Pläne zu Windkraftausbau vom Bund - Brandenburg soll mehr Windräder aufstellen als andere Länder

Um den Bau von mehr Windrädern in Deutschland durchzusetzen, plant der Bund ein neues Gesetz: Darin sollen die Länder Flächenvorgaben beim Windkraft-Ausbau bekommen. Brandenburg soll demnach mehr Fläche stellen als andere.
Brandenburg soll nach Plänen des Bundes einen überdurchschnittlichen Flächenanteil für den Windkraft-Ausbau erbringen. Das wurde am Mittwoch aus Kreisen des Bundeswirtschafts-, Klimaschutz- und Bauministeriums bekannt. Berlin soll hingegen weniger stark in die Pflicht genommen werden.
Der Bund plant demnach ein Gesetz, wonach den Ländern für einen schnelleren Bau von mehr Windrädern Flächenziele gesetzt werden sollen. Mit Hilfe dieses Gesetzes könnten dann Abstandsregeln der Länder für Windkraftanlagen ausgehebelt werden.
Den Plänen zufolge soll bundesweit ein gesetzlich verpflichtendes Flächenziel von 1,4 Prozent bis 2026 und von zwei Prozent bis 2032 gelten. Abstandsregeln für Windräder zu Wohngebäuden könnten dem Vorhaben zufolge zunächst in Kraft bleiben - verfehlt aber ein Bundesland seine spezifischen, nach Jahren gestaffelten Flächenvorgaben, würden diese Regelungen hinfällig. Um dies durchzusetzen, soll nicht nur Planungs- und Baurecht, sondern auch das Naturschutz-Gesetz geändert werden. Die Pläne dazu gingen am Mittwoch in die Ressortabstimmung.
Brandenburg mehr - Berlin weniger
Wie es aus Kreisen des Bundeswirtschafts- und des Bundesbauministeriums weiter hieß, werden die in den Ländern bestehenden "unterschiedlichen Voraussetzungen" für den Ausbau berücksichtigt. Bis 2032 müssen die Länder zwischen 1,8 Prozent und 2,2 Prozent ihrer Fläche ausweisen, dazwischen gelten Zwischenziele. Die Flächenpotenzialstudie für die Länder wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellt.
Stärker in die Pflicht genommen werden Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. An der unteren Grenze stehen Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt eine Mindestfläche von 0,5 Prozent des Landesgebiets. Länder, die ihre festgelegten Ziele übertreffen, können anderen Bundesländern ihre Flächen teilweise "übertragen".
Beschleunigung des Klimaschutzes
Der Ausbau der Windenergie in Deutschland sei mittlerweile "eine Frage der nationalen Sicherheit und entscheidend, um die Unabhängigkeit von fossilen Importen zu stärken als auch die Klimaziele zu erreichen", heißt es in den Unterlagen. "Dazu muss jedes Bundesland seinen Beitrag leisten." Derzeit sind demnach bundesweit nur 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen und nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar.
Um die Ziele zu erreichen, rüttelt der Bund an der Länder-Öffnungsklausel, die es den Ländern bislang erlaubt, Mindestabstände der Windräder von bis einem Kilometer zu Wohngebieten festzulegen. "Künftig dürfen Mindestabstandsregelungen nicht zu Flächenrestriktionen führen", heißt es. "Die Bundesländer dürfen im Grundsatz weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten", so weiter in der Erklärung. "Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt."
Mehrere Gesetzänderungen nötig
In Brandenburg müssen neu gebaute Anlagen bisher mindestens einen Kilometer von Wohnhäusern entfernt sein. Dieses Gesetz hatte der Brandenburgische Landtag erst im Mai beschlossen - mit Blick auf geplante Vorgaben des Bundes: Dieser hatte zuvor angekündigt, den Ländern Kompetenzen entziehen und eigene Abstandsregeln erlassen zu wollen. Eine derartige "Verhinderungsplanung" sei nicht akzeptabel, so Habeck. Eine Länder-Öffnungsklausel, die dazu geführt habe, dass es in einigen Ländern sehr große Abstände gebe, solle umgeschrieben werden.
Die Erklärung soll den Plänen zufolge am Mittwoch kommender Woche im Kabinett beschlossen und dann ins parlamentarische Verfahren gegeben werden. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. "Das ändert aber nichts daran, dass jedes Gesetz nach der Kabinettsbefassung dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet wird und dort von den Ländern besprochen und diskutiert werden kann", sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Geplant ist, dass das Wind-an-Land-Gesetz dann Anfang 2023 in Kraft tritt.
Grüne, CDU und AfD favorisieren Brandenburger Regelung
Der Landtagsabgeordnete Clemens Rostock (Grüne) sagte dem rbb am Mittwoch, er gehe davon aus, dass die Brandenburger Regelung Bestand haben werde. Das Bundesgesetz ziele auf Regelungen anderer Länder wie etwa Bayern. Das Brandenburger Gesetz sei flexibel; es ermögliche Dinge und verhindere sie nicht.
Die CDU-Abgeordnete Nicole Walter-Mundt betonte ebenfalls, Brandenburg habe genügend Flächenpotenziale. Allerdings müsse die Bundesregierung nachsteuern, damit Brandenburg nicht überproportional belastet werde. Auch Bayern und Baden-Württemberg hätten große Flächen.
Der AfD-Abgeordnete Daniel Münschke kritisierte, dass den Menschen die Möglichkeit genommen werde, sich gegen Windenergieanlagen vor ihrer Haustür zu wehren. Widerspruchsverfahren würden ausgehebelt. Er plädierte dafür, die Kernenergie für eine sichere Energieversorgung auszubauen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 08.06.2022., 14 Uhr