Grundsteuerreform - Was Eigentümer in Berlin und Brandenburg jetzt regeln müssen

Fr 03.06.22 | 10:47 Uhr | Von Annette Miersch
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Einfamilienhaeuser stehen an einem Feldrand von Grossbeeren in Brandenburg (Bild: dpa/Wolfram Steinberg)
Audio: rbb24 Inforadio | 03.06.2022 | Annette Miersch | Bild: dpa/Wolfram Steinberg

Bis Ende Oktober haben Eigentümer Zeit, Daten zu ihren Wohnungen und Grundstücken zu übermitteln. Wegen der Grundsteuerreform muss deren Wert neu berechnet werden. Das Vorgehen in Berlin und Brandenburg ist etwas unterschiedlich. Von Annette Miersch

Der Wert von Grundbesitz muss für die Steuer neu berechnet werden, das hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Das entsprechende Gesetz zur Grundsteuerreform liegt seit 2019 vor und wird nun umgesetzt.

Dabei ist es egal ob das Eigentum selbst genutzt oder vermietet wird. Es kann sich um ein Einfamilienhaus handeln, ein Mietshaus, eine Eigentumswohnung, Gewerbeflächen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – oder auch ein Stück Wiese.

Welche Angaben werden abgefragt?

In einer sogenannten Feststellungserklärung sind dem zuständigen Finanzamt zum Beispiel Steuernummer, Lage des Grundstücks, Baujahr, Wohnfläche und Grundstücksgröße mitzuteilen. Außerdem sind Nutzungsart und Bodenrichtwert anzugeben.

Einige dieser Informationen kann man sich online für Berlin [boris-berlin.de] und für Brandenburg [boris-brandenburg.de] aus dem sogenannten Bodenrichtwertinformationssystem, kurz BORIS holen. Dort gibt man die Adresse ein, dann zeigt das System den Bodenrichtwert und weitere Daten für das Grundstück an. Die Online-Abfrage ist kostenlos. Bodenrichtwerte gibt es auch bei unabhängigen Gutachterausschüssen. Weitere Fragen können an die örtliche Bauverwaltung oder auch das Grundbuchamt gerichtet werden.

Wie und wann muss die Erklärung abgegeben werden?

Die Erklärung zur Grundsteuerreform soll elektronisch abgegeben werden. Das ist frühstens ab dem 1. Juli möglich und muss bis spätestens 31. Oktober 2022 erledigt sein. Dafür gibt es private Softwareanbieter sowie das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung: Das Online-Steuer-Portal Elster [elster.de].

In Ausnahmefällen stellen die Finanzämter ab dem 1. Juli 2022 auch Erklärungsvordrucke in Papierform bereit.

Gibt es Unterschiede zwischen Berlin und Brandenburg?

Ja, die betroffenen Brandenburger und Berliner werden auf unterschiedlichen Wegen benachrichtigt.

In Berlin gibt es nur die öffentliche Bekanntmachung über die Presse und eine Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen [berlin.de].

Die Brandenburger bekommen mehr Service: Neben der öffentlichen Bekanntmachung und Auskünften des Finanzministeriums im Netz [grundsteuer.brandenburg.de] gibt es ein persönliches Schreiben vom örtlichen Finanzamt mit dem Steuer-Aktenzeichen des Grundbesitzes und den Unterstützungsangeboten im Land. Außerdem führen Brandenburger Finanzämter öffentliche Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform durch.

Was passiert, wenn man die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nicht bis zum 31. Oktober abgibt?

Wenn die Erklärung verspätet abgegeben wird, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben. Je später, desto teurer wird es. Bei Nichtabgabe der Erklärung kann das Finanzamt darüber hinaus die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Der neue Grundsteuerwert tritt ab 2025 in Kraft.

Mir werden im Rahmen der Volkszählung 2022 gerade ganz ähnliche Fragen gestellt. Habe ich damit alles erledigt?

Nein, die Grundsteuer-Erklärung hat nichts mit der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 zu tun. Die Volkszählung läuft ja auch gerade, es werden Briefe verschickt und teils ähnliche Fragen gestellt. Aber die beiden Erklärungen haben nichts miteinander zu tun. Allerdings haben Sie bei beiden die Pflicht, Auskunft zu geben.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.06.2022, 08:45 Uhr

Beitrag von Annette Miersch

29 Kommentare

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  1. 29.

    ... und drittens ist die Domain (für "Auskünfte" in Berlin) bereits down. Sie steht zum Verkauf.

    Die Adresse für Brandenburg ist davon nicht betroffen. Lt. Abfrage sind Registrar und Impressung ok.
    Dienstanbieter: LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg)
    Betriebssitz: Robert-Havemann-Straße 4
    15236 Frankfurt (Oder)

  2. 28.

    Der Link ist richtig ... der ausgeschriebene Link in Klammern im Artikel ist falsch .. @RBB BITTE UNBEDINGT ÄNDERN!

  3. 27.

    So, ich habe gerade über boris-berlin.de versucht, den Wert meiner kleinen ETW zu ermitteln. Erstens ist die Website nicht sicher, zweitens kommerziell (man kann nicht verhindern, dass man Werbung von Immobilienmaklern zugeschickt bekommt). Es ist doch nicht zu fassen! Der Staat sorgt per Gesetz dafür, dass seine Steuerzahler sich in die Fänge von kommerziellen Lobbys begeben müssen, sonst machen sie sich strafbar.

  4. 26.

