Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche - "Ich habe noch niemanden erlebt, der damit unverantwortlich umgeht"

Fr 24.06.22 | 11:17 Uhr | Von Anna Bordel
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Junge Frau betrachtet ihren positiven Schwangerschaftstest. (Quelle: imago/Loop Images)
Video: rbb|24 Brandenburg aktuell | 24.06.2022 | Björn Dake | Bild: imago/Loop Images

Frauenärzt:innen dürfen von Freitag an legal über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Nicht allen geht dieser Schritt weit genug. Ärzt:innen fordern das Ende der Pflichtberatungen und der Bedenkzeit für ungewollt schwangere Frauen. Von Anna Bordel

"Vereinbaren Sie einen Termin bei uns, wir lassen sie in dieser Situation nicht allein", so heißt es auf der Webseite der Frauenärztinnen Köpenick unter der Rubrik Schwangerschaftsabbruch. Der Satz richtet sich an Frauen, die ungewollt schwanger sind. Die auf der Suche nach Informationen dazu sind, wie sie ihre Schwangerschaft beenden können. Der Hinweis "nicht allein zu sein" ist alles, was sie auf den Homepages von Frauenärzt:innen finden können. Häufig fehlt selbst diese Anmerkung – bis jetzt.

Der Bundestag beschloss am Freitag mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken die Streichung des Paragrafen 219a, demzufolge die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche für Frauenärzt:Innen verboten war. Das Vorhaben hatte die Ampelkoalition so in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Für Frauenrechtler:Innen ist die Umsetzung ein großer Erfolg. Ärzt:innen können von nun an legal auf ihrer Webseite und auf Veranstaltungen Details und Hinweise zum Schwangerschaftsabbruch geben.

Die Gesetzestexte im Strafgesetzbuch

  • § 218 Schwangerschaftsabbruch

  • § 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

100.000 abgebrochene Schwangerschaften pro Jahr

"Dann kann man über den Ablauf informieren, darüber wie die Medikamente wirken und was die Patientinnen mitbringen sollen. Die Frauen sind dadurch besser vorbereitet", sagt Christiane Tennhardt, eine von den Frauenärztinnen Köpenick und aktiv bei der Bewegung "Pro Choice", die sich für die Abschaffung des Paragrafen 219a einsetzte.

"Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine seltene Erkrankung, wo ich eine Betroffene pro 100.000 habe, sondern ich habe 100.000 Betroffene pro Jahr. Das ist nichts Seltenes", so Tennhardt. Allein in Berlin wurden im Jahr 2020 dem Amt für Statistik Berlin und Brandenburg zufolge 9.790 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt, etwa 1,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. In Brandenburg waren es mit 3.366 Abbrüchen etwa 0,4 Prozent mehr als noch 2019.

Die meisten Frauen, die in beiden Bundesländern ihre Schwangerschaften abgebrochen haben, waren laut Statistik zwischen 30 und 40 Jahre alt - in Berlin knapp 45, in Brandenburg knapp 50 Prozent. In ganz Deutschland wurden 2020 laut Statistischem Bundesamt 99.948 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt.

Für Informationen und Interviews angezeigt

Für die Frauen bedeutet die Streichung des Paragrafen mehr Orientierung in einer Situation, die ohnehin überfordernd ist. "Wann macht man einen Schwangerschaftstest? Man kommt nach der Arbeit nach Hause und denkt, jetzt bin ich ja schon drei, vier Tage überfällig. Dann holt man sich einen Schwangerschaftstest und sieht vielleicht abends um zehn: 'Oh, ich bin schwanger'", sagt Tennhardt. Von nun an könnten diese Frauen sich in Ruhe informieren, ohne sich ziellos im Internet die Informationen zusammen suchen zu müssen.

Auch Ärzt:Innen profitieren von der Streichung. Sie können sich von nun an legal zu der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen äußern, das bedeutet einigen von ihnen viel. Alicia Baier, Ärztin in der Weiterbildung zur Gynäkologin am Auguste-Viktoria-Klinikum in Berlin-Schöneberg, wurde vor zwei Jahren angezeigt für ein Interview, das sie gab. "Ich habe über die unterschiedlichen Methoden zur Abtreibung informiert", so Baier, daraufhin wurde sie nach Paragraf 219a von dem Abtreibungsgegner Andreas Düren angezeigt. Die Anzeige wurde nach vier Monaten fallen gelassen. "Das war eine sehr anstrengende Zeit für mich", sagt Baier. Jetzt ist sie froh darüber, dass sie in Zukunft ohne Sorge vor einer Anzeige über Schwangerschaftsabbrüche informieren kann.

