Lange Wartezeiten in der Psychotherapie - "Zu kurze Praxisöffnungszeiten sind Teil des Problems"

Sa 18.06.22 | 16:55 Uhr
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Symbolbild: Ein Mann sitzt am auf einem Sessel und unterhaelt sich mit seiner Psychotherapeutin. (Quelle: dpa/C. Klose)
Bild: dpa/C. Klose

Eine rbb|24-Datenrecherche zeigte, dass die Wartezeiten für einen Therapieplatz oft Monate betragen. Woran das liegt? Jedenfalls nicht daran, dass der Bedarf falsch eingeschätzt werde, sagt Ann Marini vom Gemeinsamen Bundesausschuss. Ein Problem liege auch bei den Therapeuten.

rbb|24: Frau Marini, wir waren überrascht, dass uns eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach der Veröffentlichung unserer Recherche geschrieben hat. Also eben des Ausschusses, in dem Krankenkassen und ärztliche Vertreter gemeinsam Richtlinien beschließen, unter anderem auch die zur Versorgung in der Psychotherapie. Haben Sie uns geschrieben, weil Sie unsere Berichterstattung gut fanden oder weil Sie sich geärgert haben?
 
Ann Marini: Ich fand speziell den spielerischen Zugang für die Wartezeiten-Thematik gut, also Ihr Newsgame, das Sie gebaut haben. Es macht für Nicht-Betroffene klar, was das Problem ist. Wie schwierig es sein kann, einen Therapieplatz zu bekommen. Was ich aber ein wenig vermisst habe in der Berichterstattung, ist der Fakt, dass es bei dem Thema Bedarfsplanung die Landes- und die Bundesebene gibt. Der G-BA legt die Richtlinie für die Bedarfsplanung bei der psychotherapeutischen Versorgung auf Bundesebene fest. Aber es ist vor allem die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen zu entscheiden, inwiefern man regional und lokal davon abweicht. Das ist auch, was die Richtlinie bewusst vorsieht.

Kurz erklärt

Der G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) besteht zur einern Hälfte aus Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen und zur anderen Hälfte aus Vertretern der so genannten Leistungserbringer. Zu den Leistungserbringern gehört die Kassenärztliche Vereinigung, aber auch die Krankenhausgesellschaft zum Beispiel. Hinzu kommen außerdem noch drei unparteiische Mitglieder, von denen eines den Vorsitz übernimmt.

Der G-BA legt durch Richtlinien fest, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen muss. 2019 hat der G-BA in diesem Rahmen auch festgelegt, dass es mehr Kassensitze für Psychotherapeut:innen braucht, damit diese wiederum mehr Therapieplätze für Kassenpatient:innen anbieten können.

Aber was können Sie denn zum Ergebnis unserer Recherche sagen? Dass zum Beispiel Wartezeiten im Schnitt zwölf Wochen und länger sind sind. Dass es ein starkes Gefälle zwischen Stadt und Land gibt.

Tatsächlich haben wir als Geschäftsstelle des G-BA keine eigenen Daten zu Wartezeiten. Und auch nicht zu den sogenannten lokalen Versorgungsgraden – also zum Zahlenverhältnis von Einwohnern zu Psychotherapiepraxen: Die aktuelle Versorgungssituation wird nicht vom G-BA, sondern vor Ort bewertet. Dort wird zum Beispiel geschaut, ob Wartezeiten entstehen, weil innerhalb einer Region die Sitze nicht gleichmäßig verteilt sind.

Grundsätzlich zielt die Bedarfsplanung natürlich darauf ab, dass das psychotherapeutische Angebot auf dem Land genauso abgesichert ist wie in Städten. Aber es zeigt sich, dass es in allen Arztgruppen immer wieder an Interessenten fehlt, die sich in strukturschwachen Regionen niederlassen. Das gilt auch für die Psychotherapeut:innen. Da stößt die Bedarfsplanung an Grenzen und es sind andere lokale oder regionale Förder- und Anreizsysteme gefragt.

