35 Einsprüche - Gericht verhandelt am 28. September über Berliner Abgeordnetenhauswahl

Fr 05.08.22 | 12:33 Uhr
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Zahlreiche Menschen stehen im September 2021 in einer langen Schlange vor den Wahllokalen im Tiergarten Gymnasium in der Altonaer Straße (Bild: dpa/Monika Skolimowska)
Audio: rbb24 Inforadio | 05.08.2022 | Thorsten Gabriel | Bild: dpa/Monika Skolimowska

Der Berliner Verfassungsgerichtshof will am 28. September öffentlich über die Einsprüche gegen das Ergebnis der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom vergangenen Jahr verhandeln. Die neun Richterinnen und Richter wollen sich dabei zunächst mit vier von insgesamt 35 eingereichten Einsprüchen befassen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Dabei handelt es sich demnach um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Senatsinnenverwaltung sowie der AfD und von Die Partei. Diese Verfahren seien geeignet, "alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlgeschehen abzudecken", hieß es.

Über weitere Wahlprüfungsanträge soll dann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Laut Gericht sollen in der mündlichen Verhandlung die Wahlfehler, die Beeinflussung der Sitzverteilung und Rechtsfolgen erörtert werden.

Sofortige Entscheidungen eher unwahrscheinlich

Die Beteiligten erhalten demnach Gelegenheit, zum Wahlgeschehen, möglichen Versäumnissen und damit verbundenen Rechtsfragen Stellung zu nehmen und ihre Rechtsauffassung vorzutragen. Eine Entscheidung wird an diesem Tag jedoch voraussichtlich nicht getroffen. Hierfür hat das Gericht laut Gesetz drei Monate Zeit.

Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten - dazu gehören neben den Antragstellenden unter anderem der Präsident des Abgeordnetenhauses, die Senatsinnenverwaltung, die Landeswahlleitung, Abgeordnete sowie betroffene Bewerberinnen und Bewerber - soll die Verhandlung in einem Hörsaal der Freien Universität stattfinden. Auch Bürgerinnen und Bürger können laut Gericht teilnehmen. Insgesamt ist in dem Saal Platz für 570 Menschen.

Einsprüche zur Bundestagswahl in gesonderten Verfahren

Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September 2021 hatte es in der Hauptstadt zahlreiche Pannen gegeben - etwa fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen oder zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale.

Die Einsprüche gegen das Ergebnis der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen werden nun vor dem Verfassungsgericht verhandelt.

Für die Einsprüche gegen das Ergebnis der Bundestagswahl ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags zuständig. Dieser erarbeitet eine Beschlussempfehlung, über welche dann das Parlament im Oktober entscheiden soll. Der Ausschuss will empfehlen, die Bundestagswahl in rund 400 Berliner Wahlbezirken wiederholen zu lassen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 05.08.2022, 15 Uhr

14 Kommentare

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  1. 14.

    Es ist schon schwach was in Berlin alles so schiefgelaufen ist und noch schiefläuft.
    Aber die Angelegenheit verläuft sowieso im Sande und nach einer Weile spricht kein Mensch mehr darüber. So ist es doch immer.
    Ich glaube nicht daran, dass es in den betroffenen Bezirken Neuwahlen geben wird.

  2. 13.

    Natürlich wird es im Sande verlaufen, wie naiv muss man sein, dass nicht zu erkennen. Glauben sie im Ernst, alle gefassten und beschlossenen Beschlüsse des letzten Jahres aus den Betroffenen Wahlbereichen werden dann annulliert und zurückgenommen? Geht schon deshalb gar nicht, weil es gar nicht mehr unterschieden werden kann ob ein Wahlbezirk maßgeblich an einer Entscheidung beteiligt gewesen ist. So viel zu ihrer Demokratie und Träumen sie gern weiter.

  3. 12.

    Artikel auch nicht gelesen?

    Wenn die Entscheidung des Gerichtes so bedeutungsvoll ist, warum braucht es dann für eine Entscheidung über 12 Monate seit dem Vorfall? Denn so konnten im Berlin schon Regierungsentscheidungen getroffen werden, obwohl die Legitimation der Regierung gar nicht gesichert ist. Nun ist ja auch schon ein gutes Stück der Legislaturperiode vorbei und evtl..Mehrheitsbeschlüsse gar nicht legal im demokratischen Sinn.

  4. 11.

    Ein Jahr nach der Wahl!
    Wie das ausgeht?
    Wie das Hornbacher Schießen.
    Nachdem selbst das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen nach einer Einladung aller Bundesrichter zum Essen vor einem richungsweisenden Urteil zu Merkel ins Kanzleramt geladen wurde, habe ich jegliches Vertrauen verloren.
    Eingesetzt von den jeweiligen Parteien, die die "Wahl" gewonnen haben, ist das Urteil schon von vornherein klar: die Doktorarbeitkopierende wird weiter ihr Unwesen treiben(Straßen und Plätze nach ukrainischen Städten umbenennen), die Verbots-, Vorschriften- und Beformundungspartei wird weiter eine Minderheit bevorzugen und die Stasi- und Mauerschützenpartei richtet sich am Trog ein.
    Die Stadt bleibt ein rot-grünes Experementierfeld und bürgerverachtend.

