Neue Regeln für Präsidiumsbesetzung - Brandenburger Landtag ebnet Weg für Verfassungsänderungen

Vor 30 Jahren bekam Brandenburg seine erste eigene Verfassung. Zum runden Jubiläum werden nun Änderungen angestrebt - die auch Konsequenzen für die Besetzung des Landtagspräsidiums haben werden.
Die Brandenburger Landesverfassung, deren 30-jähriges Bestehen am Mittwoch im Landtag gefeiert wurde, soll um weitere Staatsziele ergänzt werden. Dazu gehören unter anderem der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus. Vorgesehen ist auch eine geschlechtergerechte Sprache, die Männer und Frauen gleichermaßen benennt. Zudem soll die Besetzung des Landtagspräsidiums in der Verfassung neu geregelt werden.
Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion BVB/Freie Wähler stimmte der Landtag am Mittwoch dafür, am Donnerstag in dritter Lesung über diese Änderungen zu entscheiden.
Streit um AfD-Abgeordneten Andreas Galau
Besonders über den letzten Punkt wurde am Mittwoch im Landtag hitzig diskutiert. Denn künftig soll das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Präsidiums nicht mehr an die Stärke der Fraktionen gebunden sein. Durch die bisher gültige Regelung war ein Vize-Posten an den AfD-Abgeordneten Andreas Galau gefallen, an dessen Amtsführung es aus den anderen Fraktionen massive Kritik gibt.
Die AfD stellt nach der SPD die zweitgrößte Fraktion im Landtag. Die geplante Verfassungsänderung sieht vor, dass künftig nur noch einer der Vizeposten an eine Oppositionsfraktion geht.
Der AfD-Abgeordnete Dennis Hohloch warf den anderen Fraktionen daher einen "Anschlag auf die Verfassung" vor. "Sie missbrauchen die Verfassung für Ihre politisches Alltagsgeschäft und zur Bekämpfung des politischen Gegners."
CDU-Fraktionschef Jan Redmann entgegnete, die neue Regelung solle sicherstellen, dass die Opposition im Präsidium vertreten ist, aber dass nicht ein Abgeordneter gewählt werden müsse, "der dieses Amtes nicht würdig ist".
Erinnerungen an die friedliche Revolution
In der Feierstunde zu Beginn der Sitzung würdigte der Brandenburger Landtag das 30-jährige Bestehen der Landesverfassung. "Die Bürger haben sich selbst diese Verfassung in freier Entscheidung gegeben", betonte Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) zur Eröffnung des Festakts. "Die Brandenburger Verfassung wurde aus dem Geist der friedlichen Revolution und auch aus der ein oder anderen nachfolgenden Enttäuschung geschaffen." Die Landesverfassung war am 14. Juni 1992 von den Brandenburger Bürgern mit einem Volksentscheid angenommen worden.
"Die Mütter und Väter der Verfassung haben es geschafft, das Wesen unseres Landes in Worte zu fassen", sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Die Entscheidung für eine Volksabstimmung habe dafür gesorgt, dass sich jeder Bürger mit den Regeln für das Zusammenleben auseinandersetzen konnte und was diese für sein Leben bedeuten. "Das Votum von 94 Prozent gab eine eindeutige Antwort auf diese Fragen."
Sendung: Antenne Brandenburg, 22. Juni 2022, 13:00 Uhr