Aber wieso ist das immer noch so schwer eine gute psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen? Sie hatten ja eigentlich 2018 schon in einem Gutachten [g-ba.de] als G-BA festgehalten, dass es 2.400 neue Psychotherapeut:nnen braucht. Tatsächlich sind nur ungefähr 800 neue Kassensitze geschaffen worden.

Wenn man über das von Ihnen zitierte Gutachten der Universität München spricht, fällt auf, dass das oft so verkürzt wird, als würde es den aktuellen Bedarf ausweisen. Aber es geht da um einen Ausblick basierend auf gewissen Annahmen. Außerdem wird eine dritte Zahl aus dem Gutachten so gut wie nie thematisiert. Das Gutachten zeigt auch, dass eine Umverteilung von Kapazitäten notwendig wäre. Es wird ein 'Abbau' von 2.527 Psychotherapiesitzen in überversorgten Regionen bei einem Versorgungsgrad von 140 Prozent thematisiert. Die Zahl muss man der von Ihnen zitierten Anzahl von 2.400 gegenüberstellen.

Diese Passage aus dem Gutachten ist uns nicht entgangen. Aber kann man denn wirklich von Überversorgung in den Städten sprechen, wenn man dort im Mittel zwei Monate auf eine Therapie wartet, nachdem man ein Erstgespräch hatte?

Es gibt auch Dinge, die die Bedarfsplanungs nicht beeinflussen kann, beispielsweise die Praxisöffnungszeiten. Für einen ganzen Arzt- oder Therapeutensitz muss die Praxis mindestens 25 Stunden in der Woche geöffnet sein. Ein normaler Arbeitnehmer wird aber in der Regel 37 bis 40 Stunden in der Woche arbeiten. Selbst wenn man also bedenkt, dass neben der Praxiszeit noch Verwaltung, das Schreiben von Gutachten und ähnliches anfallen oder Therapeut:innen teils sehr schwere Fälle behandeln, wirkt es auf mich, dass zu kurze Praxisöffnungszeiten Teil des Problems sind.

Von Krankenkassen hört man außerdem immer wieder, dass es Therapeut:innen gibt, die einen ganzen Kassensitz haben, den nicht voll ausnutzen. Die machen nebenbei noch Beratung und Coaching. Und das ist für die individuelle Lebensplanung vollkommen in Ordnung – für die Versorgung ist das aber ein Problem.

Wir haben ja mit Hunderten Therapeut:innen gesprochen. Und da hatten wir nicht den Eindruck, dass die ihren Kassensitz nicht voll ausschöpfen. Ist nicht eher das Problem, dass die Definition dafür, was als ausreichende Versorgung gilt, total veraltet ist? Die Definition beruht darauf, dass geschaut wurde, wie viele Therapeut:innen es 1999 in einem Gebiet gab. Und das ist dann mehr oder weniger die Zahl, die als 100 Prozent in der Versorgung gilt.

Natürlich können wir darüber diskutieren, ob der sogenannte Stichtagsbezug sinnvoll war und ist. Aber das ist eine Sache, die hat damals der Gesetzgeber so entschieden. Ich vermute ganz stark, dass sich der Gesetzgeber bei der nächsten Reform auch darüber Gedanken machen wird.

Ein ganz wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist aber: Die Verhältniszahlen von Einwohnern pro Praxen werden vom G-BA regelmäßig überprüft und angepasst. Es sind also keinesfalls die selben Zahlen wie seit den 90er Jahren. Und wie gesagt, man hätte regional schon heute die Chance, von den bundeseinheitlich angelegten Vorgaben abzuweichen und zwar deutlich.

Aber da drehen wir uns im Kreis. Die Therapeut:innen zeigen auf die KV. Die KV auf die G-BA-Richtlinien. Und Sie als G-BA sagen, die KV kann abweichen. Aber wieso machen Sie überhaupt noch Richtlinien, wenn alles variabel ist?

