Grundsteuerreform - Was Eigentümer in Berlin und Brandenburg jetzt regeln müssen

Bis Ende Oktober haben Eigentümer Zeit, Daten zu ihren Wohnungen und Grundstücken zu übermitteln. Wegen der Grundsteuerreform muss deren Wert neu berechnet werden. Das Vorgehen in Berlin und Brandenburg ist etwas unterschiedlich. Von Annette Miersch
Der Wert von Grundbesitz muss für die Steuer neu berechnet werden, das hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Das entsprechende Gesetz zur Grundsteuerreform liegt seit 2019 vor und wird nun umgesetzt.
Dabei ist es egal ob das Eigentum selbst genutzt oder vermietet wird. Es kann sich um ein Einfamilienhaus handeln, ein Mietshaus, eine Eigentumswohnung, Gewerbeflächen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – oder auch ein Stück Wiese.
Welche Angaben werden abgefragt?
In einer sogenannten Feststellungserklärung sind dem zuständigen Finanzamt zum Beispiel Steuernummer, Lage des Grundstücks, Baujahr, Wohnfläche und Grundstücksgröße mitzuteilen. Außerdem sind Nutzungsart und Bodenrichtwert anzugeben.
Einige dieser Informationen kann man sich online für Berlin [boris-berlin.de] und für Brandenburg [boris-brandenburg.de] aus dem sogenannten Bodenrichtwertinformationssystem, kurz BORIS holen. Dort gibt man die Adresse ein, dann zeigt das System den Bodenrichtwert und weitere Daten für das Grundstück an. Die Online-Abfrage ist kostenlos. Bodenrichtwerte gibt es auch bei unabhängigen Gutachterausschüssen. Weitere Fragen können an die örtliche Bauverwaltung oder auch das Grundbuchamt gerichtet werden.
Wie und wann muss die Erklärung abgegeben werden?
Die Erklärung zur Grundsteuerreform soll elektronisch abgegeben werden. Das ist frühstens ab dem 1. Juli möglich und muss bis spätestens 31. Oktober 2022 erledigt sein. Dafür gibt es private Softwareanbieter sowie das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung: Das Online-Steuer-Portal Elster [elster.de].
In Ausnahmefällen stellen die Finanzämter ab dem 1. Juli 2022 auch Erklärungsvordrucke in Papierform bereit.
Gibt es Unterschiede zwischen Berlin und Brandenburg?
Ja, die betroffenen Brandenburger und Berliner werden auf unterschiedlichen Wegen benachrichtigt.
In Berlin gibt es nur die öffentliche Bekanntmachung über die Presse und eine Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen [berlin.de].
Die Brandenburger bekommen mehr Service: Neben der öffentlichen Bekanntmachung und Auskünften des Finanzministeriums im Netz [grundsteuer.brandenburg.de] gibt es ein persönliches Schreiben vom örtlichen Finanzamt mit dem Steuer-Aktenzeichen des Grundbesitzes und den Unterstützungsangeboten im Land. Außerdem führen Brandenburger Finanzämter öffentliche Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform durch.
Was passiert, wenn man die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nicht bis zum 31. Oktober abgibt?
Wenn die Erklärung verspätet abgegeben wird, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben. Je später, desto teurer wird es. Bei Nichtabgabe der Erklärung kann das Finanzamt darüber hinaus die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Der neue Grundsteuerwert tritt ab 2025 in Kraft.
Mir werden im Rahmen der Volkszählung 2022 gerade ganz ähnliche Fragen gestellt. Habe ich damit alles erledigt?
Nein, die Grundsteuer-Erklärung hat nichts mit der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 zu tun. Die Volkszählung läuft ja auch gerade, es werden Briefe verschickt und teils ähnliche Fragen gestellt. Aber die beiden Erklärungen haben nichts miteinander zu tun. Allerdings haben Sie bei beiden die Pflicht, Auskunft zu geben.
Sendung: rbb24 Inforadio, 02.06.2022, 08:45 Uhr