Teurer Justizfehler - Rangsdorfer Grundstücksstreit beschäftigt Rechtsausschuss des Landtags

Sa 06.08.22 | 17:46 Uhr
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Der Brandenburger Landtag im Juli 2022 (Bild: imago images/Eberhard Thonfeld)
Audio: Antenne Brandenburg | 06.08.22 | Lisa Steger | Bild: imago images/Eberhard Thonfeld

Der Fall einer Familie, die in Rangsdorf ein Grundstück ersteigerte, ein Haus baute und nun wegen eines Justizfehlers alles an einen früheren Besitzer des Grundstücks zurückgeben muss, schlägt hohe Wellen und wird nun sogar den Landtag beschäftigen.

Der Fall einer Rangsdorfer Familie, die wegen eines Justizfehlers voraussichtlich Haus und Grund verlieren wird, wird den Rechtsausschuss des Brandenburger Landtages beschäftigen.

Die Linken-Fraktion im Landtag hat das Thema auf die Tagesordnung der Sitzung am 1. September setzen lassen, wie der rbb erfuhr. Sie fordert, das Land solle für den Behördenfehler Schadensersatz zahlen. Es sei ein seltener Einzelfall, in dem Recht und Gerechtigkeit auseinanderfielen. Auch die Freien Wähler haben gegenüber Antenne Brandenburg vom rbb angedeutet, sich des Falles anzunehmen.

Familie verliert wohl selbst gebautes Haus

Das Amtsgericht Luckenwalde hatte vor zwölf Jahren ein unbebautes Grundstück versteigert, ohne vorher ausreichend gründlich nach dem Eigentümer zu suchen. Dieser erfuhr erst später von dem Verkauf. Das Landgericht Potsdam entschied 2014, dass der Eigentümer das Grundstück zurückbekommen muss und zwar mitsamt dem Haus, das die Käufer-Familie dort in der Zwischenzeit gebaut hatte. Sie hatte dafür einen Kredit von 280.000 Euro aufgenommen.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hatte die Entscheidung am Donnerstag bestätigt. Die betroffene Familie will nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 06.08.22, 12:30 Uhr

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62 Kommentare

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  1. 62.

    Das "selbst gebaute". So wie es der Duden empfiehlt. https://www.duden.de/rechtschreibung/selbst_gebaut

  2. 61.

    Ich möchte gerne mal fragen, was mit Gutgläubigem Erwerb ist ( § 932 BGB).
    Wenn der Käufer in gutem Glauben war, wovon hier anscheinend auszugehen ist, kann er doch Eigentümer werden.
    Also muss es dann eine Entschädigung für den plötzlich auftretenden Anspruchsteller geben, oder?
    Die Entschädigung muss m.E. vom "Verkäufer", hier Luckenwalde, geleistet werden.
    Bin ich auf dem Holzweg?

  3. 60.

    So ein Schwachsinn. Dann wäre Hehlerei quasi immer straffrei. Könnte der Hehler immer sagen, ich wusste nicht, dass das geklaut ist. Gab schon etliche Urteile dazu.

  4. 59.

    Ich möchte gerne mal fragen, was mit Gutgläubigem Erwerb ist ( § 932 BGB).
    Wenn der Käufer in gutem Glauben war, wovon hier anscheinend auszugehen ist, kann er doch Eigentümer werden.
    Also muss es dann eine Entschädigung für den plötzlich auftretenden Anspruchsteller geben, oder?
    Die Entschädigung muss m.E. vom "Verkäufer", hier Luckenwalde, geleistet werden.
    Bin ich auf dem Holzweg?

  5. 58.

    Eine Amtshaft kommt nur in Frage, wenn der zuständige, mit der Überprüfung beauftragte, Sachbearbeiter mit Vorsatz nicht richtig ermittelt hätte. Dürfte hier wohl nicht vorliegen. Fehler bleiben menschlich, auch bei solchen schwerwiegenden Konsequenzen. Schadenersatz sollte aber meiner Meinung nach durch den Dienstherren gezahlt werden. Die Familie kann in den Fall für nichts und hat auf die Behörden zurecht vertraut.

  6. 57.