  5. 10.

    Horst:
    "Antwort auf [Günther ] vom 05.08.2022 um 13:17
    Wäre ein salomonisches Urteil, welches ich aufrund der Kosten und den aktuellen Krisensituationen begrüßen würde."

    Wäre aber undemokratisch, weil dort, wo es keine mandatsrelevanten Fehler gab, die Abgeordneten also zweifelsfrei demokratisch gewählt wurden, diesen Abgeordneten nicht einfach so wieder das Mandat entzogen werden darf, nur weil es in Nachbarwahlbezirken mandatsrelevante Fehler gab! Es kommt ja auch niemand auf die Idee, die gesamte Bundestagswahl zu wiederholen, nur weil es in Berlin Fehler gab. Und so darf nicht im Wahlkreis oder -bezirk X die Wahl wiederholt werden, nur weil es im Wahlkreis- oder -bezirk Y mandatsrelevante Fehler gab. Das wäre undemokratisch!

  6. 9.

    Eiskalle:
    "Was soll dabei rauskommen die ganze Sache kostet dem Steuerzahler richtig Geld und verläuft anschließend im Sande."

    Was dabei herauskommen soll? Demokratie wird dabei herauskommen. Es wird herauskommen, wo es mandatsrelevante Fehler gab und die Wahl wiederholt werden muss und wo es keine mandatsrelevante Fehler gab und die Wahl nicht wiederholt werden darf. Das ist das demokratische Prozedere bei demokratischen Wahlen, bei denen leider fahrlässige Fehler passiert sind.

    In Diktaturen wie z.B. Russland ist das anders. Dort passieren nicht nur fahlässige Fehler, sondern bewußte Manipulationen, aber es werden Wahlen wiederholt.

    Ja, Demokratie kostet auch Geld. Aber das spricht nicht gegen Demokratie.

    Und nein, es wird nichts "im Sande verlaufen"! Warum sollte das auch "im Sande verlaufen"? Wie kommen Sie auf diesen Unsinn?

  7. 8.

    Quatsch. Warum die Wahl wiederholen, wenn die nächste schon fast vor der Tür steht? Man kann es wirklich übertreiben.

    Neuwahlen in den betroffenen Wahlkreisen waren kaum möglich, denn die Bedingungen, Wähleranzahl und Zusammensetzung der abgegebenen Stimmen sind ja nicht bekannt.

    Fraglich ist auch, ob eine Neuwahl wirklich andere Ergebnisse bringt?

    Letztlich viel heiße Luft um nix

  8. 7.

    Vielleicht sollte man sich auch dahingehend einigen dass das Ergebnis zur nächsten Abgeordnetenhauswahl durch Würfeln oder Flaschendrehen ermittelt werden könnte. Und sollte dann das Ergebnis nicht wie erhofft wieder rot/rot/grün sein, könnte man ja nach Belieben wiederholen und wiederholen und …
    Außerdem hätte dass den Vorteil bei erneuten Ungereimtheiten, um nicht von Manipulationen, zu sprechen , die Wahlhelfer/innen dafür verantwortlich zu machen um ein Senatsversagen auszuschließen.

  9. 6.

    Was soll dabei rauskommen die ganze Sache kostet dem Steuerzahler richtig Geld und verläuft anschließend im Sande.

  10. 5.

    Wäre ein salomonisches Urteil, welches ich aufrund der Kosten und den aktuellen Krisensituationen begrüßen würde.

  11. 4.

    Einigung zwischen wem? Zwischen allen Wählern und Gewählten? Einigung statt demokratischer Rechtsstaat?

    In einem demokratischen Rechtsstatt gilt:

    1. Wer demokratisch gewählt wurde ohjne mandatsrelevante Fehler, dem darf nicht einfach so das Mandat wieder e4ntzogen werden, nur weil es im Nachbarwahlbezirk mandatsrelevante Fehler gab! Unzweifelhaft gewählt bleibt gewählt!

    2. Dort, wo die Fehler mandatsrelevant sind, da muss die Wahl wiederholt werden!

    3. Es muss also geprüft werden, wo die Fehler mandatsrelevant waren und wo nicht. Und dann ist entsprechend Pu8nkt 1 und 2 zu verfahren.

    Alles andere ist mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht zu vereinbaren. Im übrigen sind natürlich die Gesetze anzuwenden, die das Verfahren regeln (Wahlgesetze etc.).

  12. 3.

    Artikel nicht gelesen?

    Erstens steht im Artikel, dass die Entscheidung innerhalb von 3 Monaten kommen wird!

    Und zweitens wird das Gericht diesen Fall beschleunigt bearbeiten wegen der besonderen Bedeutung.

  13. 2.

    Eine Gerichts Entscheidung kommt sicherlich erst kurz vor der nächsten Wahl, so dass die jetzt zu verzeichnenden Beanstandungen ohne Konsequenzen bleiben. Ein etwas schnelleres Arbeiten der Justiz wäre wünschenswert.

  14. 1.

    Vielleicht wird eine Einigung erzielt mit der Maßgabe, die Wahlen zusammen mit den nächsten Wahlen zu wiederholen!

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