Der Schwangerschaftsabbruch muss ein normaler medizinischer Eingriff sein, der zum öffentlichen Gesundheitssystem dazu gehört.

Alicia Baier, Ärztin in der Weiterbildung zur Gynäkologin

Chirurgische vs. medikamentöse Methode

Teil ihrer Ausbildung sind Schwangerschaftsabbrüche zunächst nicht gewesen und da ist Baier kein Einzelfall. Im Studium wird der Schwangerschaftsabbruch häufig eher im ethischen oder rechtlichen Zusammenhang erwähnt. Mit der Initiative "Medical Students for Choice Berlin" erwirkte Baier schließlich, dass an der Charité Schwangerschaftsabbrüche Teil des Medizinstudiums wurden. Die Regel sei das aber noch nicht.

"Während der Weiterbildung zur Gynäkologie werden Schwangerschaftsabbrüche oft nicht gelehrt, da viele Krankenhäuser keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen", so Baier. Dort sei höchstens die chirurgische Methode Teil der Ausbildung. Aber auch nur dann, wenn ein Absauggerät in der jeweiligen Klinik vorhanden sei, mithilfe dessen man bei Fehlgeburten die Gebärmutter aussaugt, ein operativer Eingriff. Viele Abbrüche werden derweil ambulant durch die Einnahme von Tabletten durchgeführt. "Die medikamentöse Methode ist für viele Frauen eine sehr gute Option und es ist in den meisten Fällen kein operativer Eingriff nötig", so Baier.

Paragraf 218 führt Abbruch als Straftatbestand

In vielen unterversorgten Regionen wie Bayern oder Brandenburg stehe die medikamentöse Methode allerdings eher selten zur Verfügung. Da werde in OP-Zentren eher die chirurgische Methode des Absaugens, in einzelnen Fällen sogar noch die veraltete Ausschabungsmethode angewandt. Baier wünscht sich deshalb, dass Schwangerschaftsabbrüche Teil der medizinischen Ausbildung werden und die Politik Schritte unternimmt, die Unterversorgung in einigen Regionen zu beheben.

Außerdem wäre da noch der Paragraf 218. "Der hat im Strafgesetzbuch gar nichts zu suchen", sagt Frauenärztin Tennhardt. "Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es in dem Paragrafen. Solange der Schwangerschaftsabbruch noch als Straftatbestand im Gesetzbuch geführt werde, sei man nicht am Ziel. "Der Schwangerschaftsabbruch muss ein normaler medizinischer Eingriff sein, der zum öffentlichen Gesundheitssystem dazu gehört", sagt auch Baier. Die gesetzliche Verpflichtung sich beraten zu lassen und danach drei Tage nachzudenken, finden beide Ärztinnen ebenfalls nicht haltbar.

Generationenwechsel bei Ärzt:innen steht bevor

"Beratung ist ein schönes Angebot und für manche Frauen ist das super, aber eine Zwangsberatung sollte abgeschafft werden. Es gibt Frauen, die brauchen zehn Tage, um nachzudenken, andere wissen sofort, was sie möchten, nachdem sie den Schwangerschaftstest gesehen haben", so Tennhardt. Den Frauen müsse man die Entscheidung schon selbst überlassen, schließlich sei es ihr Körper und das Leben des Kindes könne nicht getrennt davon gesehen werden. "Ich habe auch noch niemanden erlebt, der damit unverantwortlich umgeht", so Tennhardt.

Zurzeit gibt es noch genug Ärzt:innen in Berlin, die den Eingriff durchführen, so Tennhardt. Die Liste mit den Praxen, in denen Abbrüche angeboten werden, ist schnell auf berlin.de auffindbar, auf den Praxis-Seiten selbst fehlt dann wiederum häufig ein Hinweis auf die angebotene Leistung.

Für Brandenburg ist eine solche Auflistung der Ärzt:innen hingegen im Netz nicht zu finden. Eine Mitarbeiterin von Pro Familia, einem bundesweiten Verbund von Beratungsstellen, gibt an, dass es eine solche Liste nur intern gebe. Zudem sei man mitten in einem Generationswechsel, so Tennhardt.

Viele Kolleg:Innen, die im Moment noch Schwangerschaftsabbrüche anbieten, würden in den nächsten Jahren in Rente gehen. Es ist fraglich, ob genügend Kolleg:innen nachkommen, die Abbrüche durchführen. In der Ausbildung gelernt haben sie darüber vermutlich nicht allzu viel.

Sendung: rbb24 Abendschau, 24.06.2022, 19:30 Uhr

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Beitrag von Anna Bordel

73 Kommentare

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  1. 73.

