Berliner Wahlchaos zur Bundestagswahl - Verfassungsrechtler: Nachwahl nur nötig, wenn Pannen mandatsrelevant waren

Fr 08.07.22 | 17:51 Uhr
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Archivbild: Menschen stehen in einer langen Schlange vor den Wahllokalen, September 2021 (Quelle: dpa-Zentralbild/Monika Skolimowska)
Audio: rbb24 Inforadio | 08.07.22 | Miriam Berger | Bild: dpa-Zentralbild/Monika Skolimowska

Das Chaos bei der Bundestagswahl in Berlin wird Juristen noch lange beschäftigen. Vor einer teilweisen Neuwahl stehen noch einige Hürden. Die betroffenen Wähler hätten aus Sicht eines Verfassungsrechtlers einen taktischen Vorteil.

Eine Nachwahl zum Bundestag wird es in Berlin wohl nur geben, wenn die Pannen am Wahltag im vergangenen September das Ergebnis maßgeblich beeinflusst haben. Zu dieser Einschätzung kam der Verfassungsrechtler Christian Pestalozza von der FU Berlin am Freitag auf Anfrage des rbb.

Die Menge an Pannen und Fehlern, von denen viele inzwischen gut dokumentiert sind, reiche allein nicht aus, so Pestalozza. Nur, wenn dadurch die Sitzverteilung im Bundestag verändert wurde, sei eine Nachwahl in einzelnen Wahlbezirken oder gar eine komplette Neuwahl zulässig. "Wenn das nicht der Fall ist, darf die Wahl wegen der Fehler nicht wiederholt werden", sagte er.

Das Bundesverfassungsgericht könnte dann lediglich feststellen, dass die Rechte einzelner Wähler verletzt wurden – etwa, wenn sie nicht wählen konnten, weil das Wahllokal wegen fehlender Stimmzettel zwischenzeitlich geschlossen war, wie es in Berlin der Fall war.

Wähler könnten taktisch wählen

Zwar habe es in der Vergangenheit bereits Wahlwiederholungen in Deutschland gegeben, allerdings nur wenige. Das habe auch mit dem enormen Aufwand zu tun, so der Verfassungsrechtler Pestalozza.

Zudem gebe es auch Argumente aus demokratischer Sicht: So könnten Wähler, die bei einer Nachwahl abstimmen können, taktisch wählen, um das Ergebnis der vorangegangenen Wahl gezielter zu beeinflussen, sagte Pestalozza. "Der aktuelle Wähler weiß besser, wie der Erfolg seiner Stimme sein wird." So würden dann zum Beispiel bei einer teilweisen Nachwahl die Wähler:innen in einigen Wahlbezirken eine zweite Chance zum Abstimmen erhalten, mit dem Wissen, wie die vorangegangene Wahl ausgegangen ist.

Entscheidung über Nachwahlen wohl im Oktober

Dass die zahlreichen Wahlpannen am 26. September 2021 mandatsrelevant sein könnten, ist zumindest wahrscheinlich. So sagte der SPD-Obmann im Wahlprüfungsausschusses des Bundestages, Johannes Fechner, am Freitag dem rbb, dass den Sozialdemokraten nur 800 Zweitstimmen gefehlt hätten, um einen weiteren Sitz im Bundestag zu bekommen.

Ob es zu einer möglichen Neu- oder Nachwahl in Berlin kommt, entscheidet sich zunächst im Wahlprüfungsausschuss des Bundestages. Dieser gibt eine Empfehlung ab, die vom Bundestag abgesegnet werden muss. Nach rbb-Informationen ist mit dieser Entscheidung im Oktober zu rechnen. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich laut Fechner geeinigt, eine Beschlussempfehlung für Neuwahlen auf den Weg zu bringen.

Schon jetzt rund 1.300 Beschwerden

Bereits heute liegen dem Wahlprüfungsausschuss rund 1.300 Beschwerden von Bürgern vor, so Fechner. Dass es Verfassungsklagen gegen das Berliner Ergebnis der Bundestagswahl geben werde, sei damit sehr wahrscheinlich.

