Pläne zu Windkraftausbau vom Bund - Brandenburg soll mehr Windräder aufstellen als andere Länder

Mi 08.06.22 | 15:34 Uhr
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Mehrere Windräder stehen nahe Trebbin, Brandenburg (Bild: dpa/Joko)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 08.06.2022 | Mona Ruzicka | Bild: dpa/Joko

Um den Bau von mehr Windrädern in Deutschland durchzusetzen, plant der Bund ein neues Gesetz: Darin sollen die Länder Flächenvorgaben beim Windkraft-Ausbau bekommen. Brandenburg soll demnach mehr Fläche stellen als andere.

Brandenburg soll nach Plänen des Bundes einen überdurchschnittlichen Flächenanteil für den Windkraft-Ausbau erbringen. Das wurde am Mittwoch aus Kreisen des Bundeswirtschafts-, Klimaschutz- und Bauministeriums bekannt. Berlin soll hingegen weniger stark in die Pflicht genommen werden.

Der Bund plant demnach ein Gesetz, wonach den Ländern für einen schnelleren Bau von mehr Windrädern Flächenziele gesetzt werden sollen. Mit Hilfe dieses Gesetzes könnten dann Abstandsregeln der Länder für Windkraftanlagen ausgehebelt werden.

Den Plänen zufolge soll bundesweit ein gesetzlich verpflichtendes Flächenziel von 1,4 Prozent bis 2026 und von zwei Prozent bis 2032 gelten. Abstandsregeln für Windräder zu Wohngebäuden könnten dem Vorhaben zufolge zunächst in Kraft bleiben - verfehlt aber ein Bundesland seine spezifischen, nach Jahren gestaffelten Flächenvorgaben, würden diese Regelungen hinfällig. Um dies durchzusetzen, soll nicht nur Planungs- und Baurecht, sondern auch das Naturschutz-Gesetz geändert werden. Die Pläne dazu gingen am Mittwoch in die Ressortabstimmung.

Brandenburg mehr - Berlin weniger

Wie es aus Kreisen des Bundeswirtschafts- und des Bundesbauministeriums weiter hieß, werden die in den Ländern bestehenden "unterschiedlichen Voraussetzungen" für den Ausbau berücksichtigt. Bis 2032 müssen die Länder zwischen 1,8 Prozent und 2,2 Prozent ihrer Fläche ausweisen, dazwischen gelten Zwischenziele. Die Flächenpotenzialstudie für die Länder wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellt.

Stärker in die Pflicht genommen werden Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. An der unteren Grenze stehen Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt eine Mindestfläche von 0,5 Prozent des Landesgebiets. Länder, die ihre festgelegten Ziele übertreffen, können anderen Bundesländern ihre Flächen teilweise "übertragen".

Beschleunigung des Klimaschutzes

Der Ausbau der Windenergie in Deutschland sei mittlerweile "eine Frage der nationalen Sicherheit und entscheidend, um die Unabhängigkeit von fossilen Importen zu stärken als auch die Klimaziele zu erreichen", heißt es in den Unterlagen. "Dazu muss jedes Bundesland seinen Beitrag leisten." Derzeit sind demnach bundesweit nur 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen und nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar.

Um die Ziele zu erreichen, rüttelt der Bund an der Länder-Öffnungsklausel, die es den Ländern bislang erlaubt, Mindestabstände der Windräder von bis einem Kilometer zu Wohngebieten festzulegen. "Künftig dürfen Mindestabstandsregelungen nicht zu Flächenrestriktionen führen", heißt es. "Die Bundesländer dürfen im Grundsatz weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten", so weiter in der Erklärung. "Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt."