    Der Erbanfall hängt im deutschen Recht NICHT von einer Annahmeerklärung des Erben ab, sondern erfolgt unmittelbar mit dem Tode des Erblassers. Auch der unbekannte Erbe wird mit dem Todesfall Erbe. Wegen des Rechts zur Erbausschlagung ist er zunächst „nur“ vorläufiger Erbe, der gesetzlich geschützt wird, ist aber gleichwohl Erbe des Erblassers. Es gibt im Erbfall also rechtlich keine Lücke bei der Eigentümerstellung.

  7. 56.

    Verliert die Familie nun selbst das gebaute Haus oder das selbstgebaute Haus?

  8. 55.

    mitleser:
    "Das Gericht ist dazu verpflichtet die Urkunden, mithin Beschlüsse etc, dem Eigentümer zuzustellen. Darum, und nur darum, erfolgt eigentlich eine Eigentümerermittlung. Scheitert diese, wird öffentlich zugestellt.
    Und da liegt die Krux.
    Zumindest ich kann nicht sagen, ob das geschehen ist. Ist das unterblieben, ist die Geschichte vor LG/OLG nicht zu beanstanden."

    In der Berichterstattung des RBB wurde diesbezüglich schon ausgeführt, dass das Gericht festgestellt hat, dass vor der Versteigerung nicht der Eigentümer benachrichtigt wurde, obwohl seine Adresse aktenkundig war. Das ist eine Amtspflichtverletzung i.S.d. § 839 Absatz 1 BGB, und deshalb dürfte es hier eine Staatshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Artikel 34 GG geben.

  9. 54.

    mitleser:
    "Und zur Staatshaftung... wenn das Verfahren nach ZVG sauber gelaufen ist, sehe ich da keine Chance.
    Der Kommentar dazu ist aktuell noch nicht zu lesen, aber Sie werden ihn finden ;)"

    Wieso keine Chance? Ich sehe eher große Erfolgsaussichten. Es scheint ein eindeutiger Fehler eines Beamten vorzuliegen. Es gibt einen Schaden. Und es gibt den Kausalzusammenhang. Ich sehe den Tatbestand des § 839 Absatz 1 BGB und des Artikels 34 GG erfüllt und Staatshaftung gegeben! Ich wüsste nicht, was gegen Staatshaftung spricht.

  10. 53.

    Marianne:
    "Die Formulierung "...an einen früheren Besitzer des Grundstücks zurückgeben muss..." ist m.E. nicht korrekt. Es ist zwar nach Rechtslage ein Erbe, der aber zum Zeitpunkt kein Besitzer war. Es gibt hier Unterschiede."

    NEIN! Der Eigentümer hatte sowohl Eigentum wie auch Besitz (tatsächliche Sachherrschaft) geerbt, da er mit dem Tod des Erblassers in dessen Rechtsstellung getreten ist. Das Eigentum hat er behalten, aber den Besitz an die Familie verloren, die nun unrechtmäßige Besitzer sind.

    Marianne:
    "Und was die Forderungen der Linken und der FW nach Staatshaftung anbelangt, so sind die berechtigt. Beschämend ist, dass sowas erst öffentlich eingefordert werden muss. Hier hätte der 80000€ teure Rechtsbeistand der Familie schon drauf kommen müssen. War wohl zu einfach?"

    NEIN! Erstmal musste geklärt werden, ob das Grundstück zurückgegeben werden muss. Falls nicht, gäbe es auch keinen Schaden für die Familie und auch keine Staatshaftung!

  11. 52.

    toberg:
    "Harte Sache. Irgendwie rational betrachtet hat sich das Amtsgericht als Heler einer unrechtmäßig angeeigneten Sache betätigt durch diese Versteigerung."

    NEIN! Auch Hehlerei ist eine Vorsatzstraftat, und auch hier fehlt der Vorsatz!

  12. 51.

    Sven:
    "Also ich finde, dass das Land dafür gerade stehen muss. Einen Justizfehler kann ich nicht erkennen. Wer etwas verkauft was ihm nicht gehört ist im Prinzip ein Betrüger."

    NEIN! Betrug ist eine Vorsatzstraftat (Täuschungsabsicht). Hier gibt es aber keinen Vorsatz, sondern nur Fahrlässigkeit (keine Täuschungsabsicht), und fahrlässigen Betrug (ohne Täuschungsabsicht) gibt es nicht!