Einspruchsberechtigt sind laut Gesetz Abgeordnete, deren Wahl bestritten wird, eine Fraktion oder eine Minderheit des Bundestages, die wenigstens ein Zehntel der gesetzlichen Mitgliederzahl umfasst, sowie auch einzelne wahlberechtigte Personen.

Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Wahlpannen Auswirkungen auf die Sitzverteilung hatten, werden die Karlsruher Richter wohl sehr schnell ein Urteil fällen. Erklären sie die Nachwahl für zulässig, muss diese im Anschluss innerhalb von maximal 60 Tagen durchgeführt werden.

Sendung: rbb24 Abendschau, 08.07.22, 19:30 Uhr

31 Kommentare

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  1. 31.

    Leander:
    "Nicht "mandatsrelevant"! Jede Stimme ist demokratierelevant.
    Wenn jetzt das Signal ausgesendet wird, dass nicht jede Stimme in der Wahl relevant ist, tut man der Demokratie einen Bärendienst."

    Aber das Signal wird doch gar nicht ausgesandt! Da, wo es keine mandatsrelevanten Fehler gab, sind die Stimmen bereits demokratierelevant ausgewertet. Da, wo es mandatsrelevante Fehler gab, konnten die Stimmen nicht ausgewertet werden und muss daher die Wahl wiederholt werden.

    Leander:
    "Man spart zwar Geld, aber das eh schon niedrige Vertrauen geht weiter flöten."

    Um Geld geht es hierbei nicht, sondern darum, dass eindeutig - das heißt ohne mandatsrelevante Fehler - errungene Mandate nicht einfach so wieder entzogen werden können: Rechtmäßig und demokratisch gewählt ist gewählt!

    Warum sollte in Bayern die Wahl wiederholt werden, obwohl es dort keine Fehler gab?

  2. 30.

    Hansen:
    "Das sehe ich auch so. Wenn eine Wahl auch nur in Teile ungültig ist, muss sie komplette wiederholt werden, da sonst ein Teil der Wähler Aufgrund des bekannten Ergebnisses taktisch wählen kann und damit ein Vorteil gegenüber den anderen Wählern hat."

    Das würde bedeuten, dass die Bundestagswahl solange wiederholt werden müsste, bis es nirgendwo mehr irgendeienn Fehler gibt. Sobald aber in Kleinkleckersdorf noch jemand seien Stimme abgeben darf, der erst um 18:01 im Wahllokal erschien, soll die GESAMTE Wahl wiederholt werden? Das würde unsere Demokratie lahmlegen!

    Vielmehr ist es so, dass den Abgeordneten, die eindeutig - also ohne mandatsrelevante Fehler und damit demokratisch - gewählt worden sind, das rechtmäßig und demokratisch errungene Mandat nicht einfach wieder durch eine komplette Neuwahl entzogen werdn darf, nur weil es irgendwo anders mandatsrelevante Fehler gab, die ihn aber nicht betreffen.

    Es gilt vielmerh: Demokratisch gewählt ist demokratisch gewählt!

  3. 29.

    Beend:
    Das Wähler auch nach 18 Uhr noch ihre Stimmen abgeben durften, ist ein schwerer Fehler des Wahlvorstehers
    Es ist egal, wann der Nachschub an Stimmzetteln kommt oder wieviel Kabinen es gibt: 18 Uhr ist Schluss."

    UNSINN!
    Alle Wähler, die bis 18:00 im Wahllokal erscheinen, dürfen abstimmen. Wer nach 18:00 erscheint, darf nicht mehr abstimmen. Das ist die Gesetzeslage!
    Und wenn die Stimmzettel erst später kommen, dann dürfen die Wähler, die bis 18:00 im Wahllokal erschienen sind, natürlich auch noch nach 18:00 ihre Stimme abgeben.

  4. 28.

