Teurer Justizfehler - Rangsdorfer Grundstücksstreit beschäftigt Rechtsausschuss des Landtags
Der Fall einer Familie, die in Rangsdorf ein Grundstück ersteigerte, ein Haus baute und nun wegen eines Justizfehlers alles an einen früheren Besitzer des Grundstücks zurückgeben muss, schlägt hohe Wellen und wird nun sogar den Landtag beschäftigen.
Der Fall einer Rangsdorfer Familie, die wegen eines Justizfehlers voraussichtlich Haus und Grund verlieren wird, wird den Rechtsausschuss des Brandenburger Landtages beschäftigen.
Die Linken-Fraktion im Landtag hat das Thema auf die Tagesordnung der Sitzung am 1. September setzen lassen, wie der rbb erfuhr. Sie fordert, das Land solle für den Behördenfehler Schadensersatz zahlen. Es sei ein seltener Einzelfall, in dem Recht und Gerechtigkeit auseinanderfielen. Auch die Freien Wähler haben gegenüber Antenne Brandenburg vom rbb angedeutet, sich des Falles anzunehmen.
Familie verliert wohl selbst gebautes Haus
Das Amtsgericht Luckenwalde hatte vor zwölf Jahren ein unbebautes Grundstück versteigert, ohne vorher ausreichend gründlich nach dem Eigentümer zu suchen. Dieser erfuhr erst später von dem Verkauf. Das Landgericht Potsdam entschied 2014, dass der Eigentümer das Grundstück zurückbekommen muss und zwar mitsamt dem Haus, das die Käufer-Familie dort in der Zwischenzeit gebaut hatte. Sie hatte dafür einen Kredit von 280.000 Euro aufgenommen.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hatte die Entscheidung am Donnerstag bestätigt. Die betroffene Familie will nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 06.08.22, 12:30 Uhr
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