  13. 50.

    Martin:
    "Es ist ein Unding, dass der Eigentümer das Grundstück samt Haus zugesprochen bekommt."

    Was soll daran ein Unding sein, dass ein Eigentümer sein Eigentum zurück bekommt?
    Es wäre allerdings ein Unding, wenn das Recht gebrochen wird, so wie dies "Martin" fordert, denn wir leben in einem Rechtsstaat, in dem das Recht zu beachten ist und nicht nach Belieben außer Kraft gesetzt werden darf!

    Martin:
    "Er müsste der Familie das Haus bezahlen oder das Grundstück an die Familie abtreten."

    NEIN, denn für eine Enteignung gibt es hier keine Rechtsgrundlage!

    Martin:
    "Denn der alte Eigentümer wird das Grundstück samt Haus gewinnbringend verkaufen. Das kann nicht sein."

    Warum darf ein Eigentümer sein Eigentum nicht gewinnbringend verkaufen? Außerdem ist dies bloßé Spekulation!

    Martin:
    "Die Justiz sollte gerade stehen für den Fehler. Ganz klarer Fall. Diese haben den Skandal verursacht."

    Ja, dafür gibt es die Staatshaftung!

  14. 49.

    Torte:
    "Eine unberechtigte Zwangsversteigerung eines unbebauten Grundstücks ist sicher schwerwiegend, aber das der Zwangsenteignete das Grundstück inkl. des zwischenzeitlich errichteten Hauses zurückbekommt (und zwar geschenkt) ist fatal. Vielmehr hätte man ihm auf Kosten der Landes-/Justizkasse entschädigen können unter Berücksichtigung der Wertentwicklung, aber auch der nicht geleisteten Flächenpflege, Grundsteuer etc."

    Nein, hätte man nicht können, weil er weiterhin Eigentümer ist und man einen Eigentümer nicht einfach so ohne Rechtsgrundlage enteignen kann! Denn wir leben in einem Rechtsstaat, in dem man das geltende Recht nicht einfach so ignorieren darf! Für eine Enteignung braucht es eine Rechtsgrundlage, und eine Versteigerung ist keine Rechtsgrundlage für eine Enteignung - auch keine fehlerhafte Versteigerung! Die Ersteigerer haben - leider - nie Eigentum erworben und müssen das Grundstück - leider - dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben.

  15. 48.

    Dr. Schabe:
    "Dass der Fehler eines Rechtspflegers beim Amtsgericht von anderen Gerichten quasi geschützt wird, erschüttert das Rechtssystem in seinen Grundfesten. Hier würden Willkür Tür und Tor geöffnet."

    Wo steht das, "dass der Fehler eines Rechtspflegers beim Amtsgericht von anderen Gerichten quasi geschützt wird"? Über den Schadenersatzanspruch wegen Staatshaftung wurde doch überhaupt noch nicht entschieden!

  16. 47.

    RM:
    "Wenn das "Gericht" das Grundstück fehlerhaft versteigert hat, muss es auch für die Folgen haften.
    Das sehen die "Richter" offenbar anders."

    Wo steht das, dass das LG das anders sieht? NIRGENDS!

    RM:
    "Diese Lumpen bringen die Käufer um sehr viel Geld und verhöhnen die Käufer auch noch."

    "Lumpen" = dümmlöiche Beleidigung, die viel über "RM", aber nichts über das LG aussagt!
    Welche "Verhöhnung"? Da ist nirgends eine "Verhöhnung"!

    RM:
    "Es wird Zeit, solche "Richter" zum Teufel zu jagen."

    Vielleicht sollte der Autor "RM" das lieber für sich beherzigen angesichts seines unsachlichen Kommentars!

  17. 46.

    jasa:
    "Hoffentlich wird der Familie jetzt endlich geholfen und diese bleibt nicht auf den Kosten - sondern im eigenen Haus - sitzen.
    Der Erbe sollte von der Stadt "ausgezahlt" werden."

    Das entspricht aber nicht unserer Rechtsordnung!
    Für eine dafür erforderliche Enteignung fehlt die Rechtsgrundlage! Behördenfehler sind keine Rechtsgrundlage für eine Enteignung!

    Es bleibt hier nur die Staatshaftung, da der Staat hier einen schuldhaften Fehler gemacht hat.

