entscheiden können - also weg mit 218 - aber bitte dann darauf einstellen, dass dann sehr viel mehr abgetrieben wird und das so einige Frauen das "missbrauchen" / massiv ausnutzen werden...aber so ist dass dann halt. Muss man ja nicht gut finden und kann das den betreffenden Personen auch sagen - freies Land uns so..

  42. 30.

    Kinder haben Rechte.
    Föten noch nicht. Nach 12 Wochen haben sie gerade einen Herzschlag, aber noch keinerlei Bewusstsein. Und wenn sie eines hätten, sind sie sicher, dass sie unter den gegebenen Bedingungen leben möchten? Die Schwangere wird ja Gründe haben, jetzt und so kein Kind haben zu wollen.

  43. 29.

    Tja, die Statistik mag zutreffen, und berücsichtigt nicht die Frauen, die wegen gesunheitlichen, oder aus medizinischen Gründen "ihre" Antikonzeption abbrechen müssen, und nach einer Alternative suchen müssen, diese Suche ist auch nicht immer ganz einfach.
    Fazit, eine Schwangerschaftsverhütung über 30 - 35 Jahre "durchzuziehen", ist meistens, zumindest zeitweise, mit Problemen verbunden, und dann ist es manchmal nur Zufall, dass man nicht ungewollt schwanger geworden ist.

  44. 28.

    @Joshua: obwohl ich, so ich Ihre Zeilen interpretiere, mit Ihnen wahrscheinlich überhaupt nicht auf einer Wellenlänge, stimme ich sogar zu in Sachen Beratungsgespräch.
    Sofern es ein neutrales Gespräch ist, in dem z.B. über Risiken und Folgen eines Abbruchs ausführllich informiert wird und vielleicht auch noch weitere Aspekte angesprochen werden KÖNNEN, halte ich so ein Gespräch für sinnvoll. Aber das kann das normale ärztliche Gespräch sein bei der Konsultation im Vorfeld aus meiner Sicht. "Abtreibungsärzte" sind ja in der Regel auch Ärzte, die Frauen in einer Schwangerschaft begleiten. Insofern sehe ich die Neutralität da gewahrt.

  45. 27.

    Das Wort Abtreibung verharmlost keineswegs, da der medizinsche Begriff Interruption lautet, in die deutsche Sprache übersetzt Schwangerschaftsabbruch.

    Weitergabe von Informationen an Bedürftige ist keine Webung!

  46. 26.

    Ich finde immer die abtreibubgsgegner toll, die nur gefühlt bis zur Geburt über das Kind nachdenken. Wir haben genug Kinder, die in schlechten Verhältnissen aufwachsen. Ein ungewolltestes Kind könnte sein Leben lang psychisch darunter leiden, wenn es sowas mit bekommt. Auch Eltern sollten die freie Wahl haben ansonsten werden wir die Kinder und Jugendarbeit immer weiter ausbauen müssen.

    Was ich auch krass finde, wie das Leben der Mutter über das des Kindes gestellt wird. Jeder hat ein Recht zu leben, auch die Eltern und vielleicht auch die Geschwister. Man brauch für weitere Kinder Geld, Zeit und Platz. Wenn man nicht möchte ist es besser abzutreiben als noch ein Kind zu bekommen. Also immer die Hintergründe beachten und nicht immer alle über einen Kamm schären. Wir sollten alles tun, dass es den Menschen gut geht und sie nicht kriminalisieren.

  47. 25.

    Aber ein Recht kommt dort an seine Grenzen, wo mutwillig Leben genommen wird. Es ist ja vorher vermeidbar!

  48. 24.

    Heute stellen sich Naturschützer um einen Baum, essen kein Fleisch, retten Tiere etc. aber ein heranwachsendes Leben soll leicht abgetrieben werden. ?!
    Eine Vergewaltigung ist m.E. In Ausnahme zu sehen.

  49. 23.

    Wie willst du denn bitte nachträglich bei der Krankenkasse belegen, dass ein Kondom geplatzt ist oder die Pille ordnungsgemäß eingenommen wurde???
    So ein Quatsch! Schon allein deshalb MUSS es eine reguläre Krankenkassenleistung bleiben! Was ist außerdem mit solchen Szenarien, wo eine Sterilisation oder Vasektomie nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde? Die Betroffenen müssen nach deinem Verständnis dann auch selbst zahlen?
    Junge, Junge, ganz schön heißes Pflaster...