Mehrere Gesetzänderungen nötig

In Brandenburg müssen neu gebaute Anlagen bisher mindestens einen Kilometer von Wohnhäusern entfernt sein. Dieses Gesetz hatte der Brandenburgische Landtag erst im Mai beschlossen - mit Blick auf geplante Vorgaben des Bundes: Dieser hatte zuvor angekündigt, den Ländern Kompetenzen entziehen und eigene Abstandsregeln erlassen zu wollen. Eine derartige "Verhinderungsplanung" sei nicht akzeptabel, so Habeck. Eine Länder-Öffnungsklausel, die dazu geführt habe, dass es in einigen Ländern sehr große Abstände gebe, solle umgeschrieben werden.

Die Erklärung soll den Plänen zufolge am Mittwoch kommender Woche im Kabinett beschlossen und dann ins parlamentarische Verfahren gegeben werden. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. "Das ändert aber nichts daran, dass jedes Gesetz nach der Kabinettsbefassung dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet wird und dort von den Ländern besprochen und diskutiert werden kann", sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Geplant ist, dass das Wind-an-Land-Gesetz dann Anfang 2023 in Kraft tritt.

Grüne, CDU und AfD favorisieren Brandenburger Regelung

Der Landtagsabgeordnete Clemens Rostock (Grüne) sagte dem rbb am Mittwoch, er gehe davon aus, dass die Brandenburger Regelung Bestand haben werde. Das Bundesgesetz ziele auf Regelungen anderer Länder wie etwa Bayern. Das Brandenburger Gesetz sei flexibel; es ermögliche Dinge und verhindere sie nicht.

Die CDU-Abgeordnete Nicole Walter-Mundt betonte ebenfalls, Brandenburg habe genügend Flächenpotenziale. Allerdings müsse die Bundesregierung nachsteuern, damit Brandenburg nicht überproportional belastet werde. Auch Bayern und Baden-Württemberg hätten große Flächen.

Der AfD-Abgeordnete Daniel Münschke kritisierte, dass den Menschen die Möglichkeit genommen werde, sich gegen Windenergieanlagen vor ihrer Haustür zu wehren. Widerspruchsverfahren würden ausgehebelt. Er plädierte dafür, die Kernenergie für eine sichere Energieversorgung auszubauen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 08.06.2022., 14 Uhr

167 Kommentare

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  1. 167.

    „Lisa“ meint vermutlich den Flügelschlag wschwschwschwschwschwsch bei nicht absoluter Windstille als Dauerbelastung ohne Unterbrechung.

    P.S. Wenn man dem Diskussionsverlauf folgt, muss man nicht wieder von vorne anfangen, schon gar nicht mit Unterstellungen von einigen die eine Verunglimpfung ohne Not zum Ziel haben. Es wurde deutlich argumentiert. Neue Aspekte sind aber willkommen.

  2. 166.

    Wozu auch?
    Link: www.deutschlandfunknova.de/beitrag/vogelschutz-so-koennte-man-voegel-vor-dem-tod-in-windraedern-bewahren
    Wenn das der aktuelle Stand ist, lese ich da nur KÖNNTE und SOLLEN. #Glauben #Kosten
    @Steiner Volker
    Will ICH auch gar nicht. Knackpunkt: Brandenburg soll mehr Windräder aufstellen als andere Länder - Ende-1km-Regel.
    Klartext: Für die "Bundestreue" Länderregeln brechen und Einheimische mit fremden "Flatter-Eigentum" nerven.
    Link: https://www.wfb-bremen.de/de/page/stories/windenergie-bremen/wem-gehoeren-windkraftanlagen

  3. 165.

    Wie wollen Sie die Windräder hören wenn es Windstill ist ??
    Bei Windstille drehen sich keine Windräder, oder steht dann dort jemand und bläst dort in die Flügel

  4. 164.

    Das hohe Gericht da oben gibt dem kleinen Mann da unten natürlich kein Recht.

  5. 163.

    Was man da hören kann, wenn es WINDSTILL ist, wissen wohl nur Sie. Der heimliche Dieselgenerator in der Gondel?

    Noch dazu auf 1000m. Respekt Sie hören wohl wie ne Fledermaus.....

  6. 162.