    Also ich versuche jetzt schon seit fast einem Jahr eine Antwort auf eine Anfrage beim straßenverkehrsamt zu bekommen, außer beschwichtigungen und Ausreden passiert da nichts.
    Dann kann ich das doch eigentlich genauso mit diesem Mist machen der vom Staat gefordert wird, lasse ich mir einfach ein Jahr Zeit.
    Es ist so frech wie mit den Bürgern umgesprungen wird die Tausende von Euros an Steuern monatlich in den Staat pumpen.

  5. 25.

    ...mindestens jedoch mit in den genannten Fällen höherer Kompetenz.

    Alles andere überlasse ich Ihrer Fantasie.

  6. 24.

    P. S.

    „ Kompetenz bei privaten Vermietern oder schlimmer noch den beauftragten Verwaltern war dort bisher relativ schlecht.“

    Zitat: Ein Mieter ohne diesbezügliche Verantwortung(der hoffentlich die Miete auch selbst bezahlt)

  7. 22.

    So ist es alles wird teurer.

    Zudem ist die Grundsteuer für die Kommunen die wichtigste Einnahmequelle.

    Die zweckgebunden Einnahmen verwenden die Gemeinden zum Erhalt der örtlichen Infrastruktur für die Allgemeinheit. (z.B. Schwimmbäder, Museen, Theater usw. Die klammen Kommunen werden daher Aufschläge machen. Der Hebesatz wird von den Gemeinden festgelegt und variiert daher stark.

  8. 21.

    Der Link im Text zu Boris Berlin ist nicht richtig (und verweist auf eine dubiose Website). Dir richtige Adresse lautet: https://fbinter.stadt-berlin.de/boris/. Ich darf Sie bitten, dies zu korrigieren.

  9. 20.

    Sie malen ein desaströses Bild von Wohnungsvermietern. Passt nahtlos zur überwiegenden Zahl der Kommentare.

    Und im übrigen zu meinen Mieterfahrungen, Kompetenz bei privaten Vermietern oder schlimmer noch den beauftragten Verwaltern war dort bisher relativ schlecht.

  10. 19.

    Sie brauchen lediglich dem Link im Artirkel oben zur Senatsverwaltung für Finanzen folgen. Eine weitere Internetsuche ist nicht nötig.

  11. 18.

    Wenn man Grundsteuer Rechner googlet bekommt man mehrere angezeigt. Außerdem ist der Bodenrichtwert 7x so hoch angesetzt, wie der Preis, den ich seinerzeit bezahlt habe. Eine Steigerung also um 700 %. Das sagt eigentlich schon alles.

  12. 17.

    Mhh jetzt soll ich den Bodenrichtwert rauskramen? Ich trag da 20 Euro ein und dann ist gut. Das kann der Bund doch wohl selber in Erfahrung bringen...

  13. 16.

    „5 Minuten Auskünfte und bei entsprechender Lage endlich weniger Zahlen als für ein vergleichbares Objekt in bester Lage. Ist doch schön, wenn die Welt gerechter wird.“

    Sie wissen aber schon, wen die Grundsteuer schlussendlich trifft?

    Gute Lagen werden also für weitere Bereiche der Gesellschaft noch weniger erschwinglich, sehr gerecht.

  14. 15.

    Das gilt für die schlussendlich Zahlenden (Mieter) mehr als für den Vermieter.

    Der Vermieter legt in letzter Konsequenz auf die Mieter um.

    Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnungen müssen die Mieter führen.

    Daher gilt Ihr Tipp den Mietern. informiert euch frühzeitig über die gesetzlichen Regelungen.

    Die Nachzahlungen aus NK-Abrechnungen drohen.

    Der Vermieter muss den Mietern die Ermittlung der Grundsteuer übrigens nicht erklären.

    Das muss der Mieter schon auch zukünftig noch selbst machen.

  15. 14.

    Es ist nur die Spitze des Eisberges, wetten? Wie bekomme ich auf bequeme Art die Daten? Diese Angaben eignen sich für weitere Gängeleien? Weil es aber nur die Grundlage für willkürlich festgesetzte kommunale Hebesätze nach Lage sind, wird an diesen kräftig "krakenähnlich" begehrlich "gefeilt". Und was eine gute (!) Lage ist bestimmt wer nochmal? Klagerecht? Fehlanzeige...(deshalb krakenähnlich).

  16. 13.

    Richtig! Es wird Zeit, dass eine Behörde endlich wieder Zugriff auf all meine Daten bekommen kann, wann und wo sie es möchte. Wie könnte so eine Behörde heißen? STASI? STAtistischesSicherheitsInformationsamt.

    Ehrlich Leute: 5 Minuten Auskünfte und bei entsprechender Lage endlich weniger Zahlen als für ein vergleichbares Objekt in bester Lage. Ist doch schön, wenn die Welt gerechter wird.

  17. 12.

    Mal ganz ketzerisch gefragt: Hat man als Eigentümer nicht auch Verantwortung? Sich zum Beispiel über die Gesetzeslage zu informieren?

  18. 11.

    Ich muss gar nix.
    Wenn der Staat nicht mal fähig ist, die Daten zur neuen Besteuerung selbst aus den eigenen Beständen zuzuordnen, werde ich ihm nicht helfen. Punkt.

  19. 10.

    Welcher Rechner ist das denn? Nach Angabe der Senatsverwaltung Berlin (Link im Artikel) ist eine Festsetzung der Höhe der Grundsteuer derzeit nicht möglich.

    "Anhand des festgestellten Grundsteuerwerts kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die Höhe Ihrer “neuen” Grundsteuer berechnet werden."

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