Das ist der gesetzliche Auftrag, den der G-BA zu erfüllen hat. Und die Bedarfsplanung gibt den Kassenärztlichen Vereinigungen einen Planungsrahmen, damit sie ihrerseits den Sicherstellungsauftrag erfüllen können.

Seit 2012 gibt es außerdem neben der bundeseinheitlichen Planung bereits Spielraum für die Regionen. Die wurde bei der letzten Reform 2019 weiter ausgebaut. Und diesen Spielraum für eine bedarfsgerechte Versorgung vor Ort zu nutzen, das ist Aufgabe der regionalen Ebene. So ist die Aufteilung.

Und jetzt unabhängig von der reinen Zahl der Theapeut:innen mit Kassenzulassung, müsste man nicht allgemein den Zugang vereinfachen? Zurzeit ist es doch viel Telefoniererei. Und ob eine Person mit Depressionen es hinkriegt, 20, 30 Anrufe pro Tag zu machen, das ist eher zu bezweifeln.

Absolut. Genau dafür gibt es ja auch die Terminservicestellen. Die vermitteln auch Termine für das sogenannte Erstgespräch. Hier wird erstmal abgeklärt, ob und inwiefern ein behandlungsbedürftiges psychisches Leiden vorliegt. Und wenn nötig unterstützen die Terminservicestellen einen bei der Suche nach einem Platz für eine Akutbehandlung oder Probesitzungen für eine Richtlinientherapie.

Leider vermitteln sie aber eben keinen Platz in der Richtlinientherapie selbst. Das ist aus meiner Sicht ein Knackpunkt. Diesen Teil der Versorgung hat der Gesetzgeber bisher außen vorgelassen. Überhaupt dass ein:e Therapeut:in ohne Begründung sagen kann, dass sie einen Patienten oder eine Patientin nicht aufnimmt, selbst wenn sie freie Kapazitäten hätte, das finde ich wirklich schwierig. Das machen andere Fachärzte oder Hausärzte nicht.

Gut, aber bei der Psychotherapie geht es schon darum, dass es persönlich passen muss zwischen Patient:in und dem Behandelnden.

Klar. Aber man muss auch sagen, dass eine Therapie eine medizinisch-fachliche Beziehung darstellt. Es geht darum, seelische Leiden zu lindern oder zu heilen. Dazu braucht es wie bei anderen Fachärzt:innen auch ein grundlegendes Vertrauensverhältnis. Aber das muss keine grenzenlose Sympathie füreinander sein.

Zur Person

Ann Marini

Leitet den Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Der G-BA erstellt Richtlinien für die Gesundheitsversorgung wie zum Beispiel auch bei der Psychotherapie.

Jetzt haben wir viel über das gesprochen, was im Argen liegt. Sehen Sie denn auch positive Fortschritte?

Also ich sehe in den Terminvergabestellen eine wirklich große Verbesserung für Patientinnen und Patienten. Hier werden vorhandene Kapazitäten transparent gemacht. Und selbst wenn das im Einzelfall bedeutet, dass man länger zur Praxis fahren muss oder nun eine:n Therapeut:in bekommt, die man sich nicht selbst ausgesucht hätte, dann ist das immer noch besser, als monatelang auf einen Termin bei der Wunsch-Therapeut:in um die Ecke zu warten. Ich würde mir darum wünschen, dass künftig auch so die Richtlinientherapie vermittelt wird.