    Sie sollten sich mal mehr mit Massenaussterben in der Erdgeschichte beschäftigen.

    Klar es stirbt nicht alles Leben auf der Erde, das behauptet auch keiner, aber durchaus sehr umfangreich höhere Lebewesen.
    Solch dramatische Klimaveränderungen gab es seit Jahrmillionen nicht mehr, der Mensch beendet eine Eiszeit (da Pole vereist sind wir noch in ner Eiszeit) die seit Jahrmillionen anhielt. Die Evolution des Menschen ist maßgeblich von den sehr stabilen Klimabedingungen (trotz IceAge Manni) der letzten hunderttausende Jahren abhängig gewesen.

  7. 161.

    Umzüge aus Beruflichen Gründen sind Ihnen fremd?

    Natürlich mit austeigen und kurzer Wanderung am Luckenwalder Windrad entlang. Hab ich früher öfter gemacht, da die WKA ja nicht weit weg waren, meine Tochter fand die Dinger super als Baby...(heute auch noch)

    Wenn Lärm so schlimm ist muss man zuerst Motorräder (und dann Autos) verbieten, aber die Diskussionen um Stromtrassen zeigen doch es geht gar nicht um Lärm, sondern "die Aussicht". In Brandenburg besonders reizvoll auf "natürliche" Kiefernforste und Maisfelder^^

  8. 160.

    Natürlich werden Sie nicht schreiben, warum die Anlage vor zig Jahren Ihrer Meinung nach illegal errichtet worden ist, weil Sie es selber nicht wissen. Bei 500 m Abstand dürfte bei der Anlage sicherlich aber entsprechend der demokratisch verabschiedeten Rechtslage zum Zeitpunkt der Genehmigung z.B. der TA Lärm genüge getan worden sein., auch wenn Sie lautmalerisch einen anderen Eindruck haben erwecken wollen.

  9. 159.

    Ach sind Gehörsinne des Menschen neuerding hochindividuell?

    Und ja die Straße 75 m von meinem Haus entfernt und die WKA früher habe ich professionell vermessen, hab zum Glück Zugang zu Messgeräten im 10000 Euro Bereich und die Ausbildung dafür.

    Bei meinem kurzen Halt in Luckenwalde habe ich nicht gemessen. Bin nur an die WKA nächsten Punkte der Öffentlichkeit Straßen mit Wohnbebauung gefahren, zb. Brandweg/Kiesweg.

    Bin nicht taub, hab ganz viel anderen Lärm gehört, jedes Motorrad auf der B ist gut zu hören.

  10. 158.

    Sie wissen nicht, wie man mittels Verwaltungsrecht die Bürger "über den Tisch zieht", um ein illegales Windrad, in 500m Abstand, rechtssicher zu machen? Dann fahren Sie nach Luckenwalde... da gibt es in der Bergsiedlung nicht nur einen Malermeister der die Geschichte genau kennt. Aus gutem Grund werde ich das Forum für Ihre "Aufschlauung" nicht missbrauchen dürfen.
    Ich gebe noch zu bedenken, dass Sie im Standortfall Grünheide, die demokratischen Gemeindvertreterbeschlüsse besonders hervorheben. Dürfen die Ihre Zusagen denn zurücknehmen, nachdem die Wasserzuteilungsbescheide verschickt wurden und wenn sie erfahren, dass sie eine Fernwasserleitung bezahlen sollen? Schade das Sie bei den Windrädern nicht ähnlich demokratisch denken und den (echt!)Betroffenen ein Abstands-Mitspracherecht einräumen. Und Verunglimpfungen, wie "Infraschallverbände" sind unnötig...

  11. 156.

    Wann stimmt der Abstand? Wenn das Windrad hinter dem Horizont nicht mehr zu sehen ist? Mein Gefühl sagt mir, daß das Ihr Wunsch ist.

  12. 155.

