Neue Regeln für Präsidiumsbesetzung - Brandenburger Landtag ebnet Weg für Verfassungsänderungen

Mi 22.06.22 | 13:50 Uhr
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Festveranstaltung im Brandenburger Landtag. (Quelle: dpa/B.Settnik)
Audio: Antenne Brandenburg | 22.06.2022 | Michael Stübgen | Bild: dpa/B.Settnik

Vor 30 Jahren bekam Brandenburg seine erste eigene Verfassung. Zum runden Jubiläum werden nun Änderungen angestrebt - die auch Konsequenzen für die Besetzung des Landtagspräsidiums haben werden.

Die Brandenburger Landesverfassung, deren 30-jähriges Bestehen am Mittwoch im Landtag gefeiert wurde, soll um weitere Staatsziele ergänzt werden. Dazu gehören unter anderem der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus. Vorgesehen ist auch eine geschlechtergerechte Sprache, die Männer und Frauen gleichermaßen benennt. Zudem soll die Besetzung des Landtagspräsidiums in der Verfassung neu geregelt werden.

Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion BVB/Freie Wähler stimmte der Landtag am Mittwoch dafür, am Donnerstag in dritter Lesung über diese Änderungen zu entscheiden.

Streit um AfD-Abgeordneten Andreas Galau

Besonders über den letzten Punkt wurde am Mittwoch im Landtag hitzig diskutiert. Denn künftig soll das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Präsidiums nicht mehr an die Stärke der Fraktionen gebunden sein. Durch die bisher gültige Regelung war ein Vize-Posten an den AfD-Abgeordneten Andreas Galau gefallen, an dessen Amtsführung es aus den anderen Fraktionen massive Kritik gibt.

Die AfD stellt nach der SPD die zweitgrößte Fraktion im Landtag. Die geplante Verfassungsänderung sieht vor, dass künftig nur noch einer der Vizeposten an eine Oppositionsfraktion geht.

Der AfD-Abgeordnete Dennis Hohloch warf den anderen Fraktionen daher einen "Anschlag auf die Verfassung" vor. "Sie missbrauchen die Verfassung für Ihre politisches Alltagsgeschäft und zur Bekämpfung des politischen Gegners."

CDU-Fraktionschef Jan Redmann entgegnete, die neue Regelung solle sicherstellen, dass die Opposition im Präsidium vertreten ist, aber dass nicht ein Abgeordneter gewählt werden müsse, "der dieses Amtes nicht würdig ist".

Erinnerungen an die friedliche Revolution

In der Feierstunde zu Beginn der Sitzung würdigte der Brandenburger Landtag das 30-jährige Bestehen der Landesverfassung. "Die Bürger haben sich selbst diese Verfassung in freier Entscheidung gegeben", betonte Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) zur Eröffnung des Festakts. "Die Brandenburger Verfassung wurde aus dem Geist der friedlichen Revolution und auch aus der ein oder anderen nachfolgenden Enttäuschung geschaffen." Die Landesverfassung war am 14. Juni 1992 von den Brandenburger Bürgern mit einem Volksentscheid angenommen worden.

"Die Mütter und Väter der Verfassung haben es geschafft, das Wesen unseres Landes in Worte zu fassen", sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Die Entscheidung für eine Volksabstimmung habe dafür gesorgt, dass sich jeder Bürger mit den Regeln für das Zusammenleben auseinandersetzen konnte und was diese für sein Leben bedeuten. "Das Votum von 94 Prozent gab eine eindeutige Antwort auf diese Fragen."

Sendung: Antenne Brandenburg, 22. Juni 2022, 13:00 Uhr

17 Kommentare

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  1. 17.

    @rbb24
    Den Leser interessiert ja vielleicht auch das Stimmenverhältnis. Wie wäre es damit? Oder ist das geheim?

  2. 16.

    Ironie oder Ernst? In Brandenburg brennen die Wälder, es fehlt an Ausrüstung (Pumpen, Löschwasserbrunnen). Die nächsten Dauerkrisen PCK, Wassermangel, Braunkohletagebaue brennen und das Land tut nichts als Hände in Schoß legen. Die Politiker üben sich nur in unnötigen Sprachänderungen und vergessen, dass sie evt. der Rspr. des eigenen Verfassunggerichtes und den auf der Verfassung beruhenden Gesetzen die Grundlage entziehen und folglich Rechtsunsicherheit schaffen.

  3. 14.