  18. 45.

    Lesen Sie noch einmal den am 04.08.22 veröffentlichten Bericht vom rbb24.
    De betreffende Mann hat in Freiburg im Breisgau 7000 Euro schulden geerbt, die Stadt hat ihn, nach eigenen Angaben, nicht erreicht, und wolte sein Rangsdorfer Grundstück zu Geld machen, wie man sieht mit Erfolg.
    Solches Vorgehen wird das Gericht akzeptieren können. De Stadt Freiburg hat sich die Sache viel zu einfach gemacht, sie hätte den Erben suchen lassen müssen, und das Amtsgericht hätte nicht, mir nichts dier nichts, sein Grunstück versteigern dürfen.

  19. 44.

    „ Wobei ich das aber nicht mal für außergewöhnlich halte. “
    Also für Durchschnittsverdiener sind der 280000€ Kredit plus 80000€ für „nichts“ eine Menge Holz. Und nein, bisher bleibt die Familie auch auf den Prozesskosten sitzen und nein auch mit theoretischer Rechtsschutz ist nach der Berufung Schluss, die Revision übernehmen die nicht.

  20. 43.

    Nein, für sowas muss die Gemeinschaft einstehen.
    Hier handelt es sich um eine Art „Höhere Gewalt“. Wie im Ahrtal hätte die Familie sofort von dem Land Brandenburg unterstützt werden müssen.
    Stattdessen hat man die Familie am ausgestreckten Arm verhungern lassen, wohl wissend die Familie auf dem Rechtsweg keine Chance hat. Man könnte auch sagen, die wollten das Problem einfach aussitzen. Nur die Tatsache, dass der Fall in der Presse solche Wellen schlägt, ist es zu verdanken, dass die Sache nicht längst unter den Tisch gekehrt wurde.

  21. 42.

    Der Grundfehler liegt in den überkommenen Eigentumsgesetzen. Wie auch bei vielen DDR-Fällen wäre Entschädigung vor Rückgabe die sozialere Variante.
    Und daß Eigentum verpflichtet, wird auch selten umgesetzt. Wie viele Wohnimmobilien vergammeln zwecks Wertsteigerung. Erst wenn besetzt und zigfacher Marktwert erreicht, gibt es auf einmal Eigentümer.

    Man will in diesem "failed state" nichts besitzen.
    Wer jung und fit genug ist, sollte ihn auch aus vielen anderen Gründen verlassen.

  22. 41.

    Nein, für sowas muss die Gemeinschaft einstehen.
    Hier handelt es sich um eine Art „Höhere Gewalt“. Wie in Artal

  23. 40.

    "Ein Erbe muss angenommen werden"
    Das es angenommen wurde, ist unstrittig. Das Nachlaßgericht ist damit raus.
    Lesen Sie den verlinkten Artikel. Das Grundstück ist wegen 32K€ auf Veranlassung der Kommune in Breisgau vertickt worden. Der Erbe war mehrfach umgezogen und schließlich in USA.
    Da Breisgau zwangsvollstreckt hat, hat er im GB gestanden.
    Somit ist jetzt die Frage, was direkt beim AG L passiert ist. Wenn §6 ZVG greift, ist das Thema durch.

  24. 39.

    "Es geht inzwischen schon um 80000€ Prozesskosten. "
    Wobei ich das aber nicht mal für außergewöhnlich halte. Bei konservativer Betrachtung entstehen im ersten Rechtszug 30K im zweiten 40K plus außergerichtliches...
    Normalerweise sollte man als Grundstücksinhaber aber wenigstens ne Rechtsschutz haben. Die Frage ist nur, ob die evtl. gar nicht eintritt, weil der Abschluss erst nach dem Versteigerungstermin war...
    Da sind so viele Unbekannte - genügend Platz für Spekulationen.

  25. 38.

    Recht und Gerechtigkeit..2 Paar Schuhe. Für mein Empfinden müsste der Sachbearbeiter in Personam haftbar gemacht werden. Trifft zwar eine andere Existenz, nicht minder schlimm. Würde vielleicht aber dir Sinne Schärfen….oder auch nicht. Ganz tragische Geschichte. Vielleicht auch die Möglichkeit, Gesetzeslücken / Schwachstellen zu ändern.