    Man kann Texte verdrehen wie man will. Ich habe sowas nie gesagt. Ihr könnt weiter denke. Was ihr wollt. Der Paragraf ist abgeschafft und das ist gut. Die Bedenkzeit ist die gleiche geblieben und alles. Man darf nur offener über die Möglichkeiten reden.

    Und ich finde es krass wie sehr man auf das Leben von anderen Einfluss nehmen möchte. Lasst die Leute so Leben wie sie wollen um mehr geht es doch nicht.

  2. 72.

    @Martin
    Wenn Mann nicht Vater werden will, kann er sicher verhüten.
    Frage beantwortet?

  3. 71.

    Endlich wurde der § 219 abgeschafft und den Frauen das Recht eingeräumt selbst über eine Schwangerschaft zu entscheiden. Das die Flöten von der Union und der AFD dagegen waren wundert mich nicht. Ein bisschen rückwärtsgewandt waren diese Leute schon immer.

  4. 70.

    Endlich. Bzw. es ist ein Fortschritt, weitere müssen folgen. Ich kann Frau Baier und Frau Tennhardt aus dem Artikel nur vollstens zustimmen. Schwangerschaftsbrüche müssen entkriminalisiert werden, indem lediglich die illegalen, unseriösen Praktiken im StGB aufzufinden sind, welche ohnehin nur seltenste Ausnahmen sind. Die Bedenkzeit und die Beratung im Zwangskontext sind auf jeden Fall zu reformieren, aber ein Beratungangebot mit Hinblick auf rechtliche Optionen, medizinische Aufklärung und psychosoziale Betreuung, unabhängig von der Entscheidung, erscheinen mir sinnvoll. Hauptsache raus aus dem Filz der übergriffigen, schikanösen Haltungen aus den 50'er Jahren. Es darf aber kein Papiertiger werden, die medizinischen Vorgänge müssen an Hochschulen etc. seriös gelehrt werden.

    Dass sich Ewiggestrige über sozialliberale, menschenrechtliche Fortschritte aufregen, sollte die Mehrheit nicht irritieren oder von Vernunft abbringen.

  5. 69.

    Ich meine nur, dass wenn die Entscheidung getroffen hat es einen Grund hat und wenn man das Kind den Leuten aufzwingt das Leben dieses Kindes nicht gut sein muss weder für die Familie noch für das Kind. Sry ich bin dafür das es wichtig ist, dass die Entscheidung für ein Kind aktiv getroffen werden sollte. Für mich zählt ein ganzes Leben was lebenswert sein sollte und nicht nur das man geboren wird. Wir kämpfen mit Drogenproblem, psychischen Problem und selbstmorden und das einzige was ich höre das wir leben schützen sollen. Die Abtreibungen sind nur ein kleiner Teil von den Kindern die nicht auf dieser Welt sind. Solange man sich nur auf eine Sache beschränkt und nicht das ganze Bild sieht, wird man nie auf eine vernünftige Lösung kommen. Ich denke wir vermeiden sehr viel leid mit Abtreibungen.

  6. 68.

    Haben Sie denn noch nicht vom Jugendschutz, Kindeswohl und Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums (BVerfGE 40, 121, 133) gehört?
    Oder meinen Sie, dass Kinder ohne leibliche Eltern von Prinzip aus nicht "glücklich" werden können?
    Oder meinen Sie, dass die Mutter sich in der "Bedenkzeit" vllt. nicht auch umentscheiden könnte?

    Was für eine grobschlächtige Haltung zu diesem Thema gezeigt wird finde ich befremdlich.

  7. 67.

    Früher war es selbstverständlich, wenn eine Frau selbstbestimmt und geschützt agieren konnte und das war vor 50 Jahren.
    Wenn Frauenrechte als selbstverständlich erlebt wurden, merkt man erstmal, wie dekadent diese Gesellschaft wirklich ist.
    Es ist wie ein Rückschritt, wenn man erst heute diesen Paragraphen löscht, Frauen und Ärzte kriminalisieren will und mit Kreuzen argumentiert.
    Nope, lasst es, Moral jener, die unmoralisch diskutieren, vorbei an Wissen, Achtung und Respekt gegenüber den Frauen. Das entscheidet eine Frau und nicht Luckebuck, der gerade aus dem AfD Programm zitierte.
    Was tun wir eigentlich gegen diese alten weißen Männer, die jungen Frauen das Recht auf Selbstbestimmung nehmen wollen? Beratungen anbieten, bevor sie Fake News verbreiten?

  8. 66.