    >"Die Mütter und die Väter unseres Landes haben es geschafft....... (siehe Beitrag Ton Woidtke) was ist das für ein Geschwurbel"
    Ja gut... ein wenig zu pathetisch ausgedrückt. Das was unser Ministerpräsi meint, ist die Präambel zur Verfassung. Diese Wortwahl zur Würdigung unserer Landesverfassung geht für mich an diesem Jahrestag als Feierlaune mal OK.

  4. 13.

    >"Diese Gesetzesänderungen werden vor allen Dingen den Bedürftigen an den Tafeln helfen bzw. Armutsrentnern und Wohnungslosen. "
    Ich verstehe ihre Gedanken schon. Ein Verfassung gibt immer den Grundrahmen der aktuellen Gesellschaftsordnung. Und dies ist nun mal der Kaptialismus als Leistungsgesellschaft. Dass nicht so leistungsfähige Menschen auch einen quasi Überlebensalmosen bekommen, ist der Teil an Humanismus, der in dieser Gesellschaftsordnung möglich ist. Es gibt keine Gesellschaftsordnung, in der alle Menschen glücklich sind. Weil eben die vielen Millionen Menschen alle unterschiedliche Ziele und Voraussetzungen haben. Die einen sind absolut Leistungs- und Gewinnorientiert, andere eher sozial und zufrieden mit einem Normaleinkommen samt kleinen Luxus, einige können sich mit einem Minimalleben arrangieren und ein paar können leider nichts und brauchen Hilfe, usw. Was mir persönlich fehlt, ist die Heraushebung der vielen Ehrenamtler in den Sozialbereichen oder Rettungsdiensten.

  5. 12.

    Diese Gesetzesänderungen werden vor allen Dingen den Bedürftigen an den Tafeln helfen bzw. Armutsrentnern und Wohnungslosen.
    Weiter so, Politiker!

  6. 11.

    Na los liebe Regierung, biegt euch die Landesverfassung so wie ihr sie braucht. Das nennt man doch Demokratie, oder?

  7. 10.

    Die Mütter und die Väter unseres Landes haben es geschafft....... (siehe Beitrag Ton Woidtke) was ist das für ein Geschwurbel

  8. 9.

    "Die geplante Verfassungsänderung sieht vor, dass künftig nur noch einer der Vizeposten an eine Oppositionsfraktion geht."

    Und bisher? An jede Oppositionsfraktion ein Posten? Sprich die Anzahl der Vize variierte? Und ab sofort sind es weniger; sprich die Steuerzahler sparen etwas?

  9. 8.

    Die Verfassung von Brandenburg sieht das anders als Sie:

    Artikel 79
    (Verfassungsänderungen)

    Die Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt. Hierzu bedarf es der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages oder eines Volksentscheides nach Artikel 78 Absatz 3.


  10. 7.

    Der CDU-Fraktionschef entgegnete, die neue Regelung solle sicherstellen, dass die Opposition im Präsidium vertreten ist, aber dass nicht ein Abgeordneter gewählt werden müsse, der
    "dieses Amtes nicht würdig sei."
    Das ist die Partei, die in Thüringen gemeinsam mit der AfD einen MP gewählt hat. Geht noch mehr Heuchelei? Ich möchte gern mal wissen, wo CDU und FDP in Kommunen noch gemeinsame Sache mit der AfD machen?

  11. 5.

    Ihre Besorgnis ist verständlich. Zu erwarten war auch, dass falsche (Gender-)Sprachformen nicht angeordnet werden können. Das ist in Dtl. verboten. Deshalb ist dies gleich ganz ausgefallen und man sagt jetzt: "Bürger und Bürgerinnen" und "Einwohnerinnen und Einwohner".

  12. 4.

    Ist es legitim, eine Verfassung, die per Volksentscheid angenommen wurde, ohne Volksentscheid zu ändern? Für mich nicht!

  13. 3.

    So kann die landesregierung besser schlafen.

  14. 2.

    Danke, Danke, Danke, Danke, Dankeschön. Weiter so , wir sind auf den richtigen Weg.

  15. 1.

    Es ist schon erstaunlich welche Probleme unser Landtag in diesen Zeiten hat . Es gibt fast nichts unwichtigeres als die Gendergerechtigkeit … was ist mit Energiekrise… Armutsbekämpfung … Trinkwasserversorgung… glauben Sie wirklich das die Brandenburger sie für die heutigen Themen gewählt hat

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