  26. 37.

    " Der Erbe ist geborener Eigentümer." Nun ja, tatsächlich dürfte es etwas anders sein. Ein Erbe muss angenommen werden, damit es zum Besitz führt. Bis dahin existiert lediglich ein Erbanspruch, der aber keine Besitzform darstellt und demzufolge ist der Erbberechtigte erst bei Annahme des Erbes Eigentümer. Eine sehr wichtige Sache, wenn der Nachlass aus Verbindlichkeiten besteht.

  27. 36.

    "Irgendwer muss die Versteigerung ja in Auftrag gegeben haben." Das habe ich in #20 beschrieben.
    Das Verfahren ist keine Versteigerung im herkömmlichen Sinne, sondern eine Zwangsversteigerung.
    Hier kann also jeder Gläubiger, egal welchen Ranges (Gruß an @claudia_13469), das Verfahren in Gang setzen ohne das er Eigentum an der Sache besitzt.
    Das Gericht ist dazu verpflichtet die Urkunden, mithin Beschlüsse etc, dem Eigentümer zuzustellen. Darum, und nur darum, erfolgt eigentlich eine Eigentümerermittlung. Scheitert diese, wird öffentlich zugestellt.
    Und da liegt die Krux.
    Zumindest ich kann nicht sagen, ob das geschehen ist. Ist das unterblieben, ist die Geschichte vor LG/OLG nicht zu beanstanden.

  28. 35.

    "Die Formulierung "...an einen früheren Besitzer des Grundstücks zurückgeben muss..." ist m.E. nicht korrekt."
    Volle Zustimmung. Allerdings die Schlussfolgerung hakt. Der Erbe ist geborener Eigentümer.

    Und zur Staatshaftung... wenn das Verfahren nach ZVG sauber gelaufen ist, sehe ich da keine Chance.
    Der Kommentar dazu ist aktuell noch nicht zu lesen, aber Sie werden ihn finden ;)

  29. 34.

    Ich will sie nicht entmutigen, aber hier greift leider überhaupt keine Schadensersatzpflicht.
    Wie ich bereits schrieb muss hier die Kommune bzw. das Land aus eigenem Antrieb einspringen, damit die Familie zum Schluss kein Sozialfall wird. Es geht inzwischen schon um 80000€ Prozesskosten.
    Eine Revision vor dem BGH wird richtig teuer, schon weil nur 40 „auserlesene“ Rechtsanwälte überhaupt dort Klage führen dürfen, heißt der eigene Rechtsanwalt und der zugelassene Koanwalt wollen schon mal Kohle und bei diesem Streitwert???

  30. 33.

    " der Wertsteigerung gedient haben könnten." Ob das so ist, kann ich nicht beurteilen. Dreist wenn es so wäre. spielt das im Verfahren keine Rolle. Es gilt der - zum Zeitpunkt der Zwangsversteigerung/des Erwerbs - vorhandene Anspruch.
    Andererseits: Das Grundstück war unbebaut und erst durch die Erwerber bebaut worden.
    Wenn der Eigentümer jetzt noch Wertminderung durch den 10(+x) Jahre alten Bau geltend macht, weil schon bebaut, hat er damit vielleicht sogar noch Chancen.

  31. 32.

    Die Formulierung "...an einen früheren Besitzer des Grundstücks zurückgeben muss..." ist m.E. nicht korrekt. Es ist zwar nach Rechtslage ein Erbe, der aber zum Zeitpunkt kein Besitzer war. Es gibt hier Unterschiede.
    Und was die Forderungen der Linken und der FW nach Staatshaftung anbelangt, so sind die berechtigt. Beschämend ist, dass sowas erst öffentlich eingefordert werden muss. Hier hätte der 80000€ teure Rechtsbeistand der Familie schon drauf kommen müssen. War wohl zu einfach?

  32. 31.

    "ein Kauf vonstatten gekommen da Geld dafür bezahlt wurde."
    Bitte noch einmal den Kontext aufnehmen. Die von @Toberg angenommene Feststellung ist angegriffen worden.
    Im Zuge der Zwangsversteigerung ist schon die Eigentumsunterstellung nicht anwendbar.
    Weder der Versteigerer - hier das Amtsgericht -, noch der Antragsteller(Gläubiger), muss Eigentümer sein um die Übergabe der Sache gegen Geld zu veranlassen.
    Das Immobilienübertragungsrecht ist (nicht nur) in D das am höchsten reglementierte.
    Für einen Kauf ist Eigentum an der Sache und eine notarielle Beurkundung mit allem drum und dran zwingend erforderlich. Inkl. Haftung des Notars.