    Bürger:
    "Sollte es nicht zu Neuwahlen kommen, weiß ich für die Zukunft was meine Wählerstimme wert ist und werde dann die große Partei der Nichtwähler als die meine betrachten.Wahrscheinlich werden so auch noch viele Andere denken.Das wäre dann ein Bärendienst an unserer Demokratie."

    UNSINN!

    Wenn es in Ihrem Wahlkreis nicht zu einer Wahlwiederholung kommt, dann gab es keine mandatsrelevanten Fehler in Ihrem Wahlkreis. Das heißt, Ihre Stimme wurde gewertet für die Zusammensetzung der entsprechenden Parlamente.

    Wenn es in Ihrem Wahlkreis zu einer Wahlwiederholung kommt, dann gab es mandatsrelevante Fehler in Ihrem Wahlkreis. Das heißt, Ihre Stimme konnte nicht für die Zusammensetzung der entsprechenden Parlamente gewertet werden. Daher gibt es eine Wahlwiederholung.

    In jedem Fall wird Ihre Stimme gewertet! Das ist Demokratie!

    Was wollen Sie mehr? Wo ist Ihr Problem?

  5. 27.

    Bgg:
    "Bitte erläutern Sie mal den Unterschied zwischen Wahlpannen und Wahlfälschung. Ist denn der Vorsatz auszuschließen?"

    Ist ganz einfach: Mit nachgewiesenem Vorsatz ist es Wahlfälschung, ohne nachgewiesenen Vorsatz ist es nur eine Wahlpanne!

  6. 26.

    Wer nach 18:00 Uhr gewählt hat, dürfte entweder gar nicht oder nicht rechtssicher dokumentiert worden sein. Üblicherweise wird ja nur vermerkt DASS jemand gewählt hat, nicht aber WANN. Und da es wohl Einige waren, ist nicht auszuschließen, dass es eben doch mandatsrelevant war. Selbst, falls das unwahrscheinlich gewesen sein könnte, kommt dann nur eine Neuwahl in Betracht, um eine freie, geheime und gleiche Wahl zu gewährleisten. Ist die Anzahl der Wähler in der Nachwahl zu gering, wird auch die geheime Wahl beeinträchtigt, weil dann eher Rückschlüsse gezogen werden können. Das Thema ist leider nicht ganz trivial.

  7. 25.

    So ist das nicht ganz richtig. Die -Wahllokale- schliessen um 18.00 Uhr. Wer bis dahin das-Wahllokal- betreten hat, darf auch noch wählen. Wenn sich dort, z.B. in einer Turnhalle, noch Wahlberechtigte aufhalten, die noch nicht gewählt haben, dürfen sie noch ihre Stimme abgeben.

  8. 24.

    Wer genau stellt wie fest, ob eine "Wahlpanne" mandatsrelevant war bzw. ist?

  9. 23.

    Rupert Scholz, Staatsrechtler und ehemaliger Bundesverteidigungsminister, ist der Meinung, dass die Berliner Wahl für ungültig erklärt und wiederholt werden muss.
    Ein möglicherweise fehlerhaftes Ergebnis bei den Wahlen am 26. September in Berlin kann sich auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages auswirken. Die Linke war trotz Scheiterns an der 5-Prozent-Hürde mit 39 Abgeordneten in den Bundestag eingezogen, weil sie drei Mandate erhalten hat, zwei davon in Berlin. Wenn die Wahl in Berlin wiederholt werden muss und eines der beiden Berliner Direktmandate der Linken nicht bestätigt wird, so könnte die Fraktion der Linken wieder aus dem Bundestag verschwinden. Und wenn Bundestagsmandate neu sortiert werden müssen, könnte es theoretisch auch Konsequenzen für die Wahl des Bundeskanzlers geben.

  10. 22.

    Auch hier kann doch auch erstmal geprüft werden, inwieweit die Anzahl der abgegebenen Stimmen nach 18:00 dass Ergebnis überhaupt hätte beeinflussen können. Ein pauschales "Alles wiederholen" ist der typische klare, einfache und falsche Ansatz derer, denen Differenzierzung zu schwer ist.

  11. 21.