Und Stichwort Digitalisierung und Videosprechstunde: Die Corona-Pandemie hat gezeigt, was alles geht. Eine Videosprechstunde kann sicher nicht immer das direkte Gespräch ersetzen. Aber in vielen Momenten ist sie auf jeden Fall hilfreich. In diesem Zusammenhang wird der G-BA oft für den Umfang und die Vergütung von Videosprechstunden verantwortlich gemacht. Das ist aber die Aufgabe der Vertragspartner des sogenannten Bundesmantelvertrags. Also die Vertreter der Krankenkassen und der Ärzteschaft.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Gespräch führte Haluka Maier-Borst

Hinweis d. Red: In einer früheren Version des Interviews war noch als Zitat separat ein Satz hervorgehoben, der bei der Autorisierung von Frau Marini zurückgenommen wurde. Wir haben dieses Zitat entsprechend ebenfalls rausgenommen.

45 Kommentare

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  1. 45.

    Bettina, es wurde keine Ferndiagnose gestellt. Vielmehr wurde hinterfragt und das ist eine Hauptaufgabe eines Therapeuten.

    Und wenn jemand eine Diagnose erfindet. die es in dieser Form nicht gibt, ist eine Bemerkung erlaubt.

    Arbeitsplatzdepression? Depression ja. aber Arbeitsplatzdepression nein.

    Auch darf der Leidensdruck eines Patienten, der angeblich 25 Jahre lang gemobbt wird und nur den Job nicht wechselt, weil er nicht auf die Betriebsrente verzichten will, durchaus bezweifelt werden

  2. 44.

    Ich wiederhole, nur ein Therapeut hat mir dieses Formular vorgelegt und sonst keiner. Und ja ich war auch bei anderen Therapeuten. Zudem zeigte genau dieser Therapeut null Interesse an mich. Deshalb habe ich auch nicht unterschrieben.
    @ Peter/Berlin Aber natürlich gibt es die Arbeitsplatz Depression. Wenn Sie wie in meinem Fall 25 Jahre lang am Arbeitsplatz schikaniert und gemobbt werden, bricht man irgendwann zusammen. So geschehen bei mir. 9 Monate war ich krank. Wie schon erwähnt haben in diesem großen Unternehmen wo ich tätig war selbst mehrere Betriebsärzte mir meine Depression bescheinigt. Und nein, ich habe durchgehalten bis zu meiner Rente. Denn auf die Betriebsrente wollte ich nicht verzichten. Auch habe ich meinem Hausarzt sehr viel zu verdanken.

  3. 43.

    Ein "echter" und guter Therapeut würde sich niemals zu solch einer abwertenden, spontanen Ferneinschätzung hinreißen lassen.

  4. 42.

    @ Sebastian
    Einer der "Belege" wohnt direkt unter mir.
    Und ehrlich gesagt bezweifle ich, dass Sie tatsächlich Therapeut oder Therapeutin sind.
    Denn so emotional wie Sie hier gegen mehrere Leute auf die Barrikaden gehen... scheint mir das nicht sehr professionell.
    Und jetzt entschuldigen Sie mich bitte.
    Ich muss nämlich weiterarbeiten.

  5. 41.

    Eine Arbeitsplatzdepression? Ich bin seit vielen Jahren Psychiater, aber so eine Diagnose ist mir auch noch nicht untergekommen.

    Wenn Sie Therapeuten ablehnen, kann der Leidensdruck nicht hoch sein?

    Wieso sollte ein kurzfristiger Urlaub eine Entschuldigung sein? Da kann durchaus die Behandlungsbedürftigkeit des Patienten bezweifelt werden.

    Jeder Mediziner sollte bei seinem Fachgebiet bleiben.

    Ihre Einstellung sorgt dafür, dass immer mehr Therapeuten nur nach Kostenerstattung arbeiten.

  6. 40.

    Sie irren. Wenn Sie eine Therapieeinheit nicht wahrnehmen, müssen Sie zahlen.

    Die Kassen zahlen ausgefallene Einheiten nicht. Dem Therapeuten entsteht durch das Fernbleiben ein finanzieller Schaden.

    Kein Therapeut darf Einheiten abrechnen, die nicht erbracht wurden.