  33. 30.

    Hier sollte ein richtungsweisendes Urteil gefällt werden. Wie sollte man sich sonst zukünftig sicher sein, dass so etwas nicht noch einmal geschieht? Jeder, der aus einer Zwangsversteigerung ein Grundstück kauft, muss sicher sein können, dass die Behörden korrekt gearbeit haben und das nicht nach einiger Zeit doch ein Eigentümer auf der Matte steht. Die Verantwortlichen sollten in solchen Fällen haftbar gemacht werden können.

  34. 29.

    Ich mache mal auf eine BGH-Entscheidung aufmerksam. die Sie in Ihrer Einschätzung bestätigen dürfte.
    https://www.rbb-online.de/klartext/ueber_den_tag_hinaus/landespolitik_brandenburg/sittenwidrig_enteignung.html

  35. 28.

    >“ Hier wurde nichts verkauft! “
    Das war ein Vergleich mit einer ähnlichen Aktion wie Hehlerei von gestolenen Sachen.
    Was ist eine Versteigerung denn, wenn nicht ein Kauf? Irgendwer muss die Versteigerung ja in Auftrag gegeben haben. Eine herrenlose Sache wars ja wohl nicht.

  36. 27.

    Hallo „Mitleser“,
    das Objekt wurde bei einer Zwangsversteigerung ersteigert. Also ist durch die Versteigerung ein Kauf vonstatten gekommen da Geld dafür bezahlt wurde.

  37. 26.

    Hallo „Mitleser“,
    ich kann es mir, theortisch, vorstellen das die 8 Jahre der Wertsteigerung gedient haben könnten. Möglich wäre es. Oder was meinen sie?
    Mit freundl. Grüßen

  38. 25.

    Das Problem ist ja, sollte die Familie alles verlieren, die Banken wollen ja trotzdem noch die restlichen 240.000€ von dem Kredit zurück. Da stellt sich mir die Frage an wem sich die Familie wenden kann zwecks Schadensersatz. Einen neuen werden die sowieso nicht bekommen bis der alte abbezahlt ist. Für mich ist es ein Skandal erster Güte. M.E. müsste das damals zuständige Gericht die diese Zwangsversteigerung durchführte wegen diesem Fehler in Haftung genommen werden. Problem: die werden ihre Hände in Unschuld waschen. Nach dem Motto nichts gewusst. Aber jetzt ein juristischer Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Also liebes Gericht: ZAHLEN BITTE!!!

  39. 24.

    Ich bin der Meinung, daß das Amtsgericht Luckenwalde in Regress genommen werden sollte.Da Diese damals diesen schwerwiegenden Fehler begangen haben.Die Familie sollte für mich gerecht behandelt werden.

  40. 23.

    So grausam kann im Einzelfall die Anwendung der Gesetze sein.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der BGH hier die Gesetze anders auslegt. Worin sollte sich das begründen? In solchen Fällen sind Urteile Glas klar. Der Alteigentümer war und ist klar der Eigentümer und der Rest regelt sich genau daraus.
    Hier muss die Kommune oder ersatzweise das Land der Familie finanziell unter die Arme greifen, damit die nicht unverschuldet in den Ruin getrieben werden.

  41. 22.

    "Auch wenn sich der Käufer vor dem Kauf selber über die Rechtmäßigkeit des Eigentums durch den Vorbesitzer versichern muss."
    Hier wurde nichts verkauft!

  42. 21.

    Nicht auf Staatskosten!
    Auf Kosten der Verantwortlichen für diese Schweinerei!!!

  43. 20.