    Nein, oberstes Gebot ist die Gleichwertigkeit aller Stimmen. Wenn Menschen mit dem potentiellen Wissen erster Hochrechnungen noch ihre Stimme abgeben können, dann ist diese Gleichwertigkeit nicht mehr gewährleistet. Wenn die Wahl tatsächlich aus organisatorischen Gründen verlängert werden muss, dürfen keine Hochrechnungen veröffentlicht werden. Dies ist aber geschehen und damit der Gleichheit der Wahl ein Schaden zugefügt worden, der eine Neuwahl mindestens in diesen Wahlbezirken eigentlich unumgänglich macht.

  12. 20.

    Darüber könnte man trefflich streiten.
    "Welche fünf Grundsätze bestimmen eine Wahl?
    38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) festgelegten Wahlrechtsgrundsätzen ist die Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim."
    Ist die Gleichheit bei einer Nachwahl gegenüber den Anderen noch vollständig gegeben?

  13. 19.

    Ich verstehe nicht, wie Teile der Gesellschaft nicht verstehen können oder wollen, dass es Problemen in einigen Wahllokalen gab, in anderen nicht. Das manches bekannt aber mathematisch nicht relevant ist. Das aber immer in einen Topf hauen und daraus Forderungen und Vorwürfe ableiten.

  14. 18.

    Es hätte am Montag nach der Wahl schon fest stehen müssen bei all den Pannen das neu gewählt werden muss! Einfach schon aus dem Grund weil falsche Stimmzettel in verschiedenen Bezirken ausgegeben wurden und so diese Stimmen ohne Fehlverhalten der Wähler ungültig waren! Und wenn es nur 10 oder 1 dieser Fehler gab ist das nicht demokratisch! Und im Ernst wer liest das Kleingedruckte unten am Rand ?

  15. 17.

    Nein. Oberste Priorität muss haben, dass jeder Wähler seine Stimme abgeben kann. Ohne eigenes Verschulden muss dieser dann gegebenenfalls auch nach 18 Uhr seine Stimme abgeben können.

  16. 16.

    Jede Stimme ist relevant, nicht jede Stimmverschiebung ändert etwas am mathematischen Ergebnis.

    Dieses Nichtverständnis und die daraus resultierenden Aussagen schaden weitaus mehr.

  17. 15.

    Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht Ihre Aussage?

    Es gibt durchaus Regelungen zu Nachwahlen, die auch schon angewandt worden sind (wenn auch bspw auf Bundesebene meistens aus Todesfallgründen), da wurde in den betroffen Wahlkreisen neu gewählt.

  18. 14.

    Bei den derzeitigen Umfragen würde sich an der Stimmverteilung vermutlich nicht viel ändern. Ich wüsste auch nicht, warum ich mich anders entscheiden sollte.
    Da der Prozess so unsagbar lange dauert, ist die Frage warum überhaupt noch der Gedanke besteht neu zu wählen.

  19. 13.

    Der springende Punkt ist nicht der, ob Vorsatz oder nicht, sondern alleine der Umstand, dass die Leute in der Schlange vor den Wahllokalen, noch weit nach 18 Uhr, also bereits um die Hochrechnungen wissend, taktisch wählen konnten. Erinnert sei nur an das Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Rot und Grün. Das somit zustandegekommene Ergebnis ist eines jeden lupenreinen Demokraten unwürdig. Mir erschließt sich nicht, weshalb Teile der Gesellschaft schon derart abgebrüht sind, dieses grobe Manko mit einem Wisch wegzufegen?

  20. 12.

    Nicht "mandatsrelevant"! Jede Stimme ist demokratierelevant.
    Wenn jetzt das Signal ausgesendet wird, dass nicht jede Stimme in der Wahl relevant ist, tut man der Demokratie einen Bärendienst.
    Man spart zwar Geld, aber das eh schon niedrige Vertrauen geht weiter flöten.
    Ein guter Verfassungsrechtler würde diese Perspektive in Betracht ziehen, und nur ein schlechter sie ausklammern.

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