  50. 22.

    Was für ein Schwachsinn, es wird doch nicht für eine Abtreibung GEWORBEN, es wird darauf hingewiesen und informiert.
    Als ich abgetrieben habe, habe ich mich vorher informiert und einen Arzt/Krankenhaus gesucht, der/das das macht. Für diese so schwierige Entscheidung braucht man doch keine Werbung, und es war einzig und alleine meine Entscheidung, kein Mann oder sonstwer hat das Recht, über meinen Körper oder mein Leben zu entscheiden!

  51. 21.

    Sehr mutig so viele Frauen in eine Schablone zu stecken. Nur leider ist es nicht ihre "Sache". Es obliegt nun mal der Damenwelt schwanger zu werden und dann 9 Monate zu sein und dann auch das ganze danach (ja eine Schwangerschaft endet nicht mit Geburt) zu ertragen. Und so lange wie es nur die Damenwelt trifft dafür 40 Jahre jeden Monat zu bluten und hormonellen Schwankung ausgesetzt zu sein (völlig unabhängig davon ob wir überhaupt jemals Schwanger werden wollen oder nicht, finde ich das ein Mann wenig mitsprache recht hat, so es den nicht gerade um eine Situation geht an der er direkt beteiligt war. Das mit dem unfreiwilligen Vatersein ist äußerst kritisch, da stimme ich ihnen zu, aber Leben beginnt nun mal an einem anderen Punkt. Und mit Werbung hat es einfach nix zu tun, der Schreiber/ die Schreiberin des Artikels hat da einen großen Fehler gemacht, der bearbeitet werden sollte. Liebe Grüße von einer Frau

  52. 20.

    Da gebe ich Ihnen absolut Recht. Die Konsequenzen, v.a. auch die Finanziellen müssen besser, also gleich verteilt werden! Da gibt es Verbesserungsbedarf!

  53. 19.

    Den Aussagen,kann ich nur zum Teil beipflichten.
    Laut Pael index ist die Wahrscheinlichkeit trotz Verhütung Schwanger zu werden zwar gegeben.Aber nicht geavierend.
    Pearl-Index der einzelnen VerhütungsmethodenHormonspirale: 0,16Pille: 0,1 – 0,9Depotspritze: 0,3 – 0,88Mini-Pille: 0,5 – 3Vaginalring: 0,4 – 0,65Verhütungspflaster: 0,72 – 0,9Kupferspirale: 0,3 – 0,8Hormonimplantat: 0 – 0,08 / siehe Kommentar 1Symptothermale Methode (nur wenn kombiniert mit Verzicht auf Geschlechtsverkehr an den fruchtbaren Tagen):  0,4 – 1,8Diaphragma: 1 – 20 / siehe Kommentar 2Kondom: 2 – 12Portiokappe: 6 / siehe Kommentar 2, 3Kondom für die Frau: 5 – 25Chemische Verhütungsmittel: 3 – 21Koitus interruptus: 4 – 18Keine Verhütung: 85Sterilisation der Frau: 0,2 – 0,3Sterilisation des Mannes: 0,1Kalendermethode: 9.
    Wenn man aus beruflichen Gründen tieferen Einblick in diese Materie hat,dann sieht die WELT schon anders aus.

  54. 18.

    @Adrian: ja, natürlich.
    Da bin ich ganz bei Ihnen. Es muss das letzte Mittel sein und es sollte auch kein Aufruf zum Abtreiben sein.
    (Eher halt zum Verhüten.)

  55. 17.

    Solange die Verursacher dieser Zwangslage sich fein rausreden können (es gibt keine Pille für den Mann, oft genug führt er Probleme mit "ihm" auf, wenn es um Kondome geht und das Kind austragen können sie auch immer noch nicht) und natürlich straffrei ausgehen MUSS sofort alles freigegeben werden und der alleinigen Entscheidung der Leidtragenden überlassen werden! Es ist unwürdig für Frauen, in die Niederlande reisen zu müssen, während der andere Part der Geschichte zum Hertha-Auswärtsspiel reist...

    Aber darum geht es hier gar nicht - es geht darum, dass man endlich auf dem "Firmenschild" des Docs und der Internetseite als Behandlungsspektrum auch angeben kann "Mammographie, Schwangerschaftsabbrüche, Ultraschall", schließlich darf der Proktologe auch alles aufführen, und ehrlich, so genau wollte ich das auch gar nicht wissen...