    Bei uns müssen Patienten auch so eine Erklärung unterschreiben. Ausnahme ist schwere nachgewiesene Erkrankung. Allerdings wird dann der Ausfall nicht nachgeholt.

    Passt einem Patienten die Regel nicht, kann er gehen


  7. 39.

    Stimmt so nicht was Sie hier schreiben. Ich fragte beim lesen des Formulars den Therapeuten ob ein Fehlen durch entschuldigte Krankheit oder gar kurzfristig anberaumter Urlaub mit dazu gehören und er bejahte. Er meinte wörtlich zu mir: jedes Fernbleiben auch entschuldigt muß bezahlt werden. Schon komisch. Beim ersten Therapeuten brauchte ich so einen Wisch nicht unterzeichnen.
    @Hal Die Neurologin war dermaßen unfreundlich mir gegenüber und sie verschrieb mir sogleich sehr heftige AD, die ich nicht vertragen habe. Zudem war sie stocksauer, weil ich ihre Therapeuten ablehnte. Was ich im übrigen darf. Erst mein Hausarzt hat sich richtig verhalten und mir keine so harten AD verschrieben. Im übrigen litt ich an einer ausgemachten Arbeitsplatz Depression. Das haben mir sogar die Betriebsärzte reihum damals bestätigt.

  8. 38.

    Wenn Sie schon die 3. PT machen, ist diese Form der Behandlung wohl nicht für sie geeignet.

  9. 37.

    Danke dass sie mir Facharzt die Kompetenz abstreiten.

    Natürlich kommt vor der Medikation die Anamnese und die Diagnostik. Eine medikamentöse Therapie kann oft hilfreicher sein als eine Psychotherapie. Man kann beides auch koppeln.

    Wenn bei einer Erkrankung eine Stoffwechselstörung im Hirn vorliegt, helfen Medikamente nun mal besser.

    Darum gibt's ja Psychotherapeuten und Ärzte.

  10. 36.

    Das der Patient gleich zu Beginn der Behandlung unterschreibt, dass er bei unentschuldigtem Fernbleiben die Kosten zu tragen hat, ist normal und gerecht.

    Die Kassen zahlen solche Ausfälle nämlich nicht.

    Leider gibt's immer mehr Patienten, die innerlich nicht bereit sind, sich auf eine Therapie einzulassen. Letztlich bestimmt der Therapeut den Ablauf der Behandlung.

    Wenn ein Hausarzt Antidepressiva verschreibt, wäre ich als Psychiater extrem vorsichtig.

  11. 35.

    Es gibt kein Recht, dies zu kontrollieren.

    Genau solche Aussagen und Forderungen wie ihre tragen dazu bei, dass immer mehr Ärzte ihren Kassensitz zurückgeben

    Sie nehmen sich also heraus, einem Arzt oder Therapeuten Vorschriften machen zu können?

    Sie vergessen, dass es einen Anspruch auf medizinische Versorgung. Aber es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Arzt oder Therapeuten. Ebenso kann jeder Arzt und Therapeut einen Patienten ablehnen.

  12. 34.

    Natürlich gibt es viel Bürokratie. Allerdings bestimmt jeder Therapeut selbst wann und wie lange er öffnet bzw erreichbar ist.

    Viele Ärzte und Therapeuten sind teilweise auch noch als Gutachter tätig.

    Ich erlebe es in meiner Praxis oft, dass Patienten nicht flexibel sind und teilweise ein ganz schön hohes Anspruchsdenken haben.

    Wenn jemand einige Jahre unter Beschwerden leidet, ist das kein akuter Fall

  13. 33.

    Welche Beweise haben Sie denn?

    Es gibt keine Vorschrift, die einem niedergelassenen Therapeuten vorschreibt, wie und wann er erreichbar sein muss. Wie jemand einen Kassensitz ausschöpft ist von vielen Faktoren abhängig und geht den Patienten nichts an

    Wenn ein Therapeu nur vormittags oder nachmittags Sprechstunden anbietet. Ist das ok.