    Also halten Sie die WKA in Luckenwalde nur für gefühlt illegal? Denn weiterhin vermisse ich den Beleg, dass Ihre Behauptung dazu mit der Rechtslage übereinstimmt. Auch in Werder akzeptieren Sie die aktuelle Abstandregel aus dem BauGB nicht, sondern stelle willkürliche Forderungen, die Sie mit gewohnt "sachlichen" Sätzen wie "Es wird Städter geben, die sich ganz schnell an eine belebte Kreuzung zurück wünschen..." zu begründen versuchen.

  13. 154.

    Ich schlage vor, wir feiern die Ökokatastrophen in der gleichen Reihenfolge ab in der sie ursprünglich angekündigt wurden. Ich warte noch auf das "Waldsterben", das man uns für "spätestens im Jahr 2000" versprochen hatte. Aber die blöden Bäume stehen immer noch im Weg rum.

    Anders gesagt: Stromausfall ist mit Sicherheit eine Katastrophe, die Menschenleben kostet. Die "Klimakatastrophe" ist dagegen - angesichts der zweifelhaften Glaubwürdigkeit ihrer Protagonisten - möglicherweise geflunkert. Aber mutwillig herbeigeführte Stromausfälle könnten sie nicht verhindern, selbst wenn sie wider Erwarten tatsächlich einträte.

  14. 153.

    Der billige Braunkohlestrom kommt uns gerade teuer zu stehen. Klima und Spree gehen vor Hunde. Es wird immer wärmer und der Fluss wird verdreckt. Kann man das auch nachträglich den Kunden in Rechnung stellen?

  15. 152.

    Emotional wird man dann, wenn man das Gefühl hat, dass die betroffenen und teils willig einsehenden Menschen (wenn der Abstand stimmt) anderen Nichtbetroffenen, egal sind und "Opfer" abverlangen, die man selber nie (vermutlich) sich erarbeiten würde. Das zu erkennen und dagegen anzuschreiben ist das Gebot der Stunde, um schneller voran zu kommen.

  16. 151.

    Das haben diejenigen, die die Grafik erstellt haben, schon längst getan. Sie müssten nur mal Ihre Zuhause verlassen und ins Neuland gehen.

  17. 150.

    Ich glaube Ihnen gerne dass bei Luckenwalde WKA stehen. Sie behaupten zudem aber auch, dass eine dort seit 20 Jahren illegal stehen soll ohne das belegen zu können. Wenn dem so wäre, hätte ja längst jemand klagen können.

  18. 149.

    Ist das Bild so schwer zu entziffern? "Windgas" wäre H2 oder ggf. auch Methan erzeugt aus EE. Technik ist vorhanden
    Batterien sind z.B. allgemein bekannte Li-Batterien, aber auch RedoxFlow
    Was ein Pumpspeicherkraftwerk ist, muss ich wohl nicht erläutern, oder?

    Sie sollten auch nochmals den Artikel lesen: "Die Bundesländer dürfen im Grundsatz weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten", so weiter in der Erklärung. "Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt."
    In Brandenburg wird die Windenergienutzung durch Regionalpläne gesteuert, die ca. 2 % der Fläche dafür vorsehen.

  19. 148.

    Sie haben recht, nur geht es hier auch, wie man was, auf Kosten von wem, umsetzt. Und da offenbaren sich charakterliche Eigenschaften, die zu Wiederspruch gerade auffordern. Es gibt noch ein anderes Problem: Sie wollen ein Grundstück kaufen? Wie entscheiden Sie dann, wenn Sie kein Windrad in 500m Abstand, wie z.B. "illegal" in Luckenwalde errichtet, oder in 1000 m ein 244 m Hohes haben wollen? Wie macht man das bei dieser Gesetzeslage? Sind die Gesetze noch für oder schon gegen die Menschen gerichtet? Aber Sie haben erkannt, es gibt genug Flächen, Willige, das Bürgerwindrad und den Windeuro... Und es gibt die Leute mit Einstellungen, die ....

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