  56. 16.

    Einfach nur Danke, lieber Heinz... Auch 2022 muss man Menschen "aufklären"...

  57. 15.

    Antwort an Bob: Spontan dachte ich: Ein Mann hat gut reden! Wie viele Frauen ziehen ihr Kind/Kinder allein groß so wie ich. Meine Freundin wurde damals trotz Spirale schwanger, entschied sich gegen den Willen des Erzeugers fürs Kind und arbeitete wegen des Kindes Teilzeit in der Altenpflege. Die Belohnung der Mühe sind eine tolle Tochter, 2 Enkel und ihre knappe Rente, trotz gesundheitlicher Probleme denkt sie an einen Minijob. Alles bleibt oft letztlich an der Frau hängen.


  58. 14.

    Und trotzdem hat auch das werdende Leben ein Recht auf sein Leben. Auch bei Menschen. Das Wort „Abtreiben“ verharmlost in dieser Hinsicht. Und Werbung dafür würde den Vorgang ziemlich entmenschlichen.

  59. 13.

    Wer modern und aufgeklärt ist, der tut so ein komplexes Thema nicht so ab, wie in diesem Beitrag.

    Sicher, es gibt Verhütungsmittel darunter ist die "Pille" die sicherste, nur leider wird sie nicht immer vertragen, und birgt gesunheitliche Risiken, auch andere mechanische hormonelle Mittel sind nicht ohne, und darüberhinaus weniger zuverlässig, auch Kondem nicht. Ergo, so einfach ist die Vermeidung einer Schwangerschaft im wahrem Leben doch nicht. Wenn es zur einer ungewolten Schwangerschaft kommt, und die betroffene Frau auf der Suche nach Informationen und Hilfe in ihrer Notlage ist, dann sollte sie in einem humanem Staat dies auch bekommen.
    Ich finde, hierbei von Werbung zu sprechen unpassend, gar Frauenverachtend.

    Übrigens, das Fötusstadium beginnt erst mit der 10. Schwargenschaftswoche, zuvor ist es Embryo.

  60. 12.

    "Der Schwangerschaftsabbruch muss ein normaler medizinischer Eingriff sein, der zum öffentlichen Gesundheitssystem dazu gehört" Der Schwangerschaftsabbruch ist eben kein normaler medizinischer Eingriff, sondern das Töten von Leben!
    Hier wird nicht mal eben ein Leberfleck entfernt. Deshalb bejahe ich auch die Beratungspflicht!
    "Ich habe auch noch niemanden erlebt, der damit unverantwortlich umgeht". Das ist Quatsch! Es gibt genug Frauen, die sich darüber kaum Gedanken machen und aus rein hedonistischen Gründen abtreiben. Den moralischen Durschnitt findet man in jeder Bevölkerungsgruppe, warum sollte das bei Schwangeren anders sein?
    Ein Gedanke: Eine Frau kann abtreiben, auch wenn der Mann das Kind haben möchte. Im umgekehrten Fall aber muss der Mann jahrelang blechen. Wie ist das denn jetzt moralisch zu sehen?
    Die jetzige Regelung sollte bleiben, auch wenn Sie unbefriedigend ist (sein muss).
    Jedenfalls geht mir die ideologische Aufladung und das Rumgegendere auf die Nerven!

  61. 11.

    Jede Frau sollte über ihren Körper selbst entscheiden dürfen. Sie weiß selbst, was ihr gut tut!!! Ja, Ihr Lieben: Es gibt sie, die ungewollte Schwangerschaft trotz Verhütung... Hut ab, vor den Ärztinnen und Ärzten die dazu stehen und den Frauen helfen und die nötige Aufklärung übernehmen. Wir haben das Jahr 2022....

  62. 10.

    Darf ein Mann sich zu diesem Thema äußern?Ich meine ja.
    Aus beruflicher Erfahrung ,weiß ich,das mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch sehr leichtfertig umgegangen wird.
    Bei der Verhütung sind beide Parteien gefordert.
    Wenn ich in der RTS höhre,wir brauchen die Pille für danach,weil angeblich das Kondom gerissen ist.naja.
    Der Schwangerschaftsabbruch sollte auch keine Regelleistung der Kasse sein.
    Es gibt nur wenige Fälle,wo Verhütungsmehtoden versagen.
    Bei Mißbrauch oder Vergewaltigung steht ein Abbruch auf Kassenkosten Ausserfrage.