    "wie sollte er denn sonst Grundsteuerbescheide zugestellt bekommen"
    Wie kann denn ein Grundstück zwangsversteigert werden? Die Kommune hat ihre Hand drauf gelegt, weil die Grundsteuer-, Strassenreinigungs-, Wasser-, Abwasser-, Müllentsorgungs-, Stromversorger-, Gasversorger-, bescheide/rechnungen nicht bezahlt wurden.
    Letzter Eigentümer ist bekannt aus dem Grundbuch.
    Adresse? Unbekannt, weil der Eigentümer es leider vergessen hat das Grundbuch dahingehend berichtigen zu lassen.
    Das ist im Übrigen auch einer meiner favorisierten Gründe, warum die Grundsteuerangaben jetzt von den Eigentümern selbst aufgegeben werden müssen.
    Was mit Grundstücken passiert, zu denen sich später kein Eigentümer findet, hatten wir ja in Brandenburg schon mal....

  44. 19.

    Harte Sache. Irgendwie rational betrachtet hat sich das Amtsgericht als Heler einer unrechtmäßig angeeigneten Sache betätigt durch diese Versteigerung. Auch wenn sich der Käufer vor dem Kauf selber über die Rechtmäßigkeit des Eigentums durch den Vorbesitzer versichern muss. Das Amtsgericht ist aber eine juristische Instanz, bei der man solche Rechtmäßigkeit voraussetzt. Das Thema der Amtshaftung muss wirklich mal ausdiskutiert werden. Und vor allem eine schnelle Lösung für diese Familie.

  45. 18.

    Vielleicht kann der RBB die Doku ins Programm nehmen, ist schon eine Weile her

  46. 17.

    "Wer etwas verkauft was ihm nicht gehört ist im Prinzip ein Betrüger. "
    Hier wurde nichts verkauft.

  47. 16.

    Richtig. ZB wäre ein Ersatzgrundstück aus Landesbesitz aus meiner Sicht gerecht.
    Ein Grundstücksbesitzer sollte generell erreichbar sein, wie sollte er denn sonst Grundsteuerbescheide zugestellt bekommen und Versicherungen abschließen können.
    Anscheinend war ihm das Grundstück bis dato völlig egal, da wäre es dann auch vollkommen ok ein Ersatz zu stellen.
    Grundsätzlich bin ich bei Behörden und Richtern inzw. für eine Mithaftung - Prozentual oder bis zu einer Höchstsumme.

    Wenn ein Richter einer Wohnungsdurchsuchung mit SEK zustimmt und sich dieser morgendliche Zutritt mit Zerstörung der Tür im Nachhinein als absolut illegal herausstellt, da die vorliegenden Fakten nicht einmal überflogen wurden. Dann Frage ich mich schon, wie sorgfältig gearbeitet wurde. Die Tür ist nur ein Finanz. Schaden, aber das anwesende Kleinkind kann lebenslang traumatisiert sein.
    Ähnlich schlimm ergeht es nun der Rangsdorfer Familie.

  48. 15.

    Also ich finde, dass das Land dafür gerade stehen muss. Einen Justizfehler kann ich nicht erkennen. Wer etwas verkauft was ihm nicht gehört ist im Prinzip ein Betrüger. Nun mag es sein das wir es einen Fehler nennen. Aber wenn es einen rechtmäßigen Eigentümer gibt, dann hätte das Grundstück eben nicht verkauft werden dürfen. Jetzt muss das die Gemeinde die das Geld dafür bekommen hat dafür haften. Wie das aussehen soll keine Ahnung, aber weder die Familie noch der Enteignete kann was dafür.

  49. 14.

    Das Ganze erinnert an den Fall Eberhard Specht in Dolgenbrodt, der in Brandenburg um sein Grundstück kämpfen musste. Ein Musterbeispiel,wie deutsche Behörden mit jüdischen Überlebenden umgingen. Alles bei Google nachzulesen und in der Mediathek zu sehen. Eine Schande für die Gemeinde.

  50. 13.

    Die Richter wenden auch nur das Recht an. Sie sind an die Gesetze gebunden. Sie können nichts für Fehler desjenigen, der den Eigentümer nicht ermittelt hat.

    Allerdings ist das mE ein Fall der Amtshaftung wegen der zu Unrecht erfolgten Zwangsversteigerung und der Folgen für die Familie.

  51. 12.

