Berlin-Wahl 2021 - Wahlleiterin kann Pannen nicht vollständig aufklären

Die Berliner Wahlleiterin kann die Fehler bei der Wahl 2021 nicht umfänglich aufarbeiten, heißt es in einer Stellungnahme an den Berliner Verfassungsgerichtshof. Dafür reichen die ihr zur Verfügung stehenden Informationen angeblich nicht aus.
Die amtierende Berliner Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann räumt ein, die zahlreichen Probleme der Berliner Wahlen am 26. September vergangenen Jahres nicht komplett aufklären zu können. Eine vollständige Aufklärung aller Vorkommnisse sei ihr nicht möglich, heißt es in einer Stellungnahme, die der Berliner Verfassungsgerichtshof im Rahmen seines Verfahrens zur Überprüfung der Wahl zum Abgeordnetenhaus angefordert hatte und die dem rbb vorliegt.
Ihr selbst liegen demnach nur die Niederschriften der zwölf Bezirkswahlausschüsse zu den Wahlergebnissen vor, so Rockmann. "Die Niederschriften der 3.764 Urnen- und Briefwahllokale lagen mir nicht vor." Über besondere Ermittlungsbefugnisse verfüge sie nicht und habe auch kein Recht, Zeugen anzuhören.
Wahlberechtigte konnten Stimme nicht abgeben
Rockmann reagiert mit ihrem Antwortschreiben auf einen Fragenkatalog des Verfassungsgerichtshof. Unter Verweis auf die Bezirkswahlausschüsse schreibt Rockmann, dass 3.409 Erststimmzettel nicht an Wahlberechtigte ausgegeben wurden. Bei den Zweitstimmzetteln waren es 1.297. Die Wahlberechtigten konnten dadurch die entsprechenden Stimmen nicht abgeben.
In 1.608 Fällen wurden falsche Erststimmenzettel ausgegeben. Weil es sich um eine Personenwahl handele, hätten diesen Stimmen als ungültig gewertet werden müssen, so Rockmann. Nach den Erkenntnissen der Landeswahlleitung wurden Zweitstimmzettel eines anderen Wahlkreisverbandes nur in Friedrichshain-Kreuzberg ausgegeben. Das sei in 1.969 Fällen passiert. Der Bezirkswahlausschuss habe die Stimmen nachträglich als gültig gewertet, sofern sie nicht durch andere Tatbestände ungültig waren.
Verhandlung über Pannenwahl Ende September
Laut einer Tabelle, die die Landeswahlleitung dem Gericht übermittelt hat, wurde in 102 Wahllokalen die Stimmabgabe wegen fehlender Stimmzettel unterbrochen, teilweise sogar für bis zu zwei Stunden. In 255 Wahllokalen wurde noch nach 18 Uhr abgestimmt, davon in 22 sogar nach 19:30 Uhr. 170 Mal wurden Wahlberechtigte abgewiesen. In 15 Fällen ist dokumentiert, das Minderjährige oder EU-Ausländer unberechtigterweise gewählt haben.
Mit Hochdruck arbeitet der Verfassungsgerichtshof Berlin derzeit daran, die Einsprüche gegen die Abgeordnetenhaus-Wahl und die Bezirksverordneten-Wahlen zu prüfen. Die Verhandlung hat das Gericht für Ende September angesetzt. Über die mögliche Wiederholung der Bundestagswahl in einigen Berliner Wahlkreisen muss der Bundestag entscheiden. Der Wahlprüfungsausschuss will voraussichtlich vor der Sommerpause keine Entscheidung mehr über den Einspruch des Bundeswahlleiters fällen.
Sendung: Fritz, 01.06.2022, 12:20 Uhr
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