  63. 9.

    Der §218 gehört abgeschafft!
    Das aber wird durch das GG Artikel 1 ff unterbunden. Dies bekräftigte das BVerfG in seinen Urteilen zur Fristenlösung und zum Abbruchsrecht nach der Wiedervereinigung.
    Daher sind die Hürden sehr hoch dieses Ziel zu verwirklichen. - Verfassungsgebende Versammlung, Annahme im Bundestag und Volksabstimmung. Ausserdem birgt das Verfahren nicht kalkulierbare Risiken. Daher ist für mich die Aufweichung des § 218 der bessere Weg.

  64. 8.

    Hallo Bob,

    Verhütungsmittel schützen nicht zu 100%. Es gibt z.B. trotz Einnahme der Pille ungewollte Schwangerschaften, da manche Medikamente (z.B. Antibiotika) oder Lebensmittel die Wirkung der Pille herabsetzen können. Weiterhin möchte nicht jede Frau eine ständige "Hormontherapie" durch die Pille, da diese weit mehr mit dem Körper anstellt als nur Schwangerschaften zu verhindern. Kondome können z.B. reißen oder unsachgemäß verwendet werden etc. "Unfälle" gibt es trotz Verhütung immer wieder. Und keine Frau sollte gezwungen werden ein ungewolltes Kind auszutragen, das haben weder Kind noch Frau verdient.

    MfG
    Heinz

  65. 7.

    Ein Schwangerschaftsabbruch sollte immer das letzte Mittel sein. Man kann heutzutage ziemlich zuverlässig verhüten. Wenn man was gegen Abtreibungen tun will sollte man also vielleicht Verhütungsmittel kostenlos machen und schon in der Schule ausführlich erklären wie man geeignet verhütet.

  66. 6.

    Wir reden hier doch garnicht über Werbung im bekannten Sinn, die ist für ärztliche Leistungen doch sowieso sehr eingeschränkt - Aktionen wie 2 bezahlen, drei bekommen wird es auch in Zukunft weder für SchönheitsOPs noch für Schwangerschaftsabbrüche geben. Es ist ab jetzt dann erlaubt, Frauen in Not Informationen an die Hand zu geben. Toller Anfang, können wir jetzt bitte ³218 ganz abschaffen und durch eine Fristenlösung ersetzen? Danke.

  67. 5.

    Zur Not fahren Frauen zur Abtreibung ins benachbarte Ausland.

    Letztlich hat jede Frau das Recht, über ihren Körper selbst zu entscheiden. Wenn sie abtreiben möchte, ist das ihr Recht und muss akzeptiert werden.

    Gerade in Zeiten pränataler Diagnostik sind Abtreibungen wichtig.

    Das Werbeverbot ist altertümlich und überholt

  68. 4.

    "...es sollte jeder Frau überlassen bleiben." Welches Mitspracherecht hat das werdenden Kind mit SEINEN Rechten? Schon allein das Schulgestz spricht von Partizipation?

  69. 3.

    In einem aufgeklärten und modernen Land, in dem es überall Verhütungsmittel gibt, sollte kaum Bedarf an Abtreibungen bestehen. Die Erwachsenen haben eine Wahl, die Föten nicht. Wenn diese dann doch erforderlich sind bitte ohne Werbung!!!
    Die Frau, aber auch der Fötos haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Bei dem einen Menschen geht es um Bequemlichkeit, bei dem Anderen um mehr. Mein Appell: Bitte vorher denken.
    Dieses alles schließt selbstverständlich Vergewaltigungen ü.ä. aus!

  70. 2.

    Man sollte jedem Menschen, der dazu beiträgt, dass nicht noch mehr Menschen auf diesen überlasteten Planeten leben, einen Extrabonus bezahlen und eine Medaille verleihen. (Natürlich im ethisch-rechtlichen Rahmen.)

  71. 1.

    Das in einem vermeintlich modernen Land, im Jahr 2022 noch immer über den § 218 und über die Legalität oder Nichtlegalität von Schwangerschaftsabbrüchen diskutiert ist für mich beschämend. Es sollte nun endlich jeder Frau überlassen bleiben was sie tun möchten und man sollte Ärzten, welche Abbrüche vornehmen nun endlich alle legalen Mittel in die Hand geben. Dieses Affentheater ist einfach unwürdig. Um jeden Drogensüchten kümmert sich dieses Land mehr.

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