    Es ist ein Unding, dass der Eigentümer das Grundstück samt Haus zugesprochen bekommt. Er müsste der Familie das Haus bezahlen oder das Grundstück an die Familie abtreten. Denn der alte Eigentümer wird das Grundstück samt Haus gewinnbringend verkaufen. Das kann nicht sein. Die Justiz sollte gerade stehen für den Fehler. Ganz klarer Fall. Diese haben den Skandal verursacht.

  52. 11.

    Eine unberechtigte Zwangsversteigerung eines unbebauten Grundstücks ist sicher schwerwiegend, aber das der Zwangsenteignete das Grundstück inkl. des zwischenzeitlich errichteten Hauses zurückbekommt (und zwar geschenkt) ist fatal. Vielmehr hätte man ihm auf Kosten der Landes-/Justizkasse entschädigen können unter Berücksichtigung der Wertentwicklung, aber auch der nicht geleisteten Flächenpflege, Grundsteuer etc.

  53. 10.

    Danke für euren 1.Beitrag zu diesem Fall. Wollte kommentieren, ging aber leider nicht. Nun heute die gute Nachricht, das dieser Familie endlich Recht getan wird. Viel Erfolg dabei nach diesem jahrelangen Rechtsstreit

  54. 9.

    Danke Rbb für den ersten Beitrag zu diesem Fall. Bin froh, daß jetzt Überprüfung dieses Falls erfolgt. Hier ist ja wohl eindeutig, wer versagt hat. Hoffentlich hat der jahrelange Kampf der Familie jetzt Erfolg

  55. 8.

    "Das Landgericht Potsdam entschied 2014," " Oberlandesgericht hatte die Entscheidung am Donnerstag bestätigt."
    8 in Worten ACHT(!) Jahre hat das gedauert?
    Das stinkt doch gewaltig.

  56. 7.

    Dass der Fehler eines Rechtspflegers beim Amtsgericht von anderen Gerichten quasi geschützt wird, erschüttert das Rechtssystem in seinen Grundfesten. Hier würden Willkür Tür und Tor geöffnet.
    Es ist jetzt Aufgabe des Justizministers sofort dieses vermurkste Verfahren auf Staatskosten zu beenden!

  57. 6.

    Mein Mitgefühl gehört der Familie. Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit. Eigentum, insbesondere Alteigentum, hat in diesem Land eine besonderen Bedeutung, wie Tausende Ostdeutsche in den letzten 32 Jahren schmerzlich erfahren mußten. Trotzdem ist es anscheinend auch hier Recht, aber durch die Verwaltung verursacht. Für den eingetretenen Schaden sollte auch die Verwaltung haften. Dies durchzusetzen wird der Familie wieder Geld und Nerven kosten.

  58. 5.

    Wenn das Gericht fehlerhaft gearbeitet hat, kann aus meiner Sicht nicht die Familie auf dem dadurch entstandenen Schaden sitzen bleiben.
    Eine Entschädigung ist das Mindeste! Dazu eine Entschuldigung.

  59. 4.

    Was ist das für eine Unverschämtheit? Wie kann es sein, dass eine Familie aufgrund der Inkompetenz einer Behörde nun in den Ruin getrieben wird? Hier sollten schleunigst die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und die Familie entschädigt werden. Niemand sollte wegen der Schlamperei der Behörden obdachlos werden und auf einem Berg von Schulden sitzen bleiben. Der "endlich" ermittelte Eigentümer sollte sich auch nicht ins gemachte Nest setzen können, nachdem er sich nie um "sein" Grundstück gekümmert hat. Solch eine Politik kann nicht toleriert und geduldet werden.

  60. 3.

    Wenn das "Gericht" das Grundstück fehlerhaft versteigert hat, muss es auch für die Folgen haften.
    Das sehen die "Richter" offenbar anders.
    Diese Lumpen bringen die Käufer um sehr viel Geld und verhöhnen die Käufer auch noch.
    Es wird Zeit, solche "Richter" zum Teufel zu jagen.

  61. 2.

    Hoffentlich wird der Familie jetzt endlich geholfen und diese bleibt nicht auf den Kosten - sondern im eigenen Haus - sitzen.
    Der Erbe sollte von der Stadt "ausgezahlt" werden.

  62. 1.

    Da ein grober Fehler des Gerichts vorliegt, erwarte ich, dass die Betroffenen von der Öffentlichen Hand entschädigt werden!
    Nur so können sie sich eine neue Existenz schaffen!

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