    Ärzte und Therapeuten sind keine Sklaven der Patienten

  14. 32.

    Und dann lassen sich Patienten abwimmeln, obwohl es Ihnen schlecht geht?

  15. 31.

    Das die nicht lange genug öffnen können liegt an der Bürokratie der Dokumentation. Wenn diese Zeit schon mehr als 50% der AZ ausmacht, stimmt am System etwas nicht. So gesehen ist der Vorwurf eine Frechheit und der „Ball gehört zurück gespielt“...

    P.S. Wer meint, hochnäsig Arbeit anderer geringschätzen zu können, sitzt meistens selbst im Glashaus.

  16. 30.

    Es stimmt schon mit den Zeiten. Wenn man einen Therapeuten sucht, dann muss man zeitlich flexibel sein. Das bedeutet, dass man notfalls die Arbeit zurück stellen muss. Das machen die meisten Arbeitgeber nicht mit, wodurch die Leute sich irgendwann krank schreiben. Dann haben sie die Zeit. Es wird halt teilweise viel zu spät erst geholfen.

    Zu dem Thema nicht behandlungsbedürftig. Ja, kann sein dass nicht bei jedem das so schlimm gleich ist. Manchmal frage ich mich, ob eine kurze Behandlung dieser Leute nicht besser wäre. Also vor dem Ausfall die Behandlung.

    Zu den Krankenkassen. Ja keine Ahnung, ob die irgendwann mal merken wie viele Ausfälle die Zahlen bevor man präventiv was macht. Aber das ist ja nichts neues.

  17. 29.

    Ich glaube sehr wohl, dass viele den Kassensitz nicht richtig ausschöpfen! Ich habe aus meinen persönlichen Umfeld Belege dafür. Zwar ist die Ausbildung nach dem Studium recht kostenintensiv ebenso ein Kassensitz. Trotzdem beobachte ich, dass viele Therapeuten nach der Ausbildung ne ruhige Kugel schieben. Vor allem die mit Kassenzulassung.
    Schon alleine die telefonische Erreichbarkeit ist eine Frechheit. Aber man muss sich ja nicht bemühen, es gibt ja genug Suchende. Bei Medizinern erlebt man ab und an ähnliches. Kenne einen Allgemeinmediziner aus Kreuzberg, der nur vormittags geöffnet hat. Und was machen berufstätige Menschen? Ich wünsche mir da mehr Vorgaben und Kontrollen.

  18. 28.

    Danke für diesen Beitrag, und danke, dass bei den Fragen auch nochmal kritisch nachgehakt wurde. Die Antworten von Frau Marini sind arrogant und zeigen deutlich, dass sie nie in einer solchen Situation war, und im falschen Beruf arbeitet. In der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation sollte man Empathiefähig sein und sich in die Lage der Patienten hineinversetzen können, welche gerade in Berlin schrecklich ist.

  19. 27.

    Sie waren bzw. sind auch offensichtlich nicht psychisch krank. Das ist eine ganz andere Hausnummer. Und depressive Phasen oder Verstimmungen sind keine Depressionen. Schlafstörungen basieren zumeist auf anderen Ursachen. Das ist eines der Probleme. Eine Diagnose muss schon gut sein. Wenn Sie als Ausgangspunkt einen Neurologen hatten, dann hat dieser eventuell nur eine psychische Störung ausschließen wollen. Nerven und Psyche sind auch nicht gleichzusetzen.

  20. 26.

    Das stimmt so nicht. Bei einigen psychischen Störungen sind Stoffwechselstörungen im Gehirn die Verursacher. Die kann man sehr gut mit Medikamenten behandeln, in dem der fehlende Stoff ersetzt wird.

    Es hat schon einen Grund, warum Psychotherapeuten nicht zu den Ärzten zählen.

    Ich als Facharzt möchte nicht mit einem Psychotherapeuten gleichgestellt werden.

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