    Es ist ermüdend, dass sich - kaum dass man den Mund geöffnet bzw. die Finger bewegt hat - immer wieder Leute melden, die einen auf Ausnahmen aufmerksam machen und einem Pauschalisierungen vorwerfen. Dabei müsste doch eigentlich jedem denkenden Menschen klar sein, dass ich damit FREIWILLIGEN Sex gemeint habe.
    Sie denken an die Frauen.
    Und Sie werden es nicht glauben: Das tue ich auch.
    Nur ignoriere ich dabei nicht deren Verantwortung gegenüber einem gerade entstehenden menschlichen Wesen.
    Es macht sicher einen Unterschied, ob man die Entstehung eines Kindes von vornherein verhindert oder ob man beschließt, dass ein Leben vorzeitig beendet wird.
    Finden Sie nicht?

  9. 65.

    Auch in einem erste-Welt Land gibt es leider immer noch Vergewaltigungen. Und jemand wie Sie, der überhaupt nicht in diese schlimme Lage kommen kann, sollte sich nicht anmaßen, anderen vorzuschreiben was sie in einem solchen Falle zu tun und zu lassen haben.

  10. 63.

    Schade Sheela und Immanuel, dass Sie beide scheinbar nicht die gängige Rechtsprechung kennen:
    "Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu." BVerfG 39, 41
    "Schutzobjekt" der Menschenwürde des Art. 1 GG ist jeder Mensch beginnend mit der Befruchtung der Eizelle.
    EuGH, EuGRZ 2011, 589
    Hier ist akkurate Grundrechtsabwägung gefragt.
    Das Recht zum Abbruch der Schwangerschaft besteht allein auf Abwägung der Recht zw. Mutter und Kind.
    Deshalb ist der Schwangerschaftsbbruch auch bis zu einerm bestimmten Zeitpunkt möglich.

  11. 62.

    .... und wie weiter?
    Schwerstbehinderte haben auch kein selbstständiges Leben???
    Wie ist deiner Meinung mit denen zu verfahren???
    Viel Erfolg mit Analyse und Logik!
    Hatten wir ja alles schon mal!!
    Pfui Teufel!!

  12. 61.

    Noch nie erlebt, dass jemand die Entscheidung leichtfertig trifft?
    Zu erleben ist aber, dass später starke Reue und Depressionen bis hin zum Suizid aus dieser Entscheidung erwachsen! Seltsame Ärztin...
    Wer zu blöd zum Verhüten ist, sollte ganz einfach nicht vö.... ! Denn sumasumarum ist Derjenige faktisch auch dazu zu blöde (selbstredend, dass ich Vergewaltigungsopfer hier ausklammere! ! Aber auch deren Kinder sollten leben dürfen!! Notfalls dann in einer anderen Familie!!) .

  13. 60.

    Kurz und knapp gesagt - na endlich

  14. 59.

    D.h. Sie unterscheiden nach lebenswerten und lebensunwertem Leben? Das hatten wir schon mal. Auf welche Altersbereiche soll das dann angewendet werden?

  15. 58.

    Irrtum ! Frau und auch Mann sollten früher anfangen, bewusst und selbständig und verantwortungsvoll zu denken. Bei der Verhütung ungewollter Schwangerschaften.
    Abbrüche sollten die Ausnahme sein.

  16. 57.

    Da ist es doch wieder. Nur der Gedanke was bis zur Geburt mit dem Kind passiert. Denkt mal bitte weiter. Das Kind soll das Recht zu leben haben, aber euch ist es einfach egal was für ein Leben das sein könnte

  17. 56.

    Über die selbsternannten "Lebenschutzer" kann ich nur noch staunen. Solche selbstgerechten Leute kann ich nur schwer ertragen. Ich tut's aber trotzdem, wir sind ein freies Land.

  18. 55.

    Ich stimme Ihnen zu:
    Ob eine Frau ein Kind haben will, oder nicht, sollte sie sich VORHER überlegen.
    Aber ungeschützt Sex haben und dann ein eventuelles Ergebnis dieses Leichtsinns mal eben entfernen lassen, menschliches Leben also eventuell nur als Verkehrsunfall anzusehen, das ist leichtfertig und dumm.
    Niemand kann mir erzählen, dass es in einem Erste-Welt-Land heutzutage noch viele ungewollte Schwangerschaften gibt, die nicht zu vermeiden gewesen wären.
    Nicht ALLE Plastiktüten wurden verboten.

  19. 54.

    In Deutschland entscheiden sich pro Jahr etwa 30.000 bis 50.000 Männer für eine Vasektomie.
    Quelle : info.medizin

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